Grundsätzlich gilt im Steuerrecht, dass jede natürliche und juristische Person einzeln steuerpflichtig ist. Dieser Grundsatz wird durch die steuerliche Organschaft ausgehebelt, so dass die Unternehmen, die sich als Organschaft zusammenschließen, ein Steuersubjekt darstellen. Eine Organschaft ist eine Verbindung von zwei oder mehreren Unternehmen, die in einem Unterordnungsverhältnis stehen. Das untergeordnete Unternehmen führt sein Jahresergebnis an das herrschende Unternehmen ab. Das Steuerrecht kennt die gewerbesteuerliche, körperschaftsteuerliche und die
umsatzsteuerliche Organschaft. Die wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse von Unternehmen, die sowohl
auf natürlicher als auch rechtlicher Umstände beruhen können waren
für den Gesetzgeber Anlass für betroffene Unternehmen auch eine einheitliche Besteuerung zu schaffen, da die beiden Ergebnisse stark miteinander verbunden sind. Die Vorschriften für die körperschaftsteuerliche Organschaft befinden sich in den §§ 14 ff. KStG. Von der Rechtssprechung wurde sie zwar schon Anfang des 20. Jahrhunderts anerkannt, aber erst mit dem Gesetz vom 15.08.1969 wurden die Vorschriften mit der Wirksamkeit ab dem VZ 1977 gesetzlich festgehalten. Seither unterliegen die Regelungen einigen Änderungen. Ebenso hat das BMF durch seine Verwaltungsanweisungen einige Regeln zur Anwendung der Vorschriften erteilt.[...]
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einführung
- 1.1 Bedeutung und Entwicklung der Organschaft
- 1.2 Gründe für eine Organschaft
- 1.2.1 Wirtschaftliche Gründe
- 1.2.2 Steuerliche Gründe
- 1.3 Überblick und Eingrenzung
- 2. Voraussetzungen
- 2.1 Organträger
- 2.1.1 Allgemeine Voraussetzungen
- 2.1.2 Personengesellschaften
- 2.1.3 Ausländische Unternehmen
- 2.2 Organgesellschaft
- 2.2.1 Rechtsform
- 2.2.2 Doppelter Inlandsbezug und Art der Tätigkeit
- 2.3 Eingliederung
- 2.3.1 Finanzielle Eingliederung
- 2.3.2 Wirtschaftliche/ organisatorische Eingliederung
- 2.4 Gewinnabführungsvertrag
- 3. Rechtsfolgen
- 3.1 Einkommenszurechnung
- 3.1.1 Einkommensermittlung Organgesellschaft
- 3.1.1.1 Gewinnrücklagen
- 3.1.1.2 Einzelne Regelungen nach § 15 KStG
- 3.1.1.2.1 Verlustabzug
- 3.1.1.2.2 Umgang mit Einkünften aus Kapitalvermögen
- 3.1.1.2.3 Zinsschranke
- 3.1.1.2.4 Behandlung von Dauerverlustgeschäften bei jPöR
- 3.1.2 Einkommensermittlung Organträger
- 3.1.2.1 Steuerabzug bei dem OT (§ 19 KStG)
- 3.1.2.2 Verlustübernahme und Beteiligungsausgaben
- 3.1.2.3 Verlustverrechnung
- 3.1.2.4 Teilwertabschreibungen auf OG-Beteiligung
- 3.2 Mehr- und Minderabführungen
- 3.2.1 allgemein
- 3.2.2 Organschaftliche Mehr- und Minderabführungen
- 3.2.2.1 Organgesellschaft
- 3.2.2.2 Organträger
- 3.2.3 vororganschaftliche Mehr- und Minderabführungen
- 3.3 Ausgleichszahlungen
- 4. Sonderprobleme
- 4.1 verunglückte Organschaft
- 4.1.1 Gründe
- 4.1.2 Rechtsfolgen
- 4.1.2.1 Gewinnabführung
- 4.1.2.2 Verlustübernahme
- 4.2 verdeckte Gewinnausschüttung
- Voraussetzungen für die Begründung einer Organschaft
- Einkommenszurechnung bei Organschaften
- Rechtsfolgen bei einer verunglückten Organschaft
- Problematik der verdeckten Gewinnausschüttung im Kontext der Organschaft
- Mehr- und Minderabführungen im Rahmen der Organschaft
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Bachelorarbeit untersucht die körperschaftsteuerliche Organschaft. Ziel ist es, die Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Sonderprobleme der Organschaft umfassend darzustellen.
Zusammenfassung der Kapitel
Kapitel 1 führt in die Thematik der Organschaft ein und beleuchtet deren Bedeutung und Entwicklung sowie die Gründe für deren Bildung. Kapitel 2 beschreibt detailliert die Voraussetzungen für das Bestehen einer Organschaft, fokussiert auf Organträger und Organgesellschaft sowie deren Eingliederung. Kapitel 3 behandelt die zentralen Rechtsfolgen der Organschaft, insbesondere die Einkommenszurechnung und die damit verbundenen steuerlichen Implikationen. Kapitel 4 widmet sich speziellen Problemen, darunter die verunglückte Organschaft und die verdeckte Gewinnausschüttung.
Schlüsselwörter
Körperschaftsteuer, Organschaft, Organträger, Organgesellschaft, Gewinnabführungsvertrag, Einkommenszurechnung, Verlustverrechnung, verdeckte Gewinnausschüttung, § 15 KStG, § 19 KStG.
- Quote paper
- Lisa Landerer (Author), 2011, Die körperschaftsteuerliche Organschaft, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/181942