Das Deutsche Beamtengesetz wurde am 26. Januar 1937 erlassen. Mit dem Inkrafttreten des DBGs zum 01. Juli 1937 traten sowohl das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, als auch das Beamtenrechtsänderunggesetz mit Ausnahme des Kap. V außer Kraft.
Inhaltsverzeichnis
I.Einleitung
II.Aufbau des DBGs
1. Beamtenverhältnis
2. Pflichten des Beamten
(a) Treuepflicht
(b) allgemeine Pflichten
3. Voraussetzungen, um Beamter werden zu können
4. Beendigung des Beamtenverhältnisses
(a) Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis
(b) Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
III. DBG und NSDAP
IV Resümee
V. Abkürzungsverzeichnis
VI. Literaturverzeichnis
Ende der Leseprobe aus 26 Seiten
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