§ 306 wurde im Rahmen der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 in das BGB aufgenommen, wobei diese Vorschrift in wörtlicher Übereinstimmung den früheren § 6 AGBG ersetzt hat. Nach dessen Absatz 1 bleibt ein Vertrag auch dann wirksam, wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind. Allerdings richtet sich der Inhalt des Vertrags dann insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften (vgl. Absatz 2).
Nach seinem Absatz 3 ist der Vertrag indes unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach Absatz 2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde. Klärung von Inhalt und Rechtsfolge dieser Norm ist Anliegen dieser Arbeit. Dafür ist zunächst eine Einordnung in den systematischen Kontext vorzunehmen (II). Im Anschluss daran ist die Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht zu untersuchen (III), bevor im Einzelnen Voraussetzungen (IV) und Rechtsfolgen (V) der Norm dargestellt werden. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse (VI.).
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Systematische Einordnung des § 306 III BGB
- 1. Der Grundsatz des § 139 bzw. der §§ 154, 155 BGB
- 2. Die Ausnahme des § 306 I BGB
- 3. Die Gegenausnahme des § 306 III BGB
- III. Vereinbarkeit des § 306 III BGB mit Gemeinschaftsrecht
- 1. Richtlinienrelevante Fallkonstellationen
- 2. Bestehenkönnen vs. unzumutbare Härte
- 3. Richtlinienkonforme Auslegung
- IV. Voraussetzungen des § 306 III BGB
- 1. Voraussetzungen des § 306 I BGB
- a) Nichtgeltung von AGB
- b) Existenzfähigkeit des Restvertrags
- (1) Wegfall von Hauptleistungspflichten
- (2) Sittenwidrigkeit des gesamten Vertrages
- (3) Anfechtung des gesamten Vertrages
- 2. Unzumutbare Härte
- a) Grundlagen der unzumutbaren Härte
- (1) Grundsatz der Interessenabwägung
- (2) Zeitpunkt der Interessenabwägung
- (3) Maßstab der Interessenabwägung
- (4) Bedeutung des § 306 II für die unzumutbare Härte
- b) Kriterien zur Feststellung der unzumutbaren Härte
- (1) Struktur des Vertrages
- (2) Stand der Vertragsabwicklung
- (3) Häufigkeit der Verwendung einer unwirksamen AGB
- (4) Ursache für die Nichtgeltung der AGB
- (5) Unvorhersehbarkeit der Nichtgeltung der AGB
- (6) Unternehmerstellung des Kunden
- (7) Bestehen anderer Lösungsrechte
- (a) Störung der Geschäftsgrundlage
- (b) Kündigung aus wichtigem Grund
- (c) Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
- c) Fallgruppen der unzumutbaren Härte
- (1) Sicherungsvereinbarungen
- (2) Torsoverträge
- (a) Nicht ergänzungsfähiger Torsovertrag
- (b) Ungewissheit über den Vertragsinhalt
- (3) Schwerwiegende Störungen der Vertragsparität
- (a) Unzumutbare Einstandspflichten
- a) Grundlagen der unzumutbaren Härte
- 1. Voraussetzungen des § 306 I BGB
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit untersucht den Tatbestand der unzumutbaren Härte gemäß § 306 III BGB. Ziel ist es, die systematische Einordnung dieser Regelung im Kontext des allgemeinen Vertragsrechts zu klären und die Voraussetzungen ihrer Anwendbarkeit detailliert zu analysieren. Dabei wird auch die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht geprüft.
- Systematische Einordnung des § 306 III BGB im BGB-System
- Vereinbarkeit des § 306 III BGB mit europarechtlichen Vorgaben
- Voraussetzungen für die Anwendung der Regelung der unzumutbaren Härte
- Kriterien zur Feststellung der unzumutbaren Härte
- Fallgruppen der unzumutbaren Härte
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik des § 306 III BGB ein und skizziert den Aufbau und die Forschungsfrage der Arbeit. Es wird die Relevanz des Themas im Kontext des Vertragsrechts herausgestellt und die methodische Vorgehensweise erläutert.
II. Systematische Einordnung des § 306 III BGB: Dieses Kapitel ordnet § 306 III BGB systematisch im Bürgerlichen Gesetzbuch ein. Es analysiert den Grundsatz der AGB-Kontrolle nach §§ 139, 154 und 155 BGB, die Ausnahme des § 306 I BGB und schließlich die Gegenausnahme des § 306 III BGB als Ausnahmeregelung von der Ausnahmeregelung. Der Fokus liegt auf der Abgrenzung und dem Zusammenspiel dieser Vorschriften.
III. Vereinbarkeit des § 306 III BGB mit Gemeinschaftsrecht: Dieses Kapitel befasst sich mit der Vereinbarkeit der Regelung des § 306 III BGB mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht. Es untersucht relevante Fallkonstellationen im Hinblick auf Richtlinien und deren Auswirkungen auf die Auslegung und Anwendung des § 306 III BGB. Der Unterschied zwischen dem bloßen Bestehenkönnen eines Vertrags und dem Vorliegen einer unzumutbaren Härte wird detailliert analysiert, und es wird eine richtlinienkonforme Auslegung vorgeschlagen.
