Als Reaktion auf die Finanzkrise von 2008 besteht seit dem G20-Krisengipfel von Washington ein internationaler Konsens zur Reformierung des globalen Finanzsystems. Im Zuge der Krise wurden regulatorische Schwachstellen an Basel II ersichtlich. Seither arbeiten der BCBS sowie weitere Normengeber an Finanzmarktreformen, aus denen mitunter im Dezember 2010 die finale Fassung eines neuen Regulierungsrahmens hervorging: Basel III.
Innovativ an Basel III ist, dass erstmals ein internationales Regelwerk zur Bankenaufsicht und -regulierung mit einem Fokus auf das gesamte Finanzsystem angestrebt wird, ergänzend zu einer institutsbezogenen Betrachtung. Vorgesehen ist eine Kombination aus makroprudenziellen und mikroprudenziellen Elementen, zusätzlich Eigenkapitalanforderungen ergänzt um Liquiditätsstandards. Ziel ist es, eine nachhaltige Finanzstabilität unter Nutzung von Basel III zu gewährleisten.
Im Rahmen dieser Arbeit werden die makroprudenziellen Elemente, die auf dem Weg von Basel II zu Basel III ergänzt wurden, kritisch analysiert und bewertet. So werden zunächst Grundlagen sowie Schwachstellen des Basel II-Regelwerks erläutert, die als Basis für eine Untersuchung von Basel III dienen. In Kapital 3 werden der makroprudenzielle Ansatz sowie dessen Instrumentarium als potenzielle Maßnahme zur Förderung und Sicherung der Finanzstabilität beleuchtet. Darauf aufbauend werden in Kapitel 4 zunächst die Entwicklung von Basel II zu Basel III sowie die wesentlichen Ausgestaltungsmerkmale des neuen Regelwerks diskutiert. Anschließend erfolgen eine kritische Untersuchung sowie eine zusammenfassende Bewertung der in Basel III enthaltenen makroprudenziellen Elemente. Vervollständigend werden Implementierungsvorhaben sowie finanz- und realwirtschaftliche Auswirkungen von Basel III eruiert. Im Ausblick werden abschließend zum einen künftige Herausforderungen aufgezeigt.
Und zum anderen soll versucht werden, eine Antwort auf die Frage zu finden, die mit den Bemühungen um die Einführung von Basel III einhergeht: Kann Basel III zukünftige Krisen vermeiden?
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
1 Einleitung
2 Das Basel II-Regelwerk und seine Schwachstellen im Lichte der Finanzmarktkrise
2.1 Zielsetzung, Grundkonzept und Geltungsbereich von Basel II
2.2 Die Schwachstellen von Basel II
2.2.1 Prozyklizität im Finanzsystem
2.2.1.1 Die Mindesteigenkapitalanforderungen
2.2.1.2 Risikomessungen in Basel II
2.2.1.3 Anzuwendende Bewertungspraktiken
2.2.2 Systemrisiken im Finanzsystem
2.2.2.1 Konzentrationen zusammenhängender Engagements
2.2.2.2 Die Systemrelevanz von Instituten
2.2.2.3 Das Leverage- und Liquiditätstrisiko
3 Der makroprudenzielle Ansatz
3.1 Bedeutung und Merkmale
3.2 Der Kern des makroprudenziellen Ansatzes
3.3 Das makroprudenzielle Instrumentarium
3.3.1 Instrumente unter dem Aspekt der Prozyklizität
3.3.2 Instrumente unter dem Aspekt des Querschnittrisikos
4 Basel III - Finanzmarktregulierung unter Berücksichtigung makroprudenzieller Elemente
4.1 Der Weg zu Basel III
4.2 Das Basel III-Regelwerk
4.3 Makroprudenzielle Elemente in den Eigenkapitalvorschriften
4.3.1 Elemente im Umgang mit dem aggregierten Risiko im Zeitverlauf
4.3.1.1 Kapitalerhaltungspolster
4.3.1.2 Antizyklische Kapitalpolster
4.3.1.3 Höchstverschuldungsquote
4.3.2 Elemente im Umgang mit dem Querschnittrisiko
4.3.2.1 Der Umgang mit Kontrahentenrisiken und Vernetzungen
4.3.2.2 Aktuelle Reformvorhaben systemischer Finanzinstitute
4.4 Makroprudenzielle Elemente in den Liquiditätsvorschriften
4.4.1 Mindestliquiditätsstandard
4.4.2 Strukturelle Liquiditätsquote
4.4.3 Überwachungsinstrumente
4.5 Zusammenfassende Bewertung der makroprudenziellen Elemente in Basel Ill
4.6 Umsetzung und Übergangsregelungen von Basel Ill
4.7 Eine Einschätzung derAuswirkungen von Basel lll
5 Ausblick
Anhang
Glossar
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Die drei Säulen von Basel II
Abbildung 2 Risikoarten und Ansätze zur Risikomessung in
Abbildung 3 Verhältnis zwischen Ratingherabstufung und 8 Mindesteigenkapitalanforderung
Abbildung 4 Global ausstehende Asset-Backed-Securities 13 in Mrd. US-Dollar
Abbildung 5 Bilanzänderungen in Folge von 17 Vermögenspreisvariationen
Abbildung 6 Hebelwirkung aus Haircut und Leverage
Abbildung 7 Mindestliquiditätsstandard (LCR)
Abbildung 8 Strukturelle Liquiditätsquote (NSFR)
Abbildung 9 Überwachungsinstrumente ergänzend zu LCR 51 und NSFR
Abbildung 10 Faktoren der Finanzierungskonzentration
Abbildung 11 Fremdwährungs-LCR
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Vergleich der makro- und mikroprudenziellen Sichtweise
Tabelle 2 Der Weg zu Basel II
Tabelle 3 Vergleich der Kapitalanforderungen von Basel II und Basel III
Tabelle 4 Interdependenz von Thesaurierungspflicht und Höhe des Kapitalerhaltungspolsters
Tabelle 5 Thesaurierungspflicht beim Kapitalerhaltungspolster inkl. antizyklischem Kapitalpolster
Tabelle 6 Gewichtungsfaktoren der verfügbaren und erforderlichen stabilen Refinanzierung
Tabelle 7 Übergangsbestimmungen der Basel III- Elemente
Tabelle 8 Ergebnisse der QIS undEU-QIS 59
Tabelle 9 Fehlbeträge bis zum Erreichen von 4,5 % bzw. 60 7,0% hartem Kernkapital (Angaben in Mrd. Euro) Association for Financial Markets in Europe Advanced MeasurementApproaches (dt.: Fortgeschrittene Messansätze)
Symbolverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Symbolverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
„After the current crisis, it is clear that Basel II is dead.“1 So formulierte es der Wirtschaftswissenschaftler und Nobelpreisträger Joseph E. Stiglitz im Februar 2008 in Bezug auf die US-Subprime-Krise, etwas mehr als ein halbes Jahr vor der größten Finanzkrise seit der Weltwirtschaftskrise von 1929.
Bereits 1988 wurde vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS)2, ansässig bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS), mit dem Baseler Akkord eine angemessene Eigenkapitalunterlegung von Banken angestrebt.3 Eine globale Anwendung erfolgte mit Ende 1992 bekanntermaßen unter dem Begriff Basel I4.
Seit 1999 wurde eine Reformierung von Basel I durchgeführt. Der Hauptkritikpunkt an Basel I bestand darin, dass das tatsächliche institutsspezifische Risiko nur unzureichend abgebildet wurde, da kaum eine Differenzierung der Eigenkapitalanforderungen nach eingegangenen Kreditrisiken existierte. Ferner wurde in Basel I mit den Kreditrisiken nur eine Risikoart berücksichtigt. Die Überarbeitung wurde weitgehend mit der Rahmenvereinbarung Basel II im Juni 2004 abgeschlossen.5 Seit 2007 wird Basel II in den internationalen Finanzzentren, mit Ausnahme der USA, angewendet.
