Seit einigen Jahren sind in Presse, Politik und Alltag immer wieder kritische Auseinander-setzungen an dem Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland zu finden. Diskutiert wird dabei aber vorwiegend über die schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen. Im Schatten der meisten Debatten steht jedoch die Berufsbildung von Jugendlichen und Erwachsenen. Auch wenn aktuell über den schlechten Bildungsstand und die mangelhafte Motivation der Jugendlichen diskutiert wird, so geht es doch eher selten um die Probleme der Auszubildenden selbst. Diese Hausarbeit soll die rechtlichen Vorgaben bezüglich der Berufsausbildung zusammenfassen und anhand der aktuellen Rechtsprechung die Probleme in diesem Bereich aufdecken und diskutieren. Damit soll ein Beitrag zur Bildungsdiskussion in Deutschland gegeben werden. In der vorliegenden Hausarbeit betrachtet der Autor den zweiten Teil des Berufsbildungs-gesetzes (BBiG), Kapitel 1 Abschnitt 2 genauer, welcher sich mit dem Berufsausbildungs-verhältnis befasst. In den §§10 - 12 BBiG werden sowohl Vertragsinhalte, als auch Vertrags-nichtigkeiten behandelt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Berufsbildungsvertrag
2.1. § 10 BBiG - Vertrag
2.2. § 11 BBiG - Vertragsniederschrift
2.3. § 12 BBiG - Nichtige Vereinbarungen
3. Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Diese Hausarbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen des Berufsausbildungsverhältnisses in Deutschland, insbesondere die §§ 10 bis 12 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), um Probleme in der vertraglichen Gestaltung aufzuzeigen und einen Beitrag zur aktuellen Bildungsdiskussion zu leisten.
- Rechtliche Grundlagen und Historie des Berufsausbildungsvertrages
- Anforderungen an den Vertragsabschluss und die Rolle der Vertragspartner
- Bedeutung und notwendige Inhalte der Vertragsniederschrift
- Analyse gesetzlich nichtiger Vereinbarungen in Ausbildungsverträgen
- Diskussion aktueller Rechtsprechung und praktischer Probleme in der Ausbildung
Auszug aus dem Buch
2.1. § 10 BBiG - Vertrag
§10 BBiG befasst sich mit der Notwendigkeit eines Berufsausbildungsvertrages bei der Berufsausbildung. Dieser wird geschlossen zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden. Er ist formlos wirksam und unabhängig von der in §11 gesetzlich geregelten Niederschrift. Im Sinne des §10 Abs.1 BBiG ist „der Berufsausbildungsvertrag ein privatrechtlicher Vertrag, dessen Parteien Ausbilder und Auszubildender sind“. Allerdings sagt §10 Abs. 1 BBiG eindeutig aus, dass der Ausbildende Vertragspartner ist. Der Ausbildende wird hierbei angesehen als jeder, „der jemanden zur Berufsausbildung einstellt“. Dem gegenüber steht jedoch der Ausbilder. Dieser „ist derjenige, der die Ausbildung tatsächlich vornimmt. Ausbilder werden vom Ausbildenden bestellt“. Ein Auszubildender ist „der Vertragspartner des Ausbildenden, also diejenige Person, die in einem privatrechtlichen Vertragsverhältnis in einer Berufsausbildungseinrichtung eingestellt wird“. „Soll der Ausbildungsvertrag mit einem Minderjährigen geschlossen werden, muss der gesetzliche Vertreter einwilligen, § 107 BGB, oder genehmigen, § 108 BGB“.
Ein besonderes Ausbildungsverhältnis im Sinne des §10 Abs. 3 ist die Ausbildung eigener Kinder. „Schliessen die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen mit ihrem Kind einen Berufsausbildungsvertrag, so sind sie von dem Verbot des §181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) befreit“. §181 BGB:„ Insichgeschäft. Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornhemen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht“. Dies bedeutet, das ein Insichgeschäft grundsätzlich verboten ist, §10 Abs. 3 BBiG jedoch die Möglichkeit bereit stellt, familiäre Ausbildungsverträge zu schließen, selbst, wenn der Auszubildende minderjährig ist und durch diesen Umstand der gesetzliche Vertreter Vertragspartner sowohl für die ausbildende Stelle, als auch für den Auszubildenden ist.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der beruflichen Bildung in Deutschland ein und definiert das Ziel der Arbeit, die rechtlichen Vorgaben der §§ 10-12 BBiG zu untersuchen.
