Die heutige Zeit ist geprägt von neuester Technik, Schnelllebigkeit und Luxus. Zu fast allen Dingen des täglichen Lebens benötigt, besonders der in der westlichen Welt lebende Mensch, das „Gut“ aus der Steckdose – genannt Strom. Aufgrund der schwindenden Rohstoffe wie Öl und Gas, dem Naturschutz und den bereits eingetretenen Atomkatastrophen und deren Auswirkungen wie beispielsweise in
der Ukraine (Tschernobyl) und zuletzt Japan (Fukushima) ist eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung unabkömmlich. Daher stehen die erneuerbaren Energien immer mehr im Fokus der Energiepolitik. Zeugnis hierfür ist das zum 01.01.2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die neuen Energiegewinnungsanlagen gibt es in Form von Windparks, Solarparks
und Photovoltaikanlagen. Diese Arbeit wird ausschließlich die Photovoltaikanlage als Beispiel verwenden. Als Photovoltaik wird die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrische Energie mittels Solarzellen bezeichnet. Die ersten größeren photovoltaischen Pilotanlagen wurden bereits in den achtziger Jahren geplant
und aufgebaut. Da diese Anlagen immer mehr an Bedeutung gewinnen
und auch staatlich gefördert werden, gibt es viele, die sich hieran beruflich orientieren und als so genannte Anlagenbetreiber tätig werden.
Photovoltaikanlagen können sowohl auf Dächer, als auch auf freien Flächen aufgestellt werden. So kann beispielsweise auf einer Dachfläche von 50 m² eine PV-Anlage mit 5 kW aufgestellt werden, welche jährlich ca. 3500 bis 6000 KWh Solarstrom erntet. Der durchschnittliche Jahresverbrauch eines Vierpersonenhaushalts
beträgt mithin nur ca. 4000 KWh, so ist es möglich, den restlichen
Strom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Dass diese Anlagen - aufgrund ihrer äußerst komplizierten und fachspezifischen Herstellung - nicht preisgünstig sind, ist nachvollziehbar. Als Faustregel gilt, dass die Installation zwischen 4000-6000 Euro pro kW beträgt. Weitere Kosten, wie beispielsweise Wartung der Anlage oder Versicherung, können in etwa mit 1-2 Prozent der Investitionskosten angesetzt werden.[...]
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- A. Vorwort
- B. Bankpraxisfall
- C. Die Vormerkung
- I. Bedeutung
- II. Voraussetzungen
- 1. sicherungsfähiger Anspruch
- 2. Bewilligung/einstweilige Verfügung
- 3. Berechtigung des Bewilligenden
- 4. Eintragung in das Grundbuch
- a) formelle Voraussetzungen gemäß GBO
- b) Eintragungsinhalt gemäß GBV
- III. Wirkung
- 1. Sicherungswirkung
- 2. Vollwirkung
- 3. Rangwirkung
- IV. Rechtsnatur
- V. Übertragung und Erlöschen
- 1. Übertragung
- 2. Erlöschen
- D. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit
- I. Bedeutung
- 1. Belastungsgegenstand
- 2. Berechtigter
- 3. Inhalt
- a) Benutzungsdienstbarkeit
- b) Unterlassungsdienstbarkeit
- c) Ausschlussdienstbarkeit
- d) Sicherungsdienstbarkeit
- II. Abgrenzung
- 1. Grunddienstbarkeit
- 2. Nießbrauch
- 3. Reallast
- III. Entstehung und Bestellung
- IV. Übertragung
- 1. Grundsatz der Unübertragbarkeit
- 2. Übertragbarkeit bei juristischer Person und rechtsfähiger Personengesellschaft
- 3. Übertragbarkeit bei besonderem Inhalt
- V. Aufhebung und Löschung
- E. Die Abtretung
- I. Bedeutung
- II. Voraussetzungen
- 1. Vertrag
- 2. Bestehen und Bestimmbarkeit der Forderung
- a) Bestehen
- b) Bestimmbarkeit
- 3. Übertragbarkeit der Forderung
- III. Rechtsfolgen der Abtretung
- 1. Übergang der Forderung
- 2. Übergang der Neben- und Vorzugsrechte
- IV. Schuldnerschutz
- 1. Einwendungen und Einreden
- 2. Unkenntnis des Forderungsübergangs
