Die Rolle des Bundesverbandes der deutschen Industrie in der Bundesrepublik


Trabajo Escrito, 2003

18 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entstehung des „Bundesverbandes der Deutschen Industrie“(BDI)

3. Aufbau und Mitglieder

4. Zielsetzung und Aufgaben

5. Organe des Bundesverbandes
5.1. Mitgliederversammlung
5.2. Präsidium
5.3. Vorstand
5.4. Vizepräsidium
5.5. Ausschüsse
5.6. Präsident
5.7. Hauptgeschäftsführung

6. Mittel und Adressaten

7. Lobbyismus

8. Die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes

9. Politische Praxis anhand der Einführung des Dosenpfandes

10. Schlussbemerkung

11. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In einem demokratischen System, wie dem der Bundesrepublik, sind Verbände nicht wegzudenken. Die ca. 1.500 Verbände, von denen die meisten aus dem Bereich der Ökonomie stammen, sind auf der „Lobbyliste“ des Bundestages aufgeführt, und werden somit offiziell bei Anhörungen berücksichtigt. Ihnen ist vor allem an der staatlichen Förderung ihrer Interessen gelegen. Interessenverbände machen die Gesellschaft transparent, man kann sie als einen stabilisierenden Ordnungsfaktor beschreiben. Umgekehrt sind Regierung und Verwaltung auf das Sachwissen, das Informationsmaterial sowie die Adressatenkenntnis der Verbände angewiesen. Beide Seiten profitieren so vom kooperativ - subsidiären Verhältnis. Die Verbände arbeiten beratend an den Entwürfen von Gesetzen mit, begutachten Gesetzesentwürfe, wirken gezielt auf Parlamentsfraktionen, Abteilungen der verschiedenen Ministerien oder auf einzelne Beamte oder Abgeordnete ein und betreiben öffentliche Werbung für ihre Zwecke.

Im Mittelpunkt sozialwissenschaftlicher Forschung über Interessenverbände steht bisher ihre Einflussnahme auf staatliche Entscheidungen. Ebenso soll auch hier die Beziehung zwischen Staat und Verbänden untersucht werden.

Besonderes Interesse gilt hierbei dem Einfluss und den Interaktionen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) auf die politische Willensbildung. Im Zentrum des Interesses steht der Staat, der mit den Steuern die Unternehmen belastet und durch Gesetze und Vorschriften die Freiheit ihrer Entfaltung einschränkt. Betroffen sind die Interessen der Unternehmen in vielen Bereichen, wie in Fragen des Arbeitsrechts, der Unternehmensverfassung, der Steuer- und Wirtschaftspolitik, der Sozialpolitik und auch der internationalen Wirtschaftspolitik. Die Unternehmerverbände, insbesondere ihr Spitzenverband BDI, arbeiten wie selbstverständlich gegen die staatliche Regulierung des Marktes, wenn die unternehmerischen Gewinnchancen dadurch gemindert werden und setzen sich für das Eingreifen des Staates ein, wenn Kosten abgewandt werden können.

Geht man von einer großen Bedeutung der Wirtschaft und der Unternehmen für die Gesellschaft aus, und nimmt den BDI als Repräsentant wirtschaftlicher Interessen, kann man davon ausgehen, dass dieser erheblichen Einfluss auf die Politik besitzt und er jede Möglichkeit nutzen wird, die Interessen seiner Mitglieder durchzusetzen.

Das Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen, wie groß der Einfluss des BDI auf die politische Willensbildung tatsächlich ist.

Da es wenig empirisches Material über die Arbeit der Verbände und gerade bezüglich prekärer Details ihrer Aktivitäten gibt und der Bundesverband der Deutschen Industrie selbst keine Auskünfte über deren Erfolge oder Misserfolge seiner Tätigkeiten erteilt, verbleibt nur der Rückgriff auf gängige Literatur.

2. Entstehung des „ Bundesverbandes der Deutschen Industrie“( BDI)

Schon 1946, wollten sich unter der Leitung von Fritz Berg 23 Wirtschaftsverbände zu einer „Vereinigung der industriellen Verbände“[1] zusammenschließen, was ihnen aber von den Besatzungsmächten aus politischen Gründen verweigert wurde.[2] Kurz nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde dann am 28. März 1950 der BDI mit Fritz Berg als ersten BDI-Präsidenten gegründet. Berg setzte sich vor allem für die wirtschaftspolitischen Interessen der Industriellen ein.[3]

3. Aufbau und Mitglieder

Der Bundesverband der Industrie ist „ein Verband der Verbände, der alle wesentlichen Industriebranchen in einer Organisation zusammenfasst.“[4] Diese „freiwillige Arbeitsgemeinschaft“[5] vertritt ausschließlich industrielle Interessen. Er umfasst als Spitzenverband vorwiegend die auf Bundesebene angesiedelten Dachverbände des produzierenden Gewerbes, wie den Verband der Automobilindustrie, und repräsentiert dadurch mittelbar die überwiegende Mehrheit industrieller Unternehmen in Deutschland.[6]

Mitglied können nur solche Wirtschaftsverbände der Industrie werden, die Spitzenvertretung einer gesamten Industriegruppe für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind.[7]

Im BDI spielen die in allen alten Bundesländern bestehenden und in allen neuen Bundesländern entstehenden Landesvertretungen, obwohl sie nicht den Status eines Mitgliedsverbandes haben, eine wichtige Rolle. Sie vertreten regionale unternehmerische Interessen gegenüber den jeweiligen Landesorganen.[8]

