Eine Arbeit über öffentliches Trustmanagement (Vertrauensbildende Massnahmen) für Informatikprodukte mit sehr sensitiven, persönlichen Daten.
In dieser Arbeiten werden Problembilder analysiert, Lösungsvorschläge diskutiert und Killerfaktoren aufgezeigt.
Management Summary
Beschreibung des Projektes Gesundheitskarte
Die Gesundheitskarte erlaubt den Patienten den Zugriff auf die persönlichen
Computerbasierten Patientendossiers. Dadurch können die Patienten nicht nur
mehr Eigenverantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen sondern auch
Diplomarbeit Angstmann – Management Summary 2
die Zugriffsberechtigung auf ihre Dossiers steuern. Dies erleichtert die Koordination
unter den Leistungserbringern erheblich. Durch die ebenfalls entstehende
Leistungstransparenz und der damit möglichen Kontrolle ist es für die Leistungserbringer
unumgänglich jegliche medizinischen Handlungen und Untersuche zu
protokollieren. So können zudem Fehlbehandlungen vermindert und unangemessene
Therapien und Doppelspurigkeiten verhindert werden, wodurch wiederum
Kosten gesenkt werden können. Weiter kann aufgrund der Abrechnungsautomation
und dadurch, dass keine Formulare mehr ausgefüllt, verarbeitet sowie aufbewahrt
werden müssen weitgehend auf administrative Arbeiten verzichtet werden.
Dies erlaubt bei mehreren Anspruchsgruppen nochmals Geld einzusparen.
Polarisiert ausgedrückt ergeben sich für die Patienten folgenden Nutzen:
• Qualitätsverbesserung
• Prämiensenkung
• Zeiteinsparung
• Empowerment
Inhaltsverzeichnis
Impressum
Management Summary
Verzeichnisse
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Aufgabenstellung
Anmerkungen zur Arbeit
Anmerkung zum wissenschaftlichen Arbeiten
1 Einführung
1.1 Allgemeine Einleitung*
1.2 Begriff „Gesundheitskarte“
1.2.1 Patientenkarte*
1.2.2 Berufsausweis (Healthcare Professional Card)*
1.3 Umfeld und Marktlage*
1.4 Anspruchsgruppen der Gesundheitskarte
1.4.1 Die Krankenkassen*
1.4.2 Die Patienten*
1.4.3 Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen
1.4.3.1 Ärzte, Spitäler und Altersheime*
1.4.3.2 Apotheker und Drogisten*
1.4.3.3 Weitere Dienstleister*
1.4.4 Die Lösungsanbieter „Gesundheitskarte“
1.5 Lösungen auf dem Markt
1.5.1 Kontaktlose Systeme (Key Motion)*
1.5.2 Kontaktsysteme (Chipkarte, SmartCard)*
1.5.3 Hybride Systeme (Hybrid-Karte, Kombi-Karte)*
1.5.4 Magnetstreifenkarte*
1.5.5 Mini-CD (Euromed-ID-System)*
1.5.6 Papierkarte*
1.5.7 USB-Token *
1.6 Eingrenzung der Arbeit*
2 Methodik
2.1 Einleitung
2.2 Synergienutzung
2.3 Aufbau der Arbeit
2.4 Ziel der Arbeit
2.5 Vorgehen
2.5.1 Analyse
2.5.1.1 Erhebung°
2.5.1.2 Auswertungen°
2.5.2 Lösungsentwicklung°
2.5.3 Lösungsfindung und Realisation
2.5.3.1 Bestimmung der zu realisierenden Massnahmen°
2.5.3.2 Beurteilung der Realisierbarkeit°
2.5.3.3 Umsetzungsvorschläge°
2.5.4 Diskussion der Ergebnisse
2.5.4.1 Ergebnisbetrachtung°
2.5.4.2 Killerfaktoren°
2.5.5 Schlussbetrachtung
2.6 Quickfinder der Punkte aus der Aufgabenstellung
3 Analyse
3.1 Einleitung
3.2 Desk Research: Aktuelle Situation
3.2.1 Laufende Abklärungen*
3.2.2 Politische Situation*
3.3 Empirie: Erwartungen an die Gesundheitskarte
3.3.1 Personenregister zur Erhebung
3.3.1.1 Quickfinder der vollständigen Erhebungsdaten
3.3.2 Resultate der Erhebung
3.3.2.1 Erwartungen im Überblick
3.3.2.2 Befürchtungen im Überblick
3.3.3 Erwartungen im Detail
3.3.4 Befürchtungen im Detail
3.4 Theorie I: Einführungsproblematik
3.4.1 Akzeptanz - die Bereitschaft zur Befürwortung
3.4.1.1 Akzeptanzproblematik
3.5 Auswertung I: Chancen (Nutzen)
3.5.1 Aggregation der Nutzen°
3.5.2 Nutzen im Überblick
3.5.3 Nutzen im Detail
3.5.4 Methodische Reflektion I: Polarisierung der Nutzen
3.5.5 Nutzenabschätzung in Bezug auf die Zeit
3.5.5.1 Begründung der Klassifizierung der Nutzewerte
3.6 Auswertung II: Risiken (Problembilder)
3.6.1 Aggregation der Problembilder°
3.6.2 Struktur der Problembilder°
3.6.3 Problembilder im Überblick
3.6.4 Klassifikationsschema°
3.6.5 Problembilder im Detail inklusive deren Klassifikation und Begründung
3.6.5.1 Anwendung
3.6.5.2 Gesellschaft
3.6.5.3 Gesetzgebung (Datenschutz)
3.6.5.4 Kommunikation
3.6.5.5 Technik
3.6.6 Auswertung der Klassifikation (Eingrenzung der Problembilder)
3.7 Fazit der Analyse
4 Lösungsentwicklung
4.1 Einleitung
4.2 Theorie II: Akzeptanzprozess
4.2.1 Phase des Wissenserwerbs
4.2.2 Phase der Urteilsbildung
4.3 Theorie III: Gewinnung des öffentlichen Vertrauens
4.3.1 Akzeptanzbereiche
4.3.2 Vertrauensbildung
4.3.3 Break: Fazit der Theorieteile I - III
4.4 Desk Research: Generierung der akzeptanzbildenden Faktoren°
4.4.1 Literaturliste des Desk Research
4.4.2 Strukturierung der akzeptanzbildenden Faktoren°
4.4.3 Anforderungen an die akzeptanzbildenden Faktoren
4.4.3.1 Anwendung
4.4.3.2 Gesetzgebung
4.4.3.3 Kommunikation
4.4.3.4 Technik
4.4.4 Akzeptanzbildende Faktoren im Überblick
4.4.5 Akzeptanzbildende Faktoren im Detail°
4.4.5.1 Anwendung
4.4.5.2 Gesetzgebung
4.4.5.3 Kommunikation
4.4.5.4 Technik
4.5 Fazit der Lösungsentwicklung
5 Lösungsfindung und Realisation
5.1 Einleitung
5.2 Entscheidungsprozess: Bestimmung der zu realisierenden Massnahmen°
5.2.1 Schritt 1: Bestimmung der Gewichtung der akzeptanzbildenden Faktoren
5.2.1.1 Hilfsmittel und Ablaufsidee
5.2.1.2 Bewertungsrahmen für die Gewichtung der akzeptanzbildenden Faktoren°
5.2.1.3 Methodische Reflektion II: Gewichtung der Nutzen
5.2.1.4 Evaluation der Gewichtung
5.2.2 Schritt 2: Bestimmung der effektiven Massnahmen
5.2.2.1 Hilfsmittel und Ablaufidee
5.2.2.2 Bewertungsskala
5.2.2.3 Bewertung der akzeptanzbildenden Faktoren und deren Eingrenzung
5.2.3 Resultate des Entscheidungsprozesses
5.2.3.1 Anwendung
5.2.3.2 Gesetzgebung (Datenschutz)
5.2.3.3 Kommunikation
5.2.3.4 Technik
5.3 Beurteilung der Realisierbarkeit
5.3.1 Realisationsabschätzung der Massnahmen in Bezug auf die Zeit
5.3.1.1 Begründung der Klassifizierung der Massnahmen
5.3.1.2 Reflektion zur Realisationsabschätzung
5.4 Umsetzungsvorschläge
5.4.1 Flächendeckende Anwendbarkeit
5.4.2 Individuelle Beratung
5.4.3 Öffentlichkeitsarbeit (PR)
5.4.4 Werbeaktionen (Reklame)
5.5 Fazit der Lösungsfindung und Realisation
6 Diskussion der Ergebnisse
6.1 Einleitung
6.2 Ergebnisbetrachtung
6.3 Killerfaktoren
6.4 Schlussbetrachtung
Schlusswort
Danksagung
Anhang
A Bestimmungen für die Diplomarbeit
B Projektplan
Effektiver Zeitaufwand
C Institutionen
Vertreter der Patientenrechte
Die elf grössten Krankenkassen der Schweiz
D Erhebungsdaten Teil 1
Ernst, Pia
Gnaegi, Markus
Hausheer, Othmar
Diplomarbeit Angstmann - Verzeichnisse X
Kottmann, Helena
Lehmann, Philippe
Liechti, Federica
Marbet, Peter
Mitscherlich, Florian
Schneeberger
E Glossar*
F Quellenverzeichnisse
Literatur
Abbildungen
Tabellen
G Weiterführende Literatur
Kapitel 1
Kapitel 2
Kapitel 3
Kapitel 4
Kapitel 5
Kapitel 6
Management Summary
Ausgangslage
Laut dem BFS (Bundesamt für Statistik) lagen die Gesundheitskosten im Jahr 2000 bei 43.4 Milliarden Franken. Für das Jahr 1970 beliefen sich die Gesundheitskosten auf 1.9 Milliarden Franken. Der Anteil am Bruttoinlandprodukt (BIP) betrug 1970 noch 4.9 % und erreichte im Jahr 2000 10.7%. In jüngster Periode von 1990 bis 2000 wies das Gesundheitswesen jährlich eine mittlere Zunahme von 4.2% aus, wogegen es für die Konsumentenpreise lediglich 1.9% waren. Die jährliche Steigerung der Gesundheitsausgaben liegt während dieses Zeitraumes bei jährlich 2.3%.
