[...] Dann und wann klingen Stimmen über „misslungene“ Entwicklungsprojekte zu
uns durch, sogar vom „Vergeblichkeitssyndrom“ (Sangmeister 2009, S.164) der
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist die Rede.
Wie in sozialen Angelegenheiten üblich, ist das Resultat vorab schwer
abzuschätzen. Doch wann spricht man von einem negativen Ergebnis in der
Entwicklungshilfe? Und wann ist Entwicklungshilfe gelungen? Ist es überhaupt
sinnvoll zu helfen und wie würde man dann Nicht-Hilfe rechtfertigen? Wem
hilft die Entwicklungshilfe eigentlich? Dient die Hilfe letzten Endes nur als Daseinsberechtigung für die Helfenden und verstellt gar das Selbsthilfepotential
derer, denen geholfen wird, indem ihnen geholfen wird?
Diesen Fragen wollen wir im ersten Teil der vorliegenden mit Hilfe der 3
Verdachtsmomente (Motiv-, Stigmatisierungs- und Effizienzverdacht) von Dirk
Baecker nachgehen.
Welchen Orientierungsrahmen setzt die Regierung, um Entwicklungshilfe
erfolgreich nennen zu können? Welche Strategien gibt, es den
Verdachtsmomenten Baeckers zu entgehen? Gibt es Richtlinien für
Entwicklungszusammenarbeit bzw. -hilfe? Für wen sind diese verbindlich? Und
wer kontrolliert deren Einhaltung?
Auf die Existenz und Verbindlichkeit von Richtlinien und Strategien der
Entwicklungspolitik, also staatlicher Rahmenbedingungen, wird im zweiten
Teil der Arbeit näher eingegangen. Hierbei bilden die Ergebnisse aus UNKonferenzen,
die Millenniumsentwicklungsziele und die Pariser Erklärung den
Hauptbezugspunkt.
Der dritte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den Fragen der Maßnahmen, die
im Prozess von Bedeutung sind. Maßnahmen und Vorgaben bei der
Durchführung von Entwicklungshilfeprojekten stehen in diesem Abschnitt im
Vordergrund. Dabei werden einschlägige Begriffe, die der Entwicklungshilfe
als Orientierung dienen, näher erklärt. [...] Des Weiteren wird in Kapitel 3 auf die Erfolgs- und Wirkungsmessung von
Entwicklungshilfe-Projekten eingegangen. Hierbei beschäftigen uns die Fragen, wann ein Entwicklungshilfe-Projekt als hilf- und erfolgreich gilt. Und ob die
genannten politischen Richtlinien und Maßnahmen zur Umsetzung von
Projekten den Helfern dabei helfen, erfolgreich zu unterstützen. Auch wer das
Ergebnis der Hilfe bewertet und welches Ergebnis erstrebenswert ist, wird in
diesem Teil angesprochen.
Entscheidet der jeweilige Entwicklungshelfer darüber, was den zu Helfenden
hilft und wann ihnen geholfen ist? Und endet im Idealfall nach Abschluss von
Projekten der Hilfebedarf?
