Die hier vorliegende Hausarbeit stellt die Selbstverantwortung und –gestaltung anhand des Sozialprinzips Subsidiarität in seinen Grundzügen dar. Der Schwerpunkt soll hierbei bei der Herleitung des Sozialprinzips aus ausgewählten Sozialenzykliken liegen. Des Weiteren wird auf Subsidiarität in zwei exemplarisch herausgegriffenen Anwendungsbereichen eingegangen, welche durch Beispiele illustriert werden. Abschließend wird Subsidiarität als Organisationsprinzip kurz beleuchtet.
Inhaltsverzeichnis
Subsidiarität als Sozialprinzip: Grundaussagen und Anwendungsbereiche
1. Einleitungsgedanke
2. Subsidiarität als Sozialprinzip
2.1 Die Prinzipien der christlichen Sozialethik
2.2 Etymologischer Ursprung
2.3 Geschichte des Subsidiaritätsbegriffs
2.3.1 Subsidiarität in der Bibel
2.3.2 Der Subsidiaritätsbegriff vor 1891
2.3.3 Subsidiarität in den Sozialenzykliken
2.3.3.1 Subsidiarität in Rerum novarum (1891)
2.3.3.2 Subsidiarität in Quadragesimo Anno (1931)
2.3.3.3 Subsidiarität in Mater et magistra (1961)
2.3.3.4 Subsidiarität in Centesimus annus (1991)
2.3.3.5 Subsidiarität in Caritas in veritate (2009)
2.3.3.6 Fazit
2.4 Ausprägungen der Subsidiarität
2.5 Grundaussagen
3. Anwendungsbereiche der Subsidiarität
3.1 Der Grundsatz der Subsidiarität im Grundgesetz
3.2 Subsidiarität im Sozialstaat
3.3 Die Familie
3.4 Das Kriterienpaar Subsidiarität und Solidarität
3.4.1 Begriffsdefinition: Solidarität
3.4.2 Soziale Gerechtigkeit
3.5 Subsidiarität als Organisationsprinzip
4. Schlussgedanke
Literaturverzeichnis
1. Einleitungsgedanke
„Omnes agens agendo perficitur – Jedes tätige Wesen vervollkommnet sich durch seine Tätigkeit“[1]
Gemäß der tabula rasa -Theorie kommt jeder Mensch als unbeschriebene Wachstafel, als ein leeres Blatt Papier auf diese Welt. In einem jeden Kind sind also sämtliche Anlage und Voraussetzungen vorhanden, eine Vielzahl an Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln – wenn es dazu die Möglichkeit hat! Dadurch vervollkommnet es sich und kommt durch die erworbenen Fähigkeiten seinem Gestaltungsauftrag auf dieser Welt nach. Durch die Modernisierung haben die Menschen in unserer heutigen Welt eine schier unendliche Auswahl an Tätigkeiten, die sie sich aneignen und ausführen können. Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch die Möglichkeit des freien Handelns, ohne das Einmischen von oben. Zwar gibt es berechtigterweise Einschränkungen und Restriktionen, jedoch hat jeder Mensch im Grunde die Chance, sein Leben eigenverantwortlich und kreativ zu gestalten. Hierbei ist es wichtig, nicht nur das geistige Handeln zu fördern und auszuüben, sondern auch das tätige Handeln.
In dieser Hausarbeit soll diese Selbstverantwortung und –gestaltung anhand des Sozialprinzips Subsidiarität in seinen Grundzügen dargestellt werden. Der Schwerpunkt soll hierbei bei der Herleitung des Sozialprinzips aus ausgewählten Sozialenzykliken liegen. Des Weiteren wird auf Subsidiarität in zwei exemplarisch herausgegriffenen Anwendungsbereichen eingegangen, welche durch Beispiele illustriert werden. Abschließend wird Subsidiarität als Organisationsprinzip kurz beleuchtet.
2. Subsidiarität als Sozialprinzip
Das Prinzip der Subsidiarität zählt zu den Prinzipien der christlichen Sozialethik, welche – abhängig vom jeweiligen Wissenschaftler – in unterschiedlicher Anzahl benannt werden und einer ständigen Aktualisierung und Weiterentwicklung unterliegen. Hiermit ist keine Neuinterpretation oder gar ein Ersetzen bisheriger Prinzipien durch andere gemeint, sondern eine Auslegung und Anwendung unter den jeweils aktuellen sozio-historisch-wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Der Grundtenor der Aussagen der einzelnen Sozialprinzipien ändert sich hierbei nicht.