Mittelfristig soll nun aber mit solchen Kostensteigerungen Schluss sein. Am 23.05.2002 hat der Bundesrat beschlossen in der Schweiz eine Gesundheitskarte einzuführen, um so das Gesundheitssystem zu sanieren. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass wesentliche Kosteneinsparungen durch den Einsatz der Gesundheitskarte Schweiz erzielt werden können. Die relevanten Anspruchsgruppen rund um die Gesundheitskarte sind folgende:
- Die Krankenkassen in der Rolle als Leistungsfinanzierer
- Die Patienten in der Rolle als Konsumenten
- Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen in der Rolle als medizinische Dienstleister
- Die Lösungsanbieter „Gesundheitskarte“ in der Rolle als Zulieferer
Beschreibung des Projektes Gesundheitskarte
Die Gesundheitskarte erlaubt den Patienten den Zugriff auf die persönlichen Computerbasierten Patientendossiers. Dadurch können die Patienten nicht nur mehr Eigenverantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen sondern auch die Zugriffsberechtigung auf ihre Dossiers steuern. Dies erleichtert die Koordination unter den Leistungserbringern erheblich. Durch die ebenfalls entstehende Leistungstransparenz und der damit möglichen Kontrolle ist es für die Leistungserbringer unumgänglich jegliche medizinischen Handlungen und Untersuche zu protokollieren. So können zudem Fehlbehandlungen vermindert und unangemessene Therapien und Doppelspurigkeiten verhindert werden, wodurch wiederum Kosten gesenkt werden können. Weiter kann aufgrund der Abrechnungsautomation und dadurch, dass keine Formulare mehr ausgefüllt, verarbeitet sowie aufbewahrt werden müssen weitgehend auf administrative Arbeiten verzichtet werden. Dies erlaubt bei mehreren Anspruchsgruppen nochmals Geld einzusparen. Polarisiert ausgedrückt ergeben sich für die Patienten folgenden Nutzen:
- Qualitätsverbesserung
- Prämiensenkung
- Zeiteinsparung
- Empowerment
Problembilder
So simpel wie sich das Ganze anhört, ist es aber nicht. Einerseits steht sich der Bund, bedingt durch den Föderalismus und der damit verbundenen Obhut der Kantone im Gesundheitswesen, bei der Einführung einer Gesundheitskarte selbst im Weg. Andrerseits scheint es unter den Anspruchgruppen schwierig zu sein eine Lösung zu definieren. Da der Bund nicht eingreifen kann, hängt die Einführung und Realisation der Gesundheitskarte von der gemeinsamen Interessensbildung jener Marktteilnehmer ab. Gegenüber den Patienten sieht man sich mit folgenden Kernproblemen, welche die Bildung der Akzeptanz nachhaltig beeinflussen, konfrontiert:
- Dringlichkeit des Mitführens der Gesundheitskarte
- Wille/Wertschätzung (Gesellschaftlicher Einfluss in die Urteilsbildung)
- Informations- und Kommunikationsmangel gegenüber den Patienten
- Gewährleistung des Datenschutzes
Lösungsvorschlag
Um die Gunst und damit die Akzeptanz der Patienten gewinnen zu können, gehören zum einen die Anwendbarkeit und zum anderen vor allem die Kommunikation. Die Nutzen und die Palette aller Vorteile der Gesundheitskarte müssen eingängig vermittelt werden. In zweiter Linie sind Vorbehalte und Befürchtungen offen zu artikulieren und glaubhaft auszuräumen. Auf dieser Basis ist die aktive Mitwirkung sichergestellt - Motivation tritt an Stelle von Aversion. Die zu ergreifenden Massnahmen für die Akzeptanzbildung in prioritärer Reihenfolge sind demnach:
1. Flächendeckende Anwendbarkeit
2. Öffentlichkeitsarbeit
3. Werbeaktionen (Reklame)
4. Individuelle Beratung
Killerfaktoren für das Projekt Gesundheitskarte
Um Vorbehalte und Befürchtungen ausräumen zu können, gilt es auch den für die Akzeptanzbildung stark hemmenden Faktoren Beachtung zu schenken. Folgende Faktoren können die Akzeptanz der Patienten und somit auch das „Projekt Gesundheitskarte“ gefährden:
- Bekannt werden von Datendiebstählen respektive Datenmissbrauchs oder Verlieren von Daten im Pilot respektive in der Anfangsphase
- Keine gesetzliche Grundlagen, respektive zu wenig genaue, welche Lücken offen lassen und damit die Persönlichkeitssphäre gefährden könnten
- Unzureichende Koordination und Zusammenarbeit, sprich, fehlende Harmonie unter den Anspruchsgruppen, was die Dichte der Anwendbarkeit der Gesundheitskarte beeinflusst.
Schlussbetrachtung
Wird eine seriöse Lösung verfolgt, können die Interessen aller Teilnehmer in einem Win-Win-Koordinationsprozess ineinander greifen. Findet ein Konsens unter den Anspruchsgruppen statt, werden die vorgeschlagenen akzeptanzbildenden Faktoren legitimiert - die Akzeptanz der Patienten ist gegeben.
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Absolute Entwicklung und Struktur der Krankenkassenausgaben
Abbildung 2: Der Krankenversicherungsmarkt der Schweiz 2000
Abbildung 3: Aufteilung der Patienten auf die Krankenkassen 2000
Abbildung 4: Bruttokosten in CHF pro Versicherten pro Versicherungsmonat
nach Altersgruppen und Geschlecht
Abbildung 5: Kosten total pro Erkrankte
Abbildung 6: Access-Uhren
Abbildung 7: Chipkarte.
Abbildung 8: Magnetstreifenkarte
Abbildung 9: Mini-CD
Abbildung 10: Beispiel einer Papierkarte
Abbildung 11: Beispiel einer Barcodekarte
Abbildung 12: USB-Token mit Fingerabdruck-Scanner
Abbildung 13: Ein normales USB-Token
Abbildung 14: Verknüpfungen des kontrollierten Informationsflusses via Gesundheitskarte zum virtuellen Patientendossier
Abbildung 15: Projektplan
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Die Gesundheitskarte für die Patienten soll eine administrative Karte sein nach Möglichkeit mit einem medizinischen Notfalldatensatz
Tabelle 2: Die einzelnen Speicherspuren einer Magnetstreifenkarte
Tabelle 3: Kennzeichenerläuterung in den Titeln
Tabelle 4: Quickfinder der Punkte aus der Aufgabenstellung
Tabelle 5: Art. 42a des KVG zur Versichertenkarte
Tabelle 6: Personenregister
Tabelle 7: Quickfinder der Erhebungsdaten
Tabelle 8: Nutzenabschätzung in Bezug auf die Zeit
Tabelle 9: Literaturindextabelle für die Referenzierung der akzeptanzbildenden Faktoren
Tabelle 10: Bestimmung der Gewichtung der akzeptanzbildenden Faktoren sowie deren Eingrenzung
Tabelle 11: Bewertung der effektiven Massnahmen
Tabelle 12: Umsetzungsabschätzung der Massnahmen in Bezug auf die Zeit
Tabelle 13: Die zu realisierenden Kommunikationsfaktoren und deren Informationsempfänger
Tabelle 14: Effektiver Zeitaufwand
Aufgabenstellung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Anmerkungen zur Arbeit
Diese Dokumentation verfolgt keinerlei kommerzielle Zwecke, sämtliche Produkte- und Firmennamen werden lediglich zu Auswertungs- und Analysezwecken genannt. Der Autor weist darauf hin, dass die in der Dokumentation verwendeten Markennamen im Allgemeinen marken- oder patentrechtlichem Schutz unterliegen.
In dieser Arbeit wird die eigene Betrachtungsweise geschildert. Der Autor erhebt keinen Anspruch auf die einzig richtige Interpretation und übernimmt für die Richtigkeit der Resultate keine Garantie.
Durch den Umstand, dass parallel eine weitere Arbeit mit ähnlicher Aufgabenstellung, jedoch aus der Perspektive der Ärzte und Spitäler entstand, hat man untereinander auf die Interaktivität nicht verzichtet und versucht, Synergien zu nutzen. Damit klar nachvollziehbar ist, wo ich Synergien genutzt habe, werden die Titel über gemeinsam erarbeitetem Material mit einem Stern ‚*’ gekennzeichnet. Dies bedeutet auch, dass in den betreffenden Kapiteln oder Abschnitten teilweise sehr ähnliche oder identische Textstellen vorkommen. Titel, welche mit einem Kreis ‚°’ gekennzeichnet sind, sollen verdeutlichen, dass Gedankenanstösse aus Gesprächen mit dem Autor der Parallelarbeit in die jeweiligen Kapitel eingeflossen sind, aber jedoch kein Text.
Allfällige nicht gekennzeichnete Unterkapitel sind nicht eingeschlossen.
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf eine geschlechtliche Differenzierung verzichtet. Aufgrund der gängigen Lesegewohnheiten wurde nur die männliche Geschlechtsform verwendet. Diese schliesst im Folgenden jedoch die weiblichen Akteure immer mit ein. Nur bei spezifischen Differenzen wird explizit die weibliche Form verwendet.
Kursiv geschriebene Wortlaute finden sich im Glossar im Anhang E mit einer ausführlichen Beschreibung wieder.
In den Fussnoten finden sich Erklärungen, Erläuterungen und Anmerkungen sowie Querverweise oder Angaben zu weiterführender Literatur.