- 3. Schuldnerschutz durch vertraglichen Abtretungsausschluss
- V. Sonderformen
- 1. Sicherungszession
- a) Mantelzession
- b) verlängerter Eigentumsvorbehalt
- c) Globalzession
- 2. Inkassozession
- a) Einziehungsermächtigung
- b) Factoring
- F. Problembehandlung des Bankpraxisfalls
- I. Allgemeines
- 1. Scheinbestandteil gemäß § 95 Abs. 1 S. 1 BGB
- 2. Art der Dienstbarkeit
- 3. Hintergrund der Dienstbarkeitsbestellung für die finanzierende Bank
- II. Abtretbarkeit der Vormerkung
- III. Abtretbarkeit des schuldrechtlichen Anspruchs
- 1. Voraussetzungen
- 2. Problematik
- a) Ausnahmeregelung § 1092 Abs. 2 BGB
- b) Ausnahmeregelung § 1092 Abs. 3 BGB
- G. Alternativlösungen
- I. Bestellung mehrerer Dienstbarkeiten
- 1. Sukzessivberechtigung
- 2. gleichrangige Dienstbarkeiten
- 3. nicht gleichrangige Dienstbarkeiten
- II. echter Vertrag zugunsten Dritter
- III. Erbbaurecht
- IV. Nießbrauch
- V. richtige Wahl der „,causa"
- H. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Frage, ob eine bereits bestellte Vormerkung für eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit abtretbar ist. Der Fokus liegt dabei auf einem Bankpraxisfall, in dem eine Bank eine Photovoltaikanlage finanziert und eine Vormerkung für eine Dienstbarkeit bestellt, um ihre Forderung zu sichern. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Grundlagen der Vormerkung, der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und der Abtretung, um die Abtretbarkeit der Vormerkung im konkreten Fall zu beurteilen.
- Die rechtliche Natur der Vormerkung und ihre Voraussetzungen
- Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit und ihre Abgrenzung zu anderen dinglichen Rechten
- Die Abtretung von Forderungen und ihre Voraussetzungen
- Die Problematik der Abtretbarkeit der Vormerkung im Bankpraxisfall
- Alternativlösungen zur Sicherung der Bankforderung
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel der Arbeit befasst sich mit der Vormerkung. Es werden die Bedeutung, die Voraussetzungen, die Wirkung und die Rechtsnatur der Vormerkung erläutert. Zudem wird die Übertragung und das Erlöschen der Vormerkung behandelt.
Das zweite Kapitel widmet sich der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit. Es werden die Bedeutung, die Abgrenzung zu anderen dinglichen Rechten, die Entstehung und Bestellung sowie die Übertragung und Aufhebung der Dienstbarkeit behandelt.
Das dritte Kapitel behandelt die Abtretung von Forderungen. Es werden die Bedeutung, die Voraussetzungen, die Rechtsfolgen und der Schuldnerschutz bei der Abtretung erläutert. Zudem werden verschiedene Sonderformen der Abtretung, wie die Sicherungszession und die Inkassozession, vorgestellt.
Das vierte Kapitel befasst sich mit der Problembehandlung des Bankpraxisfalls. Es werden die Besonderheiten des Falles, die Abtretbarkeit der Vormerkung und die Abtretbarkeit des schuldrechtlichen Anspruchs analysiert.
Das fünfte Kapitel stellt verschiedene Alternativlösungen zur Sicherung der Bankforderung vor, wie die Bestellung mehrerer Dienstbarkeiten, den echten Vertrag zugunsten Dritter, das Erbbaurecht und den Nießbrauch.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Vormerkung, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, die Abtretung, den Bankpraxisfall, die Photovoltaikanlage, die Sicherung von Forderungen und die Alternativlösungen zur Sicherung von Forderungen.
- Quote paper
- Jennifer Gläser (Author), 2011, Ist die bereits bestellte Vormerkung für eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit abtretbar?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/181487