Als Reaktion auf die Finanzkrise von 2008 besteht seit dem G206 - Krisengipfel von Washington ein internationaler Konsens zur Reformierung des globalen Finanzsystems.7 Im Zuge der Krise wurden regulatorische Schwachstellen an Basel II ersichtlich. Seither arbeiten der BCBS sowie weitere Normengeber an Finanzmarktreformen, aus denen mitunter im Dezember 2010 die finale Fassung eines neuen Regulierungsrahmens hervorging: Basel III.8
Innovativ an Basel III ist, dass erstmals ein internationales Regelwerk zur Bankenaufsicht und -regulierung mit einem Fokus auf das gesamte Finanzsystem angestrebt wird, ergänzend zu einer institutsbezogenen Betrachtung. Vorgesehen ist eine Kombination aus makroprudenziellen und mikropotenziellen Elementen, zusätzlich Eigenkapitalanforderungen ergänzt um Liquiditätsstandards. Ziel ist es, eine nachhaltige Finanzstabilität unter Nutzung von Basel III zu gewährleisten. Anhand der makroökonomischen Kosten, die mit einer Krise verbunden sind, wird deutlich, wie essenziell dieses Ziel ist: Denn Einschätzungen zufolge beläuft sich der kumulierte volkswirtschaftliche Schaden im Schnitt auf mindestens etwa 20 % (ohne dauerhafte Wirkungen) bzw. 60 % (mit dauerhaften Wirkungen) des Vorkrisen-Bruttoinlandsprodukts. Zudem wird die Eintrittswahrscheinlichkeit für eine Krise in einem BCBS-Mitgliedsstaat auf etwa jährlich 5 % eingeschätzt.9
Im Rahmen dieser Arbeit werden die makroprudenziellen Elemente, die auf dem Weg von Basel II zu Basel III ergänzt wurden, kritisch analysiert und bewertet. So werden zunächst Grundlagen sowie Schwachstellen des Basel II-Regelwerks erläutert, die als Basis für eine Untersuchung von Basel III dienen. In Kapital 3 werden der makroprudenzielle Ansatz sowie dessen Instrumentarium als potenzielle Maßnahme zur Förderung und Sicherung der Finanzstabilität beleuchtet. Darauf aufbauend werden in Kapitel 4 zunächst die Entwicklung von Basel II zu Basel III sowie die wesentlichen Ausgestaltungsmerkmale des neuen Regelwerks diskutiert. Anschließend erfolgen eine kritische Untersuchung sowie eine zusammenfassende Bewertung der in Basel III enthaltenen makroprudenziellen Elemente. Vervollständigend werden Implementierungsvorhaben sowie finanz- und realwirtschaftliche Auswirkungen von Basel III eruiert. Im Ausblick werden abschließend zum einen künftige Herausforderungen aufgezeigt.
Und zum anderen soll versucht werden, eine Antwort auf die Frage zu finden, die mit den Bemühungen um die Einführung von Basel III einhergeht: Kann Basel III zukünftige Krisen vermeiden?
2 Das Basel Il-Regelwerk und seine Schwachstellen im Lichte der Finanzmarktkrise
2.1 Zielsetzung, Grundkonzept und Geltungsbereich von Basel II
Basel II beabsichtigt wie Basel I eine Förderung der Sicherheit und Solidität des Finanzsystems. Wesentliches Ziel von Basel II ist es, risikosensitivere Eigenkapitalanforderungen zu gestalten, indem das ökonomische Risiko sowie neuere Entwicklungen an den Finanzmärkten und im Risikomanagement der Finanzinstitute stärker berücksichtigt werden. Weitere Schwerpunkte von Basel II sind die Schaffung von Grundprinzipien für eine qualitative Bankenaufsicht sowie Regelungen der Offenlegungspflichten zur Stärkung der Marktdisziplin.10 Zur Umsetzung der Ziele basiert Basel II auf drei Säulen: den Mindestkapitalanforderungen, dem aufsichtlichen Überprüfungsprozess und der Marktdisziplin.
Die Mindestkapitalanforderungen (Säule I) enthalten Regularien für die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für Kredit-, Markt- und operationellen Risiken sowie Spezifizierungen zum Eigenkapitalbegriff. Für die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen stehen einfache, standardisierte sowie fortgeschrittenere, risikosensitivere, auf bankinternen Verfahren beruhende Ansätze zur Auswahl.11
Der aufsichtliche Überprüfungsprozess (SRP) (Säule II) ergänzt die quantitativen Mindestkapitalanforderungen in Säule I um eine qualitative Regulierung. Im Fokus des SRP steht die Beurteilung der Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung sowie der bankinternen Risikomanagementsysteme durch die nationale Aufsicht und gegebenenfalls Korrekturen. Ziel ist es, das Gesamtrisiko sowie die wesentlichen Risikofaktoren eines Instituts zu erfassen, zu überwachen und auf Institutsebene eine ausreichende Abdeckung mit internem Kapital sicherzustellen. Der SRP stellt eine Schnittstelle zwischen regulatorischen Anforderungen und bankinternen Risikosteuerungsprozessen her.12
Die Marktdisziplin (Säule III) soll durch Offenlegungsvorgaben für die Institute gestärkt werden. Die Offenlegung elementarer Informationen zu Eigenkapitalausstattung, Risikopositionen und Risikomessverfahren der Institute sollen über den Markt eine disziplinierende Wirkung entfalten. Die Erwartung ist, dass gut informierte Marktteilnehmer risikoarme und risikoreiche Institute unterscheiden und letztere sanktionieren. Diese Regulation durch den Markt birgt für Institute den Anreiz, die eingegangenen Risiken zu kontrollieren und effizient zu steuern.13
Abbildung 1 veranschaulicht die drei Säulen von Basel II, die berücksichtigten Risiken sowie die Art der Regulierung.
Abbildung 1: Die drei Säulen von Basel II
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In Anlehnung an Börner (2003), Basel II.
Die vom BCBS konzipierten Regelungen besitzen eine gewisse weltweite Legitimation ohne Gesetzescharakter. Der BCBS erwartet von seinen Mitgliedern notwendige Schritte für eine Umsetzung in den jeweiligen Nationen voranzutreiben, wobei eine Implementierung in nationales Recht sowie die Sicherstellung der Anwendung den nationalen Aufsichtsbehörden obliegt. Darüber hinaus ermutigt der BCBS Bankenaufsichten weltweit zur Umsetzung seiner Rahmenvereinbarungen.14
Der Geltungsbereich von Basel II erstreckt sich weltweit auf etwas mehr als 100 Länder.15 Mit Ausnahme der USA gilt Basel II seit Beginn 2007 in allen übrigen BCBS-Mitgliedsstaaten. Hinzu kommen auf europäischer Ebene alle EU-Staaten per Banken- (2006/48/EG) und Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG), die nicht im BCBS vertreten sind.16 Darüber hinaus dürften viele Länder durch den Internationalen Währungsfond (IMF) und der Weltbank im Rahmen der ROSC17 und als möglichen zukünftigen Bestandteil der FSAP18 zur Einhaltung von Basel II übergehen, wie bereits bei Basel I.19 Zudem wurde auf dem G20-Gipfel in Pittsburgh die Umsetzung von Basel II ab Beginn 2011 für alle großen G20-Finanzplätze verabschiedet, womit nunmehr auch die USA inkludiert sind.20
2.2 Die Schwachstellen von Basel II
Im Verlauf der Finanzkrise haben sich zwei neuralgische Schwachstellen von Basel II herauskristallisiert: einerseits in den Regularien enthaltene prozyklische Elemente und andererseits unzureichend berücksichtigte Systemrisiken.21 Die folgenden Punkte greifen diese Thematiken auf. Die in den Unterpunkten verfolgte stilisierte Betrachtungsweise tritt im Finanzsystem in heterogener Form zum Vorschein, hierdurch sind bei der Darlegung teilweise Überschneidungen unvermeidlich.
2.2.1 Prozyklizität im Finanzsystem
Vielen Finanzkrisen liegt ein zeitlich weit verbreitetes Muster zugrunde: Ex post besitzen Finanz- und Konjunkturzyklus tendenziell den gleichen Verlauf.22 Prozyklizität verweist auf the fact that, over time, the dynamics of the financial system and of the real economy reinforce each other, increasing the amplitude of booms and busts and undermining stability in both the financial sector and the real economy.“23
Prozyklische Elemente führen zu einer Verstärkung der natürlichen Auf- und Abschwungphasen und begünstigen Finanzinstabilität.24 Nachfolgend werden in Basel II enthaltene prozyklische Elemente vor dem Hintergrund der Finanzkrise erörtert.
