Am 10. Dezember 1948 wurde die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Ver-einten Nationen verabschiedet. Diese Erklärung trug entscheidend dazu bei, dass Men-schenrechte zu einem der bestimmenden Themen nationaler sowie internationaler Poli-tik wurden. Die weltweite Menschenrechtspolitik birgt jedoch Probleme. Einerseits zei-gen Krieg, Folter, Geschlechterungerechtigkeit, Einschränkung der Pressefreiheit oder Polizeiwillkür, um nur einige Menschenrechtsverletzungen zu nennen, dass Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden, die Ziele der Allgemeinen Erklärung, weltweit noch immer in weiter Ferne liegen.
In der öffentlichen Debatte deutlich weniger präsent, aber von nicht minderer Wichtig-keit, ist ein weiterer gravierender Mangel in Bezug auf Menschenrechte: Trotz der weit-läufigen Anerkennung der Allgemeinen Erklärung fehlt eine allgemein anerkannte Be-gründung des darin vertretenen Menschenrechts-Konzepts. Dies bedeutet entweder, dass unsere Vorstellung von Menschenrechten auf „äußerst wackligen Beinen“ (Gosepath, Lohmann, 1998: S. 9) steht, oder dass ihr schweigend ein bestimmtes Kon-zept zugrunde liegt.
Diese Hausarbeit vertritt die These, dass es ein zugrundeliegendes Konzept gibt, das keineswegs das einzig mögliche ist. Es handelt sich dabei um das Modell individualisti-scher, liberalistischer Abwehrrechte, das in weiten Teilen auf John Locke zurückzufüh-ren ist. Dieses Modell entwarf Locke jedoch nicht aus dem Nichts. Den Boden für seine Überlegungen bereitete der etwa 50 Jahre früher lebende Thomas Hobbes, wenngleich dieser der Nachwelt vor allem als Theoretiker des Absolutismus und damit als entschie-dener Gegner der Menschenrechtsidee bekannt ist. Oftmals unbeachtet ist, dass Hobbes bei seiner Theorie von Grundannahmen über den Menschen ausgeht, die keineswegs als unumstritten und universell gültig angesehen werden können. Deshalb soll in dieser Hausarbeit zunächst aufgezeigt werden, inwiefern Hobbes einen Beitrag zur Entwick-lung des heutigen Menschenrechtsmodells geliefert hat. Abschließend soll kurz auf die Frage eingegangen werden, inwieweit ein solches Modell, das teilweise auf Hobbes auf-baut, universelle Gültigkeit beanspruchen kann.
Inhaltsverzeichnis
ZITIERWEISE
1. EINLEITUNG
2. GRUNDLEGENDE VERÄNDERUNGEN BEI HOBBES
2.1. Neuzeitliches Denken: Das Individuum wird zum Bezugspunkt
2.2. Das Verhältnis von positivem und überpositivem Recht
3. HOBBES’ WERK ALS GRUNDLAGE UNIVERSELLER MENSCHENRECHTE
3.1. Individualisierung und individuelle Menschenrechte
3.2. Gültigkeit des Rechts
4. HISTORISCH-EMPIRISCHE BEDINGTHEIT UND UNIVERSALITÄTSANSPRUCH
4.1. Hobbes’ Theorie als Spiegel der Gesellschaft
4.2. AUSWIRKUNGEN AUF DIE UNIVERSELLE GÜLTIGKEIT VON MENSCHENRECHTEN
5. ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
LITERATUR
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