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Verdachtsmomente
1.1 Motivverdacht
1.2 Stigmatisierungsverdacht
1.3 Effizienzverdacht
1.4 System der sozialen Hilfe
2. Strategien und Struktur der Entwicklungszusammenarbeit (entwicklungspolitische Rahmenbedingungen)
2.1 Strategien und Prinzipien der Entwicklungszusammenarbeit
2.1.1 Modernisierungs- und Industrialisierungsstrategien
2.1.2 Dependenztheorien und "Neokolonialismus"
2.1.3 Grundbedürfnisstrategie
2.1.4 Strategie der Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung
2.1.4.1 Verteilungsgerechtigkeit
2.1.4.2 Chancengerechtigkeit
2.2 Entwicklungspolitische Ziele und Richtlinien
2.2.1 UN-Konferenzen
2.2.1.1 UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro
2.2.1.2 Weltgipfel für soziale Entwicklung in Kopenhagen
2.2.1.3 Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung (WSSD) in Johannesburg
2.2.2 Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs)
2.2.3 Aktuelle Ergebnisse: Paris-Deklaration von 2005 und Aktionsplan von Accra
3. Maßnahmen und Vorgaben bei der Durchführung von Entwicklungsprojekten
3.1 Maßnahmen und Orientierungswerte von Entwicklungshilfeprojekten
3.1.1 Kohärenz, Koordination und Komplementarität
3.1.2 Gleichberechtigung und Gerechtigkeit
3.1.3 Verantwortung und Eigenverantwortung
3.1.4 Relevanz
3.1.5 Wirkung und Wirksamkeit (impact)
3.1.6 Effektivität und Effizienz
3.2 Wirkungs- und Nachhaltigkeitsmessung
3.2.1 Ziel und Zweck der Erfolgskontrolle bzw. Evaluation
3.2.2 Grundlagen der Wirkungs- und Nachhaltigkeitsmessung
3.2.3. Durchführung und Form der Evaluation
3.2.4 Kurzdarstellung von Projektevaluationen
Fazit
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Einleitung
In den Medien erfahren wir immer wieder von den verschiedensten Hilfsorganisationen, die in fast allen Ländern der Welt tätig sind. Gerade zur Weihnachtszeit werden wir im Radio, im Fernsehen, per Postwurfsendung und auf allerlei anderer Wege darauf hingewiesen, dass Hilfe in diesen Ländern von großer Wichtigkeit ist. Man kann über die Vielzahl der helfenden Organisationen nur staunen, vor allem wenn man bedenkt, welch kleiner Teil sich derartige Werbekampagnen leisten kann. Denn auch Hilfsorganisationen müssen mit knappen Mitteln wirtschaftlich arbeiten, was große finanzielle Ausgaben von vorn herein nicht zulässt.
In Form von Spendenaufrufen, wird an den, der aufmerksam geworden ist, appelliert mitzuhelfen, das Leid in den Entwicklungsländern zu mildern. Egal, ob es sich bei den Aufrufen um Sammelaktionen für ein bestimmtes großes Projekt handelt, einzelne Kinder durch Patenschaften unterstützt werden sollen, oder kein genauer Verwendungszweck genannt wird, die Nachdringlichkeit wird auf eindrucksvolle Weise vermittelt. Um es potentiellen Spendern noch leichter zu machen, sich für eine finanzielle Unterstützung zu entscheiden, kann auch der Kauf einer bestimmten Getränke-, Windelmarke etc. diesem Ziel dienen. Es gibt eine Reihe solcher Aktionen, bei denen das spenden „nicht so weh tut“.
Denn seit der Studie von John M. Darley und C. Daniel Batson im Dezember 1970 (vgl. Erst, Heiko 2009) weiß man, dass Hilfe nicht mit zuviel Eigenleistung verbunden sein darf.
Ergebnis der fast 40-jährigen Studie ist die Erkenntnis, dass Hilfe mit höherer Wahrscheinlichkeit geleistet wird, wenn keine eigenen Nachteile - im Experiment das Zu spät kommen zu einer Prüfung über den heiligen Samariter - dadurch zu erwarten sind. Die Kosten der Hilfe dürfen nicht zu hoch sein.
Wenn man sich vor diesem Hintergrund die Taktik der Entwicklungsorganisationen ansieht, scheint die Hilfe für Entwicklungsländer von immenser Wichtigkeit und großer Notwendigkeit zu sein.
Jeder hilft gern, sofern es seine Mittel zulassen, denn wer will nicht dazu beitragen, die Problemlagen in den Entwicklungsländern zu entschärfen? Welche Absicht hinter der Hilfe steckt ist dabei zweitrangig. -Sei es aus dem Grund jemand anderes etwas Gutes zu tun, oder der Gewissheit halber, selbst etwas Gutes geleistet zu haben, auf das man stolz sein, womit man vielleicht sogar seinem Image nachhelfen, kann.
Ersteres beinhaltet den Anspruch mit der Spende, tatsächlich zu helfen. Die Hilfe soll natürlich hilfreich sein für die, an die sie gerichtet ist.
Nicht zuletzt entstehen aus diesem Anspruch heraus Spendenprogramme, beispielsweise Patenschaften, in die der Spender integriert bleibt und über den Einsatz der Mittel mitbestimmen kann. Über „Entwicklungen“ bzw. Fortschritte wird er regelmäßig informiert, um eine Bestätigung über die Effizienz der Hilfe zu erhalten.
