I. Einleitung
Seit 1971 stehen nicht mehr nur Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern auch Kinder während des Besuchs von Kindergärten, Schüler wäh-rend des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und Studie-rende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen. Kinder, Schüler und Studenten sind somit während ihrer Betreuung, Bildung und auf den dafür notwendigen Wegen kraft Gesetzes unfallversichert und haben nach einem Versicherungsfall, wenn dieser im organisatorischen Zusammenhang mit der vorschulischen, schulischen oder Hochschulausbildung eingetreten ist, einen Anspruch auf umfassende Leistungen des Unfallversicherungsträ-gers.
Die vorliegende Seminararbeit soll zunächst einen kurzen Überblick über die historische Entwicklung der Schülerunfallversicherung geben, die versi-cherten aber auch nicht versicherten Tätigkeiten von Schülern während des Besuchs von allgemein- und berufsbildenden Schulen aufzeigen sowie den Versicherungsschutz bei Arbeits- und Wegeunfällen, welche stark durch die Rechtsprechung geprägt sind, näher erläutern. Sodann soll neben den Leis-tungen, welche nach Eintritt eines Versicherungsfalls beansprucht werden können, auch der Haftungsausschluss nach § 106 I SGB VII näher beschrie-ben werden. Wer die zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversiche-rung sind und wie die für den beitragsfreien Unfallversicherungsschutz er-forderlichen Mittel aufgebracht werden, wird abschließend dargelegt.
Da sich die vorliegende Seminararbeit auf den gesetzlichen Unfallversiche-rungsschutz für Schüler während des Besuchs von allgemein- und berufsbil-denden Schulen (§ 2 I Nr. 8 b SGB VII) beschränken soll, wird auf eine Darstellung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes für Kinder wäh-rend des Besuchs von Tageseinrichtungen (§ 2 I Nr. 8 a SGB VII) und Stu-denten während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen (§ 2 I Nr. 8 c SGB VII) verzichtet.
Gliederung
I. Einleitung
II. Die gesetzliche Schülerunfallversicherung
1. Historische Entwicklung
2. Bedeutung
3. „Unechte“ Unfallversicherung
III. Versicherter Personenkreis und versicherte Tätigkeiten
1. Schüler während des Besuchs allgemeinbildender Schulen
a) Personenkreis
b) Bildungseinrichtungen
c) Versicherte Tätigkeiten
2. Schüler während des Besuchs berufsbildender Schulen
a) Personenkreis
b) Bildungseinrichtungen
c) Versicherte Tätigkeiten
3. Schüler während der Teilnahme an Betreuungsmaßnahmen
IV. Umfang der Versicherung
1. Versicherungsfälle
2. Arbeitsunfälle
a) Unfallbegriff
b) Versicherte Tätigkeit
c) Ursächlicher Zusammenhang
3. Wegeunfälle
a) Der Begriff „Weg“
b) Innerer Zusammenhang und Zweck des Weges
c) Beginn und Ende des Weges
d) Unterbrechung des Schulwegs
e) Familienwohnung
V. Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalles
1. Heilbehandlungen
2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
3. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
4. Geldleistungen während der Heilbehandlung
5. Versichertenrenten und Leistungen im Todesfall
VI. Haftungsausschluss (§ 106 I SGB VII)
1. Verfassungsmäßigkeit
2. Unfallverursachung durch Personen „desselben Unternehmens“
3. Schulische Tätigkeit
4. Kein Vorsatz
5. Kein Wegeunfall
VII. Verfahren
1. Feststellungsverfahren
2. Unfallanzeige
3. Sozialrechtsweg
VIII. Unfallversicherungsträger und Zuständigkeit
1. Unfallversicherungsträger
2. Zuständigkeit
IX. Aufbringung der Mittel
X. Fazit
- Arbeit zitieren
- Daniela Neumann (Autor:in), 2010, Der Schülerunfall (Versicherungsrecht), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/174660
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