Um technischem Fortschritt, geändertem Nachfrageverhalten der Haushalte und neuen politischen Rahmenbedingungen entsprechen zu können, steht der Bereich der öffentlichen Infrastrukturen in Europa vor neuen Herausforderungen. Für den europäischen Binnenmarkt, als unmittelbares Ziel aus den Gründungsverträgen der Europäischen Union (EU), ist der Infrastrukturbereich von besonderer Bedeutung, da infrastrukturelle Einrichtungen und deren Rahmenbedingungen notwendige Grundlage für den wirtschaftlichen Integrations- und Kooperationsprozess Europas sind. Ziel dieser Arbeit ist es darzustellen, wie weit die Rechtsetzungsbefugnisse der Union in ausgewählten Infrastrukturbereichen reichen. Die Arbeit gibt zunächst eine definitorische Annäherung an den Begriff der öffentlichen Infrastrukturen, verschafft im dritten Abschnitt einen allgemeinen Überblick über die Kompetenzordnung auf europäischer Ebene und stellt im vierten Abschnitt in ausgewählten Infrastruktursektoren die Kompetenzverteilung im Primärrecht der Union dar. Die Arbeit schließt mit einem resümierenden Fazit und gibt einen Ausblick auf mögliche Entwicklungen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Definition der öffentlichen Infrastrukturen und Begriffsabgrenzung
- 3. Europäische Kompetenzordnung
- 3.1. Quellen des Unionsrechts
- 3.2. Aufbau der Kompetenzordnung
- 3.3. Kompetenzkategorien
- 3.4. Grenzen der Kompetenzausübung – Europäische Schrankentrias
- 3.4.1. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
- 3.4.2. Subsidiaritätsprinzip
- 3.4.3. Verhältnismäßigkeitsprinzip
- 3.5. Anwendungsvorrang
- 4. Sektorenspezifische Infrastrukturrechtskompetenzen im Primärrecht
- 4.1. Transeuropäische Netze (TEN)
- 4.1.1. Gegenstand und Ziele der Kompetenz nach Art. 170 AEUV
- 4.1.2. Handlungsinstrumente der Union nach Art. 171 I AEUV
- 4.2. Verkehr
- 4.2.1. Verkehrskompetenz im System des AEUV
- 4.2.2. Verkehrspolitikkompetenz aus Art. 90 ff. AEUV
- 4.3. Energie
- 4.3.1. Energiekompetenz im System des AEUV
- 4.3.2. Energiekompetenz nach Art. 194 AEUV
- 4.3.2.1. Funktionieren des Energiemarktes (Art. 194 I lit. a AEUV)
- 4.3.2.2. Energieversorgungssicherheit (Art. 194 I lit. b AEUV)
- 4.3.2.3. Energieeffizienz, Energieeinsparungen, neue und erneuerbare Energien (Art. 194 I lit. c AEUV)
- 4.3.2.4. Interkonnektion der Energienetze (Art. 194 I lit. d AEUV)
- 4.3.3. Kompetenzkonkurrenzen
- 4.3.3.1. Art. 122 I AEUV
- 4.3.3.2. Art. 170 ff. AEUV
- 4.4. Rechtsetzungsverfahren in den untersuchten Bereichen
- 4.1. Transeuropäische Netze (TEN)
- 5. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Rechtsetzungsbefugnisse der Europäischen Union im Bereich öffentlicher Infrastrukturen. Sie analysiert die Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten in ausgewählten Sektoren. Die Arbeit zielt darauf ab, den Umfang der EU-Kompetenzen in diesen Bereichen darzustellen und zu verstehen.
- Definition und Abgrenzung öffentlicher Infrastrukturen
- Europäische Kompetenzordnung und ihre Grundlagen
- Kompetenzverteilung in ausgewählten Sektoren (z.B. Verkehr, Energie)
- Analyse der Grenzen der EU-Kompetenzen
- Rechtsetzungsverfahren im Kontext öffentlicher Infrastrukturen
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik ein und beschreibt die Herausforderungen im Bereich öffentlicher Infrastrukturen in Europa. Sie betont die Bedeutung der Infrastrukturen für den europäischen Binnenmarkt und benennt das Ziel der Arbeit: die Darstellung der EU-Rechtsetzungsbefugnisse in ausgewählten Infrastrukturbereichen. Die Struktur der Arbeit wird skizziert, beginnend mit der Definition öffentlicher Infrastrukturen, über die europäische Kompetenzordnung bis hin zur Analyse spezifischer Sektoren und einem abschließenden Fazit.
2. Definition der öffentlichen Infrastrukturen und Begriffsabgrenzung: Dieses Kapitel befasst sich mit der Problematik der fehlenden einheitlichen Definition von öffentlichen Infrastrukturen. Es präsentiert den umfassenden Ansatz von Jochimsen, der materielle und personale Infrastruktur umfasst und diese als Fundament für den arbeitsteiligen Wirtschaftsprozess beschreibt. Die Unterscheidung zwischen Basisinfrastruktur (z.B. Versorgung) und anderen Infrastrukturen wird diskutiert, um ein umfassendes Verständnis des Begriffs zu gewährleisten und den Rahmen für die folgende Analyse der EU-Kompetenzen zu legen.
