In Deutschland leben rund zwei Millionen Menschen (2002), die wegen einer
körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigung auf Hilfeleistungen bei der
Bewältigung ihres täglichen Lebens angewiesen sind. Manche benötigen nur
wenig Unterstützung, andere brauchen bei allen Verrichtungen des täglichen
Lebens Hilfe und Unterstützung durch Dritte. Diese Unterstützung oder besser
Assistenzleistungen beginnen bei der Körperpflege, umfassen die Versorgung des
Haushaltes, Hilfen am Arbeitsplatz und bei der Freizeitgestaltung.
Menschen, die ständig auf Hilfe und Unterstützung durch andere angewiesen sind,
laufen sehr schnell Gefahr, ihre Selbstbestimmung zu verlieren. Pflegekräfte in
stationären Einrichtungen, Mitarbeiter ambulanter Dienste und gerade auch
Familienangehörige neigen dazu, Assistenznehmer zu bevormunden: "Ich weiß
was für dich gut ist" oder "ich helfe dir so, wie ich es für richtig halte". Häufig
gilt: Je höher der Assistenzbedarf, desto größer die Gefahr einer
Fremdbestimmung. (Bartz, E. 2003, 5 ff)
In der Behindertenhilfe zeichnet sich jedoch in der letzten Zeit ein
Paradigmenwechsel ab. So wollen die Betroffenen weg vom klassischen Begriff
der Betreuung, da mit diesem zu sehr Fremdbestimmung und Bevormundung
verbunden sind (s.o.), hin zum Begriff der Begleitung, der Unterstützung,
letztendlich eben der Assistenz, da mit diesem Begriff die Eigenkompetenz, die
Eigenverantwortlichkeit und vor allem der Selbstverantwortung unterstrichen
wird.
Der Begriff der Betreuung erweist sich in der Praxis zunehmend als
problematisch und wird von den Betroffenen abgelehnt, da er helferdominant
erscheint und die Gefahr in sich birgt, Menschen mit Behinderungen zu
verdinglichen und auf subtile Weise zu beherrschen und zu entmündigen. Der
Betreuer weiß, was für den Menschen mit Behinderung gut ist, der Fürsorgeaspekt
beeinflusst das Handeln. Der Betreuer wir zum Subjekt, zum Handelnden, der
behinderte Mensch zum Objekt, zum "Behandelten". Die Vorsilbe "be" ist besitzergreifend, bevormundend, anmaßend und drückt
Ungleichwertigkeit und Hierarchie aus. (Theunissen 2000, 59). Auch der Begriff
Begleitung/begleiten kann mit Blick auf sinnverwandte Worte wie "Aufpassen",
"Führen", "Bewahren", "unter seine Fittiche nehmen" durchaus in Misskredit
geraten
(Hähner u.a. 1997, 9). [...]
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Arbeitgebermodell in der Behindertenhilfe
3. Der behinderte Mensch als Arbeitgeber
3.1. Die Ausgangsbasis
3.2. Die Finanzierung des Arbeitgebermodells
3.3. Die Probleme mit der Finanzierung
3.3.1. Die Bedeutung des §3a BSHG
4. Fazit
5. Assistenzgenossenschaften in der Behindertenhilfe
5.1. Was sind Assistenzgenossenschaften
5.2. H.A.G – Die Hamburger Assistenzgenossenschaft
5.2.1. Machtverhältnisse ändern
5.2.2. Kooperative Selbstverwaltung
5.2.3. Unterstützungen durch die HAG
5.2.4. Zusammenfassung
5.3. W.A.G. – Die Wiener Assistenzgenossenschaft
5.3.1. Grundsätze der WAG
5.3.2. Leistungen der WAG
5.3.3. Serviceleistungen für persönliche Assistenten
5.3.4. Administrative Serviceleistungen
5.3.5. Zusammenfassung
6. Abschlussbemerkung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht das Arbeitgebermodell in der Behindertenhilfe als Möglichkeit zur Ermöglichung selbstbestimmter Lebensführung und analysiert ergänzend die Struktur und Funktion von Assistenzgenossenschaften anhand konkreter Praxisbeispiele, um deren Potentiale und Grenzen aufzuzeigen.
- Paradigmenwechsel von der klassischen Betreuung hin zur selbstbestimmten Assistenz
- Kompetenzanforderungen an behinderte Menschen im Arbeitgebermodell
- Herausforderungen bei der Finanzierung und rechtliche Rahmenbedingungen
- Vergleichende Analyse von Assistenzgenossenschaften in Hamburg und Wien
Auszug aus dem Buch
3.1. Die Ausgangsbasis:
Entschließt sich ein behinderter Mensch, die für ihn notwendigen Hilfen im Rahmen des Arbeitgebermodells in Anspruch und damit seine Hilfe selbst in die Hand zu nehmen, so braucht er abgesehen von den oben bereits erwähnten Kompetenzen auch den starken Willen, die eigenen Interessen durchzusetzen und den Mut, sich mit Behörden und Ämtern auf eine häufig langwierige Diskussion einzulassen. Zudem ist eine gute Kenntnis der rechtlichen Grundlagen für eine überzeugende Argumentation wichtig.
Die Gründe für diese Entscheidung – und damit die aktuelle Lebenssituation des Betroffenen -sind ganz unterschiedlicher Natur.