Der Anspruch, von dem wir hier ausgehen, mag lapidar klingen: Hilfe soll hilfreich sein. -Natürlich soll Hilfe hilfreich sein! Aber gibt es denn nichthilfreiche Hilfe?
Dann und wann klingen Stimmen über „misslungene“ Entwicklungsprojekte zu uns durch, sogar vom „Vergeblichkeitssyndrom“ (Sangmeister 2009, S.164) der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist die Rede.
Wie in sozialen Angelegenheiten üblich, ist das Resultat vorab schwer abzuschätzen. Doch wann spricht man von einem negativen Ergebnis in der Entwicklungshilfe? Und wann ist Entwicklungshilfe gelungen? Ist es überhaupt sinnvoll zu helfen und wie würde man dann Nicht-Hilfe rechtfertigen? Wem hilft die Entwicklungshilfe eigentlich? Dient die Hilfe letzten Endes nur als Daseinsberechtigung für die Helfenden und verstellt gar das Selbsthilfepotential derer, denen geholfen wird, indem ihnen geholfen wird?
Diesen Fragen wollen wir im ersten Teil der vorliegenden mit Hilfe der 3 Verdachtsmomente (Motiv-, Stigmatisierungs- und Effizienzverdacht) von Dirk Baecker nachgehen.
Welchen Orientierungsrahmen setzt die Regierung, um Entwicklungshilfe erfolgreich nennen zu können? Welche Strategien gibt, es den Verdachtsmomenten Baeckers zu entgehen? Gibt es Richtlinien für Entwicklungszusammenarbeit bzw. -hilfe? Für wen sind diese verbindlich? Und wer kontrolliert deren Einhaltung?
Auf die Existenz und Verbindlichkeit von Richtlinien und Strategien der Entwicklungspolitik, also staatlicher Rahmenbedingungen, wird im zweiten Teil der Arbeit näher eingegangen. Hierbei bilden die Ergebnisse aus UN- Konferenzen, die Millenniumsentwicklungsziele und die Pariser Erklärung den Hauptbezugspunkt.
Der dritte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den Fragen der Maßnahmen, die im Prozess von Bedeutung sind. Maßnahmen und Vorgaben bei der Durchführung von Entwicklungshilfeprojekten stehen in diesem Abschnitt im Vordergrund. Dabei werden einschlägige Begriffe, die der Entwicklungshilfe als Orientierung dienen, näher erklärt.
Nach welchen Gesichtspunkten entsteht ein Programm der Entwicklungshilfe? Welche inhaltlichen Kriterien müssen von den Organisationen erfüllt werden, um Entwicklungsprojekte „erfolgreich“ zu nennen und so vor „Misserfolgen“ zu schützen? Dienen diese Orientierungsmaßnahmen dem Erfolg von Projekten?
Des Weiteren wird in Kapitel 3 auf die Erfolgs- und Wirkungsmessung von Entwicklungshilfe-Projekten eingegangen. Hierbei beschäftigen uns die Fragen, wann ein Entwicklungshilfe-Projekt als hilf- und erfolgreich gilt. Und ob die genannten politischen Richtlinien und Maßnahmen zur Umsetzung von Projekten den Helfern dabei helfen, erfolgreich zu unterstützen. Auch wer das Ergebnis der Hilfe bewertet und welches Ergebnis erstrebenswert ist, wird in diesem Teil angesprochen.
Entscheidet der jeweilige Entwicklungshelfer darüber, was den zu Helfenden hilft und wann ihnen geholfen ist? Und endet im Idealfall nach Abschluss von Projekten der Hilfebedarf?
1 Verdachtsmomente
Dirk Baecker geht in seiner Systemtheorie von drei Verdachtsmomenten aus, denen der Sozialarbeiter im System Soziale Hilfe nicht entgehen kann, solange er an der Differenz von Abweichung vs. Konformität festhält (vgl. Baecker 1997a, S. 97).
Aus dieser Differenz von Norm und Abweichung heraus agiert die Soziale Hilfe, und kann nur daraus reagieren. Denn auf der Grundlage von „dem Normalen“ und der Abweichung ist das Ziel ihrer Tätigkeit die Wiedereingliederung der „Abgekommenen“ in die Normalität, um in der Gesellschaft zu funktionieren, worauf Baecker in seiner Aussage "Der Sozialstaat braucht die Abweichung zur Etablierung der Norm." (Baecker 1997b, S. 45) hinweist.