1991 umfasste der BDI 34 Mitgliederverbände mit je einer Landesvertretung in den neuen Bundesländern.[9] Diese Mitgliederverbände setzten sich aus 343 Fach- und 135 Landesverbänden zusammen und repräsentierten damit ca. 100.000 Unternehmen mit etwa acht Millionen Beschäftigten. Dies ergibt einen Organisationsgrad von rund 80 %, dass entspricht der prozentualen Anzahl aller Unternehmen ihrer Branche, die sie als Mitglieder verzeichnen können.[10]

Im Bundesverband der Industrie waren zu Beginn der siebziger Jahre etwa 400 Mitarbeiter tätig, wobei 195 Angestellte beim „ Institut der deutschen Wirtschaft“ wissenschaftliche und publizistische Tätigkeiten vollrichteten.[11]

Bis in den 80er Jahren herrschte im Bundesverband ein recht autoritärer Führungsstil vor, der relativ wenig demokratische Wesenszüge aufwies. Dies war ein “Produkt sowohl der hierarchischen Organisationsstrukturen als auch der Mentalität der Mitglieder und ihrer gewählten Sprecher samt deren ständiger Mit- und Zuarbeiter in den Geschäftsstellen“.[12] Aufgrund des Führungswechsels, der durch jüngere Generationen vollzogen wurde, wurde der Verband für interne Reformen zunehmend offener und flexibler.[13]

Angeführt wird der Verband von den Großbetrieben, die aufgrund ihrer u.a. finanziellen Stärke etwa 2/3 der Präsidialmitglieder stellen.[14] So hatte die Schwerindustrie aufgrund ihrer bedeutenden ökonomischen Stellung in den 50er und 60er Jahren den größten Einfluss und die größte Macht im Bundesverband.[15]

4. Zielsetzung und Aufgaben

Der primäre Zweck und die Zielsetzung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie ist „die Wahrung und die Förderung der ihm angeschlossenen Verbände unter Ausschluss der Vertretung der Mitglieder im sozialpolitischen Bereich“.[16] Er setzt sich in erster Linie für die Interessen des im Unternehmen eingesetzten Kapitals ein. Die Unternehmens- und Verbandsziele stimmen damit überein.[17]

Der Aufgabenbereich des Bundesverbandes ist breit gefächert. Er versucht u.a. auf die Geld-, Kredit- und Währungspolitik, das Verkehrswesen, die Energie- und Atomwirtschaft, die Forschung wie auch in der Kulturpolitik Einfluss zu nehmen.[18]

In der Satzung des Bundesverbandes nimmt man die Selbstbestimmung der Mitglieder an, die selbständig ihre Aufgaben bestimmen und erfüllen.[19]

Nach § 6 der Satzung haben die Mitglieder darüber hinaus einen Anspruch auf Serviceleistung, die aus den jeweiligen Abteilungen der Geschäftsführung kommen. Ursprünglich diente der Verband in den 50er Jahren ausschließlich der politischen Interessenvertretung seiner Mitglieder, er wandelte sich aber in einen Mehrzweckverband um und befriedigt heute auch das Interesse seiner Mitglieder nach Serviceleistungen. Diese Serviceleistungen stellen größtenteils schriftliche und mündliche Fachinformationen innerhalb der Politikfelder des Bundesverbandes dar, wobei eindeutig die Interessenvertretung nach außen im Vordergrund steht.

Zudem wächst die Bedeutung des Verbandes in Europa. Immer häufiger wird er in Europa-politische Sachfragen einbezogen, um so die ökonomischen Integrationsprobleme vor allem der neuen Bundesländer zu lösen.[20]

[...]


[1] Mann, S. (1994), S. 34.

[2] Vgl. Mann, S., a.a.O., S. 34.

[3] Vgl. Ullmann (1988), S. 241. und vgl. Mann, S., (1994), S.35.

[4] Ullmann, a.a.O., S. 241.

[5] Mann, a.a.O., S. 42.

[6] Vgl. Ebenda, S. 38.

[7] Vgl. ebd., S. 42.

[8] Vgl. ebd., S. 45.

[9] Vgl. ebd., S. 38.

[10] Vgl. ebd., S. 41.

[11] Vgl. Ullmann, a.a.O., S. 243.

[12] Berghahn, V. (1985), S. 182.

[13] Vgl. Berghahn, a.a.O., S. 182.

[14] Vgl. Ullmann, a.a.O., S.242 f. und Vgl. Simon, W. (1976), S. 107.

[15] Vgl. Ullmann, a.a.O., S. 243 f.

[16] Vgl. Mann, a.a.O., S. 77.

[17] Vgl. ebd., S.79.

[18] Vgl. Simon, a.a.O., S. 92.

[19] Vgl. Mann, a.a.O., S. 77.

[20] Vgl. ebd., S. 80 f.

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Die Rolle des Bundesverbandes der deutschen Industrie in der Bundesrepublik
Universidad
Berlin School of Economics
Curso
Arbeits-und Sozialstrukturen im Betrieb und gesellschaftliche Interessenvertretung
Calificación
1,0
Autor
Año
2003
Páginas
18
No. de catálogo
V18270
ISBN (Ebook)
9783638226530
ISBN (Libro)
9783668221789
Tamaño de fichero
493 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Rolle, Bundesverbandes, Industrie, Bundesrepublik, Arbeits-und, Sozialstrukturen, Betrieb, Interessenvertretung
Citar trabajo
Katrin Knospe (Autor), 2003, Die Rolle des Bundesverbandes der deutschen Industrie in der Bundesrepublik, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/18270

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