So gibt es Menschen, die nach einem Unfall plötzlich vor einer neuen Lebenssituation stehen, andere, sind von Geburt an behindert und wollen als Erwachsene das Elternhaus verlassen. Der nächste hat eine fortschreitende Erkrankung, die ihn in absehbarer Zeit abhängig macht von der Hilfe durch Dritte. Dann gibt es behinderte Menschen, deren Pflege bisher von Angehörigen übernommen wurde und die aus den unterschiedlichsten Gründen plötzlich wegfällt. Und nicht zuletzt gibt es zunehmend mehr Menschen, die nicht länger in der fremdbestimmten Heimsituation leben sondern endlich ein selbstbestimmtes Leben führen wollen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Beschreibt den Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe weg von der Betreuung hin zur selbstbestimmten Assistenz.
2. Das Arbeitgebermodell in der Behindertenhilfe: Definiert das Arbeitgebermodell und benennt die notwendigen Kompetenzen, die behinderte Menschen als Arbeitgeber benötigen.
3. Der behinderte Mensch als Arbeitgeber: Analysiert die Ausgangslage für die Entscheidung zum Arbeitgebermodell sowie die komplexe Problematik der Finanzierung und die rechtlichen Hürden durch das BSHG.
3.1. Die Ausgangsbasis: Erläutert die persönlichen Voraussetzungen und Beweggründe behinderter Menschen für die Wahl des Arbeitgebermodells.
3.2. Die Finanzierung des Arbeitgebermodells: Thematisiert die Schwierigkeiten bei der Kostendeckung und die Nachrangigkeit von Leistungen nach dem BSHG.
3.3. Die Probleme mit der Finanzierung: Vertieft die Problematik der Kostenübernahme durch die Kostenträger.
3.3.1. Die Bedeutung des §3a BSHG: Diskutiert die Auswirkungen der Gesetzesänderung und die entstehende Beweispflicht für Assistenznehmer.
4. Fazit: Kritische Reflexion der ökonomischen und sozialen Aspekte des Arbeitgebermodells.
5. Assistenzgenossenschaften in der Behindertenhilfe: Einführung in das Konzept der Genossenschaften als alternative Organisationsform der Assistenz.
5.1. Was sind Assistenzgenossenschaften: Erläutert die kooperative Struktur und die Rolle als Vermittlungsorgan.
5.2. H.A.G – Die Hamburger Assistenzgenossenschaft: Vorstellung der HAG und ihrer historischen Entwicklung sowie Zielsetzung.
5.2.1. Machtverhältnisse ändern: Beschreibt das Ziel der Machtübertragung auf die Hilfenehmer.
5.2.2. Kooperative Selbstverwaltung: Erklärt die demokratische Struktur der Genossenschaftsorganisation.
5.2.3. Unterstützungen durch die HAG: Listet die konkreten Serviceleistungen für die Mitglieder auf.
5.2.4. Zusammenfassung: Bewertet die HAG kritisch hinsichtlich Professionalität und Zugänglichkeit.
5.3. W.A.G. – Die Wiener Assistenzgenossenschaft: Vorstellung des zweiten Praxisbeispiels aus Österreich.
5.3.1. Grundsätze der WAG: Legt die wesentlichen ideellen Prinzipien der Genossenschaft dar.
5.3.2. Leistungen der WAG: Differenziert die verschiedenen Leistungsbereiche für Kundinnen und Assistenten.
5.3.3. Serviceleistungen für persönliche Assistenten: Beschreibt Fortbildungs- und Reflexionsangebote.
5.3.4. Administrative Serviceleistungen: Benennt die organisatorische Unterstützung bei Personalverwaltung und Abrechnung.
5.3.5. Zusammenfassung: Reflektiert das Ergebnis der Analyse zur WAG.
6. Abschlussbemerkung: Resümee zur zukünftigen Entwicklung von Assistenzgenossenschaften.
Schlüsselwörter
Assistenzmodell, Arbeitgebermodell, Selbstbestimmung, Behindertenhilfe, Assistenzgenossenschaft, HAG, WAG, Finanzierung, BSHG, Lebensführung, Eingliederungshilfe, Empowerment, Pflegeversicherung, Selbstverwaltung, Selbsthilfe
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit neuen Formen der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, speziell mit dem Arbeitgebermodell und Assistenzgenossenschaften, um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind der Übergang von der Betreuung zur Assistenz, die rechtlichen und finanziellen Herausforderungen für behinderte Arbeitgeber sowie die Struktur und Arbeitsweise von Assistenzgenossenschaften.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, das Arbeitgebermodell kritisch zu beleuchten und aufzuzeigen, inwieweit Assistenzgenossenschaften eine tragfähige Alternative oder Ergänzung zur Organisation persönlicher Assistenz darstellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine deskriptive und analysierende Methode, indem sie theoretische Konzepte (Arbeitgebermodell) mit der Untersuchung real existierender Beispiele (HAG, WAG) vergleicht und bewertet.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des Arbeitgebermodells inklusive seiner Finanzierungsproblematik sowie eine detaillierte Fallstudie zu den Assistenzgenossenschaften in Hamburg und Wien.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Arbeitgebermodell, Selbstbestimmung, Assistenzgenossenschaft und Behindertenhilfe geprägt.
Welche Bedeutung hat §3a BSHG für das Arbeitgebermodell?
Die Erweiterung des §3a BSHG erschwert das Arbeitgebermodell, da sie einen Kostenvergleich mit stationären Einrichtungen zulässt und die Assistenznehmer in eine schwer erfüllbare Beweispflicht drängt.
Warum wird die Ausbildung der Pflegekräfte in den Genossenschaften kritisch hinterfragt?
Die Autorin kritisiert, dass oft keine spezielle Ausbildung der Assistenten gefordert wird, was Zweifel an der Professionalität der erbrachten Leistungen aufkommen lässt.
- Quote paper
- Mandy Hibbeler (Author), 2003, Von der Betreuung zur Assistenz - Arbeitgebermodell und Assistenzgenossenschaften, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17896