Anmerkung zum wissenschaftlichen Arbeiten
Als Grundlage für diese Diplomarbeit dienen die Weisungen für wissenschaftliches Arbeiten nach dem 1996 im Sauerländer-Verlag erschienenen Werk „Lernund Arbeitsstrategien“ von Christoph Metzger.
Zitiert wird in Angloamerikanischer Zitierweise. Dies bedeutet, dass Zitate in ‚“’ stehen und im Anschluss daran in Klammern Quellenname, Veröffentlichungsjahr sowie bei schriftlichen Quellen die Seitenzahl, von welcher zitiert wird. Quellenangaben für das Gedankengut Dritter sowie Nachweise werden analog angegeben.
1 Einführung
Diese Einführung dient als Grundlage in meine Arbeit. Sie ist das Ergebnis eines Desk Research und gibt einen generellen Einblick in das Umfeld und die Gegebenheiten rund um die Gesundheitskarte. Durch diese Einführung wird es Ihnen als Leser möglich, ein Verständnis für die Komplexität und die Zusammenhänge im schweizerischen Gesundheitswesen zu entwickeln, um dadurch einen fundierten Einstieg in diese Arbeit zu erlangen.
Es werden im Weiteren die Rollen und Interessen der einzelnen Anspruchsgruppen der Gesundheitskarte aufgezeigt sowie erläutert, was man sich unter einer Gesundheitskarte plastisch vorstellen kann. Schliesslich wird aufgrund der Interessenslage meines Auftraggebers der Fokus für diese Arbeit gesetzt. Zur Optimierung der Zeitressourcen ist die Marktforschung grösstenteils in Zusammenarbeit mit Herrn Schaub, welcher die Parallelarbeit1 aus Sicht der Ärzte und Spitäler schreibt, erfolgt.
1.1 Allgemeine Einleitung*
Viele der heutigen Patientendaten werden zunehmend mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnologie bearbeitet. Spitäler erweitern ihre Klinikinformationssysteme um Computerbasierte Patientendossiers, Arztpraxen führen elektronische Krankengeschichten, Apotheken lesen vor der Medikamentenabgabe die Versichertenkarte zu Abrechnungszwecken ein oder erfassen die Kundendaten von Hand in ihr System. Von wenigen Ausnahmen abgesehen handelt es sich dabei um Insellösungen. Die Einrichtungen des Gesundheitswesens verfügen über eine Vielzahl unterschiedlicher, untereinander nicht kompatibler Systeme (Eckhardt 2001, 4). Eine Vernetzung findet heute noch nicht statt (Eckhardt 2001, 4).
Der Einsatz von Gesundheitskarten wurde bereits verschiedentlich diskutiert. Mit den Fortschritten, welche in den letzten Jahren bei den webbasierten Systemen erzielt wurden, haben sich die Vorstellungen über die Rolle von Karten im Gesundheitswesen gewandelt. Aktuelle Kartenmodelle sind daher vermehrt auf die Zielvorstellung virtueller Patientendossiers zugeschnitten. Sie sollen also aus Sicht der Patienten lediglich den sicheren Zugang zu entsprechenden Netzwerken und die digitale Signatur von elektronisch gespeicherten und übermittelten Dokumenten ermöglichen (Eckhardt 2001, 5).
Die Idee, in der Schweiz eine Gesundheitskarte einzuführen, ist also nicht neu. Neu ist die technologische Entwicklung, die es möglich macht, die Informationen in digitaler Form fast ohne zeitlichen Verzug und zu immer geringeren Kosten auf der so genannten Datenautobahn zu verschieben.
Diese Revolution stellt für die Behörden in allen Bereichen eine beträchtliche Herausforderung dar. Für den Gesundheitssektor gilt dies in besonderem Masse, insofern hier etwa dem Schutz der Persönlichkeitssphäre spezielle Bedeutung zukommt.
Zu den beiden Betriebsfaktoren Arbeit und Kapital2 tritt ein weiterer Faktor: die Information. Um diese hat sich die Politik erst (zu) spät zu kümmern begonnen. Die Errichtung von Gesundheitsinformationssystemen hat in den letzten 15 Jahren in allen Ländern eine enorme Beschleunigung erfahren, und zwar oft als Folge von Problemen und Mängeln, die bei der Finanzierung des Gesundheitswesens zu Tage getreten sind (Institut für Gesundheit und Ökonomie ISE 1999, 1). Am 23.05.2002 hat der Bundesrat beschlossen, in der Schweiz ebenfalls eine Gesundheitskarte einzuführen, um so das Gesundheitssystem zu sanieren. Der Bundesrat ist überzeugt, dass wesentliche Kosteneinsparungen durch den Einsatz der Gesundheitskarte in der Schweiz erzielt werden können, wie zum Beispiel eine Vermeidung von unnötigen Doppeluntersuchungen.
1.2 Begriff „Gesundheitskarte“
Je nach System und Lösung ist der Begriff Gesundheitskarte zweideutig. Um klarzustellen, was jeweils gemeint ist, werden in den folgenden Unterkapiteln die beiden Varianten erläutert und deren Bedeutung und Funktion aufgezeigt sowie deren Nennung im weiteren Verlauf der Arbeit festgelegt.
1.2.1 Patientenkarte*
Die Karte dient den Patienten als Schlüssel zu ihren Computerbasierten Patientendossiers sowie zu weiteren Plattformen im Gesundheitswesen. Falls es sich um virtuelle Patientendossiers handelt, sprich die Daten befinden sich also weder auf der Karte noch lagern sie bei den Leistungserbringern, sondern anonymisiert und demzufolge unvollständig auf diversen Datenbanken, dient diese Karte einerseits als Zugangsschlüssel zu den eignen Dossiers und anderseits als Signaturschlüssel, um Daten integer an dritte Leistungserbringer weitergeben zu können. Bei elektronischen Lösungen kann auf der Karte auf freiwilliger Basis unverschlüsselt ein begrenzter Satz medizinischer Notfalldaten gespeichert werden. Der Inhalt des Sichtkartenteils wird voraussichtlich nur minimale administrative Angaben sowie eventuell ein Foto des jeweiligen Patienten umfassen. Konkret sollen folgende Standarddaten, optisch respektive bei entsprechender Lösung mit einem einfachen Lesegerät zusätzlich elektronisch, einsehbar sein:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Die Gesundheitskarte für die Patienten soll eine administrative Karte sein nach M ö glichkeit mit einem medizinischen Notfalldatensatz (Lanz 2002b, 4; Rey 2001, 343; Brenner 2001, 3; Eckhardt 2001, 6; eigene Darstellung).
Es ist vorgesehen, dass diese Karte vom Besitzer ständig mitgetragen wird. Nur so ist es möglich, die Gesundheitskarte auch als Notfallausweis zu gebrauchen. Der Einfachheit halber und aufgrund des Titels dieser Arbeit wird dieses Modell im Folgenden als Gesundheitskarte bezeichnet.
1.2.2 Berufsausweis (Healthcare Professional Card)*
Diese Karte kommt nur zum Einsatz, falls es sich im Projekt Gesundheitskarte um eine Lösung mit virtuellen Patientendossiers, wie im vorhergehenden Kapitel beschrieben, handelt.
Der Einsatz dieser Karte funktioniert ähnlich wie das Zwei-Schlüssel-Prinzip. Die Professional Karte dient den Leistungserbringern als Parallel-Schlüssel, wie bei einem Bank-Safe die Bank einen hat. Um Einträge vornehmen zu können oder Einsicht in weitere Dossiers des Patienten zu erhalten, werden die Patientendossiers also zusammen mit der entsprechenden Gesundheitskarte des jeweiligen Patienten frei geschaltet und geöffnet. Um eine seriöse Vorbereitung auf die Sprechstunde zu ermöglichen, können die Leistungserbringer auf die eigens erfassten Daten immer Einsicht nehmen. Dafür garantiert die digitale Signatur des Berufsausweises, welche die Autorschaft kennzeichnet.
Der Sichtkartenteil des Berufsausweises enthält voraussichtlich administrative Angaben wie Name, Geburtsdatum, Ausbildung, Personalnummer und Funktion sowie eventuell ein Foto des Inhabers. Unter Umständen wird sie für ihre Inhaber zugleich die Funktion der Patientenkarte übernehmen.
Dieses Modell wird im Folgenden als Berufsausweis bezeichnet.
1.3 Umfeld und Marktlage*
Das Gesundheitswesen der Schweiz verteuerte sich in den letzten Jahren noch massiver als dies bereits in den Neunzigerjahren der Fall war. In den Jahren von 1970 bis 1980 stiegen die Krankenkassenausgaben auf das Dreifache an. Die nächsten zehn Jahre brachten noch einmal einen Anstieg um das Doppelte. Gegenüber 1990 haben sich die Kosten bis Ende 2000 erneut verdoppelt. Dies entspricht einer Verzehnfachung der Kostenzunahme von 1970 auf 2000
(In terpharma 2002, 59-63). Folgende Darstellung zeigt davon ein graphisches Abbild:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Absolute Entwicklung und Struktur der Krankenkassenausgaben (Quelle: Interpharma 2002, 62).