2.1 Die Prinzipien der christlichen Sozialethik
Eine „sozialethische Systematisierung jener Grundgewissheiten über Wesen und Bestimmung des Menschen“[2] bildet die Grundlage der katholischen Sozialethik. Anhand der Sozialprinzipien, die als Maßstäbe für jegliches Handeln dienen, bildet sich eine Grundlage für alle weiteren ethischen Aussagen heraus. Prinzipien lassen sich als „Generalformeln“[3] verstehen, welche eine Richtung vorgeben, jedoch nicht den Zielpunkt oder den Weg dorthin. Ihre Funktion ist es, komplexe gesellschaftliche Erscheinungen auf grundlegende Zusammenhänge zurückzuführen. Sozialprinzipien sollen diese Zusammenhänge erklären, ordnen und gestalten. Als die vier gängigsten Sozialprinzipien gelten Personalität, Solidarität, Subsidiarität und Nachhaltigkeit. Dies sind normative Grundsätze, die vom Menschen verantwortlich gestaltet werden. Wie eingangs erwähnt, herrscht kein Konsens über die endgültige Anzahl der Sozialprinzipien. So ist Nachhaltigkeit als modernes Prinzip von Teilen der Wissenschaftler anerkannt, von anderen nicht. Ebenso verhält es sich mit dem Hinzufügen des Begriffs der Gerechtigkeit.
Normen und Prinzipien sind voneinander abhängig; so „sichern konkretisierende Normen den Geltungsanspruch von Prinzipien“[4], andererseits geben die Prinzipien den Handlungsnormen ihren Sinn und „legitimieren und rechtfertigen sie sogar“.[5]
„Die Formulierung von Sozialprinzipien ist ein Phänomen der späteren Neuzeit“[6]. Die bislang geltenden Ordnungen in allen Bereichen des menschlichen (Miteinander-)Lebens lösten sich im Zuge der Ereignisse in Folge u.a. der Französischen Revolution auf; politische Umstürze, soziologische Wandlungen im Bereich der Familie, bedingt durch die sich wandelnde Arbeitswelt und die Auflösung der Ständegesellschaften sowie der rasante wirtschaftliche Wandel im 19. Jahrhundert verlangten nach einer Legitimierung sozialer Strukturen, einer neuen Formulierung der Rahmenbedingungen der neuen Gesellschaftsordnung.
Durch die zahlreichen Änderungen entfiel der althergebrachte Verweis auf Traditionen, Sitten oder Bräuche. Dinge, die schon immer so waren und die die Herrschenden diktierten, wurden in Frage gestellt: Bürger wollten Normen, Institutionen und Ordnungen nunmehr mitgestalten, wollten durch die veränderten Herrschaftsbedingungen endlich ihre eigenen Interessen, Bedürfnisse und auch Rechte gesichert und umgesetzt wissen. Die Sozialprinzipien gaben und geben den Menschen, der sie ja aktiv mitgestaltet, in der sich immer schneller wandelnden Welt Orientierung, Halt und Sicherheit: Sie begründen und fordern gleichzeitig ihre Anerkennung. Selbstverständlich wurden sie nicht ad hoc formuliert, sondern waren in ihren Grund- und Leitgedanken schon lange Zeit vorhanden. Vielmehr fanden sie im Verlauf der späten Neuzeit endlich Eingang in das Denken und die Forderungen der Menschen, wurden konkretisiert und auf die jeweils gegenwärtige gesellschaftliche Situation mit ihren spezifischen historisch-sozialen Herausforderungen projiziert.
In Bezug auf die Sozialenzykliken der Päpste ist festzuhalten, dass sich „die Soziallehre der Kirche mit der fortschreitenden Entwicklung der Dinge selbst“[7] entwickelt. Die ewigen Wahrheiten werden auf unterschiedliche Epochen und Orte angewendet und unterliegen einem steten Wandel. Eine jede auf Rerum novarum folgende Sozialenzyklika setzt zwar den Grundstock voraus, analysiert aber zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen, stellt „eingetretene Missverständnisse richtig“6, korrigiert und aktualisiert daraufhin gegebenenfalls.