3. Europäische Kompetenzordnung: Dieses Kapitel bietet einen Überblick über die europäische Kompetenzordnung. Es beleuchtet die Quellen des Unionsrechts, den Aufbau der Kompetenzordnung, die verschiedenen Kompetenzkategorien und die Grenzen der Kompetenzausübung, insbesondere das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, das Subsidiaritätsprinzip und das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die Diskussion des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts rundet den Überblick ab und liefert die Grundlage für die spätere Analyse der sektoralen Kompetenzen.
4. Sektorenspezifische Infrastrukturrechtskompetenzen im Primärrecht: Dieses Kapitel analysiert die sektoralen Kompetenzen der EU im Bereich der öffentlichen Infrastrukturen. Es untersucht die Kompetenzen der EU in Bezug auf transeuropäische Netze (TEN), Verkehr und Energie. Für jeden Sektor wird die jeweilige Kompetenzverteilung im Primärrecht der EU dargestellt und analysiert. Dabei wird auf relevante Artikel des AEUV eingegangen und die jeweiligen Handlungsinstrumente der Union erläutert. Zusätzlich werden Kompetenzkonkurrenzen und deren Auswirkungen auf die Rechtsetzung beleuchtet. Die Kapitel behandeln die verschiedenen Aspekte der jeweiligen Sektoren und erklären, wie die EU-Kompetenzen in diesen Bereichen ausgeübt werden.
Schlüsselwörter
Öffentliche Infrastrukturen, EU-Kompetenzen, Primärrecht, Kompetenzverteilung, Mitgliedsstaaten, Transeuropäische Netze (TEN), Verkehr, Energie, Subsidiaritätsprinzip, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Rechtsetzungsbefugnisse, Binnenmarkt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Europäische Kompetenzordnung und Sektorspezifische Infrastrukturrechtskompetenzen
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit untersucht die Rechtsetzungsbefugnisse der Europäischen Union im Bereich öffentlicher Infrastrukturen. Sie analysiert die Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten in ausgewählten Sektoren (Verkehr und Energie) und zielt darauf ab, den Umfang der EU-Kompetenzen darzustellen und zu verstehen.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in fünf Kapitel: Einleitung, Definition öffentlicher Infrastrukturen, Europäische Kompetenzordnung, sektorspezifische Infrastrukturrechtskompetenzen und Fazit. Sie beginnt mit einer Definition öffentlicher Infrastrukturen, beleuchtet die europäische Kompetenzordnung inklusive ihrer Grenzen (Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit), analysiert dann die Kompetenzen in den Sektoren Verkehr und Energie und schließt mit einem Fazit.
Wie definiert die Arbeit „Öffentliche Infrastrukturen“?
Die Arbeit greift den umfassenden Ansatz von Jochimsen auf, der materielle und personale Infrastruktur als Fundament für den arbeitsteiligen Wirtschaftsprozess beschreibt. Die Unterscheidung zwischen Basisinfrastruktur (z.B. Versorgung) und anderen Infrastrukturen wird diskutiert, um ein umfassendes Verständnis des Begriffs zu gewährleisten.
Welche Aspekte der Europäischen Kompetenzordnung werden behandelt?
Das Kapitel zur Europäischen Kompetenzordnung behandelt die Quellen des Unionsrechts, den Aufbau der Kompetenzordnung, die Kompetenzkategorien, die Grenzen der Kompetenzausübung (Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung, Subsidiaritätsprinzip, Verhältnismäßigkeitsprinzip) und den Anwendungsvorrang des EU-Rechts.
Welche Sektoren werden im Hinblick auf EU-Kompetenzen analysiert?
Die Arbeit analysiert die EU-Kompetenzen in den Sektoren Transeuropäische Netze (TEN), Verkehr und Energie. Für jeden Sektor wird die Kompetenzverteilung im Primärrecht der EU dargestellt und analysiert, inklusive relevanter Artikel des AEUV und der jeweiligen Handlungsinstrumente der Union. Kompetenzkonkurrenzen werden ebenfalls beleuchtet.
Welche konkreten Aspekte der Energiekompetenz werden untersucht?
Die Analyse der Energiekompetenz umfasst das Funktionieren des Energiemarktes, die Energieversorgungssicherheit, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, die Interkonnektion der Energienetze und Kompetenzkonkurrenzen (Art. 122 I AEUV und Art. 170 ff. AEUV).
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt der Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Öffentliche Infrastrukturen, EU-Kompetenzen, Primärrecht, Kompetenzverteilung, Mitgliedsstaaten, Transeuropäische Netze (TEN), Verkehr, Energie, Subsidiaritätsprinzip, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Rechtsetzungsbefugnisse, Binnenmarkt.
Was ist das Fazit der Arbeit?
(Das Fazit selbst ist nicht im gegebenen Text explizit zusammengefasst. Es wird lediglich erwähnt, dass ein Fazit vorhanden ist.)
Welche Rechtsgrundlagen werden betrachtet?
Die Arbeit stützt sich auf das Primärrecht der EU, insbesondere auf relevante Artikel des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
- Quote paper
- B.Sc. Christoph Gand (Author), 2011, Öffentliche Infrastrukturen im Primärrecht der EU, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/180757