Gründe für diese Kostenanstiege sind unter anderem die Folgenden3:
- Grösserer und somit teurer Logistik- und Verwaltungsapparat bei den Leistungserbringern im Gesundheitswesen4 (Interpharma 2002, 38)
- Steigende Medikamentenpreise sowie die Anzahl kassenpflichtiger Medikamente (Interpharma 2002, 72)
- Überalterung der Schweizer Bevölkerung5
- Vermehrter Einsatz von teuren technischen Geräten und Einwegartikeln in Arztpraxen und Spitäler
- Zunahme der praktizierenden Ärzte und grosser Anstieg bei Physiotherapeuten (Interpharma 2002, 36/37)
Hinzu kommt die Tatsache, dass die Arztkonsultationen zunehmend sind (Interpharma 2002, 28). Dies kann verschiedene Gründe haben6:
- Die Hemmschwelle einen Arzt zu konsultieren ist merklich gesunken
- Einstellung; wer teure Krankenkassenbeiträge bezahlt, will auch Leistung dafür bekommen7
- Falsche Ernährung, Übergewichtigkeitszunahme8 (Bierbach 2000, 230)
- Stärkere Sensibilisierung auf Krankheitsbilder9 durch die Medien10
- Vermehrte physische Leiden (Interpharma 2002, 37)
- Zunahme psychischer Leiden11
- Zunahme von Allergien12 (Lungenliga Schweiz 2003)
- Zunahme von Stress und Belastung im Berufsalltag (Siegenthaler 2003, 10)
Fakt ist also, dass die Kosten im Gesundheitswesen trotz dem vom Staat angeordneten Bettenabbau in den Spitälern, der Verkürzung der Spitalaufenthalte und Rehabilitationszeiten, dem Durchführen von Präventiv-Massnahmen13 sowie genaueren Abklärungen vor Eingriffen und besserer Professionalisierung des Personals, was die Anzahl der Nachfolge- und Zusatzkonsultationen minderte, weiter gestiegen sind.
Dies zieht eine fast jährliche Steigung der Krankenkassenprämien nach sich. Diese betrug im letzten Jahr im Durchschnitt 10 % (Neue Luzerner Zeitung 2003). Dies entspricht einem Vielfachen gegenüber der Jahresteuerung (Interpharma 2002, 50). Auf 2004 sind weitere Prämienanstiege in der Höhe von 5-8% zu erwarten (Neue Luzerner Zeitung 2003).
Diese Umstände erhöhen den Druck auf die Leistungserbringer im Gesundheitswesen in der Schweiz. Massnahmen, die dies ändern sind erwünscht, allerdings der Anteil der Bevölkerung im höheren Alter. Bald jeder 6. Mensch in der Schweiz ist über 65 (Interpharma 2002, 4). Untersuchungen haben ergeben, dass ältere Leute am häufigsten in der Arztpraxis auftauchen (Interpharma 2002, 30). nicht zu Ungunsten der Patienten. Die Krankenkassen versuchen ihre Ausgaben in den Griff zu bekommen, indem sie Druck zur Kostensenkung auf die Ärzte und Spitäler ausüben.
Die Umstände zur Einführung einer neuen Idee, welche eine Senkung der Kosten sowie eine Sanierung des Gesundheitswesens herbeiführten, würden also gut stehen. Das Aufkommen moderner Technologien wie dem Internet, bieten ausserdem eine Chance, mit der Einführung der Gesundheitskarte zugleich bestimmte Bereiche, die von zahlreichen Akteuren wiederholt als veraltet angeprangert wurden, zu rationalisieren. Als Beispiel ist die mangelnde Abstimmung und Kompatibilität der Informationssysteme der Krankenhäuser zu nennen (Rey/Frischknecht 2001, 5).
Die geringe Zusammenarbeit unter den Leistungserbringern des schweizerischen Gesundheitswesens ist ein weiteres Problem. Die Tatsache, dass wichtige Informationen über Patienten von mehreren Akteuren14 verwahrt werden, erschweren die Organisation und die Durchführung eines gemeinsamen Projektes. Zudem kommt hinzu, dass die Verbände der verschiedenen Organisationen15 wenig kompromissbereit sind (Rey/Frischknecht 2001, 5). Anstatt das Problem gemeinsam anzupacken und eine Lösung zu finden, verhält man sich stur und prinzipiell gegensätzlich. Dieses Konkurrenzdenken hat eine unkoordinierte untereinander nicht zu vereinbarende Projekt-Vielfalt zur Folge, was den Einsatz von Kommunikationstechnologien angeht (Rey/Frischknecht 2001, 5).
Die Problematik rund um die Gesundheitskarte wird in der schweizerischen Öffentlichkeit nur bedingt diskutiert. Hauptsächlich wird sie in medizinischen, technischen und politischen Fachzeitschriften sowie in diversen Verbandszeitschriften und einschlägigen Kongressen behandelt.16 Die Öffentlichkeit, dass heisst der Durchschnittsbürger, wird schlecht oder gar nicht über die Ideen und den Nutzen einer Gesundheitskarte informiert. Es ist festzuhalten, dass ohne Eigeninitiative oder persönlichem respektive beruflichem Interesse an der Thematik, die Schweizer Bürger weder informiert noch auf eine mögliche Einführung einer solchen Karte vorbereitet worden sind. Dieser Umstand ist aus Patientensicht weder akzeptanz- noch vertrauensfördernd.
Politisch gesehen ist man sich ebenfalls nicht einig. Das Problem liegt hier hauptsächlich in der Gesetzgebung. Praktisch die einzigen Gesetzesartikel, welche das System der Gesundheitskarte oder die Karte als Solche einzige bundesweite Gesetz, welches die Gesundheitskarte tangieren, betrifft den Datenschutz. Gemäss eidgenössischem Datenschutzgesetz gehören die Patientendaten zu den besonders schützenswerten Personendaten. Darum ist dessen Bearbeitung nur erlaubt, wenn die höchsten Sicherheitsstandards17 eingehalten werden.18
Betrachtet man das heutige Gesundheitswesen generell von rechtlicher Seite, stellt man fest, dass die Hoheit im Gesundheitswesen zum grössten Teil19 bei den Kantonen liegt und nicht beim Bund. Der Bund kann also, was das Gesundheitsgesetz angeht, keine eidgenössisch gültigen Gesetze erlassen, sondern lediglich Empfehlungen abgeben. Darum sind viele heute geltende Bestimmungen auf kantonaler und Bundesebene nur teilweise aufeinander abgestimmt. Da die Gesundheitskarte national eingeführt werden soll und auch nur so Sinn macht, wären bundesweite Bestimmungen Voraussetzung. Weiter fehlen praktische Anweisungen zur Vorgehensweise, wie der Datenschutz konkret garantiert und Missbrauch verhindert werden kann.
Zusammenfassend kann jedoch gesagt werden, dass die Einführung einer Gesundheitskarte nicht nur das Gesundheitswesen sanieren würde sondern allgemeine Ziele wie etwa die Koordinierung der gesundheitlichen Betreuung, eine bessere Beziehung zwischen Versicherten, Patienten und Leistungserbringern sowie ein leistungsfähigeres Gesundheitssystem vereinigen würde (Rey 2001, 341).
1.4 Anspruchsgruppen der Gesundheitskarte
Die Anzahl der Teilnehmer am Gesundheitsmarkt ist gross. Aber lange nicht alle machen bezüglich der Gesundheitskarte ihren Anspruch geltend. Aufgrund der Rollen, welche den Anspruchsgruppen der Gesundheitskarte zufallen, können vier Gruppen genannt werden20:
- Die Krankenkassen in der Rolle als Leistungsfinanzierer
- Die Patienten in der Rolle als Konsumenten
- Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen in der Rolle als medizinische Dienstleister
- Die Lösungsanbieter „Gesundheitskarte“ in der Rolle als Zulieferer
In den folgenden Unterkapiteln werden die Rollen dieser Gruppen genauer betrachtet sowie ihre Interessen aufgezeigt.
1.4.1 Die Krankenkassen *
Gesetzlich21 verordnet22 muss jeder Einwohner der Schweiz eine Krankenversicherung haben. Der Versicherungsmarkt der Schweiz zählte im Jahre 2000 7'636'563 (Schweizerische Landesbibliothek, 2003) Personen. In Anbetracht von total 110 existierenden Krankenkassen in der gesamten Schweiz haben elf Kassen mit einem gesamten Marktanteil von 90.2 % relativ viel Macht. Diese können sie in Entscheidungsfragen wohl auch ausspielen.23 Folgende Grafik gibt den Markanteil der elf grössten Krankenkassen wieder:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Der Krankenversicherungsmarkt der Schweiz 2000 (Schweizerische Landesbibliothek, 2003; eigene Darstellung).
Zur Verdeutlichung der Macht, welche 10% der Kassen auf den Schweizer Versicherungsmarkt respektive der Schweizer Bevölkerung gegenüber haben, dient folgende Grafik:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Aufteilung der Patienten auf die Krankenkassen 2000 (Schweizerische Landesbibliothek, 2003; eigene Darstellung).
Die Krankenkassen treten gemeinsam unter dem Dachverband Santésuisse24 auf. Das grösste Interesse neben der Kostenoptimierung gilt der Kosten- und Leistungstransparenz der Leistungserbringer. Da die Krankenkassen administrativ am nächsten an den Patienten sind, wäre es denkbar, dass sie als Herausgeber der Gesundheitskarte fungieren.
1.4.2 Die Patienten*
Wie schon erläutert, muss jeder Einwohner in der Schweiz bei einer Versicherung versichert sein. Dadurch ist jeder Einwohner der Schweiz nicht nur ein potentieller Patient sondern auch ein potentieller Kunde der Krankenkassen. Der Patient ist somit der Konsument der Leistungen auf dem Gesundheitsmarkt und zugleich auch Kostenverursacher. 2001 fielen die Kosten wie folgt aus:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Bruttokosten in CHF pro Versicherten pro Versicherungsmonat nach Altersgruppen und Geschlecht (Britt 2003, 12; eigene Darstellung).
Noch deutlicher fällt der Kostenaufwand pro Erkrankte aus:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: Kosten total pro Erkrankte (Britt 2003, 13; eigene Darstellung).
Auf dieser Grafik wird ganz klar deutlich, dass 25% der Patienten 75% der Kosten verursachen. Noch härter betrachtet, beanspruchen 50% der Patienten lediglich 10% der aufzuwendenden Kosten. Die restlichen 50% der Patienten somit also 90% dieser Kosten! Alleine hätten gerade diese grossen Kostenverursacher auf den Markt praktisch keine Einflussmöglichkeiten. Damit dennoch die Interessen der Patienten vertreten sowie eine Gleichbehandlung aller Versicherten gewährleistet wird, hat man sich zu Interessenverbänden zusammengeschlossen. Auf diese Weise kann man als Organisation auf dem Markt auftreten und hat so die Möglichkeit ihn mit zu beeinflussen. Zudem haben die Patienten mit den Datenschützern auch Bundesinstitutionen auf ihrer Seite.
