Angesichts des teilweise aufsehenerregenden Fehlverhaltens einiger Führungsorgane und der dadurch entstandener Finanzkrise, ist das Thema Managerhaftung wieder mehr in den Vordergrund gerückt. Dabei sind jedoch nicht nur Bankmanager, sondern allgemein Führungsorgane in Unternehmen betroffen. Den Kritikern zufolge sind die Manager für
sehr hohe Verluste und sogar für Pleiten der Unternehmen und somit für die Finanzkrise verantwortlich. Die Manager verdienen unglaublich viel Geld, machen schwerwiegende Fehler, werden nur selten für ihr Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen und bekommen
bei ihrem Rücktritt, den ihr Missmanagement von ihnen abverlangt, auch noch hohe Abfindungen. Aus diesem Grund werden erneut Forderungen erhoben, die verlangen, dass die Verursacher der Krise persönlich in Haftung genommen werden und die Managerhaftung allgemein verschärft wird. „Es ist originäre Aufgabe des
Gesetzgebers, durch zivil- und strafrechtliche Haftungstatbestände die gebotenen Grenzen zu markieren“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU – Bundesfraktion, Norbert Röttgen (CDU), der Financial Times Deutschland. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) äußerte sich in ihrer Regierungserklärung zu dieser
Problematik: Ihrer Meinung nach sollen die Vorstände und Geschäftsführer in Zukunft stärker für die Folgen ihres Missmanagements zur Verantwortung gezogen werden. Zwar gibt es bereits gesetzliche Grundlagen in Deutschland um Konzernchefs in Haftung zu nehmen, doch man stellt immer wieder fest, dass diese Gesetze so gut wie nie genutzt werden, so die Kanzlerin. Und somit fordert auch Frau Merkel schärfere Maßnahmen für die Managerhaftung.
Allerdings ist es sehr schwer abzuwägen wann ein Fehlverhalten vorliegt und wann eine falsche Unternehmensentscheidung getroffen wurde. Denn es ist allgemein bekannt, dass die Managementtätigkeit auch ein großes Risiko mit sich bringt. Ein Manager ist eine
leitende Person, die eigenverantwortlich handeln muss, große Verfügungsgewalt besitzt und somit bei jeder unternehmerischen Entscheidung ein erhebliches Risiko eingeht. Der Erfolg einer solchen Entscheidung ist nicht vorhersehbar. Tritt ein schwerwiegender Fehler seitens der Unternehmensführung auf, so müssen die Manager selber beweisen, dass sie weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt haben.[...]
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
Kapitel 1: Haftungssystem für Organe von Kapitalgesellschaften
1.1 GmbH-Geschäftsführer
1.1.1 Innenhaftung gegenüberder Gesellschaft
1.1.2 Außenhaftung gegenüber Gesellschaftern und gesellschaftsfremden Dritten
1.2 Vorstand der Aktiengesellschaft
1.2.1 Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft
1.2.2 Außenhaftung gegenüber Aktionären und gesellschaftsfremden Dritten
Kapitel 2: Möglichkeiten zur Haftungvermeidung
2.1 Informationsorganisation im Unternehmen
2.2 Delegation von Pflichten und Aufgaben
2.3 Gesellschafterweisung
2.4 Entlastung
2.5 Generalbereinigung
2.6 Vereinbarung über Haftungsbefreiung oder Haftungsmilderung
2.6.1 Summenmäßige Haftungsbegrenzung
2.6.2 Verkürzung der Verjährungsfrist
2.6.3 Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit
2.7 D&O Versicherung
Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Anhang
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