Die Bonustarife der Krankenkassen lassen sich aus dem § 65a des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches ableiten. Entstanden ist das Gesetz im Rah-men des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversiche-rung (GKV-Modernisierungsgesetz, GMG), welches am 01.01.2004 in Kraft getreten ist. [...]
Krankenkassen können demnach über Bonusauszahlungen selbst entschei-den, sofern der Versicherte die geforderten Bedingungen erfüllt. Eine der Bedingungen ist, dass der Versicherte die Regelmäßigkeit der Leistungsin-anspruchnahme erfüllt. Die Regelmäßigkeit gilt sowohl in Bezug auf die Gesundheits- und Kinderuntersuchungen, insbesondere jedoch auf die quali-tätsgesicherten Leistungen zur primären Prävention.
Inhaltsverzeichnis
1 Gesetzliche Grundlagen der Bonustarife
2 Definition, Ziele und Vorteile der Bonustarife
2.1 Inhaltsbereiche der Bonusprogramme
2.2 Vorteile für die Krankenkassen
2.3 Vorteile der Bonusprogramme für die Versicherten
3 Beispiele für Bonustarife
3.1 Beispiel anhand der Techniker Krankenkasse
3.2 Beispiel anhand der AOK Hessen
4 Der Erfolg der Bonustarife
5 Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
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