Je nach Institution25 werden den Patienten in unterschiedlichen Belangen Schutz und Hilfe angeboten. Die Interessen gehen von der fairen Behandlung über die Gewährleistung von Datenschutz und Privatsphäre bis hin zu fachlicher Qualitätssicherung.
1.4.3 Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen
Die medizinischen Leistungserbringer lassen sich aufgrund der Art der erbringenden Leistungen wie folgt gruppieren:
- Ärzte, Spitäler und Altersheime
- Apotheker und Drogisten
- Weitere Dienstleister
Im Folgenden werden jene Gruppen als Leistungserbringer bezeichnet. Ihre Rollen werden in den folgenden Unterkapiteln erläutert.
1.4.3.1 Ärzte, Spitäler und Altersheime*
Die Ärzte, die Spitäler und die Altersheime sind die primären Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Die Ärzteschaft, sprich die Allgemeinmediziner, sind die erste Anlaufstelle für Personen mit gesundheitlichen Problemen. Der Allgemeinmediziner übernimmt die Betreuung, Beratung und die Behandlung. Bei Fällen, bei denen er nicht weiterhelfen kann, überweist er den Patienten zu einem Spezialisten oder zu einem Untersuch ins Spital. Damit die Ärzteschaft ihre Interessen im Gesundheitswesen geltend machen kann, haben sich die Ärzte zu einer Verbindung, der FMH26, zusammengeschlossen.
Die Spitäler sind Anlaufstelle für grössere Operationen, für Notfälle oder Spezialbehandlungen. Ihre Haupttätigkeiten sind unter anderem Operationen in chirurgischen als auch in medizinischen Bereichen sowie eine anschliessende Akutpflege. Da die meisten Operationen einen sehr grossen Einsatz an technischen Geräten fordern, sind die Kosten für eine Operation mit anschliessendem Spitalaufenthalt teuer. Vertretung in der Öffentlichkeit finden die Spitäler unter dem Dachverband H+27.
Die Alterswohn- und Alterspflegeheime bieten alten Leuten, die sich nicht mehr selbst versorgen können, eine optimale Betreuung an. Die Pflege wird je nach Grad der Selbstständigkeit der Klienten angepasst. Die Hauptaufgaben in einem Altersheim sind die Pflege, die Betreuung und die medizinische Versorgung der alten Personen in der letzten Phase ihres Lebens. Aufgrund der Knappheit an Altersheimplätzen und aufgrund des hohen Pflegeaufwandes hat sich diese Dienstleistung in den letzten Jahren stets verteuert. Vertretung in der Öffentlichkeit finden die Heime ebenfalls unter dem Dachverband H+28.
Die Kosten der primären Leistungserbringer sind sehr hoch. Dennoch geben sie den Ton im Gesundheitswesen an. Eine Machtverschiebung beispielsweise durch Kostentransparenz an die Krankenkassen möchte man in jedem Fall verhindern.
1.4.3.2 Apotheker und Drogisten*
Die Apotheker und die Drogisten sind die sekundären Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Sie haben sich vor allem auf die Beratung und den Verkauf von Medikamenten und Heilmitteln spezialisiert. Sie sind Anlaufstellen für Kunden mit kleineren Problemen wie zum Beispiel Kopfschmerzen, Husten, Schnupfen usw. Dabei übernehmen die Apotheker vorwiegend die rezeptpflichtige Medikamentenabgabe, welche ärztlich verschrieben worden ist. Die Drogisten hingegen haben sich auf dem Gebiet der Homöopathie spezialisiert. Damit sich die Apotheker und Drogisten auf dem Markt behaupten können, haben sie sich je zu einem Verband29 zusammengeschlossen. Das Interesse der sekundären Leistungserbringer ist unterschiedlich. Die Apotheker würden gerne ein Gesundheitsnetz begrüssen, die Drogisten haben ein Interesse an der Förderung der Selbstmedikation.
1.4.3.3 Weitere Dienstleister*
In unserem Gesundheitswesen gibt es noch weitere Dienstleistungserbringer. Einerseits ist die Spitex erwähnenswert. Sie ist auf Hausbesuche spezialisiert. Sie pflegt und betreut Patienten vor Ort.30 Anderseits ist auch an private Rettungsdienste, wie zum Beispiel Intermedic31, zu denken. Sie erbringen ebenfalls eine wichtige Dienstleistung auf dem Gesundheitsmarkt, allerdings vorwiegend bei Notfällen.
Diese Organisationen existieren zwar auf dem Markt und erbringen zweifelsohne wichtige Dienstleistungen, sind aber für meine Betrachtung nicht von zentraler Bedeutung. Deren Grösse sowie deren Umsatz auf dem Markt sind im Vergleich zum Umsatz der Ärzte oder Spitäler eher gering.
1.4.4 Die Lösungsanbieter „Gesundheitskarte“
Die Lösungsanbieter stellen, wie der Name schon sagt, Lösungen zur Verfügung um das Projekt Gesundheitskarte adäquat realisieren zu können. Sie haben generell das Interesse, dass eine Gesundheitskarte kommt. Dass sie kommt und wie sie kommt, sprich unter welchen gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen, ist eigentlich das einzige gemeinsame Interesse der verschiedenen Lösungsanbieter. Alle weiteren Interessen sind dann Lösungsbezogen32. So ist mein Auftraggeber daran interessiert, dass mit Firmen welche dieselbe Lösungsidee verfolgen eine Normierung angestrebt wird, damit das Lesen und Verarbeiten der Karte als Solches, trotz unterschiedlichen Informatikgeräten und Systemen, möglich ist. Ansonsten würde die ganze Sache in einer Insellösung enden.
Früher hatte die Industrie noch mehr Gewicht in der Beeinflussung der Lösung, indem sie ein Projekt vorfinanziert und einfach mal eingeführt hatte. Aber aufgrund der momentanen Wirtschaftsflaute und den noch unklaren gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen33 wäre dies ein zu grosses Risiko. Das Geld für das Projekt Gesundheitskarte wird wohl nicht von den Lösungsanbietern kommen.
1.5 Lösungen auf dem Markt
Die Gesundheitskarte soll den Zugang zu einem elektronischen Verwaltungssystem ermöglichen, auf welchem die elektronischen Patientendossiers abgelegt sind. Der Markt bietet momentan folgende Produkte an, welche dies ermöglichen könnten34:
- Kontaktlose Systeme
- Kontaktsysteme
- Hybride Systeme
- Magnetstreifenkarte
- Mini-CD
- Papierkarte
- USB-Token
Jene Lösungen haben praktisch bloss zwei Sache gemein: die Möglichkeit, dass sie mit einem PIN betreibbar sind und dass die jeweiligen Kartennummern bei bedarf gesperrt werden können. Darum wird nachfolgend kurz erklärt um was für welche Lösungsmöglichkeiten für die Realisation des Systems der Gesundheitskarte es sich im Einzelnen handelt.
1.5.1 Kontaktlose Systeme (Key Motion)*
Abbildung 6: Access-Uhren (Quelle: Skidata 2003).
Die Datenträger werden mit entsprechenden (Zutritts-) Berechtigungen geladen. Die Nutzung der Datenträger erfolgt mittels Berührungslostechnologie. Das Lesegerät sowie die Karte besitzen beide eine Antenne. Die Verbindung findet ausschliesslich über diese Antenne statt und somit also kontaktlos. Daher die Bezeichnung des Systems. Die meisten kontaktlosen Systeme beziehen ihre interne Energie durch das elektromagnetische Signal bei einer zustande kommenden Verbindung. Die Energieversorgung erfolgt somit induktiv. Die Entfernung zwischen Lesegerät und Datenträger beträgt bei einem System ohne Batterie ungefähr fünf bis sieben Zentimeter. (Schott 2001)
Kontaktlose Systeme sind unempfindlich gegenüber Verschmutzungen, Vibration, Feuchtigkeit und elektrostatischer Aufladung. Beispiele für solche Datenträger sind die „Swatch Access-Uhr“ oder die KeyCard.
Momentan kennt man dieses System bei Firmenbadges oder Skigebietspässen. Ein solches System kann somit auch als Zugang zu den Patientenakten dienen, vorausgesetzt man hat zum Lesen ein entsprechendes Kontaktsystem und einen mit dem Internet verbundenen PC für den Datenzugriff.35
1.5.2 Kontaktsysteme (Chipkarte, SmartCard)*
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 7: Chipkarte (Quelle: e-prica 2003).
Bei den Chipkarten unterscheidet man zwischen einfachen Speicherkarten mit Logikfunktionen und Prozessorkarten, auch SmartCard genannt. Die Speicherkarte ist ähnlich wie eine Diskette. Die Daten werden auf der Karte gespeichert und mit diversen Sicherheitssystemen ergänzt. Bei der CashFunktion der EC-Karte respektive Postcard handelt es sich beispielsweise um eine solche Speicherkarte. Es ist mögliche so einen Karte als Zugriffschlüssel zu den Patientendossiers zu nutzen.
Bei der so genannten SmartCard handelt es sich um eine nach ISO genormte Plastikkarte mit einem Mikroprozessor. Grosse Banken und Firmen lassen damit den Zugang zu Gebäuden und Büros regeln. Auch werden Passwörter zu Computersystemen auf die Karte gespeichert. Mit Hilfe des Mikroprozessors ist es zudem möglich, die Zugriffe auf die Karte zu kontrollieren.
