Die rechtsvergleichende Arbeit im Bereich des internationalen Privatrechts behandelt die Anknüpfung der Geschäftsführung ohne Auftrag nach den Regeln der Rom II-Verordnung (864/2007/EG). Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Regelung im Ergebnis einen gelungenen Kompromiss darstellt, der dem bisherigen kontinentaleuropäischen Kollisionsrecht näher steht als dem Kollisionsrecht Englands oder Irlands. Dies stelle keine mutwillige Diskriminierung des Common Law, sondern eine direkte Folge aus dem zusammenwachsenden Binnenmarkt dar. Gleichzeitig identifiziert die Arbeit einige Schwächen der Regelung, die zwar keine komplette Reformierung notwendig machen, aber dennoch ein Nachbessern auf Ebene des Gesetzgebers nahelegen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Grundlagen
- I. IPR in Europa vs. Europäisches Kollisionsrecht
- II. EG-Kompetenz zur Kollisionsrechtsvereinheitlichung
- 1. Grundsätzlich
- 2. Loi uniforme
- III. Autonome Auslegung
- C. Anknüpfungsgegenstand
- I. Wortlaut
- II. Autonome Auslegung
- 1. Die GoA in den Mitgliedsstaaten
- a) Deutschland (Geschäftsführung ohne Auftrag)
- b) Frankreich (Gestion d'affaires d'autrui)
- c) Italien (Gestione di affari altrui)
- d) Spanien (Gestión de negocios ajenos)
- e) Nordischer Rechtskreis
- f) Common Law (Negotiorum gestio)
- 2. Die GoA in Rom II
- a) Zugrundeliegender Lebenssachverhalt
- aa) Weite Auslegung
- bb) Keine Beschränkung auf vermögenswirksame Leistungen
- cc) Der Einfluss des eigenen Interesses
- b) Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten
- aa) Vertrag
- bb) Delikt
- cc) Ungerechtfertigte Bereicherung
- a) Zugrundeliegender Lebenssachverhalt
- III. Ergebnis
- 1. Die GoA in den Mitgliedsstaaten
- ID. Anknüpfungsmoment
- I. Die Anknüpfung der GoA nach der Rom II-VO
- 1. Feste Regeln statt umfangreicher Ausweichklauseln
- 2. Anwendungsbereich
- a) Sachlich
- b) Räumlich
- 3. Überblick
- 4. Die Regelung im Detail
- a) Rechtswahl
- b) Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht
- aa) Akzessorische Anknüpfung
- bb) Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt
- cc) lex loci
- (1) Handlungsort
- (2) Erfolgsort
- (3) Stellungnahme
- dd) Auflockerung
- (1) Ausweichklausel
- (2) Weitere Auflockerungsmöglichkeiten
- II. Kritische Betrachtung
- 1. Die GoA im System des europäischen Kollisionsrechts
- a) Rechtswahl
- b) Akzessorische Anknüpfung
- c) Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt
- d) lex loci
- e) Offensichtlich engere Verbindung
- f) Ästhetisches
- g) Zwischenergebnis
- 2. Alternative Regelungen
- a) Getrennte Anknüpfung der Einzelobligationen
- b) Begünstigung des Geschäftsherrn
- IIc) Begünstigung des Geschäftsführers
- d) Generalklausel
- e) Wahlrecht bezüglich Handlungs- und Erfolgsort
- f) Zwischenergebnis
- 3. Fehlende Sonderanknüpfung?
- a) Hilfeleistung und Bergung auf hoher See
- b) Erstattungspflicht von Unterhalt gegenüber öffentlichen Einrichtungen
- c) Tilgung fremder Verbindlichkeiten
- d) Einwirkung auf fremde Sachen
- e) Zwischenergebnis
- III. Ergebnis
- 1. Die GoA im System des europäischen Kollisionsrechts
- E. Schluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Anknüpfung der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) im internationalen Handelsrecht nach der Rom II-Verordnung. Sie analysiert die Neuregelung im Spiegel der bisherigen mitgliedstaatlichen Regelungen und Rechtsprechung und befasst sich mit der Frage, wie die GoA im System des europäischen Kollisionsrechts einzuordnen ist.
- Anknüpfung der GoA nach der Rom II-VO
- Autonome Auslegung des Begriffs "GoA"
- Abgrenzung der GoA zu anderen Rechtsinstituten
- Kritische Betrachtung der Rom II-Regelung
- Alternative Regelungen zur Anknüpfung der GoA
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die das Thema und die Relevanz der Untersuchung kurz beleuchtet. Anschließend werden die Grundlagen des internationalen Privatrechts (IPR) und die EG-Kompetenz zur Kollisionsrechtsvereinheitlichung dargestellt. Der nächste Abschnitt beschäftigt sich mit dem Anknüpfungsgegenstand, wobei die GoA in den einzelnen Mitgliedsstaaten und im Kontext der Rom II-VO erläutert wird. Das Kapitel zum Anknüpfungsmoment stellt die zentrale Frage nach der Rechtswahl und den Anknüpfungspunkten im Rahmen der Rom II-Verordnung dar. Die kritische Betrachtung des Systems des europäischen Kollisionsrechts bezüglich der GoA und die Analyse alternativer Regelungen bilden den Schwerpunkt der Arbeit.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die folgenden Schlüsselwörter: Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), Rom II-Verordnung, internationales Privatrecht (IPR), Kollisionsrecht, Anknüpfungspunkt, Rechtswahl, europäisches Kollisionsrecht, alternative Regelungen.
Häufig gestellte Fragen
Was regelt die Rom II-Verordnung?
Die Rom II-VO bestimmt, welches nationale Recht auf außervertragliche Schuldverhältnisse (wie GoA, Delikte oder Bereicherung) in der EU anzuwenden ist.
Was bedeutet "Geschäftsführung ohne Auftrag" (GoA)?
Es ist ein Rechtsinstitut, bei dem jemand ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von diesem beauftragt oder dazu berechtigt zu sein.
Wie wird das anzuwendende Recht bei der GoA bestimmt?
Primär durch akzessorische Anknüpfung (bestehendes Verhältnis), den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort, an dem die Handlung vorgenommen wurde (lex loci).
Gibt es Unterschiede zwischen Common Law und kontinentalem Recht bei der GoA?
Ja, die Arbeit zeigt auf, dass die Rom II-Regelung eher dem kontinentaleuropäischen Rechtsverständnis entspricht als dem englischen Common Law.
Können die Parteien das Recht selbst wählen?
Ja, die Rom II-Verordnung sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Rechtswahl vor.
- I. Die Anknüpfung der GoA nach der Rom II-VO
- Quote paper
- Hendrik Doobe (Author), 2007, Die Anknüpfung der Geschäftsführung ohne Auftrag nach der Rom II-VO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/174699