In unserem Fall, in der Sozialarbeit als Teil des Systems der Sozialen Hilfe, denjenigen, der seine Probleme aus eigenem Potential heraus lösen kann, und den, dem dabei geholfen werden muss. Somit erhält der Sozialarbeiter seinen Auftrag der sozialen Hilfe, um Abweichungen möglichst anzugleichen und Normalität herzustellen.
Aufgrund dieser Differenzierung von normal vs. abweichend beschreibt Baecker die 3 Verdachtsmomente, denen der Sozialarbeiter begegnet, mit Motiv-, Stigmatisierungs- und Effizienzverdacht.
1.1 Motivverdacht
„Erstens unterliegt alle Hilfe dem Motivverdacht, eher dem Helfenden zu nützen als dem, dem zu helfen ist“ (Baecker 1994, S. 93).
Hilfe ist die „Aufrechterhaltung bestimmter Eigenzustände der Gesellschaft“ (ebd.) und schließt somit die Aufrechterhaltung von Abweichungen und Normalität in der Gesellschaft ein. Solange es Abweichung in der Gesellschaft gibt, das heißt, so lange die Sozialarbeit Situationen als abweichend definiert, sichert sie (die Sozialarbeit) sich ihr Handlungsfeld. Der Motivverdacht geht also von der Behauptung aus, dass das Motiv, das sich hinter der Hilfe, des Helfens halber versteckt, die Aufrechterhaltung des Systems Soziale Hilfe ist.
Die helfende Organisation „darf das Problem nicht nur lösen, das sie zu entscheiden hat, sie muß es auch reproduzieren, damit sie es auch in Zukunft entscheiden kann" (Baecker 1997b, S. 44). Sie muss sich durch Sicherung des Nachschubs ihre Existenzgrundlage bewahren. Der einzelne Sozialarbeiter ist damit in den Stand gesetzt, „…sich aus den vielen Gründen für soziale Hilfe denjenigen auszusuchen, den er von Fall zu Fall braucht" (Baecker 1997b, S. 45). Ihr „Handwerkszeug“ zur Sicherung des Nachschubs ist die Entscheidungsmacht, wann eine Abweichung als solche gilt.
Angesichts dieser Theorie ist Hilfe aus Helfersicht als hilfreich zu bewerten, obwohl in der gängigen Vorstellung Hilfe vor allem an den Bedürftigen gerichtet sein sollte.
Die Frage, wem die Hilfe mehr nutzt, dem Helfer oder dem, dem geholfen werden soll, kann nach Kleve, Bezug nehmend auf die Theorie Baeckers, nur im konkreten Einzelfall mehr oder weniger sicher beantwortet werden. Dennoch bringt sie „…sozial-strukturelle Aspekte auf den Punkt, die den besten Absichten von Sozialarbeiterinnen entgegenlaufen mögen, denen diese sich aber bei organisatorischer Einbindung und finanzieller Abhängigkeit von ihrer helfenden Berufsarbeit niemals entziehen können“ (Kleve 2007, S. 169). Auch wenn es der Ideologie widerspricht, kann der Sozialarbeiter im System nicht anders handeln.
Unter der Voraussetzung (der Differenz von normal vs. abweichend) muss die Soziale Arbeit, auch im Sinne des Klienten, für die „Instandhaltung“ des Systems Soziale Hilfe sorgen, um seine Legitimation nicht zu verlieren und damit weiterhin helfen zu können.
Baecker geht jedoch davon aus, dass sich Soziale Arbeit zu sehr um ihre „Instandhaltung“ denn um die zügige Lösung, des an sie von Klientenseite herangetragenen Problems, kümmert.
Die Wirksamkeit der professionellen Hilfe beschreibt Baecker im nächsten Verdachtsmoment.
1.2 Stigmatisierungsverdacht
Grundgedanke hinter dem Stigmatisierungsverdacht ist, dass die Markierung der Abweichung „…einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Abweichung…“(Baecker 1997a, S. 98) leistet.
