Gesandtschaften werden in der einschlägigen Literatur als Institutionen beschrieben, die unter Beachtung diplomatischer Reglements Verbindungen zwischen zwei Staaten auf- und ausbauen. Die Souveränität sowohl des entsendenden als auch des empfangenden Staates bildet die Voraussetzung für eine privilegierte Sonderstellung des Gesandten und garantiert die ungehinderte Erfüllung seines Auftrages. Einschränkungen
der einzelstaatlichen Hoheit im Zuge einer bundesstaatlichen Vereinigung stellen demzufolge die Ausübung des diplomatischen Verkehrs in Frage. Mit der Vereinigung der deutschen
Einzelstaaten zu einem Staatenbündnis im Jahre 1871 und einer weiteren Beschneidung einzelstaatlicher Souveränität durch die Weimarer Reichsverfassung von 1919 geriet deshalb
die gesandtschaftliche Praxis auf den Prüfstand.
Die Sächsische Gesandtschaft in München ist innerhalb dieser veränderten politischen Rahmenbedingungen in bisherigen Publikationen nicht untersucht und dargestellt worden.
Im Rahmen der Arbeit wurden folgende wesentliche Fragen erörtert:
1. Inwiefern äußerte sich die diplomatische Sonderstellung der
sächsischen Vertretung vor dem Hintergrund der bundesstaatlichen Verfassung?
2.Welche personellen und materiellen Faktoren bestimmten den Dienst der Gesandtschaft?
3. Lassen sich im Betrachtungszeitraum charakteristische Merkmale und Unterschiede in der Berichterstattung der sächsischen Vertretung feststellen?
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Innerdeutsche Gesandtschaften bis 1920
- 1. Die Entwicklung des deutschen Gesandtschaftswesens bis 1918.
- 2. Die Debatte um das Gesandtschaftsrecht 1919/1920
- III. Die Sächsische Gesandtschaft München 1918-1930.
- 1. Das Gesandtschaftsrecht
- 1.1. Grundlagen
- 1.2. Beglaubigung und Rangordnung
- 2. Privilegien der Gesandtschaft
- 2.1. Exterritorialität.
- 2.2. Steuervergünstigungen
- 2.3. Sonstige Privilegien.
- 3. Dienst und Dienstvorschriften der Gesandtschaft
- 3.1. Die Aufgaben der Gesandtschaft
- 3.2. Der Tagesdienstablauf der Gesandtschaft.
- 3.3. Dienstvorschriften und Sparzwänge
- 4. Das Personal der Gesandtschaft.
- 4.1. Maximilian von Dziembowski-Geschäftsträger (1918-1923)
- 4.2. Johannes Georg Schmidt-Gesandter (1925-1927).
- 4.3. Dr. Johannes Erich Gottschald-Gesandter (1928-1930)
- 4.4. Interimistische Geschäftsträger und Kanzleibeamte.
- 4.5. Schreibkräfte und sonstige Bedienstete der Gesandtschaft.
- 5. Die Unterbringung der Gesandtschaft.
- 6. Wiedererrichtung und Schließungen der Gesandtschaft.
- 6.1. Die Schließung der Gesandtschaft 1923
- 6.2. Die Wiedererrichtung der Gesandtschaft 1925
- 6.3. Die Schließung der Gesandtschaft 1930.
- IV. Die Berichterstattung der Gesandtschaft.
- 1. Der formale Aufbau der Berichte
- 2. Die Informationsstruktur
- 2.1. Zeitungen
- 2.2. Informanten und Orte der Informationsaufnahme
- 2.3. Probleme bei der Informationsbeschaffung
- 3. Die Intensität der Berichterstattung
- 4. Berichtsarten
- 4.1. Gesprächsberichte.
- 4.2. Auftragsberichte.
- 4.3. Rede- und Debattenberichte.
- 4.4. Presse- und Ergänzungsberichte
- 5. Berichtsthemen
- 5.1. Wahlen
- 5.2. Personen.