2.2 Etymologischer Ursprung
Der Begriff der Subsidiarität leitet sich vom lateinischen Wort „subsidium: Hilfe“[8], bzw. „Hilfe aus der Reservestellung“[9] ab, wobei sich letztere Übersetzung auf die Militärsprache der Römer stützt. Im Hinblick auf die Bedeutung des Begriffs in der Umsetzung bietet sich auch das Wort Hilfeleistung[10] oder, unter Berücksichtigung heutiger Rahmenbedingungen, der Begriff Hilfe zur Selbsthilfe an. Die Abgrenzung von einfacher und bedingungsloser Unterstützung wird im Folgenden erläutert.
2.3 Geschichte des Subsidiaritätsbegriffs
Oftmals wird Subsidiarität als Begriff der christlichen Sozialethik – berechtigterweise – mit der Sozialenzyklika Quadragesimo anno von Papst Pius XI aus dem Jahre 1931 in Verbindung gebracht, in welcher der für das heutige Verständnis der christlichen Sozialethik klassische Formulierung erfolgte. Tatsächlich gab es im Laufe der Jahrhunderte, ja, Jahrtausende die verschiedensten Ansätze und Grundgedanken, Auffassungen und Erkenntnisse, welche den Kerninhalt der Subsidiarität im Rahmen ihrer jeweiligen Epoche definierten. Im Folgenden sollen punktuelle Erscheinungen des Begriffs im Laufe der Geschichte kurz beleuchtet werden.
2.3.1 Subsidiarität in der Bibel
In Ex 18, 17-22 (Rat des Jitro) wird Mose von seinem Schwiegervater, Jitro, dem Priester von Midian ein Rat erteilt. Mose sprach für das Volk Recht und befragte im Namen des Volkes Gott. Jedoch mussten die Menschen sehr lange anstehen und Mose war ausgelastet. Jitro sagte ihm, er könne dies nicht allein bewältigen und mahnte an, es sei falsch, wie er seine Aufgabe anging. Stattdessen solle er tüchtige und zuverlässige Männer ausbilden, um ihn zu entlasten. Die schweren Fälle solle weiterhin er entscheiden, jedoch die leichteren, welche die von ihm ausgebildeten Männer bewältigen können, solle er abgeben. Mose soll einen Teil seiner Verantwortung an die ihm untergeordnete Richter abtreten. Somit ist er selbst handlungsfähiger, entlastet und kann, da es sich um von ihm ausgewählte, zuverlässige Männer handelt, darauf vertrauen, dass die Aufgaben der Rechtsprechung auch in seinem Sinne und ordentlich ausgeführt werden.
Hiermit wird zwar lediglich „eine organisationstechnische und hierarchische Delegation“[11] beschrieben, aber die Grundstrukturen der Subsidiarität sind bereits erkennbar: die Schichtung der Verantwortung in einer Gesellschaft wird umschrieben.
2.3.2 Der Subsidiaritätsbegriff vor 1891
Als letzteentscheidendes Maß galt für die alten griechischen Philosophen der Mensch. Bereits Platon stellte den Menschen in seinem Dialog zur Entstehung eines Staates dar als jemanden, der nicht auf sich allein gestellt sein kann, sondern vieler anderer bedarf und einer den anderen zu Hilfe kommt[12].
Auch sein Schüler Aristoteles stellte fest, dass „wenn eben jeder einzelne sich nicht sich selber genügend ist, so verhält er sich zum Staat geradeso wie die Teile eines anderen Ganzen zu diesem letzteren, wenn er aber andererseits überhaupt nicht an einer Gemeinschaft sich zu beteiligen vermag oder dessen durchaus nicht bedarf wegen seiner Selbstgenügsamkeit, so ist er freilich ein Teil des Staates, aber eben damit entweder ein Tier oder aber ein Gott.“[13]
Der Mensch ist sich also selbst nicht genug, er braucht zum Leben andere Menschen: seine Familie, seine Sippe, sein Dorf, seinen Staat. Diese dürfen allerdings nicht zu stark vereinheitlicht werden, da er sich aus einer Vielzahl an Bürgern zusammensetzt. „Und wenn man daher auch wirklich imstande wäre, den Staat in dieser Weise zu einigen, so dürfte man es doch gar nicht tun, weil man damit den Staat aufheben würde.“[14] Ein staatliches Bestreben nach Machtakkumulation und Vereinheitlichung bei gleichzeitiger Nichtachtung der Individualität der Bürger wird hier deutlich angemahnt. Demnach solle hier der Staat dem Bürger subsidiär, also unterstellt sein.
