Diese Seminararbeit hebt die völker- und investitionsschutzrechtliche Relevanz sowie die Probleme grenzüberschreitender Projekte hervor. Dies konkret am Beispiel der Nabucco-Pipeline. Die mögliche Basis eines investitionsrechtlichen Schutzes der Projektgesellschaft sowie ihrer Anteilseigner rückt dabei in den Fokus. Im Kern herausgearbeitet wir folglich der Investorenbegriff in den anwendbaren Abkommen (IIT, MIT, ECT usw.). Speziell wird auf das Beispiel eines Aktionärs der beteiigten deutschen RWE AG eingegangen.
Es wird vielseitig auf einschlägige Literatur zum Nacharbeiten verwiesen.
Für Lehrzwecke von Studenten wurde extra ein Auszug des zugehörigen Vortrages angefügt.
Die Arbeit wurde mit 15 Punkten bewertet und bietet daher bestes Anschauungsmaterial.
Inhaltsverzeichnis
- A. Zum Bedürfnis investitionsrechtlichen Schutzes..
- 1
- B. Die mögliche Basis investitionsrechtlichen Schutzes..
- I. Investitionen ohne besonderen Schutz
- II. Investitionen unter Investitions(schutz)verträgen.…………………………
- III. Investitionen unter Investitionsschutzabkommen.....
- C. Die vom investitionsrechtlichen Schutz allgemein erfassten Subjekte............
- I. Die Geltendmachung von Verstößen auf Basis des völkerrechtlichen Fremdenrechts..
- II. Die Geltendmachung von Verstößen auf Basis von Investitions(schutz)verträgen........
- III. Die Geltendmachung von Verstößen auf Basis von IITS
- D. Konkret: Der Investorenbegriff in Bezug auf die Projektgesellschaft und deren Anteilseigner.…........
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert die völker- und investitionsrechtliche Relevanz von grenzüberschreitenden Projekten, am Beispiel der Nabucco-Pipeline. Sie untersucht, welche Möglichkeiten des investitionsrechtlichen Schutzes für die Projektgesellschaft und deren Anteilseigner bestehen und welche Probleme sich aus der rechtlichen Situation ergeben.
- Investitionsschutz im Völkerrecht
- Investitionsschutzabkommen und -verträge
- Der Investorenbegriff und seine Anwendung auf Projektgesellschaften und Anteilseigner
- Probleme der Durchsetzung von Investitionsschutzrechten
- Die Bedeutung der Nabucco-Pipeline als Beispielprojekt
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel A: Zum Bedürfnis investitionsrechtlichen Schutzes Dieses Kapitel beleuchtet die Notwendigkeit von Investitionsschutz auf völkerrechtlicher Ebene. Es wird dargelegt, dass aufgrund der unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen und der fehlenden zentralen Rechtssetzung im Völkerrecht ein Schutz von Investitionen, insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Infrastruktur, erforderlich ist.
- Kapitel B: Die mögliche Basis investitionsrechtlichen Schutzes Hier werden verschiedene Formen des Investitionsschutzes vorgestellt. Dazu zählen Investitionen ohne besonderen Schutz, Investitionen unter Investitions(schutz)verträgen sowie Investitionen unter Investitionsschutzabkommen.
- Kapitel C: Die vom investitionsrechtlichen Schutz allgemein erfassten Subjekte In diesem Kapitel werden die Subjekte untersucht, die von Investitionsschutz profitieren können. Dabei geht es um die Geltendmachung von Verstößen auf Basis des völkerrechtlichen Fremdenrechts, auf Basis von Investitions(schutz)verträgen und auf Basis von IITS.
- Kapitel D: Konkret: Der Investorenbegriff in Bezug auf die Projektgesellschaft und deren Anteilseigner Das letzte Kapitel konzentriert sich auf den Investorenbegriff im Kontext der Nabucco-Pipeline. Es wird analysiert, wie der Investorenbegriff auf die Projektgesellschaft und deren Anteilseigner angewendet werden kann.
Schlüsselwörter
Die Arbeit fokussiert auf die folgenden Schlüsselwörter: Investitionsschutz, Völkerrecht, Investitionsschutzabkommen, Nabucco-Pipeline, Projektgesellschaft, Anteilseigner, grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte, Energieversorgung, Rechtschutz, Staatshaftung, Staatenimmunität.
Häufig gestellte Fragen
Warum ist Investitionsschutz bei Projekten wie der Nabucco-Pipeline wichtig?
Grenzüberschreitende Großprojekte sind hohen politischen und rechtlichen Risiken in den Transit- und Empfängerstaaten ausgesetzt. Investitionsschutz bietet rechtliche Sicherheit gegen staatliche Eingriffe oder Enteignungen.
Wer gilt im Sinne der Schutzabkommen als "Investor"?
Der Investorenbegriff umfasst sowohl die Projektgesellschaft selbst als auch deren Anteilseigner (Aktionäre), sofern sie die Kriterien der anwendbaren Abkommen (IIT, MIT, ECT) erfüllen.
Was ist der Energy Charter Treaty (ECT)?
Der ECT (Energiecharta-Vertrag) ist ein internationales Abkommen, das speziell Investitionen im Energiesektor schützt und Streitbeilegungsmechanismen zwischen Investoren und Staaten vorsieht.
Können auch indirekte Anteilseigner, wie RWE-Aktionäre, Schutz genießen?
Ja, moderne Investitionsschutzabkommen ermöglichen es oft auch mittelbaren Anteilseignern, Ansprüche geltend zu machen, wenn ihr Investment durch staatliche Maßnahmen geschädigt wurde.
Was ist das völkerrechtliche Fremdenrecht?
Es ist die klassische völkerrechtliche Basis, die Staaten verpflichtet, ausländische Staatsangehörige und deren Eigentum nach einem gewissen Mindeststandard zu behandeln.
Was sind die Probleme bei der Durchsetzung von Investitionsschutzrechten?
Herausforderungen liegen oft in der Staatenimmunität, der Anerkennung von Schiedssprüchen und der komplexen Definition von "Investition" in den jeweiligen Verträgen.
- Quote paper
- Ralf Klomfaß (Author), 2010, Investitionsschutzrecht am Beispiel der Nabucco-Pipeline, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/179593