[...] Es ist wahr, dass die Medien oft die
Intimsphäre von Personen und in diesem Zusammenhang auch deren Menschenwürde
verletzen. Doch trotz aller Kritik sind freie Medien ein Bestandteil der Demokratie, auf den
nicht verzichtet werden kann, denn sie machen politische Entscheidungen transparent und
decken Machtmißbrauch, Ämterwillkür und Korruption auf. Somit üben Medien eine
wichtige Kontrollfunktion aus. Doch eben diese Macht erfordert von ihnen gleichzeitig ein
hohes Verantwortungsbewußtsein und letztendlich die Orientierung an einer Medienethik.
Doch was ist Ethik? Kurz gesagt: Es geht um das richtige Verhalten des Menschen, das heißt
wie der Mensch sittlich und moralisch, leben soll. Somit gibt eine Medienethik den Maßstab
vor, vor dem sich Medienbesitzer zu verantworten haben. In dieser Hausarbeit sollte nur ein
Aspekt der Medienethik, nämlich die Ethik im Journalismus, das heißt die Ethik auf der
berufsbezogenen Ebene, näher erklärt werden. Da selbst das ein breites Feld ist, wurde die
Presse und die Frage, ob ihre freiwillige Selbstkontrolle durch den Deutschen Presserat
genügt, um sie in Zaum zu halten, in den Mittelpunkt der Ausführungen gestellt.
Um zu klären, ob die Vorschriften des Deutschen Presserats Journalisten abhalten, unethisch
zu handeln, wurden die von ihm aufgestellten Publizistischen Grundsätze näher betrachtet. Sie
sind auch als Pressekodex bekannt. In ihnen finden die Journalisten Vorgaben für ein ethisch
korrektes Handeln. Nach ihnen sollen sie sich bei der Erledigung ihrer Arbeit richten.
Selbstverständlich musste dann auch ein Blick auf die Behandlung von Beschwerden durch
den Deutschen Presserat geworfen werden, um dessen Effektivität letztendlich beurteilen zu
können. Dabei stellte sich auch die Frage nach den Lesern und ihrer Verantwortung.
Zu diesem Thema entwickelte sich dann die These, dass eine härtere „Bestrafung“ durch den
Presserat Journalisten weniger abschrecken würde. Damit stellte sich einerseits die Frage nach
dem „Warum“, andererseits wurde überlegt, ob es eventuell Ersatzmechanismen oder
Verbesserungsmöglichkeiten für den Deutschen Presserat gäbe, die Journalisten zu einem
besseren ethischen Verhalten verleiten würden. In den nachfolgenden Seiten wurde somit
nicht nur versucht, einen Überblick über die Aufgaben des Deutschen Presserats zu geben. Es
sollte auch dargestellt werden, ob es Alternativen gäbe, Journalisten zu einem ethisch guten
Handeln anzuregen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ziele und Aufgaben des Deutschen Presserats
3. Regeln für einen fairen Journalismus – der Pressekodex
3.1. Wahrung der journalistischen Berufsethik
3.2. Die Publizistischen Grundsätze
4. Behandlung von Beschwerden
4.1. Beschwerdeausschuss
4.2. Beschwerdeverfahren
4.3. Jahrbücher und ihre Statistiken
5. Ersatzmechanismen?
6. Zusammenfassung und Ausblick
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Immer wieder stoßen die Massenmedien in der Öffentlichkeit auf Kritik. Grund ist ihre Macht und die Art und Weise, wie sie mit ihr umgehen. Es ist wahr, dass die Medien oft die Intimsphäre von Personen und in diesem Zusammenhang auch deren Menschenwürde verletzen. Doch trotz aller Kritik sind freie Medien ein Bestandteil der Demokratie, auf den nicht verzichtet werden kann, denn sie machen politische Entscheidungen transparent und decken Machtmißbrauch, Ämterwillkür und Korruption auf. Somit üben Medien eine wichtige Kontrollfunktion aus. Doch eben diese Macht erfordert von ihnen gleichzeitig ein hohes Verantwortungsbewußtsein und letztendlich die Orientierung an einer Medienethik.
Doch was ist Ethik? Kurz gesagt: Es geht um das richtige Verhalten des Menschen, das heißt wie der Mensch sittlich und moralisch, leben soll. Somit gibt eine Medienethik den Maßstab vor, vor dem sich Medienbesitzer zu verantworten haben. In dieser Hausarbeit sollte nur ein Aspekt der Medienethik, nämlich die Ethik im Journalismus, das heißt die Ethik auf der berufsbezogenen Ebene, näher erklärt werden. Da selbst das ein breites Feld ist, wurde die Presse und die Frage, ob ihre freiwillige Selbstkontrolle durch den Deutschen Presserat genügt, um sie in Zaum zu halten, in den Mittelpunkt der Ausführungen gestellt.
Um zu klären, ob die Vorschriften des Deutschen Presserats Journalisten abhalten, unethisch zu handeln, wurden die von ihm aufgestellten Publizistischen Grundsätze näher betrachtet. Sie sind auch als Pressekodex bekannt. In ihnen finden die Journalisten Vorgaben für ein ethisch korrektes Handeln. Nach ihnen sollen sie sich bei der Erledigung ihrer Arbeit richten. Selbstverständlich musste dann auch ein Blick auf die Behandlung von Beschwerden durch den Deutschen Presserat geworfen werden, um dessen Effektivität letztendlich beurteilen zu können. Dabei stellte sich auch die Frage nach den Lesern und ihrer Verantwortung.