Der Einsatz dieser SmartCards ist sehr vielfältig. Neben dem Einsatz als Zutrittskontrolle für Gebäude oder als Zugriffskontrolle wie der Nutzung von PayTV werden SmartCards unter anderem bereits seit 1990 in GSM-Handys eingesetzt. Die SmartCard ist somit ein hochleistungsfähiges mobiles Identifikations- und Sicherheitssystem, welches unter anderem auch als Chiffrier- schlüssel oder als digitale Signatur verwendet werden kann. Den Patienten würde es den gesicherten36 Zugriff zu ihren Daten via Internet sowie deren verschlüsselten Transport ermöglichen.
Voraussetzung für beide Varianten der Chipkarte ist ein PC, welcher mit einem entsprechenden Lesegerät ausgestattet ist sowie für den Datenzugriff online ist.37
1.5.3 Hybride Systeme (Hybrid-Karte, Kombi-Karte)*
Eine Hybrid-Karte besteht aus zwei verschiedenen Chips. Der eine Chip hat eine Schnittstelle, die einen Kontakt benötigt, wie zum Beispiel bei der SmartCard, der andere basiert auf einer kontaktlosen Schnittstelle. Die beiden Chips sind zwar nicht miteinander verbunden, aber für viele Anwendungen genügt diese Architektur dem Bedarf der Verbraucher und der Hersteller (Schott 2001). Die Kombi-Karte hingegen hat die gleiche Funktionalität wie eine Hybrid-Karte. Sie besitzt jedoch nur einen Chip, der über beide Schnittstellen angesprochen werden kann (Schott 2001).
Durch die Möglichkeit über zwei Schnittstellen zu kommunizieren, könnte die in der Aufgabenstellung38 angesprochene Interkompatibilität mit dem Ausland besser gewährleistet werden. Darum würden sie sich gut für den Zugang zu den virtuellen Patientendossiers eignen. Voraussetzung dafür ist ein Lesegerät und einen mit dem Internet verbundenen PC für den Datenzugriff.
1.5.4 Magnetstreifenkarte*
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 8: Magnetstreifenkarte (Quelle:
Schott 2001).
Die Magnetstreifenkarte ist eine Plastikkarte mit einem Magnetstreifen, auf dem Daten geschrieben und wieder gelesen werden können. Typische Beispiele für Magnetkarten sind Kredit-, Kunden- und Identifikationskarten.
Der Magnetstreifen enthält in der Regel drei Datenspuren mit unterschiedlicher Datenaufzeichnungsdichte39. Auf Spur 1 und 2 werden nur fixe Daten gespeichert, welche nach der Ausgabe der Karte an den Versicherten nur noch gelesen werden können. Somit bleibt lediglich Spur 3 übrig um noch weitere Daten aufnehmen zu können. Diese kann somit als Zugang zu den Patientenakten dienen, vorausgesetzt man hat ein entsprechendes Lesegerät und einen ans Datennetz angeschlossenen PC.40
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten41
Tabelle 2:Die einzelnen Speicherspuren einer Magnetstreifenkarte (Schott 2001; eigene Darstellung)
1.5.5 Mini-CD (Euromed-ID-System)*
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 9: Mini-CD (Quelle: Euromed-ID 2003).
Diese Mini CD, von der ungefähren Grösse einer Kreditkarte, ist der persönliche Zugangsschlüssel zur Gesundheitsakte des Patienten. Jeder Systembesucher, egal ob Patient oder Arzt, muss einen solchen Schlüssel haben um die Patientenakte zu öffnen. Ohne den spezifischen CD-Schlüssel ist kein Zugang möglich. Zugegriffen wird via Netzwerk auf einen dezentralen Server. Da diese CD eine Speicherkapazität von ungefähr 50 MB hat, besteht die Möglichkeit, medizinische Daten zusätzlich auf der CD zu speichern. Diese Daten werden aus Datenschutzgründen diversen Zugangsberechtigungskategorien zugeteilt. Was auf der CD gespeichert wird und was ausschliesslich auf dem dezentralen Server, kann vom Patienten bestimmt werden. Die medizinischen Daten sind vollständig verschlüsselt. Schreibberechtigung erhalten ausschliesslich medizinisches Personal, Ärzte und Apotheker. Alle gespeicherten Informationen müssen elektronisch signiert42 werden.
Auf das System und somit auf die jeweiligen Patientendossiers kann von jedem mit CD-ROM und Internet-Zugang ausgerüsteten PC zugegriffen werden.43
1.5.6 Papierkarte*
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 10 (links): Beispiel einer Papierkarte (Quelle: Skidata 2003).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 11 (rechts): Beispiel einer Barcodekarte (Quelle: Universit ä t Giessen 2003).
Die Papierkarte ist grundsätzlich in zwei verschiedenen Varianten denkbar. Erstens als Karte in der Grösse einer Kreditkarte aus verstärktem Papier wie man sie heute teilweise als Krankenkassenausweise hat. Darauf ist dann zusätzlich zum Namen und zur Krankenkassennummer eine Nummer, welche den Zugang zu den Daten ermöglicht. So eine Karte ist günstig herstellbar und von jedermann lesbar. Man hat somit keine Infrastrukturprobleme. Jedoch dürfte man wohl mit Datenschutzproblemen zu kämpfen haben.
Die zweite Art wäre eine gefaltete A4-Karte, welche als eine Art Notfallausweis44 zu verstehen ist. Diese Karte kann zusätzlich freiwillige Daten enthalten wie zum Beispiel Blutgruppe, Allergien, Medikamente usw.
Zur schnelleren Einlesung der Nummer können die Karten mit einem Barcode, also einem Strichcode, versehen werden. Dies beschleunigt das Anmeldeprozedere und vermeidet Fehler. Auf der Arztseite wäre somit ein Barcodeleser erforderlich, welcher aber heute bereits mehr oder weniger in allen Praxen vorhanden ist.
Solche Barcodesysteme kennt man heute auch bei eingeschriebenen Briefen bei der Post. Den Zugang zu Daten über eine Nummer-Identifikation kennt man vom online-banking. Diese Lösung ist mit jedem ans Internet angeschlossenen PC betreibbar.
1.5.7 USB-Token *
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 12 (links): USB-Token mit FingerabdruckScanner (Quelle: Euromed-ID 2003)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 13 (oben): Ein normales USB-Token (Quelle: CyProtect 2003).
Solche USB-Token sind mit oder ohne eingebauten Fingerabdruckscanner erhältlich. Das USB-Token beinhaltet im Wesentlichen einen Mikroprozessor mit dessen Hilfe es möglich ist, die Zugriffe usw. zu steuern und zu kontrollieren. Im Token ist ebenfalls ein Datenspeicher vorhanden, welcher analog zur Mini-CD medizinische Daten aufnehmen und verwalten kann sowie die Zugangs- und Signaturschlüssel. Die Grösse dieses Speichers ist sehr verschieden (von 32 MB bis 1 GB). Das USB-Token funktioniert in etwa gleich wie die SmartCard. Zum Lesen eines solchen Tokens ist lediglich eine USB -Schnittstelle notwendig. Heute sind praktisch alle neueren PCs standardmässig mit mindestens zwei USB Schnittstellen ausgerüstet. Somit kann von jedem ans Internet angeschlossenen PC auf die Daten zugegriffen werden.45
1.6 Eingrenzung der Arbeit*
Die Arbeit wird nicht über die richtige oder falsche Technologie geführt, da es sich nur um ein Hilfsmittel handelt. Aus Interessensgründen meines Auftraggebers Markus Lanz von der Siemens Schweiz AG wird, wie in der Aufgabenstellung46 erwähnt, die Produktlösung für diese Diplomarbeit auf eine SmartCard nach ISO 7816 beschränkt. Dies ist ein sicherer, technologisch reifer und, wie unzählige Anwendungen insbesondere im Bankenbereich zeigen, zuverlässiger Datenträger für Zugriffe auf verteilte Systeme.
Der heute via Internet beinahe sofortige Zugang zu Daten, welche auf nahe gelegenen oder entfernten Speichersystemen gesammelt werden, führte in Verbindung mit einer SmartCard zu folgender Konzeptidee: Es geht darum, die SmartCard als Identifizierungs-, Zugangs- und Siegnationsschlüssel zu verwenden. Über eine Meta-Datenbank kann der Karteninhaber auf die verschiedensten Speichermedien von Labors, Röntgeninstituten, Arztpraxen, Spitälern usw. zugreifen, um so an seine persönlichen Daten zu gelangen. Die Gesundheitskarte soll so eine standardisierte Gestaltung der Informationen für den Datenaustausch via Internet zwischen Versicherern und Leistungserbringern bewirken. Dadurch wird auch gewährleistet, dass mit aktuellen Daten gearbeitet werden kann. Dem Patienten ermöglicht diese Karte den Zugriff47 zu seinen persönlichen Gesundheitsdaten48 und damit eine bis heute nicht erreichte Kontrolle über seinen Gesundheitszustand sowie über die Leistungen. Aus Sicht der Leistungserbringer ist die Benutzung eines Berufsausweises, wie er in Kapitel
1.2.2 beschrieben ist, nötig. Die Relationen dieser Konzeptidee sollen mit folgender Grafik dargestellt werden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 14: Verknüpfungen des kontrollierten Informationsflusses via Gesundheitskarte zum virtuellen Patientendossier (Quelle: Lanz 2002a, 3).
Diese Konzeptidee mit der SmartCard als Gesundheitskarte wird im Folgenden als Projekt Gesundheitskarte bezeichnet. Ich halte nochmals fest, dass sie als Ausgangspunkt für die gesamte Arbeit dient.
2 Methodik
2.1 Einleitung
Wie in den „Anmerkungen zur Arbeit“ bereits erwähnt ist, entsteht parallel zu meiner Arbeit eine ähnliche, welcher die gleiche Aufgabenstellung zugrunde liegt, jedoch aus Sicht der Ärzte und Spitäler. Betreuung und Auftraggeber sind identisch. Darum werden Sitzungen jeweils zu viert abgehalten. Dies ermöglicht wiederum wertvolle Querdenkanstösse aus der Parallelarbeit sowie teils auch faktische Synergienutzungen.