Thomas von Aquin (1225-1274) spricht in seiner Subsidiaritätstheorie dem Menschen keine wahre Autonomie zu. Zwar nimmt die göttliche Ordnung (lex aeterna) Rücksicht auf die irdische (lex naturalis), der Mensch kann sich aber nur innerhalb von Gott vorgegebenen Zwecke entfalten. Staat und Kirche haben Vorrang vor jedem Einzelinteresse, wodurch das Prinzip der Subsidiarität geschwächt wird, da der Mensch die ihm möglichen Aufgaben nicht selbst ausführt.
Der calvinistische Staatstheoretiker Johannes Althusius (1557-1638) trug wesentlich zur Verbreitung der Föderalismusidee in Deutschland bei. Seiner Theorie nach vereinigen sich alle Ebenen von unten ansteigend bis zu einem universalen Gesamtverband, womit er den Mensch in den Mittelpunkt stellt und nicht Gott. Er bezog sich auf den Begriff foedus, der in der Bibel eine Allianz darstellte aus dem Bund zwischen Gott und den Menschen und wandte den Begriff auf eine weltliche Weise an, als er ihn in einer frühen Form des Föderalismus auf die Stadt Emden übertrug, in der er Syndikus war, der er so einerseits die politische Unabhängigkeit, wie auch ihre wirtschaftlichen Interessen sicherte[15]. Die Umsetzung des Subsidiaritätsprinzips in Form des Föderalismus in der heutigen Zeit geht in den Grundzügen auf Althusius zurück.
Auch weitere Staatsmänner und Wissenschaftler wie Dante, Abraham Lincoln, Karl Marx oder von Ketteler interpretierten den Subsidiaritätsbegriff in den Rahmenbedingungen ihrer Zeit und ihrer Auffassung nach.
So fordert beispielsweise Lincoln, dass die Regierung sich nicht in Dinge einzumischen habe, die die Menschen ebenso gut selbst tun können[16]. Dies ist als politischer Schritt in Richtung demokratische Selbstbestimmung und Mündigkeit zu interpretieren – eine Richtung, in der die Vereinigten Staaten zu dieser Zeit führend waren.
2.3.3 Subsidiarität in den Sozialenzykliken
Mit dem Aufkommen der Industrialisierung, der Auflösung der Ständegesellschaft und dem tiefgreifenden sozialen Wandel kam die katholische Kirche um eine Beschäftigung mit der sozialen Frage nicht länger umhin. Als Vorreiter forderte Bischof Ketteler kurz vor der Publikation der Sozialenzyklika Rerum novarum ein Ende der Vielregiererei und Gesetzemacherei, wandte sich gegen den übermäßigen staatlichen Zentralismus[17] und sprach erstmals von einem „subsidiären Recht“[18]. Im Mittelpunkt seiner sozialreformerischen Forderungen standen zwei Punkte: der „Gedanke der Selbsthilfe und Selbstorganisation der neuen Arbeiterklasse“19 und die „Notwendigkeit staatlichen Schutzes und staatlicher Hilfe als Voraussetzungen der Wirksamkeit der Selbsthilfe der Arbeiterklasse“[19]. Mit darauf basierend verfasste Papst Leo XIII. 1891 seine Sozialenzyklika von den neuen Dingen.
Enzykliken, also päpstliche Rundschreiben an – meist – die gesamte Kirche, sind in der Katholischen Kirche seit Papst Benedikt XIV. (Ubi primum, 1740) gebräuchlich. Generell greifen Enzykliken entweder grundsätzliche Themen des Glaubens auf oder spezielle pastorale Fragen. Für gewöhnlich werden sie mit dem Incipit angegeben, also den Anfangsworten des ersten Satzes. Enzykliken geben die Lehrmeinung der Päpste wieder. Verständlicherweise muss man diese im jeweiligen religiösen, historischen und gesellschaftlichen Kontext interpretieren. Es handelt sich demnach um Rundschreiben mit einer disziplinären Lehrautorität.