- 5.3. Gesetze und Verordnungen
- 5.4. Parteien und Verbände
- 5.5. Besuche und Reisen des Gesandten
- 5.6. Veranstaltungen
- 5.7. Wirtschaft.
- 6. Persönliche Faktoren innerhalb der Berichterstattung.
- 7. Die Verarbeitung der Gesandtschaftsberichte im sächsischen Außenministerium
- 8. Die nationalsozialistische Bewegung im Spiegel der Gesandtschaftsberichte
- V. Zusammenfassung und Bewertung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Sächsische Gesandtschaft in München während der Weimarer Republik, speziell von 1918 bis 1930. Das Hauptziel ist es, die Funktionsweise und die Bedeutung dieser Vertretung im Kontext der sich verändernden politischen Landschaft Deutschlands zu beleuchten.
- Die Sonderstellung der sächsischen Vertretung im Rahmen der bundesstaatlichen Verfassung.
- Personelle und materielle Faktoren, die den Dienst der Gesandtschaft beeinflussten.
- Charakteristische Merkmale und Unterschiede in der Berichterstattung der sächsischen Vertretung.
- Die Rolle der Gesandtschaft im Spannungsfeld zwischen Einzelstaat und Bundesstaat.
- Die Auswirkungen der nationalsozialistischen Bewegung auf die Tätigkeit der Gesandtschaft.
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Rolle der Gesandtschaften im diplomatischen Verkehr und beleuchtet die Herausforderungen, die durch die Gründung des deutschen Bundesstaates im Jahr 1871 und die Weimarer Republik entstanden sind. Sie fokussiert sich dann auf die Sächsische Gesandtschaft in München und untersucht deren rechtliche Grundlage, Privilegien, Personalausstattung und Arbeitsweise.
Kapitel III analysiert die Berichterstattung der Gesandtschaft, inklusive der Informationsquellen, Berichtsarten und Themen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Frage, wie die Berichte in Sachsen verarbeitet wurden und welchen Stellenwert sie für die politische Entscheidungsfindung hatten.
Schlüsselwörter
Die Diplomarbeit untersucht die Sächsische Gesandtschaft in München, das Gesandtschaftsrecht in der Weimarer Republik, die Berichterstattung über politische und wirtschaftliche Entwicklungen in Bayern, die Rolle von Einzelstaaten im deutschen Bundesstaat, die Auswirkung der Novemberrevolution 1918, die Nationalsozialistische Bewegung und die Beziehungen zwischen Sachsen und Bayern.
Häufig gestellte Fragen
Was war die Aufgabe der Sächsischen Gesandtschaft in München?
Sie diente als diplomatische Vertretung des Freistaates Sachsen in Bayern, um politische und wirtschaftliche Kontakte zu pflegen und Berichte über die Entwicklungen in Süddeutschland nach Dresden zu liefern.
Warum gab es innerdeutsche Gesandtschaften in der Weimarer Republik?
Trotz der Reichsgründung 1871 und der Weimarer Verfassung behielten die Einzelstaaten gewisse souveräne Rechte, darunter das Recht, Gesandtschaften bei anderen deutschen Staaten zu unterhalten.
Worüber berichtete die Gesandtschaft zwischen 1918 und 1930?
Die Berichte behandelten Wahlen, Parteien, wirtschaftliche Fragen und insbesondere das Aufkommen der nationalsozialistischen Bewegung in Bayern.
Welche Privilegien genossen die sächsischen Gesandten?
Dazu gehörten die Exterritorialität, Steuervergünstigungen und diplomatische Immunität, was ihre Sonderstellung im bundesstaatlichen Gefüge unterstrich.
Warum wurde die Gesandtschaft 1930 geschlossen?
Die Schließung war meist durch Sparzwänge der sächsischen Regierung und die zunehmende Zentralisierung der Macht auf Reichsebene motiviert.
- Quote paper
- Andreas Hönicke (Author), 2002, Die Sächsische Gesandtschaft in München und ihre Berichterstattung von 1918-1930, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/180245