2.2 Synergienutzung
Da beide Aufgabenstellungen sehr anspruchsvoll und damit aufwendig sind, versuchen Herr Schaub, Autor der Parallelarbeit, und ich, Synergien auszuschöpfen um dadurch die Qualität zu maximieren. Aufgrund dessen verfolgen die Arbeiten einen praktisch analogen methodischen Ablauf. Damit erfahren die Arbeiten auch deutlich einen Mehrwert durch die einfachere Vergleichbarkeit der Resultate. Diesbezüglich kommen wir einem Anliegen unseres Auftraggebers nach, dass die Arbeiten wirtschaftlich nutzbar sein sollen. Aus Gründen der Ressource Zeit werden zudem Textstellen, bei denen generalisierte Aussagen oder Beschreibungen gemacht werden, zum Teil synergetisch genutzt.
Damit klar nachvollziehbar ist, wo ich Synergien genutzt habe, werden, wie bereits in den „Anmerkungen zur Arbeit“ erläutert, die Titel über gemeinsam erarbeitetem Material mit einem Stern ‚*’ gekennzeichnet. Dies bedeutet auch, dass in den betreffenden Kapiteln oder Abschnitten teilweise sehr ähnliche oder identische Textstellen vorkommen. Titel welche mit einem Kreis ‚°’gekennzeichnet sind, sollen verdeutlichen, dass Gedankenanstösse aus Gesprächen mit dem Autor der Parallelarbeit in die jeweiligen Kapitel eingeflossen sind, jedoch kein Text. Folgende Tabelle soll dies nochmals verdeutlichen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 3: Kennzeichenerl ä uterung in den Titeln (eigene Darstellung).
Die Kennzeichnungen betreffen jeweils den Text direkt unter dem Titel und schliessen allfällige Unterkapitel aus. Nicht gekennzeichnete Titel bedeuten, dass Idee und Autorschaft komplett aus meiner Federführung stammen.
Den Lesern, welche vollumfänglich am Thema „ Akzeptanz der Gesundheits- und Versichertenkarte Schweiz“ interessiert sind, empfehle ich, die Parallelarbeit ebenfalls zu lesen.
2.3 Aufbau der Arbeit
Der Inhalt dieser Diplomarbeit basiert im Wesentlichen auf der Aufgabenstellung49. Die vorgängige Einführung in Kapitel 1 soll den Zweck erfüllen, Lesern, welche sich bezüglich des Gesundheitswesens in der Schweiz nicht allen Zusammenhängen bewusst sind, einen fundierten Einstieg in diese Arbeit zu ermöglichen.
In den „Bestimmungen zur Diplomarbeit“50 kommt hervor, dass ein ingenieurmässiger Ablauf der Diplomarbeit erwünscht ist. Aufgrund dessen gliedert sich meine Arbeit in folgende Teile:
- Analyse
- Lösungsentwicklung
- Lösungsfindung und Realisation
Zum Schluss wird im Rahmen einer Diskussion nochmals untermauert was zu tun ist, respektive darauf hingewiesen, wo sich Gefahren oder so genannte Killerfaktoren für das Projekt Gesundheitskarte verstecken.
2.4 Ziel der Arbeit
Diese Arbeit hat zum Ziel Massnahmen vorzuschlagen, welche ergriffen werden müssen, um bei den Patienten möglichst breite Akzeptanz zu erlangen. Diese Massnahmen werden gemäss Vorgabe aus der Aufgabenstellung in vier Kategorien eingeteilt:
- Anwendung
- Gesetzgebung (Datenschutz)
- Kommunikation
- Technik
In einer Bewertung wird ergründet, welche Massnahmen sehr erfolgreich zur Förderung der Akzeptanz eingesetzt werden können, sprich welche Massnahmen bezüglich den Akzeptanz hemmenden Faktoren am besten paroli bieten sowie die Nutzen am besten zur Geltung bringen. Damit diese Bewertung für die Wirtschaft von Nutzen ist, werden die generierten Massnahmen nach ihrer Realisierbarkeit sowie nach ihrer voraussichtlichen Umsetzungsdauer untersucht.
2.5 Vorgehen
Im Vorfeld der Diplomarbeit hat in mehreren Sitzungen, an welchen die Herren Markus Lanz, Heinrich Kuhn, Stephan Schaub und ich anwesend waren, ein beträchtliches Frontloading51 statt gefunden. Dadurch ist es unter anderem möglich geworden, die beiden Arbeiten betreffend den Anliegen52 unseres Auftraggebers abzugleichen. Weitere Vorteile von Sitzungen mit allen Beteiligten liegen in der Effizienz mit welcher fundiert in das Thema eingetaucht werden kann sowie in der Möglichkeit des lauten Denkens. Dadurch angeregt kommen Inputs grundverschiedener Personen mit unterschiedlichen Ansichten und anderen beruflichen Backgrounds zusammen. Dies macht es möglich, viele Dinge differenziert zu betrachten.
Im Verlauf der Arbeit treffen wir uns in der Regel alternierend. Dabei werden erarbeitete Resultate kritisch hinterfragt sowie das weitere Vorgehen diskutiert. Dies, also wie ich was erreichen will, ist detailliert in den folgenden Unterkapiteln, welche analog zum Aufbau der Arbeit gegliedert sind, beschrieben.
2.5.1 Analyse
Um eine Ahnung davon zu bekommen, was mit einer solchen Gesundheitskarte bezweckt werden soll respektive was sie aus der Perspektive der Patienten erfüllen soll, mache ich eine Erhebung. Diese ermöglicht mir dann auch, die damit verbundenen Chancen und Risiken zu ergründen. Daher wird sie mir für den weiteren Verlauf der Arbeit als Arbeitsbasis dienen. Um die Risiken besser abschätzen zu können, ist es notwendig zu wissen, was bereits getan wurde oder wird in bezüglich Einführung oder Thematisierung der Gesundheitskarte gegenüber der Bevölkerung. Dies möchte ich Rahmen eines kleinen Desk Research abhandeln.
2.5.1.1 Erhebung°
Zuerst müssen Personen aufgespürt werden, welche überhaupt Aussagen zum Thema „Gesundheitskarte“ machen können, denn die gesamte Thematik ist bis heute53, wie aus dem Kapitel 1 hervorgegangen ist, nur in einem kleinen Kreis von Experten diskutiert worden. Als Start hat Markus Lanz vier und Heinrich Kuhn einen Kontakt vermittelt. Weitere Kontaktideen sollen sich aufgrund jener Kontakte sowie durch Online-Recherchen ergeben. Dann gilt es, sich mit diesen in Verbindung zu setzen und bezüglich der Erwartungshaltung an eine Gesundheitskarte aus der Perspektive der Patienten zu befragen. Den daraus entstehenden Materialzusammenlauf will ich dann entsprechend aufbereiten, damit eine gute Arbeitsbasis für den weiteren Verlauf der Arbeit entsteht.
2.5.1.2 Auswertungen°
Nach der Festlegung aufgrund von Literatur, worauf es bei der Akzeptanzproblematik ankommt, sollen die Resultate der Erhebung entsprechend ausgewertet werden. Laut Aufgabenstellung54 geht es dabei um die Chancen und Risiken bei der Anwendung der Gesundheitskarte für die Patienten. Basierend auf der Erhebung der Erwartungen werte ich die Chancen respektive die Nutzen aus. Zum besseren Verständnis, was genau gemeint, ist beschreibe ich die so entstandenen Nutzwerte detailliert. Gemäss Punkt 2 der Aufgabenstellung klassifiziere ich sie zudem entsprechend der Dauer bis zum Zeitpunkt des eigentlichen Patientennutzens. Jegliche Entscheide begründe ich wiederum. Basierend auf den Resultaten der Erhebung sowie meiner persönlichen Einschätzung führe ich eine Problembildanalyse durch. Sie wird dazu dienen, zu einem späteren Zeitpunkt konkreten Einhalt gegen Akzeptanz hemmende Probleme generieren zu können. Die entstehenden Problembilder beschreibe und erkläre ich detailliert. Problembilder, welche bereits zum jetzigen Zeitpunkt glaubhaft ausgeräumt werden können, begründe ich dementsprechend. So kann ich fokussieren, welche Problembilder wirklich wesentlich sind und für die Akzeptanzbildung besonders beachtet werden müssen und daher weiter verfolgt werden.
2.5.2 Lösungsentwicklung°
Nach einer Erörterung aufgrund von einschlägiger Literatur wie der Akzeptanzprozess zustande kommt und worauf es ankommt bei der Gewinnung des öffentlichen Vertrauens für eine Innovation ankommt, generiere ich ebenfalls aufgrund einer Literaturstudie die akzeptanzbildenden Faktoren, welche aus meiner Sicht zur Förderung der Akzeptanz der Gesundheitskarte dienlich sind. Die entstehenden akzeptanzbildenden Faktoren beschreibe ich detailliert. Den Fokus der Beschreibung setze ich dabei darauf an, was die einzelnen Faktoren in Bezug auf die Gesundheitskarte bezwecken können.
2.5.3 Lösungsfindung und Realisation
2.5.3.1 Bestimmung der zu realisierenden Massnahmen°
Aus der Sammlung der akzeptanzbildenden Faktoren möchte ich diejenigen herauskristallisieren und als zu realisierende Massnahmen vorschlagen, welche die Nutzwerte am besten vermitteln und zugleich die prekären Problembilder erfolgreich entkräften und damit die Akzeptanz für die Gesundheitskarte am meisten fördern. Die Evaluation erfolgt mit Hilfe einer „gewichteten Entscheidungsmatrix“. Die dafür notwendige Gewichtung wird aufgrund der Dienlichkeit zur Vermittlung der Nutzwerte durch die akzeptanzbildenden Faktoren in einer „einfachen Entscheidungsmatrix“ eruiert.