2.2.1.1 Die Mindesteigenkapitalanforderungen
Nach Säule I des Basel II-Regelwerks müssen Banken ihre risikogewichteten Aktiva (RWA) mit mindestens 8% Eigenkapital unterlegen.25 Die dahinter stehende Idee ist, dass die Solvenz einer Bank in Krisenzeiten mit einer angemessenen risikoorientierten Eigenkapitalausstattung besser gesichert ist.26 Eine prozyklische Wirkung geht von einer Unterschreitung oben genannten Schwellenwerts aus, während Überschüsse eine neutrale Pufferfunktion besitzen.27
In der Finanzkrise hat ein komplexes Zusammenspiel von Vermögens- und Wertpapiersenkungen, erhöhter Abschreibungsbedarf durch Forderungsausfälle, Wertberichtigungen in den Bilanzen, generelle Eigenkapitalknappheit im Finanzsystem und der Verkauf von Wertpapieren zu einer Risikoerhöhung im Finanzsystem beigetragen, woraus durch eine risikosensitive Orientierung ein erhöhter Eigenkapitalbedarf resultierte.28 Banken, die die Benchmark von 8% unterschritten, mussten ungenutztes Eigenkapital generieren. Entweder durch Aufnahme von „freiem“ Eigenkapital oder durch den Verkauf von Aktiva und einer damit einhergehenden Reduzierung ihrer Risikopositionen beziehungsweise einer Variante beider Formen.29
In der Finanzkrise erwiesen sich beide Maßnahmen als problematisch. Die Verfügbarkeit von neuem Eigenkapital ist in einer Bustphase, insbesondere in Krisenzeiten, aufgrund von allgemeinen unsicheren Markterwartungen rar. Zur Erfüllung der regulatorischen Eigenkapitalquote verblieb für viele Banken nur der Verkauf von Aktiva. Prekär war allerdings, dass synchron eine Vielzahl von Finanzakteuren versuchte, Aktiva zu veräußern. Dies führte zu einem Überangebot an Wertpapieren mit erheblichen Preissenkungen. Folgen waren eine krisenverstärkende Belastung der Märkte und eine weitere Beschleunigung der Abwärtsdynamik.30 Als weitere Konsequenz kann ein regulierungsbedingter Mangel an Eigenkapital zu einer krisenverschärfenden Kreditklemme führen. Das zur Kreditvergabe vorzuhaltende Eigenkapital mindert zusätzlich den knappen Bestand an Eigenmitteln. Folglich ergeben sich verschlechterte Konditionen für Kreditnehmer und eine Verminderung der Kreditvergabe mit negativen realwirtschaftlichen Konsequenzen.31 Somit entfaltet bereits die Konstitution der Mindesteigenkapitalanforderungen eine prozyklische Wirkung.32
2.2.1.2 Risikomessungen in Basel II
Die Mindesteigenkapitalanforderungen in Basel II werden unter Berücksichtigung dreier Risikoarten bestimmt. Eine Risikomessung erfolgt dabei anhand verschiedener Ansätze je Risikokategorie. Die Ansätze in den unterschiedlichen Risikoklassen zeichnen sich durch zunehmende Komplexität und Risikosensitivität aus.33 Einen Überblick verschafft Abbildung 2.
Abbildung 2: Risikoarten und Ansätze zur Risikomessung in Säule I
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Eigene Darstellung; Ansätze entnommen aus BCBS (2006).
Insbesondere Ansätze in den Kredit- und Marktrisiken entfalten prozyklische Wirkungen; im Bereich der operationellen Risiken gehen Gefahren von AMA aus. BIA und STA wirken dagegen antizyklisch, da die Eigenmittelanforderung als prozentualer Anteil eines 3-Jahres-Durch- schnitts der vergangenen Bruttoerträge ermittelt wird.34 Aus diesem Grund bleiben BIA und STA nachfolgend unberührt.
Im Segment der Kreditrisiken stehen der Standardansatz und der IRB- Ansatz zur Auswahl. Spezifisch für den Standardansatz ist die Zuordnung von Risikogewichten zur Eigenkapitalbestimmung anhand externer Bonitätsbeurteilungen von Ratingagenturen.35 Ein prozyklisches Element besteht in einer unterproportionalen Eigenkapitalunterlegung im Vergleich zur nächst schlechteren Ratingstufe, so dass ein konkaver Verlauf aus dem Verhältnis von Mindesteigenkapitalanforderung zu abnehmenden Ratings resultiert (vgl. Abbildung 3).
Abbildung 3: Verhältnis zwischen Ratingherabstufung und Mindesteigenkapitalanforderung Eigenkapital anforderung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In Anlehnung an Brunnermeier et al. (2009), S. 8.
Somit kann eine marginale Ratingänderung bzw. Ratingkorrektur einen signifikant erhöhten Eigenkapitalbedarf im Finanzsystem auslösen.36 Im Vorfeld und Verlauf der Finanzkrise kam es von der Jahreswende 2006/2007 bis zum Ende 2008 zu einem Preisverfall von hypothekengesicherten Assets mit AAA- und BBB-Ratings in Höhe von etwa 60 % bzw. 95% der Nennwerte. Infolge dessen erfolgten Ratingherabstufungen um mehrere Klassen, die einen Anstieg der Eigenmittelanforderungen und Vertrauensverluste in Ratings mit sich brachten.37 Vertrauensverluste in Ratingagenturen manifestierten sich beispielsweise durch Moral Hazard und Prinzipal-Agent-Probleme. Die Ratingagenturen bewerteten nicht nur Produkte, sondern standen den Emittenten, die möglichst gute Ratings erhalten wollten, beratend zur Seite und wurden von diesen finanziert.38 Die Glaubwürdigkeit der Ratings ist zweifelhaft, wenn man beachtet, dass bis Mitte 2007 über 60 % der Papiere mit AAA, der besten Ratingstufe, beurteilt wurden und nur einige Jahre zuvor weniger als 1 %.39 Ein weiteres Defizit liegt in einer unzureichenden Risikomessung der Ratingmodelle selbst, ferner besteht dieses Problem auch bei dem IRB- sowie IMM-Ansatz und AMA (komplexeren Ansätzen).
Den komplexeren Ansätzen wird eine erhöhte Risikosensitivität durch die Verwendung interner Risikomodelle zugesprochen, wodurch das individuelle Risikoprofil der Institute besser erfasst und abgebildet wird. Es erlaubt den Banken eine risikoadäquate Bestimmung ihrer Eigenmittelanforderungen. Die Crux dabei ist eine vollständige Erfassung und Berücksichtigung aller Risiken. Allerdings besitzen Banken einen Anreiz für sehr optimistische Risikoeinschätzungen, um ihre Eigenkapitalanforderungen zu minimieren und ihre Eigenkapitalrentabilität zu maximieren.40 In den komplexeren Ansätzen resultieren prozyklische Wirkungen aus der Nutzung historischer anstatt zukunftsbezogener Daten, woraus inkonsistente Einschätzungen der gegenwärtigen Marktlage folgen. Beispielsweise wird ein anhaltender Boom signalisiert, obwohl ein Bust begonnen hat.41 Ferner besitzt das Value-at-Risk-Konzept (VaR)42 eine hohe Anwendung und trägt dazu bei, dass Zyklusänderungen ein simultanes Verhalten der Marktteilnehmer bedingen. Weitere Gefahren des VaR bestehen in einem zu geringen Betrachtungszeitraum sowie Einschätzungen auf Basis einer Normalverteilung, wodurch extreme Risiken nicht ausreichend abgebildet werden und Banken entsprechend ihren Eigenkapitalbestand unterschätzen.43
2.2.1.3 Anzuwendende Bewertungspraktiken
Bewertungen beeinflussen Gewinn, Vermögen sowie Anlageentscheidungen von Instituten und fungieren als Input bei der Risikomessung.44
Im Vorfeld der Finanzkrise bestanden regulierungsbedingte Arbitragemöglichkeiten zwischen Kredit- und Marktrisiken. Kreditrisiken werden im Kreditbuch, während Marktrisiken im Handelsbuch erfasst werden. Banken nutzten die Möglichkeit, ihre Wertpapiere anstatt im Kredit- im Handelsbuch auszuweisen und die erforderlichen Eigenmittel unter Anwendung interner Modelle zu ermitteln. Dies hatte zur Folge, dass Hypothekenverbriefungen im Handelsbuch geführt wurden, weil sie dort mit weniger Eigenkapital unterlegt werden mussten als im Kreditbuch. Allerdings orientiert sich die Bewertung im Handelsbuch an Kursrisiken, woraus weitere prozyklische Wirkungen resultieren.45
Zur Bewertung des Handelsbuchs wird das Fair Value Accounting (FVA) herangezogen. Eine Bewertung erfolgt in Abhängigkeit der Marktlage entweder zu Marktpreisen, wenn ein funktionsfähiger Markt besteht, oder zum Preis eines vergleichbaren Gutes bei Abwesenheit eines funktionsfähigen Marktes (Marking-to-Market / MTMA). Ist dies nicht möglich, sind Modellpreise durch Wertermittlungen festzustellen (Marking-to-Model / MTMO).46 Beide Methoden sind in Basel II zugelassen.47
Das FVA des Handelsbuchs kann prozyklisch wirken, indem es unmittelbar die aktuelle finanzielle Ausstattung und die Risikotragfähigkeit eines Instituts tangiert, dadurch dass unrealisierte Gewinne oder Verluste direkt auf den Handlungsradius der Institute wirken.48
Steigt in einem Boom der Marktpreis eines gehaltenen Wertpapiers, so induziert dies einen Bewertungsgewinn. Dies lässt die Risikotragfähigkeit der Institute anwachsen und begünstigt risikoreiche Investments, erhöhte Verschuldung, das Eingehen kurzfristiger Finanzierungen und eine Aufweichung der Daten zur Risikobemessung. Ein Nachfrageüberschuss führt zu weiteren zunehmenden Marktpreisen, mittels FVA folgen weitere Bewertungsgewinne; es resultiert eine Aufwärtsspirale. Vice versa in einem Bust: Hier führt FVA zu einer systematischen Abwärtsspirale.49 Darüber hinaus bildet das FVA eine Grundlage für das Leverage- und Liquiditätstrisiko, in diesem Zusammenhang erfolgt auch eine graphische Darstellung der Spiral-Effekte (vgl. Punkt 2.2.2.3).