"Die Gesellschaft selbst wird auf der Seite der Konformität und alle die, denen geholfen werden soll, kann oder muß, werden auf der Seite der Abweichung verrechnet. Hilfe wird dann zur Korrektur von Abweichungen aus Interesse an der Norm" (Baecker 1994, S. 94).
Konkret ist mit dem Stigmatisierungsverdacht die Tatsache gemeint, dass die Bezeichnung einer Abweichung als Abweichung, im Fall der Sozialen Hilfe als Hilfsbedürftigkeit, eher den Verdacht hervorruft „…der Kontinuierung der Hilfsbedürftigkeit denn ihrer Behebung zu dienen“ (Baecker 1994, S. 93). „Die Markierung der Hilfsbedürftigkeit schiebt sich vor die Möglichkeit der Hilfe und sichert sich den Nachschub auch dann, wenn tatsächlich geholfen wird" (ebd.).
Befindet sich der Hilfebedürftige erst einmal im System der Sozialen Hilfe verbleibt er dort solange, bis er keine Abweichungen mehr aufweist, also nicht mehr hilfebedürftig ist. Wann er aus dem Hilfesystem entlassen wird, unterliegt genau dessen Definition. Einfach könnte man sagen, solange das System der Sozialen Hilfe den Klienten braucht, um sich selbst zu erhalten, wird er als hilfebedürftig deklariert.
Im konkreten Fall stellt sich damit die Frage: Hilft man, oder hilft man nicht? Denn der, "…dem geholfen wird, wird stigmatisiert, indem ihm geholfen wird" (Baecker 1997b, S. 44). Und ab dem Zeitpunkt muss ihm weiterhin geholfen werden.
1.3 Effizienzverdacht
Damit sind wir bereits beim dritten Verdachtsmoment angelangt, der aussagt,
Hilfe sei uneffizient in dem Moment in dem sie gewährt wird, „… weil sie Potentiale der Selbsthilfe eher verstellt als fördert“ (Baecker 1997b, S. 45), indem sie dem Hilfsbedürftigen seine Eigenverantwortung abnimmt.
Mit der Annahme von Hilfe gibt der Hilfsbedürftige die Verantwortung für sein „Defizit“ oder sein Problem an die jeweilige Organisation ab. Und die Aufrechterhaltung der Hilfsbedürftigkeit erscheint aussichtsreicher als ihre Selbstbehebung (vgl. Baecker 1994, S. 93). Er muss sich nun nicht mehr (ausschließlich) aus eigener Kraft darum kümmern. Sogar ohne Eigenleistung wird ihm geholfen. Lediglich die Bereitschaft Hilfe anzunehmen, muss er aufbringen.
Zur Annahme von Hilfe gibt Kleve zu bedenken, dass es auch dem Individuum freigestellt sein muss, sich der Kategorie der Hilfsbedürftigkeit überhaupt zuzuordnen oder nicht. Wie es auch der Sozialen Arbeit überlassen bleibt in der Gesellschaft Hilfsbedürftigkeiten zu entdecken (vgl. Kleve 2007, S. 14).
Wenn die helfende Organisation dem Klienten die Fähigkeiten nimmt, sich selbst zu helfen, indem sie sich, der bei ihm entdeckten Hilfsbedürftigkeit annimmt, wann ist dann Hilfe sinnvoll und hilfreich?
Aus Klientensicht sind die Annahme von Hilfe und die Zuschreibung der Hilfsbedürftigkeit anfänglich vermutlich von Vorteil. Sobald er im System der Sozialen Hilfe steckt, gestaltet es sich für ihn schwierig, sich selbst zu helfen. Auch die Entscheidung, wann ihm geholfen ist, wird ihm durch die Sozialarbeit abgenommen, die seinen „Erfolg“ definiert und Konformität sieht, oder (noch) nicht.
Daraus ergibt sich für Baecker die Frage nach einem Erfolgsnachweis von Sozialer Hilfe: „(I)st jede […] Maßnahme der Sozialarbeit eine, die aus diesem Dilemma gar nicht herauskommen kann, weil sie keine Kriterien der eigenen Effizienz findet, […] die angeben, wann man mit einer Hilfe aufhören kann, weil dem Problem geholfen ist?“ (Hervorhebung nicht im Original. Baecker 1997a, S. 98)
Das generelle Problem des Systems Sozialer Hilfe sind also mitunter fehlende Maßstäbe oder Kriterien, die aussagen, wann eine Hilfemaßnahme erfolgreich und somit hilfreich ist. Nur so kann sich die Soziale Arbeit der ihr vorgeworfenen Verdachtsmomente entziehen.
