Der Auszubildende soll nach der 15-minütigen Unterweisung im Sinne der Vier-Stufen-Methode in der Lage sein, selbstständig und richtig einen Freizeitausgleich-/Urlaubsantrag nach § 3 Abs. 2 A Nr. 2.4 Lernziel b nach dem Ausbildungsrahmenplan für die Berufausbildung zum/zur Personaldienstleistungskaufmann/-kauffrau auszufüllen.
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