In der Fachwelt besteht weitgehender Konsens, dass FVA ein bedeutender Verstärker der Finanzkrise war.50 Markpreise motiviert von Herdenverhalten, Marktunsicherheit und Informationsasymmetrien stellten keine auf Fundamentaldaten basierenden Fair Values dar, sondern wirkten prozyklisch.51 Eine essentielle Annahme sind funktionsfähige Märkte, ein theoretischer Preis kann nur realisiert werden, wenn ein Markt mit ausreichend liquiden Nachfragern vorhanden ist. In der Krise kollabierten die
Märkte für innovative Finanzprodukte.52 Die in solchen Fällen anzuwendende MTMO wurde durch unzureichende Operationalisierung geeigneter Verfahren zur Wertermittlung erschwert. Subjektive MTMO eröffneten Banken diskretionären Spielraum, ihre Bilanzen zu verschleiern; das Resultat waren Wettbewerbsverzerrungen und weitere Marktunsicherheiten.53 MTMO-Bewertungen basierten auf solch intransparenten Strukturen, so dass sie für komplexe Finanzprodukte als marking-to-myth galten.54 Außerdem führte die Kombination aus FVA und regulierungsbedingten Arbitragemöglichkeiten zwischen Handelsbuch und Kreditbuch nach den Kurseinbrüchen 2007/2008 zu umfangreichen Abschreibungen in den Bankbilanzen.55
2.2.2 Systemrisiken im Finanzsystem
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass die mit Basel II verfolgte institutsspezifische Eigenkapitalorientierung finanzwirtschaftliche Systemrisiken unzureichend berücksichtigt.56 IMF, BIS und das Financial Stability Board (FSB)57 definieren systemische Risiken in einem gemeinsamen Bericht an die G20 als a risk of disruption to financial services that is (i) caused by an impairment of all or parts of the financial system and (ii) has the potential to have serious negative consequences for the real economy.“58 Eine Störung bzw. ein Fehler in Finanzinstituten, -märkten oder -instrumenten kann eine Kettenreaktion in Form negativer Externalitäten für die Finanz- und Realwirtschaft auslösen.59
In den anschließenden Unterpunkten werden die Schwachstellen von Basel II bezüglich systemischer Risiken im Lichte der Finanzkrise untersucht.
2.2.2.1 Konzentrationen zusammenhängender Engagements
Risikokonzentrationen stellen nach Basel II eine essentielle Ursache für Krisensituationen in Banken dar und können solvenzgefährdend wirken. Sie können sowohl im Aktiv-, Passiv- oder außerbilanziellen Tätigkeitsfeld entstehen. Im Basel II-Regelwerk unterliegen sie nicht der quantitativen Regulierung, sondern sind Bestandteil der qualitativen Regulierung.60 Dies stellt ein Defizit dar, denn Untersuchungen haben ergeben, dass ein um 20-40 % erhöhter Eigenkapitalbedarf aus Konzentrationen hervorgeht.61 Ein Statement des ehemaligen Vorsitzenden der Federal Reserve Bank of New York und derzeitigem US-Finanzministers, Timothy Geithner, erfasst die allgemeine Einschätzung des Finanzsystems vor der Finanzkrise: „In the financial system we have today, with less risk concentrated in banks, the probability of systemic financial crises may be lower than in traditional bank-centered financial systems.“62
Ursächlich für diesen Irrglauben waren einige Jahre zuvor geschaffene komplexe Finanzinstrumente. In diesen ersetzten Banken ihr herkömmliches Geschäftsfeld durch das Originate-to-Distribute (OTD) Geschäftsmodell. Des Weiteren bestand der Glaube, Risikopositionen durch das Eingehen von Credit Default Swaps absichern zu können.63 Vor allem US- Hypothekendarlehen an Schuldner mit einer geringen Kreditwürdigkeit (subprime mortages) wurden auf diese Art gehandelt.64 Allgemein werden im OTD ausgegebene Kredite von einem Originator zu „Darlehnsbündeln“ zusammengefasst, anschließend an eine Zweckgesellschaft transferiert, von dieser in verschiedene Tranchen mit unterschiedlichen Risiko-Rendite-Relationen unterteilt und im Anschluss in Form forderungsbesicherter Wertpapiere (Verbriefungen) an andere Marktteilnehmer weiterverkauft. Im Fokus des OTD stehen nach wie vor der Transfer von Kreditrisiken und individuelle Risikoreduzierung mittels Diversifikation über Zweckgesellschaften.65
Aufgrund fundierter und liquider Märkte für innovative Finanzprodukte sowie regulierungs- und ratingbedingter Arbitragemöglichkeiten66 wurden die eingegangenen Risiken zunehmend vernachlässigt und die erzeugten Finanzkonstrukte erfreuten sich einer internationalen Beliebtheit.67 Diese Nachfrage führte zu verstärkten Verbriefungen von Unternehmens- und Konsumentendarlehen, zusätzlich wurden bereits bestehende Verbriefungen gebündelt und mehrfach erneut verbrieft.68 Abbildung 4 veranschaulicht die zunehmenden Verbriefungsaktivitäten. 1996 98 2000
Die Schwachstellen des OTD wurden während der Finanzkrise ersichtlich: Um die erhöhte Nachfrage nach Verbriefungen zu bedienen, lockerten die Banken ihre Vergabestandards und offerierten günstige Kreditangebote. Da sie einen Großteil des Risikos mittels Zweckgesellschaften an andere transferierten, als Folge sank die Kreditqualität.69
Zur Reduzierung der asymmetrischen Informationsverteilung zwischen Originator und Investor wurden Ratingagenturen herangezogen, deren Beurteilung oftmals zu optimistisch war (vgl. 2.2.1.2). Die von den Banken außerbilanziell eingerichteten Zweckgesellschaften unterlagen keiner Eigenkapitalregulierung. Außerdem wurden von den Banken, zum Erreichen möglichst positiver Ratings (AAA), Kreditlinien für Liquiditätsengpässe an die Zweckgesellschaften gewährt. Hierdurch mussten während der Krise viele Banken einen Teil der bis dahin außerbilanziellen Zweckgesellschaften auf ihre Bilanzen aufnehmen und wurden mit einem erheblichen Wertberichtigungsbedarf konfrontiert.70 Der damalige Präsident der Deutschen Bundesbank, Axel Weber, vermerkt hierzu: „In the end, the new instruments of credit risk transfer .distributed fear instead of risks'.“71 Eine Erkenntnis aus der Krise ist die Korrelation und Endogenität zwischen Märkten und Instituten sowie deren Relevanz für die Funktions- sowie Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems. Systemische Risiken bestehen inzusammenhängenden Engagements mittels gleichartiger Portfoliostrukturen der Institute, von deren Korrelation ein erhöhtes Ansteckungsrisiko ausgeht.72 Eine Studie, die das Risiko einer grenzüberschreitenden Verbreitung für europäische Länder und die USA im Zeitraum 1999 bis 2006 untersucht, ergibt, dass die globalen Verflechtungen im Finanzsystem zugenommen haben sowie dass das Risiko und die Geschwindigkeit einer Ausbreitung gestiegen sind.73
Des Weiteren gerieten Institute unter Druck, ihre Zweckgesellschaften zu unterstützen, wodurch ein in Basel II unberücksichtigtes Reputationsrisiko zum Vorschein kam.74 Unsicherheiten über die Berichtigungsvolumina führten zu Vertrauensverlusten in Verbriefungen, unberücksichtigte Korrelationen zwischen bestimmten Refinanzierungsmöglichkeiten und bestimmten Wertpapiermärkten (vgl. 2.2.2.3) sowie endogene Wirkungen aus dem Verhalten der Marktteilnehmer oder der Entwicklung der Immobilienmärkte für das systemische Risiko traten hervor.75
2.2.2.2 Die Systemrelevanz von Instituten