Wenn sich Soziale Arbeit dem Auftrag verschreibt Konformität herzustellen, handelt sie sich verschiedene Verdachte ein, die ihrem eigentlichen Bestreben entgegenlaufen. Der zudem steigende Verbrauch finanzieller Mittel und die immer nachdrücklicher werdende Forderung nach Qualitätsnachweisen führen zu einer wachsenden Anzahl von Projekten in den Bereichen Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement, die diesbezüglich nach Lösungen sucht (vgl. Kleve 2007, S. 197-198).
Lösungen im Bereich des Qualitätsmanagements bieten Supervision und (Selbst-) Evaluationen. Die durch eine andere Ausrichtung von Problemdefinitionen den Klienten hinsichtlich der Steigerung ihrer Selbsthilfepotentiale am effektivsten helfen (vgl. Kleve 2007, S. 198-199).
Genau auf diese Möglichkeiten der „Erfolgsmessung“ im Bereich der Entwicklungshilfe konzentriert sich Kapitel 3 dieser Arbeit. Welche Maßnahmen gibt es, um Hilfe nachweislich hilfreich zu gestalten und somit die Verdachtsmomente Baeckers zu umgehen?
1.4 System der sozialen Hilfe
Vorab steigen wir noch etwas tiefer in die Gedanken Baeckers ein, in dessen Theorie nicht nur die Veränderung der Problemdefinition eine Möglichkeit bietet, sondern vor allem Veränderung der Kriterien, nach denen Hilfe gewährt wird oder nicht.
Wie bereits beschrieben geht Baecker grundsätzlich von der vorherrschenden Unterscheidung von Konformität vs. Divergenz im System Soziale Hilfe aus, nach der über Hilfe entschieden wird. Von der Norm abweichendes Verhalten versteht sich damit als hilfsbedürftig.
Hilfsbedürftigkeit tritt damit massenhaft auf und wird zunehmend anspruchsvoller (vgl. Baecker 1994, S. 95).
Als Reaktionsmöglichkeit der Gesellschaft, auf Fälle in denen Hilfe aussichtslos wird, „…hilft sie entweder durch Organisation trotzdem, solange diese sich noch finanzieren kann, oder sie hilft gar nicht." (Hervorhebung nicht im Original) (ebd.)
Hier wird deutlich, dass Hilfe, vor allem die scheinbar nicht enden wollende, den Klienten eher in seiner Fähigkeit lähmt und nicht immer hilfreich sein kann. „Soziale Hilfe ist dann erfolgreich, wenn sie sich erübrigt, wenn sie in Nicht-Hilfe übergehen kann“ (Baecker 1994, S. 98).
Selbiges drückte bereits Bertold Brecht in einem Zitat aus: „Anstatt nur gütig zu sein, bemüht euch / Einen Zustand zu schaffen, der die Güte ermöglicht und besser: / Sie überflüssig macht“ Wie bei der Erläuterung von Stigmatisierungs- und Effizienzverdacht veranschaulicht wurde, kann auch die Nicht-Hilfe, angesichts der Umgehung einer Stigmatisierung und der Förderung des Selbsthilfepotentials des Klienten, von vorn herein für den Betroffenen hilfreicher sein als Hilfe, weil der Vorwurf existiert, dass dort wo geholfen wird, in Wirklichkeit nicht geholfen würde (vgl. Baecker 1997b, S. 47).
Aus dieser Paradoxie kann sich die Soziale Arbeit nur retten, indem sie ihre Arbeit mit der Behauptung rechtfertigt, „…daß auch dort geholfen wird, wo der Verdacht besteht, daß nicht geholfen wird“ (ebd.).