Anhand von fünf ausgewählten Sozialenzykliken sollen im Folgenden wesentliche Entwicklungsschritte des Begriffs der Subsidiarität als christliches Sozialprinzip im Wandel der Zeit gezeigt werden. Es sei erwähnt, dass sämtliche, seit 1891 erschienenen Sozialenzykliken den Grundgedanken der Subsidiarität in mehr oder minder großem Umfang wieder aufgriffen, ansprachen und im jeweiligen historischen Rahmen reflektierten. Sie alle darzulegen und auszuwerten würde den Rahmen dieser Hausarbeit sprengen. Keinesfalls wertet dies die nicht explizit erwähnten in ihrer Wichtigkeit ab.
Die hier erläuterten Enzykliken wurden aufgrund ihres jeweils direkten Bezugs zu Rerum novarum und der teilweise expliziten Erläuterung des Subsidiaritätsbegriffs vor den grundlegenden historisch bedingten Umwälzungen ausgewählt.
[...]
[1] Nell-Breuning, Oswald von, Baugesetze der Gesellschaft. Solidarität und Subsidiarität, Freiburg im Breisgau 1990, S. 82.
[2] Anzenbacher , Arno, Christliche Sozialethik. Einführung und Prinzipien, Paderborn u.a. 1998, S. 178.
[3] Marx, Reinhard/ Wulsdorf, Helge, Christliche Sozialethik. Konturen, Prinzipien, Handlungsfelder, AMATECA Lehrbücher zur katholischen Theologie, Band XXI, Paderborn 2002, S. 149.
[4] Marx, Reinhard/ Wulsdorf, Helge, Christliche Sozialethik, S. 149.
[5] Marx, Reinhard/ Wulsdorf, Helge, Christliche Sozialethik, S. 149.
[6] Heimbach-Steins, Marianne (Hrsg.), Christliche Sozialethik, Ein Lehrbuch, Bd. I: Grundlagen, Regenburg 2004, S. 263.
[7] Nell-Breuning, Oswald von, Einführung. Zur Soziallehre der Kirche, in: Bundesverband der katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands e.V. – KAB (Hrsg.), Texte zur katholischen Soziallehre. Die sozialen Rundschreiben der Päpste und andere kirchliche Dokumente, mit Einführungen von Nell-Breuning, Oswald von/Schasching, Johannes, Köln/Kevelaer, 9. Auflage 2007, S. IX.
[8] Höffe, Otfried, Lexikon der Ethik. 7. , neubearbeitete und erweiterte Auflage, München 2008, S. 302.
[9] Bohrmann , Thomas, Subsidiarität. in: Heimbach-Steins, Marianne (Hrsg.), Christliche Sozialethik. Ein Lehrbuch, Bd. I: Grundlagen, Regenburg 2004, S. 293.
[10] Nell-Breuning, Oswald von, Baugesetze der Gesellschaft. Solidarität und Subsidiarität, Freiburg im Breisgau 1990, S. 79.
[11] Bohrmann , Thomas, Subsidiarität, S. 294.
[12] Vgl. Platon, Der Staat. Übersetzt und herausgegeben von Karl Vretska, Reclam, Stuttgart 2008, S. 139.
[13] Aristoteles, Politik. Rowohlts Enzyklopädie, nach der Übersetzung von Franz Susemihl, Reinbek bei Hamburg 1994, S. 47/48.
[14] Aristoteles, Politik, S. 78.
[15] Vgl. Moir , Rob, Subsidiarity. A Whale of a Pattern of Thought, Organizing Principle for Community-Based Environmental Management. Online auf: http://www.walden.org/documents/file/Library/Collections/NewCUE/ NewCUE2008/Moir.pdf, letzter Zugriff am 04.02.2011, S. 3.
[16] Vgl. Lincoln, Abraham, zitiert nach: Nell-Breuning, Oswald von, Baugesetze der Gesellschaft. Solidarität und Subsidiarität, Freiburg im Breisgau 1990, S. 88.
[17] Nell-Breuning, Oswald von, Baugesetze der Gesellschaft. Solidarität und Subsidiarität, Freiburg im Breisgau 1990, S. 89.
[18] Marx, Reinhard/ Wulsdorf, Helge, Christliche Sozialethik. Konturen, Prinzipien, Handlungsfelder, AMATECA Lehrbücher zur katholischen Theologie, Band XXI, Paderborn 2002, S. 182.
[19] Sachße, Christoph, Subsidiarität: Zur Karriere eines sozialpolitischen Ordnungsbegriffs, in: Zeitschrift für Sozialreform (ZSR), Jahrgang 1994, S. 717–738, S. 720.
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