Im bisherigen Regulierungsrahmen werden sämtliche Banken als gleichartig erachtet. Dabei wird vernachlässigt, dass sowohl Banken als auch Finanzintermediäre unterschiedliche Systemrelevanzen für das Finanzsystem besitzen und daher ihr Beitrag zum systemischen Risiko differiert.76 Die institutsspezifische Systemrelevanz kann durch verschiedene quantitative Faktoren - wie beispielsweise Bilanzsumme, Einlagen, Relationen von Bilanzsumme oder Steueraufkommen zum Bruttoinlandsprodukt - oder auch durch qualitative Faktoren - wie Verflechtung, Komplexität und Substituierbarkeit - gekennzeichnet sein.77 In diesem Kontext gelten systemische Institute als too big to fail, too interconnected to fail oder too complex to fail.78
Die Problematik an der Existenz systemischer Institute ist, dass diese im Insolvenzfall neben institutsspezifischen Verlusten einen erheblichen nicht akzeptierbaren volkswirtschaftlichen Schaden erzeugen. Aus diesem Grund besteht de facto ein Insolvenzschutz systemrelevanter Institute mittels Staats- oder Zentralbankgarantien.79 Dem liegt zu Grunde, dass im Insolvenzfall die Kosten eines Bailouts80 geringer sind als die Kosten aus der negativen Externalität im Finanzsystem. Um keine Marktverzerrungen und Moral Hazard der Marktteilnehmer zu erzeugen, wird im Umgang mit systemischen Instituten eine konstruktive Ambivalenz gepflegt, d. h. ex ante herrscht Ungewissheit über eine mögliche Rettung im Krisenfall.81 Allerdings besteht ein Zeitinkonsistenzproblem82, denn ex post ist aufgrund obiger Kosten-Nutzen-Überlegungen eine Rettung kaum zu umgehen. Diese implizite Garantie schafft Anreize, einen systemrelevanten Status zu erreichen und eingegangene Risiken nur unzulänglich zu internalisieren.83 Während der Finanzkrise wurden insbesondere die Aspekte Komplexität und Verflechtung ersichtlich. Die Finanzinstitute sind über den Interbankenmarkt global vernetzt. Die Insolvenz eines Instituts führt zu Forderungsausfällen bei vernetzten Instituten, wodurch eine Kettenreaktion entstehen kann. Eine positive Korrelation besteht dabei zwischen der Anzahl der Verflechtungen und dem Potenzial einer Übertragung der Krise auf die vernetzten Institute.84 Des Weiteren bestehen komplexe Handelsketten. Der Ausfall eines Instituts erzeugt direkte Ausfälle bei den jeweiligen Gegenparteien. Darüber hinaus besteht wiederum das Risiko indirekter Ansteckungseffekte für die Kontrahenten der Gegenparteien, da für sie Unsicherheit über das Ausmaß des primären Schadens besteht, inwieweit die Solvenz ihrer Gegenpartei gefährdet ist.85 Beispiele systemrelevanter Finanzintermediäre während der Finanzkrise sind: Hypo Real Estate, American International Group86 und Lehman Brothers. Am Beispiel Lehman Brothers wurden die Kosten eines unterlassenen impliziten Bailouts ersichtlich. Im Vorfeld der Insolvenz von Lehman Brothers wurden bereits US-Banken durch Bailouts gerettet, so dass im Falle Lehman durch zu groß gewordenen politischen und gesellschaftlichen Druck eine Rettung unterblieb.87 Als Folge der Insolvenz wurden global weitere Banken in Mitleidenschaft gezogen und Vertrauensverluste im Finanzsystem wurden ersichtlich, die letztendlich das gesamte Finanznetzwerk gefährdeten. Nur durch immense fiskal- und geldpolitische Interventionen gelang es, den Systemkollaps abzuwenden.88 Die Krise hat gezeigt, dass die Systemrelevanz mancher Institute mittels Verflechtungen und Komplexität als Multiplikator auf die Instabilität des Finanzsystems einwirkt. Auf nationaler und internationaler Ebene besteht eine oligopolisitische Struktur systemrelevanter Institute, denen im Regulierungswerk besondere Aufmerksamkeit gebührt.89
2.2.2.3 Das Leverage- und Liquiditätsrisiko
Die Krise hat zum Vorschein gebracht, dass Verschuldungmaß sowie Liquidität im Finanzsystem von essentieller Bedeutung für die finanzwirtschaftliche Funktionsfähigkeit und Systemstabilität sind. Beide Elemente sind bislang in Basel II absolut unberücksichtigt.90 Vor der Finanzkrise haben die Institute exzessiv Eigenkapitalarbitrage betrieben, um ihre Bilanzsummen auf das 40- bis 50-fache oder noch mehr ihres Eigenkapitals auszuweiten.91 Zwar erfüllten die Institute die 8% Eigenkapitalanforderung bezogen auf die risikogewichtete Bilanzsumme, allerdings resultierte in Bezug auf die absolute Bilanzsumme nur eine Ausstattung an Eigenkapital in Höhe von etwa 1-3%; der BCBS geht von 2 % aus.92 Das Eingehen einer hohen Verschuldung ist durch Steigerung der Eigenkapitalrentabilität und Nutzung eines größtmöglichen LeverageEffekts motiviert.93 In einem modernen marktorientierten Finanzsystem bewirken Preis- und Risikoänderungen aktive Bilanzanpassungen der Finanzinstitute. Im Gegensatz zu privaten Wirtschaftssubjekten besteht hierbei eine positive Korrelation zwischen Leverage- und Bilanzänderung, so gehen Vermögenssteigerungen mit einer Bilanzausweitung einher.94 Das extreme Ausmaß an Verschuldung erschwerte maßgeblich den Verschuldungsabbau, beispielsweise mussten bei 2% Eigenkapital bezogen auf die absolute Bilanzsumme zur Generierung von 2 Mio. Euro Eigenmitteln eine Vermögensposition in Höhe von 100 Mio. Euro veräußert werden, ceteris paribus. Da allerdings eine Vielzahl von Finanzinstituten zeitgleich mit dem Entschuldungsprozess konfrontiert wurde, resultierte ein Herdenverhalten, indem Panikverkäufe in Kombination mit FVA zu einer Verlustspirale führten (vgl. auch 2.2.1.3).95 Abbildung 5 veranschaulicht die Spiral-Effekte. Die Krise hat dargelegt, dass bei einem erheblichen Verschuldungsgrad bereits geringfügige Preisvariationen ausreichend sind, um extrem destabilisierende Effekte im Finanzsystem zu erzeugen.
Abbildung 5: Bilanzänderungen in Folge von Vermögenspreisvariationen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In Anlehnung an Adrian, Shin (2008), S. 5.
Ein weiteres systemisches Risiko besteht in der Verfügbarkeit liquider Mittel im Finanzsystem, wobei zwei Arten unterschieden werden: Finanzierungsund Marktliquidität. Hohe Finanzierungsliquidität liegt vor, wenn es relativ einfach ist, liquide Mittel aufzunehmen. Hohe Marktliquidität besteht, wenn es relativ leicht ist, Vermögenspositionen zu einem angemessen Wert zu veräußern. Beide Arten werden durch die Solidität anderer Institute tangiert.96 In Verbindung mit dem Leveragerisiko besteht die Problematik, dass ein solventes Institut aufgrund vorübergehender Liquiditätsprobleme aus dem Markt scheidet, wie beispielsweise Lehman Brothers.97 Im Vorfeld der Finanzkrise haben Institute verstärkt kurzfristige Finanzierungsmöglichkeiten genutzt mit dem Resultat erheblicher Laufzeitinkongruenzen. Über eingerichtete Zweckgesellschaften wurden längerfristige Engagements98 zu kurzfristigen Wertpapieren99 verbrieft und zur Refinanzierung veräußert. In Folge erhöhter Ausfallquoten dieser Papiere brach die Nachfrage ein und diese Finanzierungsquelle versiegte.99 100 Als weitere kurzfristige Finanzierung nutzten Institute die Beleihung von bestehenden Vermögenspositionen bei der Zentralbank. Hierbei sind fixierte Sicherheitsabschläge (Haircuts) durch Eigenmittel zu finanzieren.101 Während der Krise wurde der verfügbare Rahmen an liquiden Mitteln erheblich durch Erhöhungen der Haircuts eingeschränkt und manche Assets wurden als Sicherheit nicht mehr akzeptiert (Haircut von 100 %).102 Abbildung 6 veranschaulicht die Hebelwirkung aus Haircut und Leverage; besonders bei niedrigen Haircuts resultiert aus marginalen Änderungen eine starke Multiplikatorsenkung.
