Internetauktionen bzw. Onlineauktionen, die von verschiedenen Internetauktionshäusern durchgeführt werden, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Fast 200 Internetauktionshäuser allein im deutschsprachigem Raum bieten mittlerweile ihre Dienste an. In Deutschland avancierte der deutsche Ableger des US-Auktionshauses ebay mit rund zehn Millionen Kunden zum uneingeschränkten Marktführer.3Das Angebot der Auktionshäuser reicht vom Komplettangebot bis hin zum Spezialangebot, wie Antiquitäten oder Uhren. Selbst der deutsche Zoll versteigert mittlerweile auf seiner Homepage gepfändete oder beschlagnahmte Waren.
Als gebräuchlichste Auktionsform hat sich bei den Auktionshäusern die Langzeitauktion durchgesetzt, die durch ein Versteigerungsende durch Zeitablauf gekennzeichnet ist. Der Artikel wird auf der Website des Auktionshauses eingestellt, und es können Gebote darauf abgegeben werden. Am Ende der Auktionszeit wird automatisch das bis dahin vorliegende Höchstgebot berücksichtigt. Der Unterschied zur herkömmlichen Auktion liegt darin, dass es keinen Versteigerer gibt, der über den Zuschlag entscheidet.
Eine andere, allerdings sehr seltene Form, ist die Liveauktion, die sehr stark an die herkömmliche Auktion angelehnt ist. Sie ist gekennzeichnet durch einen Ablauf durch Zuschlag seitens eines Moderators. Zu einem festgelegten Termin werden im Rahmen einer abgeschlossenen Auktion auf der Webseite des Auktionshauses Versteigerungsgegenstände präsentiert und meist in wenigen Minuten versteigert.
Daneben bietet viele Internetauktionshäuser auch Sonderformen von Versteigerungen an, wie beispielsweise Abwärtsversteigerungen, Powerauktionen oder die Möglichkeit einen Artikel durch „Sofort-Kauf“ zu erwerben.
Neben den privaten Verbrauchern, die Internetauktionen als virtuellen Flohmarkt nutzen, haben mittlerweile auch Unternehmen die Vorzüge dieses neuen Absatzsystems entdeckt und bieten ihre Neuwaren bei Internetauktionen an.
Doch mit zunehmender Beliebtheit von Internetauktionen steigen auch die ungeklärten Rechtsfragen dieser neuen Absatzform, u.a. inwieweit die Regelungen über den Fernabsatz Anwendung auf Internetversteigerungen finden.
Nachfolgend soll auf die Darlegungs- und Beweislast der verschiedenen Problembereiche von Internetauktionen eingegangen werden. Dazu soll zunächst ein kurzer Überblick über die praktische Bedeutung der Beweislast im Zivilprozess dargestellt werden, sowie eine kurze Einführung über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Internetauktionen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess
- Darlegungslast
- Beweislast
- Rechtliche Rahmenbedingungen für Internetauktionen
- Die Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312b – 312d BGB)
- Unterrichtung des Verbrauchers (§ 312c BGB i.V.m. InfoV)
- Widerrufsrecht und Rückgaberecht (§ 312d BGB)
- Fristen des Widerrufrechtes und Beweislast
- Die Einbeziehung des § 34b Gewerbeordnung
- Die Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312b – 312d BGB)
- Beweislast für eine Unternehmereigenschaft bei Internetauktionen
- Verbraucher
- Unternehmer
- Beweislast für das Vorliegen einer Unternehmereigenschaft
- Beweislast innerhalb Sachmängelhaftung
- Beweislast bei Auktionen zwischen Verbrauchern
- Die Beweislast bei einem Versendungskauf
- Haftungsausschluss für einen Sachmangel
- Beweislastverteilung bei einem Haftungsausschluss
- Beweislast bei Auktionen zwischen Unternehmer und Verbraucher
- Beweislast bei Auktionen zwischen Verbrauchern
- Beweislast für den Vertragsschluss bei Internetauktionen
- Die Beweismittel im Zivilprozess
- Beweis durch Augenschein (§§ 371 – 372 ZPO)
- Beweis durch Zeugen (§§ 373 – 401 ZPO)
- Beweis durch Urkunden (§§ 415 – 444 ZPO)
- Beweis durch Sachverständige (§§ 402 – 414 ZPO)
- Beweis durch Parteivernehmung (§§ 445 – 455 ZPO)
- Beweislastumkehr aufgrund eines Gefahrenkreises
- Anscheinsbeweis (prima facie-Beweis)
- Rechtsscheinhaftung
- Duldungsvollmacht
- Anscheinsvollmacht
- Fazit und Ausblick
- Die Beweismittel im Zivilprozess
- Beweislast für den Ausfall bzw. Störungen des Auktionssystems
- Ausfall des Auktionssystems
- Eingriff Dritter in den Auktionsablauf
- Verfälschung des Auktionsablaufes durch den Versteigerer
- Beweislastverteilung
- Schlussbemerkung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die rechtliche Bedeutung der Beweislast im Zusammenhang mit Internetauktionen. Der Fokus liegt dabei auf den Besonderheiten des digitalen Handels und den daraus resultierenden Herausforderungen für die Beweisführung im Zivilprozess.
- Die Rechtsgrundlagen für Internetauktionen
- Die Beweislastverteilung bei verschiedenen Rechtsfragen
- Die Bedeutung von Beweismitteln im Online-Handel
- Die Herausforderungen der Beweisführung im digitalen Umfeld
- Die Bedeutung von Rechtssicherheit im Bereich des E-Commerce
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt die Thematik der Beweislast bei Internetauktionen vor und erläutert die Relevanz dieser Fragestellung im Kontext des wachsenden Online-Handels. Anschließend werden die allgemeinen Prinzipien der Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess dargestellt, wobei die grundlegenden Regeln und ihre Anwendung im Kontext des Internet-Rechts betrachtet werden.
Die Kapitel 3 und 4 befassen sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Internetauktionen und untersuchen die Besonderheiten des Fernabsatzrechts sowie die Beweislastfragen im Zusammenhang mit der Unternehmereigenschaft der an den Auktionen beteiligten Parteien.
Kapitel 5 analysiert die Beweislast im Kontext der Sachmängelhaftung, wobei die verschiedenen Konstellationen von Auktionen zwischen Verbrauchern und zwischen Unternehmern und Verbrauchern beleuchtet werden.
Kapitel 6 befasst sich mit der Beweislast für den Vertragsschluss bei Internetauktionen. Hierbei werden die wichtigsten Beweismittel im Zivilprozess vorgestellt und die Bedeutung von Beweislastumkehr und Anscheinsbeweis im digitalen Kontext erörtert.
Kapitel 7 analysiert die Beweislast im Zusammenhang mit Störungen und Ausfällen des Auktionssystems und untersucht die verschiedenen Ursachen für diese Störungen sowie die damit verbundenen Beweislastfragen.
Schlüsselwörter
Internetauktion, Beweislast, Darlegungslast, Zivilprozess, Fernabsatzrecht, Vertragsschluss, Sachmängelhaftung, Unternehmereigenschaft, Beweismittel, Anscheinsbeweis, Rechtsscheinhaftung, Online-Handel, E-Commerce, Digitalisierung.
- Quote paper
- Heiko Luwe (Author), 2003, Darlegungs- und Beweislast bei Internetauktionen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17596