IV. Voraussetzungen des § 306 III BGB: Dieses Kapitel untersucht die Voraussetzungen, unter denen § 306 III BGB Anwendung findet. Es analysiert zunächst die Voraussetzungen des § 306 I BGB, darunter die Nichtgeltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Existenzfähigkeit des Restvertrags nach Wegfall von Hauptleistungspflichten, Sittenwidrigkeit oder Anfechtung des gesamten Vertrages. Im Kernpunkt widmet sich dieses Kapitel einer tiefgreifenden Analyse der "unzumutbaren Härte", indem es die Grundlagen, Kriterien und Fallgruppen dieser Rechtsfigur beleuchtet. Die Interessenabwägung, der Zeitpunkt der Bewertung, die verschiedenen Kriterien wie Vertragsstruktur, Vertragsabwicklung und die Unternehmerstellung des Kunden werden ausführlich diskutiert. Zusätzlich werden alternative Lösungsrechte wie die Störung der Geschäftsgrundlage oder die Kündigung aus wichtigem Grund in die Analyse eingebunden. Schließlich werden verschiedene Fallgruppen der unzumutbaren Härte, wie Sicherungsvereinbarungen und Torsoverträge, untersucht und eingeordnet.
Schlüsselwörter
§ 306 III BGB, unzumutbare Härte, AGB-Kontrolle, Gemeinschaftsrecht, Vertragsrecht, Interessenabwägung, Vertragsgestaltung, Existenzfähigkeit des Restvertrages, Richtlinienkonforme Auslegung, Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema "§ 306 III BGB: Unzumutbare Härte"
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit befasst sich umfassend mit dem Tatbestand der "unzumutbaren Härte" gemäß § 306 III BGB. Sie analysiert die systematische Einordnung dieser Regelung im deutschen Vertragsrecht, untersucht ihre Voraussetzungen und prüft die Vereinbarkeit mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht.
Wie ist der § 306 III BGB im BGB-System eingeordnet?
Die Arbeit ordnet § 306 III BGB systematisch ein, indem sie den Grundsatz der AGB-Kontrolle nach §§ 139, 154 und 155 BGB, die Ausnahme des § 306 I BGB und die Gegenausnahme des § 306 III BGB als Ausnahmeregelung von der Ausnahmeregelung analysiert. Der Fokus liegt auf der Abgrenzung und dem Zusammenspiel dieser Vorschriften.
Ist der § 306 III BGB mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht vereinbar?
Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit des § 306 III BGB mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht. Sie analysiert relevante Fallkonstellationen im Hinblick auf Richtlinien und deren Auswirkungen auf die Auslegung und Anwendung des § 306 III BGB. Es wird der Unterschied zwischen dem bloßen Bestehenkönnen eines Vertrags und dem Vorliegen einer unzumutbaren Härte detailliert beleuchtet und eine richtlinienkonforme Auslegung vorgeschlagen.
Welche Voraussetzungen muss eine unzumutbare Härte nach § 306 III BGB erfüllen?
Die Arbeit analysiert die Voraussetzungen für die Anwendung des § 306 III BGB. Dazu gehören die Voraussetzungen des § 306 I BGB (Nichtgeltung der AGB und Existenzfähigkeit des Restvertrags) sowie die zentrale Bedingung der "unzumutbaren Härte". Diese wird detailliert untersucht, inklusive der Grundlagen (Interessenabwägung, Zeitpunkt der Bewertung), Kriterien (Vertragsstruktur, Vertragsabwicklung, Unternehmerstellung des Kunden etc.) und verschiedener Fallgruppen (Sicherungsvereinbarungen, Torsoverträge etc.). Alternative Lösungsrechte wie Störung der Geschäftsgrundlage oder Kündigung werden ebenfalls berücksichtigt.
Welche Kriterien werden zur Feststellung einer unzumutbaren Härte herangezogen?
Die Arbeit benennt und erläutert verschiedene Kriterien zur Feststellung einer unzumutbaren Härte. Diese umfassen die Struktur des Vertrages, den Stand der Vertragsabwicklung, die Häufigkeit der Verwendung unwirksamer AGB, die Ursache und Vorhersehbarkeit der Nichtgeltung der AGB, die Unternehmerstellung des Kunden und das Bestehen alternativer Lösungsrechte (Störung der Geschäftsgrundlage, Kündigung, Anfechtung).
Welche Fallgruppen der unzumutbaren Härte werden behandelt?
Die Arbeit untersucht verschiedene Fallgruppen, in denen eine unzumutbare Härte vorliegen kann. Dazu gehören Sicherungsvereinbarungen, Torsoverträge (einschließlich nicht ergänzungsfähiger Verträge und Ungewissheit über den Vertragsinhalt) und Verträge mit schwerwiegenden Störungen der Vertragsparität (z.B. unzumutbare Einstandspflichten).
Welche Schlüsselwörter sind relevant für das Verständnis des Themas?
Wichtige Schlüsselwörter sind: § 306 III BGB, unzumutbare Härte, AGB-Kontrolle, Gemeinschaftsrecht, Vertragsrecht, Interessenabwägung, Vertragsgestaltung, Existenzfähigkeit des Restvertrages, Richtlinienkonforme Auslegung, Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Welche methodische Vorgehensweise wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit erläutert ihre methodische Vorgehensweise in der Einleitung. Sie verwendet eine systematische Analyse des § 306 III BGB im Kontext des allgemeinen Vertragsrechts und des europäischen Rechts. Die Analyse basiert auf einer detaillierten Untersuchung der Rechtsprechung und Literatur.
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- Michael Müller (Author), 2006, Der Tatbestand der unzumutbaren Härte in § 306 III BGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/179716