Die Aufnahme in das System Soziale Hilfe sollte daher nach Baecker nicht aufgrund der Unterscheidung zwischen Abweichung und Norm, sondern zwischen Hilfe und Nicht-Hilfe getroffen werden. Das heißt Soziale Arbeit muss Nicht-Hilfe als Bestandteil ihrer eigenen Praxis akzeptieren und nicht Nicht-Hilfe als Fehlen von Programmen sehen. (vgl. Baecker 1997b, S. 47) "Das soziale Leben besteht aus einem System und einem Nicht-System, die nebeneinandergestellt sind [...] Der Sinn des Nicht-Systems liegt im Nicht-Sinn (nonsens), den es für das System darstellt." (Baecker 2005, S. 254) Nicht-Hilfe wird im System Soziale Hilfe zum sinnhaften Bestandteil und beschreibt nicht länger das, was nicht getan wird bzw. die Grenze, bis wohin etwas getan wird. Nicht-Hilfe wird zu einer Option.
Diese Unterscheidung zwischen Hilfe vs. Nicht-Hilfe kann zu 3 verschiedenen Entwicklungen führen:
Zum einen zur „Entkrampfung der sozialarbeiterischen Reflexion“ (Baecker 1997a, S. 99) d. h. der Sozialarbeiter muss nicht mehr um jeden Preis helfen, was er sich selbst zum Ziel gesetzt hat, sondern hat nun die Entscheidungsmöglichkeit, ob er lieber hilft oder nicht.
Zweitens würden Fälle der Hilfe, auch im Hinblick auf die Sparpolitik, daraufhin befragt, ob man nicht besser nicht-helfen sollte.
Und drittens führt die Unterscheidung dazu, dass Fälle der Nicht-Hilfe überhaupt erst registriert und als Fälle des Hilfebedarfs proklamiert werden (vgl. ebd.).
Die Möglichkeit Nicht-Hilfe zu nutzen, um den Klienten „erfolgreich“ zu helfen, scheint Hilfe selbst effektiver werden zu lassen. Die Entscheidungsmacht zwischen den beiden Werten setzt die Soziale Arbeit jedoch vor die schwierige Aufgabe zu entscheiden, in welchen konkreten Fällen sie agieren soll.
Entscheidet sich das Funktionssystem zwischen den beiden Werten (Hilfe/Nicht-Hilfe) systematisch nicht, sondern fungiert als Beobachter „…so bedeutet das, daß umgekehrt Organisationen gebraucht werden, die genau diese Entscheidung, hier zu helfen und dort nicht zu helfen, so zu helfen und nicht anders zu helfen, auf der Basis ihrer Programme […] laufend treffen" (Baecker 1997b, S. 52).
Im konkreten Bereich der Entwicklungshilfe scheinen genau solche Orientierungshilfen in Form von Richtlinien daher sehr bedeutsam. Bei dieser Art von Hilfe handelt es sich fast nie um einzelne Personen, die unterstützt werden, sondern vielmehr um eine große Gruppe von Menschen; seien es Schüler, Familien oder ganze Dörfer, die von Entwicklungshilfe profitieren sollen.
Anders als im deutschen Hilfenetz, bei dem der Hilfsbedürftige an die Einrichtung verwiesen werden kann, die ihm von Fall zu Fall hilft, kann die Entwicklungshilfe nur einen Anstoß für spätere Selbsthilfe geben. So sollte das Ziel der Entwicklungshilfe lauten. Ein „Auffangnetz“, wie es das hiesige System Sozialer Hilfe darstellt ist in den Einsatzgebieten der Entwicklungshilfe nicht vorhanden.
Dementsprechend schwerwiegend sind die Folgen von ineffektiver Entwicklungszusammenarbeit, bei der die Negativauswirkungen nicht weiter behoben werden (können).
Um einen Einblick zu erhalten, welche Strategien seitens der Verantwortlichen für Entwicklungshilfeprojekte entwickelt wurden, um genau diesem Verdacht der nicht hilfreichen Projekthilfe zu entgehen, werden nachfolgend unter Punkt 2. Strategien und Struktur der Entwicklungszusammenarbeit aufgezeigt.