Abbildung 6: Hebelwirkung aus Haircut und Leverage
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Ursächlich für die Erhöhungen der Haircuts sind Defizite in den Risikomodellen und der Anwendung des FVA. Des Weiteren besteht das Risiko einer adversen Selektion, denn insbesondere in Krisenzeiten besteht durch asymmetrische Informationen die Gefahr, dass bei den Rückkaufvereinbarungen nur Sicherheiten minderer Qualität an die Zentralbank verschoben werden.103
Während der Finanzkrise trug das Austrocknen beider Finanzierungsquellen dazu bei, dass die Institute ihre langfristigen Verbindlichkeiten nicht bedienen konnten. Eine Refinanzierung über den Interbankenmarkt war auch nicht möglich, da dieser im Zuge der Krise zum Erliegen kam. Vertrauensverluste und zunehmende Risikoaversion im Finanzsystem führten zum Abzug gewährter Interbankenkredite und zum Horten überschüssiger Liquidität in den Instituten.104 Zusätzlich bestand in der Krise eine geringe Marktliquidität. Herdenverhalten, Panikverkäufe, Verschuldungsabbau, Vertrauensverluste und Marktunsicherheiten hebelten die Funktionsfähigkeit ganzer Märkte aus.105
3 Der makroprudenzielle Ansatz
Die Finanzkrise hat demonstriert, dass sowohl makroökonomische Instrumente als auch institutsbezogene Aufsichts- und Regulierungspraktiken ihre Grenzen haben und nur bedingt geeignet sind, Finanzstabilität zu gewährleisten. Aktuelle Leitzinsen nahe der natürlichen Grenze von 0 %106 und immense fiskalpolitische Bemühungen wirken nur beschränkt in Stressphasen. Das geldpolitische Oberziel, die Sicherung von Preisniveaustabilität, gewährleistet nicht ausreichend die Finanzstabilität. Eine institutsspezifische Aufsicht und Regulierung vernachlässigt systemische Zusammenhänge aus Re- und Interaktionen der Institute.107 Die bestehende Lücke zwischen makroökonomischen und mikro- prudenziellen Instrumenten gilt es nun, durch einen makroprudenziellen Ansatz zu schließen.108 Dieses Kapitel widmet sich einem Grundverständnis, den wesentlichen Argumenten sowie den Instrumenten eines makroprudenziellen Ansatzes.
3.1 Bedeutung und Merkmale
Als Reaktion auf die Finanzkrise besteht der internationale Konsens zwischen Wissenschaftlern sowie Vertretern internationaler Gremien und Zentralbanken, dass ein makroprudenzieller Aufsichts- und Regulierungsrahmen erlassen werden sollte, um die Stabilität und Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu festigen.109 Der Ursprung des Begriffs makro- prudenziell geht auf das Ende der Siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts zurück; seitdem fokussiert dieser Belange der finanz- und realwirtschaftlichen Stabilität und erfährt seit der Krise einen Hype.110 Zuvor erlangte der makroprudenzielle Ansatz zur Jahrtausendwende erneut Bedeutung und wurde von Andrew Crockett sowie Claudio Borio eingehender spezifiziert.111 Überwiegend herrscht Einigkeit über das Wesen eines makroprudenziellen Ansatzes und Forschungsarbeiten widmen sich seit einigen Jahren der Implementierung, Operationalisierung und Kalibrierung makroprudenzieller Instrumente.
Zum Verständnis der Charakteristika eines makroprudenziellen Ansatzes bietet es sich an, diesen der konträren mikroprudenziellen Sichtweise gegenüberzustellen.
Während der makroprudenzielle Ansatz das gesamte Finanzsystem fokussiert, betrachtet der mikroprudenzielle Ansatz Einzelinstitute. Die makroprudenzielle Zielsetzung verfolgt eine Begrenzung volkswirtschaftlicher Kosten aus finanziellen Notlagen bzw. eine Einschränkung des systemischen Risikos im Finanzsystem; das Endziel ist, eine Absenkung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu vermeiden. Dagegen hat der mikroprudenzielle Ansatz die Begrenzung des Ausfallrisikos eines einzelnen Instituts zum Gegenstand, ungeachtet dessen systemischer Bedeutung; im Fokus steht der Einlegerschutz.112 Auf makroprudenzieller Ebene wirken Feedback-Effekte, die systemische Bedeutung von Einzelinstituten und Korrelationen sowie Konzentrationen zusammenhängender Engagements auf das Resultat im System ein. Das aggregierte Risiko im Finanzsystem entsteht in Abhängigkeit des kollektiven Verhaltens und ist endogen. Im Kontrast dazu, werden auf mikroprudenzieller Ebene Institute als eigenständig erachtet und Rückwirkungen bleiben unberücksichtigt. Folglich wird das aggregierte Risiko im Finanzsystem als exogen betrachtet.113 Eine Justierung einer prudenziellen Aufsicht und Regulierung sollte makroprudenziell für das gesamte Finanzsystem als Top-Down- Ansatz erfolgen, basierend auf der Eintrittswahrscheinlichkeit und den volkswirtschaftlichen Kosten einer systemischen Krise, auf den Korrelationen im Finanzsystem sowie auf der systemischen Bedeutung einzelner Institute. Dagegen sollte ein mikroprudenzieller Rahmen auf einem Bottom- Up-Ansatz konzipiert sein, basierend auf einem einheitlichen Standard, der im Durchschnitt für sämtliche Institute Gültigkeit besitzt.114 Tabelle 1 fasst die makro- und mikroprudenziellen Merkmale zusammen.
Tabelle 1: Vergleich der makro- und mikroprudenziellen Sichtweise
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In Anlehnung an Borio (2003), S. 2.
Der makroprudenzielle Ansatz konzentriert sich auf eine Förderung und Stärkung der Finanzstabilität des gesamten Finanzsystems. Erschwerend hierbei ist, dass eine Messung von Finanzstabilität nur schwierig zu operationalisieren ist, da diese multidimensional ist.115 Im Rahmen des makroprudenziellen Ansatzes werden insbesondere zwei Dimensionen von Finanzstabilität bzw. -instabilität betrachtet: die Time-Dimension und die Cross-Sectional-Dimension. Erstere erfasst, wie sich das aggregierte Risiko im Finanzsystem im Laufe der Zeit entwickelt. Letztere, wie das aggregierte Risiko im Finanzsystem zu einem bestimmten Zeitpunkt verteilt ist.116
Im Mittelpunkt der Time-Dimension stehen die Interaktionen im Finanzsystem sowie die Feedback-Effekte zwischen Finanz- und Realwirtschaft. Fokussiert werden die Verstärkungsmechanismen beispielsweise aus Vermögenspreis-, Liquiditäts-, Leverageänderungen sowie ökonomischen Handlungen; insgesamt wird die Prozyklizität im Finanzsystem erfasst (vgl. 2.2.1).117 Im Mittelpunkt der Cross-Sectional- Dimension stehen Korrelationen aus zusammenhängenden Engagements der Institute, beispielsweise durch gleichartige Bilanzstrukturen sowie die Vernetzung der Institute im Finanzsystem, ebenso die Bedeutung einzelner Finanzinstitute für die Systemstabilität (vgl. 2.2.2.1 und 2.2.2.2).118 Der Unterschied zwischen mikro- und makroprudenziellen Ansatz in Bezug auf Finanzstabilität wird deutlich, wenn die divergierende Zielsetzung sowie die Art der Risikoberücksichtigung näher betrachtet werden.
3.2 Der Kern des makroprudenziellen Ansatzes
In Analogie zur Portfoliotheorie ist das Finanzsystem vergleichbar mit einem Portfolio an Vermögenswerten. Institute repräsentieren die Vermögenswerte und das systemische Risiko ist identisch mit dem Portfoliorisiko. Der makroprudenzielle Ansatz fokussiert die Gesamtperformance des Portfolios (BIP-Entwicklung) und nicht die Entwicklung der Einzelwerte (Institute).119 Betrachtet man die Varianz als Risikoindikator eines Portfolios, so wird ersichtlich, dass das Portfoliorisiko nicht identisch ist mit der Summe der Einzelrisiken. Zusätzlich zur Varianz der Einzelwerte wird das Gesamtrisiko aus den Korrelationskoeffizienten der Einzelwerte beeinflusst.120 Übertragen auf das Finanzsystem bedeutet dies, dass das systemische Risiko in Abhängigkeit der Korrelationen unter den Finanzinstituten variiert. Ein zunehmender Korrelationsgrad impliziert ein zunehmendes Gesamtrisiko.121 Die Institute versuchen, durch Diversifikationen ihrer Vermögenswerte das individuelle Risiko zu mindern. Allerdings besteht aufgrund kumuliert ähnlicher Portfoliodiversifizierungen von Instituten und zusammenhängenden Engagements ein nicht diversifizierbares systemisches Risiko. In Folge dessen impliziert ein makro- prudenzieller Ansatz eine geringere zulässige Krisenwahrscheinlichkeit als die akzeptierte Ausfallwahrscheinlichkeit für jedes Einzelinstitut.122
Des Weiteren bestehen aus makroprudenzieller Perspektive Grenzen individueller Rationalität, die mittels endogener Risikomodellierung Berücksichtigung finden. Aus mikroprudenzieller Sichtweise ist es nicht denkbar, dass eine systemdestabilisierende Wirkung aus individuell stabilen Instituten hervorgehen kann.123 Beispielsweise ist es angesichts einer beginnenden Rezession für ein Institut rational, den Kreditrahmen einzuschränken. Reduzieren allerdings alle Finanzinstitute simultan ihre Kreditvergabe, führt dies zu einer Liquiditätsverknappung und zu einer weiteren Anspannung der Wirtschaftslage. Ebenso können Verkäufe von Vermögenspositionen bei sinkenden Marktpreisen einen weiteren Rückgang verursachen und die Anspannung im System weiter verschlimmern.124 Makroprudenziell betrachtet sind diese individuellen Reaktionen nicht rational. Mittels exogener Risikobetrachtung im mikroprudenziellen Ansatz bleiben die obigen beispielhaften Externalitäten aus dem individuellen Verhalten der Wirtschaftsakteure auf das Gesamtsystem unberücksichtigt. Demgegenüber werden sie im makroprudenziellen Ansatz mittels endogener Risikobetrachtung erfasst.