2. Der Berufsbildungsvertrag: In diesem Kapitel werden die vertraglichen Grundlagen erläutert, wobei insbesondere die Rollen von Ausbildenden und Auszubildenden sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen beleuchtet werden.
2.1. § 10 BBiG - Vertrag: Dieser Abschnitt behandelt die Notwendigkeit und Form des Ausbildungsvertrages sowie Besonderheiten wie das Insichgeschäft bei der Ausbildung eigener Kinder.
2.2. § 11 BBiG - Vertragsniederschrift: Es wird die Pflicht zur schriftlichen Fixierung des Ausbildungsvertrages sowie die notwendigen Mindestinhalte, wie Vergütung und Urlaubsanspruch, detailliert dargestellt.
2.3. § 12 BBiG - Nichtige Vereinbarungen: Hier werden Regelungen analysiert, die den Auszubildenden unzulässig einschränken, wie etwa unzulässige Wettbewerbsverbote oder Rückzahlungsklauseln.
3. Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung fasst zusammen, dass trotz gesetzlicher Regelungen aufgrund unklarer Definitionen und fehlender Gesetzeskenntnis in der Praxis weiterhin Unsicherheiten bestehen, die den Auszubildenden benachteiligen können.
Schlüsselwörter
Berufsbildungsgesetz, BBiG, Berufsausbildungsvertrag, Auszubildender, Ausbildender, Vertragsniederschrift, Nichtige Vereinbarungen, Berufsfreiheit, Probezeit, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Rechtsgrundlagen, betriebliche Erstausbildung, Arbeitsrecht, Berufsausbildung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für das Berufsausbildungsverhältnis in Deutschland gemäß dem Berufsbildungsgesetz.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen den Vertragsschluss, die notwendige Vertragsniederschrift und die gesetzlichen Bestimmungen zu Nichtigkeiten in Ausbildungsverträgen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die rechtlichen Vorgaben der §§ 10 bis 12 BBiG zusammenzufassen und anhand aktueller Rechtsauslegungen Probleme bei der Vertragsgestaltung aufzudecken.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristische Analyse auf Basis von Gesetzestexten und einschlägiger Fachkommentierung zum BBiG.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der rechtlichen Anforderungen an den Ausbildungsvertrag, die Pflichten zur Vertragsniederschrift und die Abgrenzung zu nichtigen Vereinbarungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Berufsbildungsgesetz, Vertragsniederschrift, Nichtige Vereinbarungen, Berufsfreiheit und Ausbildungspflichten.
Was ist das rechtliche Problem beim sogenannten „Insichgeschäft“ bei der Ausbildung eigener Kinder?
Grundsätzlich verbietet § 181 BGB sogenannte Insichgeschäfte, jedoch stellt § 10 Abs. 3 BBiG eine Ausnahme dar, um familiäre Ausbildungsverträge rechtlich zu ermöglichen.
Warum ist die Vertragsniederschrift trotz der Wirksamkeit des Vertrages ohne sie dennoch wichtig?
Obwohl der Vertrag auch mündlich wirksam wäre, ist die Niederschrift für die Überwachung durch zuständige Stellen unerlässlich und dient als Informationsgrundlage für beide Vertragsparteien.
Warum sind Vertragsstrafen in einem Berufsausbildungsvertrag nach § 12 BBiG unzulässig?
Vertragsstrafen schränken die Berufsfreiheit des Auszubildenden unzulässig ein, da sie den Auszubildenden an einer freien Entscheidung über sein weiteres Berufsleben nach Abschluss der Ausbildung hindern könnten.
- Quote paper
- Marc Ehlert (Author), 2010, Der Berufsausbildungsvertrag, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/173502