2. Strategien und Struktur der Entwicklungszusammenarbeit (entwicklungspolitische Rahmenbedingungen)
Generell implizieren Wörter wie „Strategien“ und „Strukturen“ die Herstellung von mehr Eindeutigkeit und Übersichtlichkeit. Im sozialen Bereich, der von Begegnungen mit Menschen geprägt ist, gestaltet sich diese Eindeutigkeit jedoch sehr schwierig. Hier ist es scheinbar unmöglich die Wirkung einzelner Strategien vorauszusagen, weil eine Reihe von Möglichkeiten gegeben ist. Eindeutige Wirkungen, die auf eindeutige Strategien folgen gibt es nicht. Diese Tatsache lässt sich gleichermaßen auf die Frage nach der Klarheit der Absichten oder Ziele der Entwicklungshilfe übertragen.
Bereits 1991 sprach Baumann von einem „Ende der Eindeutigkeit“ (Baumann 1991) Auch Kleve beschäftigt sich mit der Frage nach der Eindeutigkeit: Wie können Entwicklungshilfe-Projekte auf ihre Eindeutigkeit hin überprüft werden, wenn doch charakteristisch für Soziale Arbeit, konkrete Evaluationskriterien fehlen, die Erfolg auszeichnen? DIE Methode, DIE Strategie gibt es nicht, es gibt nur viele ambivalente (vgl. Kleve 2007, S. 20).
Kleve verwendet den Begriff Ambivalenzen als Synonym für "Uneindeutigkeiten, Unbestimmbarkeiten, Widersprüchlichkeiten oder auch Paradoxien in psychischen, sozialen bzw. kommunikativen Verhältnissen..." (Kleve 2007, S. 21-23)
Ambivalenzen sind also dann gegeben, wenn für eine Situation mindestens zwei widersprüchliche Lösungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Sie bestehen, und können nicht einfach umgangen oder ausgestaltet werden. Nach Baumann ist die einzige Möglichkeit mit Unbestimmtheiten und Widersprüchlichkeiten zu Recht zu kommen, sie hinzunehmen und „mit Ambivalenzen (zu) leben“ (Baumann 1991, in Kleve 2007, S. 20).
Da soziale Probleme komplex sind und immer viele Bestandteile beinhalten, die von der SA gelöst werden wollen, entstehen fast zwangsläufig widersprüchliche Lösungsmöglichkeiten. Man spricht hierbei auch von "struktureller Ambivalenz" (Kleve 2007, S.24).
Wie drückt sich die Ambivalenz nun in der Entwicklungshilfe aus? Hier stellt sich folglich die Frage, ob Projekte nur dann erfolgreich sind, wenn es nach Beendigung keiner weiteren (auch keiner finanziellen) Unterstützung bedarf. Soll Soziale Arbeit helfen, um nicht mehr helfen zu müssen und so die „Hilfe zur Selbsthilfe“ aktivieren? Oder stellt es einen Erfolg dar, wenn der Klient nach Beendigung der Hilfe gelernt hat, wo er zukünftig Hilfe findet und die Soziale Arbeit erneut aufsucht? Erfolg ist in der Sozialen Arbeit Auslegungssache und daher schwer zu definieren. Wonach sollen sich Erfolgskriterien richten?
Wonach sich Erfolgskriterien und Strategien der Entwicklungshilfe tatsächlich richten, sehen wir uns nachfolgend näher an.
2.1 Strategien und Prinzipien der Entwicklungszusammenarbeit
Wie schwierig es ist, der Unsicherheit in der Entwicklungshilfe1 zu begegnen, zeigen die entwicklungspolitischen Strategien2, die bis heute immer wieder ihren Schwerpunkt zu optimieren und an aktuelle Erkenntnisse und Denkansätze anzupassen versuchten.
[...]
1 Sie ist ein Teilbereich der Entwicklungspolitik, dessen Hauptaufgabe darin besteht, die entwicklungspolitisch formulierten Strategien mit Hilfe von dafür speziell erarbeiteten Instrumenten, wie Programmen und Projekten, praktisch umzusetzen. Die Begriffe Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit werden im Verlauf dieser Arbeit jedoch synonym verwendet.
2 Entwicklungsstrategien stellen politisch definierte Maßnahmenbündel dar, um ausgewählte Ziele mit bestimmten Maßnahmen zu erreichen. Als Instrument, um die politisch definierten Entwicklungsstrategien in die Praxis umzusetzen, werden Programme und Projekte verwandt.
- Arbeit zitieren
- Monika Schattenkirchner (Autor:in), 2010, Strategien und Maßnahmen zur Optimierung von Projekten der Entwicklungshilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/172988
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