Zu diesem Thema entwickelte sich dann die These, dass eine härtere „Bestrafung“ durch den Presserat Journalisten weniger abschrecken würde. Damit stellte sich einerseits die Frage nach dem „Warum“, andererseits wurde überlegt, ob es eventuell Ersatzmechanismen oder Verbesserungsmöglichkeiten für den Deutschen Presserat gäbe, die Journalisten zu einem besseren ethischen Verhalten verleiten würden. In den nachfolgenden Seiten wurde somit nicht nur versucht, einen Überblick über die Aufgaben des Deutschen Presserats zu geben. Es sollte auch dargestellt werden, ob es Alternativen gäbe, Journalisten zu einem ethisch guten Handeln anzuregen.
2. Ziele und Aufgaben des Deutschen Presserats
Der Deutsche Presserat wurde am 2. November 1956 nach Vorbild des britischen „Press Council“ vom „Deutschen Journalistenverband“(DJV) und dem „Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger“(BDZV), also von je fünf Journalisten und Verlegern, gegründet.[1]
Die Vertreter waren sich einig, dass zum Zwecke der Sicherung einer freien Presse, eine Selbstkontrolle ohne staatliche Beteiligung notwendig sei. Die Pressefreiheit soll vor äußeren Eingriffen geschützt werden, indem sich der Deutsche Presserat für unverzichtbare, freie Arbeitsbedingungen, das heißt für einen unbehinderten Zugang zu Nachrichtenquellen, einsetzt. Andererseits wurde dem Presserat auch die Aufgabe erteilt, das Ansehen der deutschen Presse von innen heraus zu wahren. Er ist dafür zuständig, dass die Grundregeln für einen fairen und auch sauberen Journalismus eingehalten werden. Er trägt dazu bei, Mißstände im Pressewesen zu beseitigen.
In den letzten Jahren nahm das auf die Presse selbst gerichtete Wirken des Presserats zu. „Dabei tat er sich etwa hervor mit der Verurteilung einer Vermengung von Text- und Anzeigenteil, mit Entschließungen gegen Einladungs- und Geschenkepraktiken innerhalb der Pressearbeit und ähnlichem“ (Pürer/Raabe, 1996, 298). Die Behandlung von Beschwerden zu Presseveröffentlichungen verzeichnete ebenfalls einen Anstieg, rückte sogar in den Vordergrund. Daraufhin bildete sich 1972 ein selbständiger Beschwerdeausschuss, auf den später unter Punkt 3 eingegangen wird.
Um die Arbeit von Journalisten beurteilen zu können, gab der Deutsche Presserat 1973 die „Publizistischen Grundsätze“, auch als Pressekodex bekannt, heraus. Die Entwicklung von solchen Grundsätzen sowie von Richtlinien für die redaktionelle Arbeit ist eine der Hauptaufgaben des Deutschen Presserats. Heute umfasst der Pressekodex 16 Punkte. Aufgrund aktueller Entwicklungen werden diese immer wieder durch zusätzliche Richtlinien ergänzt. Wenn sich jemand über redaktionelle Veröffentlichungen und Verhaltensweisen von Journalisten beklagen möchte, kann er beim Deutschen Presserat eine Beschwerde auf schriftlichem Wege einreichen. Da sich der Presserat als Ansprechpartner für jedermann sieht, betrifft dies nicht nur die Journalisten und Verleger, sondern auch die Leser. Der Pressekodex gilt dem Presserat dabei als Grundlage für die Behandlung von Beschwerden.
3. Regeln für einen fairen Journalismus – der Pressekodex
3.1. Wahrung der journalistischen Berufsethik
Die Presse- und Meinungsfreiheit gibt den Journalisten und Verlegern einen sehr großen Spielraum. Das heißt aber nicht, dass alles was sie tun, wenn auch nicht strafbar, moralisch zu verantworten ist. Deshalb hat der Deutsche Presserat die „Publizistischen Grundsätze“ entwickelt, die auch als Pressekodex bezeichnet werden. Diese 16 Punkte sollen die Wahrung der journalistischen Berufsethik sicherstellen. Sie geben den Redaktionen Grundregeln für ein faires und sauberes journalistisches Verhalten. Anhand aktueller Fälle wurden zusätzlich die „Richtlinien für die redaktionelle Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats“ erarbeitet. Diese können Redaktionen bei auftretenden Fragen zurate ziehen. An sich enthält der Pressekodex nur Selbstverständlichkeiten. Viele seiner Regeln sind schon in irgend einer Weise gesetzlich verankert.
3.2. Die Publizistischen Grundsätze
Ein Blick auf die Kodizes genügt, um sich die Frage zu stellen, weshalb diese überhaupt notwendig sind. Georg Heller meint dazu: „Weil natürlich gerade das Selbstverständliche nicht selbstverständlich ist“ (Heller, 1997, 31).
Die Statistik im Jahrbuch 2000 des Deutschen Presserats gibt Aufschluss über die inhaltlichen Schwerpunkte der Beschwerden. Die meisten von ihnen beinhalten einen möglichen Verstoß gegen die Ziffern 2, 8, 9 und 1 des Pressekodexes.
Ziffer 2 des Pressekodexes ist mit Abstand die Regel, gegen die in den vergangenen Jahren am häufigsten verstoßen wurde. Sie enthält die Sorgfaltspflicht der Journalisten. Es heißt: „Nachrichten und Informationen in Wort und Bild sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden“ (Deutscher Presserat, 2001, 2).
Der Beschwerdeausschuss hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2001 gleich drei Zeitungen wegen Verstoß gegen Ziffer 2 gerügt: die BILD-Zeitung, Die BERLINER MORGENPOST und die ebenfalls in Berlin erscheinende TAGESZEITUNG.
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[1] Heute sind neben dem BDZV und dem DJV auch die Industriegewerkschaft Medien – Fachgruppe Journalismus(IG Medien) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger(VDZ) Mitglied im Deutschen Presserat.
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