Das Transportrecht ist eine Rechtsmaterie mit ausgeprägten internationalen
Bezügen. Güter werden seit jeher grenzüberschreitend transportiert.1 In der EU kommt
hinzu, dass angesichts des Abbaus von Beschränkungen für Transportleistungen (vgl
Art 51 I, 70ff EGV) zunehmend europäische Verkehrsunternehmen auf den
verschiedenen Binnenmärkten tätig werden.2
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit Transportverträgen, die einen
Auslandsbezug aufweisen, und der Bestimmung des für sie maßgeblichen Rechts.
Zunächst ist auf Begriffe im Transportrecht einzugehen (II.). Sodann ist wegen der
hohen Dichte an internationalem Einheitstransportrecht allgemein auf die Bedeutung
von IPR in diesem Rahmen einzugehen (III.). Danach ist exemplarisch anhand des
Straßentransportrechts zu untersuchen, wie weit das Einheitsrecht reicht und wo es der
Anwendung von IPR noch bedarf (IV.). Für die Transportverträge, bei denen das
anzuwendende Recht mittels IPR bestimmt werden muss, ist im Anschluss die
kollisionsrechtliche Behandlung unter derzeitiger Rechtslage (Art 27, 28 EGBGB)
sowie künftiger Rechtslage (Art 3, 5 Rom I-VO3) darzustellen, zu vergleichen und zu
bewerten (V.). Der Beitrag schließt mit einer Zusammenfassung der wichtigsten
Ergebnisse (VI.).
Inhaltsübersicht
I. Einleitung
II. Begriffe
III. Bedeutung des IPR im internationalen Transportrecht
IV. Geltung und Tragweite von Einheitsrecht im internationalen Straßentransport
1. Überblick
2. Vorrang und Limitierung
3. Geltungsbereich (ex lege)
a) Entgeltlicher Beförderungsvertrag
b) Güter
c) Fahrzeuge
d) Grenzüberschreitender Transport
e) Huckepacktransport (Art 2 CMR)
f) Geltung kraft Vereinbarung
4. Tragweite der CMR
5. Spezielle Kollisionsnormen
6. „Regelungslücken“
V. Kollisionsrechtliche Behandlung von Transportverträgen mit Auslandsbezug
1. Derzeitige Rechtslage
a) Überblick
b) Subjektive Anknüpfung (Art 27 EGBGB bzw Art 3 EVÜ)
aa) Grundsätzliches
bb) Art der Rechtswahl
cc) Gegenstand der Rechtswahl
dd) Schranken der Rechtswahlfreiheit
c) Objektive Anknüpfung (Art 28 EGBGB bzw Art 4 EVÜ)
aa) Grundsätzliches
bb) Güterbeförderungsverträge (Art 28 IV EGBGB)
aaa) Anwendungsbereich
bbb) Anknüpfungsmerkmale
ccc) Anwendungsergebnisse
ddd) Ausweichklausel (Art 28 V EGBGB)
eee) Von Art 28 IV 1 EGBGB nicht erfasste Fälle
fff) Anwendbares Recht
ggg) Beschränkungen
cc) Exkurs: Personenbeförderungsverträge
2. Rechtslage ab dem 17. Dezember 2009
a) Überblick
aa) Inkrafttreten, Verhältnis zum EVÜ
bb) Mitgliedstaaten (Art 1 IV 1 Rom I-VO)
b) Subjektive Anknüpfung (Art 3 Rom I-VO)
aa) Grundsätzliches
bb) Art der Rechtswahl
cc) Schranken der Rechtswahlfreiheit
c) Objektive Anknüpfung (Art 5 Rom I-VO)
aa) Grundsätzliches
bb) Güterbeförderungsverträge (Art 5 I Rom I-VO)
aaa) Anwendungsbereich
bbb) Anknüpfungsmerkmale
ccc) Anwendungsergebnisse
ddd) Ausweichklausel (Art 5 III Rom I-VO)
eee) Anwendbares Recht
fff) Beschränkungen
cc) Exkurs: Personenbeförderungsverträge
3. Ausblick und Bewertung
VI. Zusammenfassung
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