Eine kurze Darstellung und rechtliche Würdigung der Rechtsprechung zur markenmäßigen Benutzung von Google Adwords am Beispiel des Urteils: BGH, Urteil vom 22.1.2009 – I ZR 139/07; OLG Stuttgart, Urteil v. 9.8.2007 – 2 U 23/07
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