Das Ziel der Arbeit ist es, die Möglichkeiten der Schubhaftverhängung in Österreich darzustellen und dabei die von der Rechtsprechung gesetzten Grenzen aufzuzeigen. Gerade auf den asylrechtlichen Bereich soll dabei ein besonderes Augenmerk gerichtet werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Definition und gesetzliche Grundlagen
- Definition
- verfassungsgesetzlicher Rahmen
- Anwendungsbereiche
- § 76 Abs 1 FPG
- § 76 Abs 2 FPG
- Voraussetzung
- Unzulässige Anwendung
- Gelinderes Mittel
- Vollzug und Dauer
- Vollzug
- Dauer
- Aufhebung
- Rechtsschutz
- Schlussfolgerung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit setzt sich zum Ziel, die Möglichkeiten der Schubhaftverhängung darzustellen und dabei die von der Rechtsprechung gesetzten Grenzen aufzuzeigen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem asylrechtlichen Bereich.
- Definition und Zweck der Schubhaft
- Verfassungsrechtliche Grundlagen der Schubhaft
- Anwendungsbereiche der Schubhaft im Fremdenpolizeigesetz
- Voraussetzungen und unzulässige Anwendungsbereiche der Schubhaft
- Vollzug, Dauer und Aufhebung der Schubhaft
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel befasst sich mit der Definition des Begriffs "Schubhaft" und erläutert den Zweck dieser Maßnahme. Es werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Schubhaft erörtert und der rechtliche Rahmen für ihre Verhängung dargestellt.
Kapitel zwei analysiert die Anwendungsbereiche der Schubhaft im Rahmen des Fremdenpolizeigesetzes, mit besonderem Fokus auf die Regelungen für Asylwerber. Es werden die verschiedenen Tatbestände zur Schubhaftverhängung im Detail beleuchtet.
Kapitel drei untersucht die Voraussetzungen für die Verhängung der Schubhaft und beleuchtet unzulässige Anwendungsbereiche. Die Frage, inwieweit gelindere Mittel den Zweck der Schubhaft gewährleisten können, wird ebenfalls erörtert.
Kapitel vier widmet sich dem Vollzug der Schubhaft, ihrer Dauer und der Art der Aufhebung. Es werden außerdem die Möglichkeiten zum Rechtsschutz gegen Schubhaftbescheide dargestellt.
Schlüsselwörter
Schubhaft, Fremdenpolizeigesetz, Asylrecht, Ausweisung, Abschiebung, Rechtsschutz, verfassungsrechtliche Grenzen, Auslegungsmethoden, Fremde, Asylwerber, subsidiärer Schutz.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Zweck der Schubhaft in Österreich?
Die Schubhaft dient zur Sicherung der Abschiebung oder Ausweisung eines Fremden, wenn ein Fluchtrisiko besteht oder die Ausreise gesichert werden muss.
Welche gesetzliche Grundlage regelt die Schubhaft?
Die wesentlichen Bestimmungen finden sich im Fremdenpolizeigesetz (FPG), insbesondere in § 76.
Wann ist die Anwendung der Schubhaft unzulässig?
Schubhaft darf nicht verhängt werden, wenn der Zweck durch gelindere Mittel erreicht werden kann oder wenn die Haft unverhältnismäßig wäre.
Was versteht man unter einem „gelinderen Mittel“?
Gelindere Mittel sind Maßnahmen wie die regelmäßige Meldepflicht bei der Polizei oder die Unterkunftnahme an einem bestimmten Ort anstelle einer Inhaftierung.
Wie lange darf die Schubhaft maximal dauern?
Die Dauer ist gesetzlich befristet und muss regelmäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit überprüft werden.
- Quote paper
- Anton Mortier (Author), 2009, Die Grenzen der Schubhaft im Lichte der höchstgerichtlichen Rechtsprechung in Österreich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/171735