3.3 Das makroprudenzielle Instrumentarium
Primäre Erfahrungen im Umgang mit einem makroprudenziellen Ansatz besitzen asiatische Zentralbanken, da sie im Zuge der Asienkrise von 1997 makroprudenzielle Instrumente implementierten. Dies ist mitunter ein Grund, weshalb asiatische Volkswirtschaften nur gering von den Auswirkungen der globalen Finanzkrise betroffen waren.125 Nichtsdestotrotz herrscht im Umgang mit makroprudenziellen Instrumenten Uneinigkeit. Wie eine Untersuchung des CGFS belegt, befindet sich die praktische Umsetzung in einem frühen Entwicklungsstadium.126 Spezifisch für ein makro- prudenzielles Instrument sind das primäre Ziel, die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu fördern, sowie die Entfaltung unmittelbarer und zuverlässiger systemstabilisierender Wirkungen.127
Essentiell für die Konzeption makroprudenzieller Instrumente ist die Differenzierung zwischen der Cross-Sectional-Dimension und der TimeDimension des makroprudenziellen Ansatzes.128 Die nachfolgenden Unterpunkte erläutern spezifische Instrumente der jeweiligen Dimension.
[...]
1 Stiglitz (2008), S. 21.
2 Für nähere Informationen zum BCBS siehe Glossar.
3 Vgl. BCBS (1988).
4 Benannt nach der gleichnamigen schweizerischen Stadt Basel, in der sich der Sitz der BIS befindet.
5 Vgl. BCBS (2006), S.1,4 f.; Zur Kritik an Basel I vgl. beispielsweise Cluse et al. (2005), S. 19ff.
6 Für nähere Informationen zu den G20 siehe Glossar.
7 Vgl. Group of Twenty (G20) (2008), S. 3, 6 ff.
8 Vgl. BCBS (2010k); BCBS (2010l).
9 Vgl. BCBS (2010c), S. 8 f., 34 ff., 39.
10 Vgl. BCBS (2006), S.2ff.; BIS (2004), S. 1; Bundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (o. J.); Deutsche Bundesbank (o. J.).
11 Vgl. BCBS (2006), S. 2 ff.; BaFin (o. J.); Deutsche Bundesbank (o. J.); die Mindestkapitalanforderungen im Detail vgl. BCBS (2006), S. 12-203.
12 Vgl. Buchmüller (2008), S. 40 ff.; BaFin (o. J.); Deutsche Bundesbank (o. J.); der aufsichtliche Überprüfungsprozess im Detail vgl. BCBS (2006), S. 204-225.
13 Vgl. Buchmüller (2008), S. 40 ff.; BaFin (o. J.); Deutsche Bundesbank (o. J.); Marktdisziplin im Detail vgl. BCBS (2006), S. 22б-242.
14 Vgl. BCBS (2006), S. 1 f.; BCBS (2009c), S. 1; Buchmüller (2008), S. 19 ff.
15 Vgl. BIS (2004), S. 1; Financial Stability Institute (2004), S. 3.
16 Vgl. BaFin (o. J.); Deutsche Bundesbank (o. J.).
17 ROSC: Reports on the Observance of Standards and Codes.
18 FSAP: Financial SectorAssessment Program.
19 Vgl. Maurer (2007), S. 6 f.
20 Vgl. G20 (2009c), S. 8.
21 Vgl. BIS (2009), S. 157 ff.
22 Vgl. Borio et al. (2001),S. 11 ff.
23 BIS (2009), S. 125; ähnliches Verständnis vgl. Financial Stability Forum (FSF) (2009), S. 8.
24 Vgl. Borio (2003), S. 6 f.; FSF (2009), S. 8 f.; Landau (2009), S. 1 ff.
25 Vgl. BCBS (2006), S. 12.
26 Vgl. Moosa (2010), S. 97; Schooner, Taylor (2010), S. 132 f.
27 Vgl. Hellwig (2009), S. 5 f.; Panetta et al. (2009), S. 38.
28 Vgl. Brunnermeieret al. (2009), S. 5f.; Hellwig (2009), S. 3; Schooner, Taylor (2010), S.45 ff.
29 Vgl. Hellwig (2010), S. 31 f.
30 Vgl. Brunnermeier et al. (2009), S. 21 ff.; Hellwig (2009), S. 3 f.; Kamhi (2009), S. 55 f.
31 Vgl. Faust (2009), S. 6 f.; Ohoven (2009), S. 14.
32 Vgl. Brunnermeier et al. (2009), S. 9 ff.; Panetta et al. (2009), S. 30.
33 Vgl. BCBS (2006), S. 19, 52, 144, 162 f.
34 Vgl. Andritzky et al. (2009), S. 12; BCBS (2006), S. 144 ff.
35 Vgl. BCBS (2006), S. 19.
36 Vgl. Andritzky et al. (2009), S. 10 ff.; Brunnermeier et al. (2009), S. 8; Panetta et al. (2009), S. 34 f.
37 Vgl. Ashcraft et al. (2010), S.1 ff.; Hellwig (2010), S. 25; IMF (2008), S. 13.
38 Vgl. Crotty (2009), S. 566; De Larosière et al. (2009), S. 9, 16, 19f.; Partnoy (2009), S. 11 ff.
39 Vgl. Adams (2009), S. 22.
40 Vgl. Moosa (2010), S. 102; Crotty (2009), S. 570 ff.
41 Vgl. BIS (2009), S. 9 f.; Brunnermeier et al. (2009), S. 21 f.; Crotty (2009), S. 571 ; Panetta et al. (2009), S. 35 ff.
42 VaR: Eine Kennzahl, die für ein bestimmtes Zeitintervall mit vorgegebener Wahrscheinlichkeit die nicht überschrittene Wertänderung einer risikobehafteten Vermögensposition angibt; vgl. Gabler Wirtschaftslexikon (o. J.), Value at Risk.
43 Vgl. BIS (2009), S. 9 f.; Caruana, Narain (2008), S. 27 f.; Moosa (2010), S. 101 ff.;
Panetta et al. (2009), S. 34; Youngman (2009), S. 51 ff.
44 Vgl. Committee on the Global Financial System (CGFS) (2009), S. 7 f.
45 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) (2010), S. 17 f.; Faust (2009), S.7f.; Hellwig (2009), S. 4 f.
46 Vgl. Novoa et al. (2009), S. 5 f.; Ryan (2008), 9 ff.
47 Vgl. BCBS (2006), S. 160 f.
48 Vgl. Andritzky et al. (2009), S. 10 ff.
49 Vgl. Adrian, Shin (2008), S. 4 ff.; Brunnermeieret al. (2009), S. 16 ff.
50 Vgl. Panetta et al. (2009), S. 50 ff.; Novoa (2009), S. 3 f., 7 ff. Eine kritische Gegenposition wird von Laux und Leuz vertreten, aber auch sie räumen eine krisenverschärfende Wirkung für Großbanken mit beachtlichen Handelspositionen ein; vgl. Laux, Leuz (2009), S. 16ff., 29 ff.
51 Vgl. CGFS (2009), S. 14; Ryan (2008), S. 11 f.
52 Vgl. Allen, Carletti (2008), S. 2 ff.; Ryan (2008), S. 14 f.
53 Vgl. De Larosière et al. (2009), S. 20 f.; Panetta et al (2009), S. 47 f.
54 Vgl. Crotty (2009), S. 567; Friedland (2008), S. 28 f.
55 Vgl. Acharya et al. (2010), S. 11 ff.; IMF (2009), S. 25 ff.
56 Vgl. BMWI (2010), S. 20 ff.; Moosa (2010), S. 96, 99 ff.
57 Für nähere Informationen zum FSB siehe Glossar.
58 IMF, BIS, FSB (2009), S. 2.
59 Vgl. IMF, BIS, FSB (2009), S. 2, 5 ff.
60 Vgl. BCBS (2006), S. 214.
61 Vgl. BCBS (2006a), S. 1; Deutsche Bundesbank (2006), S. 46 f.
62 Geithner (2006), S. 2.
63 Vgl. Brunnermeier (2009), S. 77 f.; Crotty (2009), S. 564 ff.
64 Vgl. BCBS (2008), S. 13 ff.
65 Vgl. BIS (2008), S. 134; Rosen (2010), S. 1 ff.; Weber (2008), S. 6 ff.
66 Vgl. auch 2.2.1.2 und 2.2.1.З.
67 Vgl. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) (2009), S. 7 ff.; Rudolph (2009), S. 6 ff.
68 Vgl. Brunnermeier (2009), S. 80 ff.; Crotty (2009), S. 574.
69 Vgl. Faia (2010), S.15ff.,S. 32f.; Keys at al. (2008), S. 28 f.; Weber (2008), S. 7; beispielsweise NINJA-Darlehen (NINJA= no income, no job and assets).