2.5.3.2 Beurteilung der Realisierbarkeit°
Gemäss Punkt 6 der Aufgabenstellung55 klassifiziere ich die evaluierten Massnahmen entsprechend der Dauer wie schnell sie umgesetzt werden können. Meine Entscheide erläutere und begründe ich.
2.5.3.3 Umsetzungsvorschläge°
Zum Abschluss schlage ich konkrete Ideen für die Umsetzung der herauskristallisierten akzeptanzbildenden Massnahmen vor. Die Faktoren Wirtschaftlichkeit respektive Finanzierbarkeit der Massnahmen soll dabei ebenfalls berücksichtigt werden.
2.5.4 Diskussion der Ergebnisse
2.5.4.1 Ergebnisbetrachtung°
Im Rahmen der Ergebnisbetrachtung gehe ich nochmals darauf ein, was zu tun ist, um die Akzeptanz bei den Patienten zu fördern respektive zu gewinnen. Sie ist also als Diskussion der Ergebnisse, sprich der umzusetzenden Massnahmen, zu betrachten.
2.5.4.2 Killerfaktoren°
Hier möchte ich den Faktoren Beachtung schenken, welche unter allen Umständen zu verhindern sind oder vor in Angriffnahme dieses Projekts geklärt sein müssen. Ansonsten ist damit zu rechnen, dass dem Projekt Gesundheitskarte eine längere Anlaufzeit beschert werden könnte oder es sogar gefährdet wird. Gemeint sind also Faktoren, welche die Bildung der Akzeptanz stark hemmen oder eine Umsetzung kritisch machen.
2.5.5 Schlussbetrachtung
Da für die Anwendbarkeit der Gesundheitskarte die medizinischen Leistungserbringer verantwortlich sind, versuche ich festzuhalten was für die Akzeptanz des „Projekts Gesundheitskarte“ auf jeden Fall berücksichtigt werden soll. Weiter soll noch dem Volkswirtschaftlichen Aspekt Beachtung geschenkt werden sowie generell nochmals betrachtet werden, was so ein System für die Patienten und die anderen Beteiligten bringt.
2.6 Quickfinder der Punkte aus der Aufgabenstellung
Für die bessere Ersichtlichkeit wo welcher Punkt der Aufgabenstellung56 abgehandelt wird, soll folgende Übersicht dienen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 4: Quickfinder der Punkte aus der Aufgabenstellung (eigene Darstellung).
[...]
1 Siehe „Anmerkungen zur Arbeit“ ab Seite XIV.
2 Der Betriebsfaktor Boden hat aus der Perspektive der Patienten im Gesundheitswesen keinen Einfluss.
3 Die Aufzählung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge.
4 Gemeint ist der Verwaltungs- und Administrativaufwand in Arztpraxen, Spitälern und bei Krankenkassen.
5 Durch Forschung und neue wissenschaftliche Erkenntnisse ist der Einsatz von Technik immer bedeutender und die Patientenversorgung immer besser geworden. Die Möglichkeiten sind somit breiter und die Chancen viel grösser geworden um ein Menschenleben zu verlängern. Dies hat zur Folge, dass die durchschnittliche Lebenserwartung in der Schweiz zugenommen hat und damit auch
6 Die Aufzählung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge.
7 Ärzte werden im Gegensatz zu früher auch des Öfteren wegen kleineren Blessuren wie Schürfwunden, einem leichten Husten oder anderen Kleinigkeiten aufgesucht. Früher reichte dafür die Hausapotheke.
8 Die meisten Menschen in Westeuropa essen zu viel, zu fett, zu salzig und zu süss. Jeder zweite Erwachsene ist aufgrund ernährungsbedingter Gesundheitsstörungen übergewichtig. Dies kann medikamentös behandelt werden. Allerdings macht dies eine Ernährungstherapie oft entbehrlich. Falsche Ernährung ist Mitverursacher für Karies, Stoffwechselstörungen, Obstipation, Arteriesklerose, Herz-Kreislaufstörungen, Allergien und Infektanfälligkeit. (Bierbach 2000, 230)
9 Dies kann psychosomatische Störungen zur Folge haben, aufgrund welcher der Arzt aufgesucht wird. Wenn zum Beispiel eine Sendung über Hautkrebs im Fernsehen ausgestrahlt wurde und Personen gleiche oder ähnliche Symptome haben, wenden sie sich an einen Arzt und lassen es abklären.
10 Bezogen auf Radio, Fernsehen, Zeitschriften, Internetportale sowie Fachartikel. Der Zugang zu Wissen ist, durch technische Fortschritte und ansprechende Preise für entsprechende Geräte, breiter und deren Vermittlung viel einfacher geworden als früher.
11 Jeder 13. Arbeitnehmer leidet in seinem Job unter Mobbing. Daraus resultieren psychische Störungen wie Angst, Schlaflosigkeit oder Depressionen. (Siegenthaler 2003, 10) Oft bleibt nur noch der Ausweg zum Psychiater.
12 Bedingt durch die Umweltverschmutzung, Elektro-Smog sowie Zunahme der Impfungen (Lungenliga Schweiz 2003; Allergiecheck 2003).
13 Wie zum Beispiel die Grippenimpfung oder den Beitrag an ein Fitness-Abonnement.
14 Gemeint sind die Krankenkassen, Ärzte, Spitäler sowie die Kantone
15 Gemeint sind die Patienten- und Ärzteschaftsorganisationen. Gemäss Markus Lanz führt dies soweit, dass man als Lösungsanbieter nicht mit dem selben Firmennamen bei beiden Fronten auftreten kann, sondern auf die Hilfe einer Tochtergesellschaft angewiesen ist, weil die Ärzteschaft sicher nicht das will was die Krankenkassen gutgeheissen haben.
16 Vgl. zum Beispiel „Patientenzeitung“, „Die Gesundheit“, „Das Dossier“, TA-Swiss, TelematikTage>Bern, eHealthCare.ch.
17 Anmerkung: weiter ist vermerkt dass die höchsten Sicherheitsstandards dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen müssen.
18 Vgl. Art. 3 Bst. C des DSG
19 Seit Januar 2003 wird das Heilmittelgesetz inkl. aller darin enthaltenen Verordnungen auf Bundesebene geregelt.
20 Die Aufzählung erfolgt im Abhängigkeitskreislauf der einzelnen Anspruchsgruppen voneinander. Also aus Sicht der Patienten in folgendem Kreislauf: Krankenkasse - Patienten Leistungserbringer im Gesundheitswesen - Lösungsanbieter - Krankenkasse.
21 Vgl. Krankenkassen-Plattform: http://www.krankenversicherungen24.ch
22 Art 3 KVG.
23 Vgl. „Die elf grössten Krankenkassen in der Schweiz“ im Anhang C „Institutionen“.
24 Vgl. Santésuisse (2003): http://www.santesuisse.ch
25 Vgl. SPO (2003): http://www.spo.ch sowie „Vertreter der Patientenrechte“ im Anhang C. Jene Institutionen sind die gewichtsstärksten Eintreter für die Patienten und deren Interessen oder möglichen Interessen.
26 Vgl. FMH (2003): http://www.fmh.ch
27 Vgl. H+ (2003): http://www.hplus.ch
28 Vgl. H+ (2003): http://www.hplus.ch
29 Vgl. SAV (2003): http://www.sav.ch und ofac (2003): http://www.ofac.ch sowie SDV (2003): http://www.drogistenverband.ch
30 Vgl. Spitex CH (2003): http://www.spitexch.ch
31 Vgl. Intermedic (2003): http://www.intermedic.ch
32 Siehe dazu im Kapitel 1.5 „Lösungen auf dem Markt“.
33 Siehe Kapitel 1.3 „Umfeld und Marktlage“.
34 Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge mit Ausnahme des „Hybriden Systems“. Dies erfolgt an dritter Stelle, weil es auf den zwei hervorgehenden aufbaut.
35 Vgl. Skidata (2003): http://www.skidata.com/content.pl?group=31
36 Siehe den Begriff „Verschlüsselung“ im Glossar im Anhang E.
37 Vgl. e-prica (2003): http://www.e-prica.com sowie Infineon (2003): http://www.infineon.ch
38 Siehe „Aufgabenstellung“ der Diplomarbeit ab Seite XII.
39 Siehe Tabelle 2.
40 Vgl. Covercard (2003): http://www.covercard.ch
41 Spezifikation in ISO 7811.
42 Siehe dazu den Begriff “Digitale Signatur” im Glossar im Anhang E.
43 Vgl. Euromed-ID (2003): http://euromed-id.de
44 Vgl. Euromed-ID: http://www.euromed-id.de/europ__krankenschein.htm
45 Vgl. CyProtect (2003): http://www.cyprotect.com/main0105.php
46 Siehe „Aufgabenstellung“ der Diplomarbeit ab Seite XII.
47 Zugriff erfolgt verschlüsselt
48 Gemeint sind die elektronischen Patientendossiers.
49 Siehe „Aufgabenstellung“ der Diplomarbeit ab Seite XII.
50 Siehe Anhang A.
51 Das Resultat des Frontloadings ist im Wesentlichen die Disposition zu dieser Arbeit. Jene findet sich im Anhang auf der zu dieser Arbeit beigefügten CD.
52 Siehe dazu Kapitel 2.2.
53 Gemeint ist der 17.06.2003.
54 Siehe „Aufgabenstellung“ der Diplomarbeit ab Seite XII.
55 Siehe „Aufgabenstellung“ der Diplomarbeit ab Seite XII.
56 Siehe „Aufgabenstellung“ der Diplomarbeit ab Seite XII.
- Quote paper
- Philipp Angstmann (Author), 2003, Akzeptanz der Gesundheitskarte - Chancen und Risiken beim Einsatz der Chipkarte aus Sicht der Patienten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18283
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