Die rechtsvergleichende Arbeit im Bereich des internationalen Privatrechts behandelt die Anknüpfung der Geschäftsführung ohne Auftrag nach den Regeln der Rom II-Verordnung (864/2007/EG). Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Regelung im Ergebnis einen gelungenen Kompromiss darstellt, der dem bisherigen kontinentaleuropäischen Kollisionsrecht näher steht als dem Kollisionsrecht Englands oder Irlands. Dies stelle keine mutwillige Diskriminierung des Common Law, sondern eine direkte Folge aus dem zusammenwachsenden Binnenmarkt dar. Gleichzeitig identifiziert die Arbeit einige Schwächen der Regelung, die zwar keine komplette Reformierung notwendig machen, aber dennoch ein Nachbessern auf Ebene des Gesetzgebers nahelegen.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Grundlagen
I. IPR in Europa vs. Europäisches Kollisionsrecht
II. EG-Kompetenz zur Kollisionsrechtsvereinheitlichung
1. Grundsätzlich
2. Loi uniforme
III. Autonome Auslegung
C. Anknüpfungsgegenstand
I. Wortlaut
II. Autonome Auslegung
1. Die GoA in den Mitgliedsstaaten
a) Deutschland (Geschäftsführung ohne Auftrag)
b) Frankreich (Gestion d ’ affaires d ’ autrui)
c) Italien (Gestione di affari altrui)
d) Spanien (Gesti ó n de negocios ajenos)
e) Nordischer Rechtskreis
f) Common Law (Negotiorum gestio)
2. Die GoA in Rom II
a) Zugrundeliegender Lebenssachverhalt
aa) Weite Auslegung
bb) Keine Beschränkung auf vermögenswirksame Leistungen
cc) Der Einfluss des eigenen Interesses
b) Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten
aa) Vertrag
bb) Delikt
cc) Ungerechtfertigte Bereicherung
III. Ergebnis
D. Anknüpfungsmoment
I. Die Anknüpfung der GoA nach der Rom II-VO
1. Feste Regeln statt umfangreicher Ausweichklauseln
2. Anwendungsbereich
a) Sachlich
b) Räumlich
3. Überblick
4. Die Regelung im Detail
a) Rechtswahl
b) Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht
aa) Akzessorische Anknüpfung
bb) Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt
cc) lex loci
(1) Handlungsort
(2) Erfolgsort
(3) Stellungnahme
dd) Auflockerung
(1) Ausweichklausel
(2) Weitere Auflockerungsmöglichkeiten
II. Kritische Betrachtung
1. Die GoA im System des europäischen Kollisionsrechts
a) Rechtswahl
b) Akzessorische Anknüpfung
c) Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt
d) lex loci
e) Offensichtlich engere Verbindung
f) Ästhetisches
g) Zwischenergebnis
2. Alternative Regelungen
a) Getrennte Anknüpfung der Einzelobligationen
b) Begünstigung des Geschäftsherrn
c) Begünstigung des Geschäftsführers
d) Generalklausel
e) Wahlrecht bezüglich Handlungs- und Erfolgsort
f) Zwischenergebnis
3. Fehlende Sonderanknüpfung?
a) Hilfeleistung und Bergung auf hoher See
b) Erstattungspflicht von Unterhalt gegenüber öffentlichen Einrichtungen
c) Tilgung fremder Verbindlichkeiten
d) Einwirkung auf fremde Sachen
e) Zwischenergebnis
III. Ergebnis
E. Schluss
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