70 Vgl. BCBS (2008), S.14 f.; Brunnermeier (2009), S. 80; Crotty (2009), S. 570; Weber (2008), S. 5, 12.
71 Weber (2008a), S. 6.
72 Vgl. BIS (2009), S. 129; Elsinger et al. (2006), S. 82 ff.
73 Vgl. Degryse et al. (2010), S. 218 ff.
74 Vgl. FINMA (2009), S.11.
75 Vgl. BCBS (2008), S. 14; BIS (2008), S. 134 ff.; BMWI (2010), S. 19 f.; Hellwig (2010), S. 45 f.
76 Vgl. Brunnermeier et al. (2009), S. XVII f.; Elsinger et al. (2006), S. 82 ff.; Greene et al. (2010), S. 128 f.
77 Vgl. IMF, BIS, FSB (2009), S. 8 ff.; Kellermann (2010), S. 11 f.; Zürcher(2010), S. 34f.
78 Vgl. Sachverständigenrat (2009), S. 140 ff.; bezogen auf Punkt 2.2.2.1 wird der Begriff Too-Many-To-Fail gebraucht. Vgl. Thomson (2009), S. 3 f.
79 Vgl. Centrum für Europäische Politik (CEP) (o. J.), S. 4; Kellermann (2010), S. 8 ff.
80 Bailout: Rettung bzw. Kostenübernahme durch einen Dritten.
81 Vgl. Farhi, Tirole (2009), S. 23 ff.; Greene et al. (2010), S. 118ff.; Kellermann (2010), S. 23 ff., 29 f.
82 Zum Zeitinkonsistenzproblem am Beispiel der Geldpolitikvgl. Wagner, H. (2008), S. 146 f.
83 Vgl. CEP (o. J.), S. 5 ff.; Kellermann (2010), S. 18.
84 Vgl. IMF, BIS, FSB (2009), S. 10 f.; Kellermann (2010), S. 15 f.
85 Vgl. Shin (2010), S.6ff.; Sachverständigenrat (2009), S. 141.
86 Versicherer im Geschäftsfeld von Credit Default Swaps. Vgl. Crotty (2009), S. 569, 573.
87 Vgl. Brunnermeier (2009), S. 89 f.; Kellermann (2010), S. 17 f.; Sieczka et al. (2010), S. 18f.
88 Vgl. BIS (2009), S. 92 ff., 110 ff.; Financial Services Authority (2009), S. 27; Sachverständigenrat (2009), S. 119ff.
89 Vgl. BIS (2009), S. 129; Brunnermeier et al. (2009), S. XVII f., 2; Trichet (2009), S. 3 ff.
90 Vgl. Caruana, Narain (2008), S. 26; Moosa (2010), S. 100 f.
91 Möglichkeit dazu baten die Nutzung von internen Risikomodellen, Ratinggläubigkeit und -manipulation, Arbitrage zwischen Kredit- und Handelsbuch und FVA. Zusätzlich wurden über eigens eingerichtete Zweckgesellschaften Eigenkapitalregulierungen umgangen und unberücksichtigte Risiken sowie Fehler in den Modellen förderten weiteren Eigenkapitalmangel. Vgl. die vorherigen Unterpunkte von 2.2.
92 Vgl. BCBS (2009d), S. 2; BMWI (2010), S. 8; Hellwig (2010), S. 32 ff.
93 Vgl. Crotty (2009), S. 574f.; Moosa (2010), S.101.
94 Vgl. Adrian, Shin (2008), S. 3; Brunnermeier et al. (2009), S. 16ff.
95 Vgl. Adrian, Shin (2008), S. 3 ff.; Hellwig (2009), S. 4 f.
96 Vgl. Brunnermeier et al. (2009), S. 14; Weber (2008), S. 11 f.
97 Vgl. Brunnermeieretal.(2009), S. 13; Moosa (2010), S. 100; Sachverständigenrat(2008), S. 144 f.
98 Mortage-Backed-Securities bzw. Collateralized-Debt-Obligations.
99 Asset-Backed-Securities bzw. Asset-Backed-Commercial-Papers.
100 Vgl. Brunnermeier (2009), S. 79 f.; CGFS (2009), S. 7; Crotty (2009), S. 570.
101 Vgl. Brunnermeier et al (2009), S. 18 ff.; Kamhi (2009), S. 55 f.
102 Übersicht der Haircutänderungen vgl. CGFS (2010), S. 2.
103 Vgl. Brunnermeieret al. (2009), S. 21 f.; CGFS (2010), S. 2 ff.
104 Vgl. Allen et al. (2008), S. 3; Brunnermeier (2009), S. 85.
105 Vgl. BIS (2009), S. 127; Brunnermeier, Pederson (2008), S. 1 ff.; FINMA (2009), S.11.
106 Leitzinsen: England 0,5% (seit 05.03.2009); Eurozone 1,25% (seit 07.04.2011) (zuvor 1,0% seit 07.05.09); Japan 0-0,1 % (seit 05.10.2010); USA 0-0,25% (seit 16.12.2008). Vgl. jeweilige Zentralbank.
107 Vgl. Bank of England (BoE) (2009a), S. 10; British Bankers' Association (BBA) (2010), S. 3 f.; Cecchetti, Disyatat et al. (2009), S. 3f.; Chul (2006), S. 9 f.
108 Vgl. BoE (2009a), S. 3; BBA (2010), S.4 f.; Nishimura (2010), S. 1,4 ff.
109 Vgl. Caruana (2009), S. 1 ff.; G20 (2009b), S. 3 f.; Trichet (2010a), S. 2 f.; Eine Übersicht vermittelt BoE (2009), S. 8.
110 Vgl. Clement (2010), S. 59 ff., 65; Galati, Moessner (2011), S.4f.
111 Vgl. Borio (2003); Crockett (2000a).
112 Vgl. Borio (2003), S. 2 f.; Crockett (2000a), S. 1 f.
113 Vgl. Borio (2009), S. 32 f.; Knight (2006), S. 1.
114 Vgl. Borio (2003), S. 3; Crockett (2000a), S. 1 f.; zu den Merkmalen im Einzelnen vgl. auch die Fußnoten 112 und 113.
115 Vgl. BIS (2010), S. 98; Borio, Drehmann (2009), S. 8 ff.; CGFS (2010a), S. 16f.
116 Ohne Explizite Benennung der jeweiligen Dimension vgl. Crockett (2000a), S. 2 f.; erste Züge sind bereits Crockett (2000) zu entnehmen. Vgl. auch Borio (2003), S. 10 f.; CGFS (2010a), S. 17 ff.
117 Vgl. Borio (2009), S. 34; Caruana (2009), S. 2; Clement (2010), S. 64.
118 Vgl. Borio (2009), S. 34; Caruana (2009), S. 1 f.
119 Vgl. Borio (2003), S. 2 f.; Crockett (2000a), S. 1 f.
120 Dieser Zusammenhang sei verdeutlicht anhand der Ermittlung der Varianz (a2) der Portfoliorendite (|j) zweier Assets (A, B). Die Portfoliorendite ergibt sich als gewichteter Durchschnitt der einzelnen Renditen der Vermögenswerte, a ist derjeweilige Anteil am Portfolio: j = aA Ja + aB jb. Die Varianz der obigen Portfoliorendite, als Maß zur Risikomessung, lautet: a2= aA2 jA2 + aB2 jB2 + 2aAaBaAaBPAB. Es ist ersichtlich, dass zusätzlich zur Varianz der Einzelwerte der Korrelationskoeffizient pab beider Vermögenswerte das Gesamtrisiko beeinflusst.
121 Vgl. Borio et al. (2001), S. 4; Caruana (2009), S. 4.
122 Vgl. Borio (2009), S. 33; Crockett (2000a), S. 1 f.
123 Vgl. Borio (2003), S. 3.
124 Vgl. Borio (2003), S. 8 f.; Crockett (2000), S. 1; Crockett (2000a), S. 1 ff.
125 Vgl. BIS (2010), S. 92, 94; Borio, Shim (2007), S. 16, 20 ff.; Caruana (2010), S. 3 f.; Strauss-Kahn (2010), S. 1.
126 Vgl. CGFS (2010a), S.8ff.
127 Vgl. BIS (2010), S. 90.
128 Vgl. Galati, Moessner (2011), S. 9.
- Quote paper
- Alexander Charles (Author), 2011, Der Weg von Basel II zu Basel III, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/180234
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