Eingeleitet durch die Buchführungspflicht (der neue § 241a HGB ist berücksichtigt) wird die Bilanzbuchhaltung in das betriebliche Rechnungswesen eingeordnet und abgegrenzt. Wichtig hierbei sind die Begriffsabgrenzungen Ein-/Auszahlung, Einnahmen/Ausgaben und Aufwendungen/Erträge (auch gegen Kosten/Leistungen), die anhand von Beispielen gut nachvollziehbar gemacht werden. Ein kurzer Abschnitt erläutert die Buchführungsorganisation und die beiden wichtigsten Kontenrahmen GKR und IKR sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (mit Hinweis auf die einschlägigen Paragrafen). Inventur und Grundstruktur der Handelsbilanz (mit den Rechtsgrundlagen und Sonderregelungen) werden gefolgt von den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung (nach nationalem Recht und gut vergleichbar mit den im Rahmenkonzept (Framework) der IFRS festgelegten Ansatz-, Ausweis und Bewertungsgrundsätzen. Bei Ansatz und Bewertung in der Handelsbilanz wurden die Änderungen durch BilMoG besonders kenntlich gemacht, so das ein Vergleich ermöglicht wird. Bei der BuV wird (mit Bezug auf die IFRS) zwischen GKV und UKV unterschieden, die Kernaussagen von Anhang und Lagebericht werden vorgestellt, ferner das Grundprinzip der Kapitalflussrechnung. Den Abschluss bildet ein guter Einblick in die Konzernrechnungslegung (auch mit den Änderungen nach BilMog), der gut zum Vergleich mit den IAS 27, 28 und 31 sowie IFRS 3 herangezogen werden kann. Die wichtigsten IFRS dazu sind angeführt.
Buchführungspflicht
- nach Handelsrecht
- "Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte ... nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen." (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB)
– Einzelkaufleute mit nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse und 50.000 € Jahresüberschuss brauchen §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden (§ 241a).
- nach Steuerrecht
- derivative Buchführungspflicht (§ 140 AO):
- "Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher ... zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die Verpflichtungen ... auch für die Besteuerung zu erfüllen."
- originäre Buchführungspflicht (§ 141 AO):
- Bei Überschreiten mindestens einer der folgenden Größen sind Land- und Forstwirte, gewerbliche Unternehmer (keine Freiberufler) buchführungspflichtig :
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Teilbereiche des externen Rechnungs- und Berichtswesens
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Aufgaben und Systeme der Finanzbuchführung
- Aufgaben der Finanzbuchführung
- chronologische und systematische Erfassung und Ordnung der Geschäftsvorfälle einer Abrechnungsperiode
- Vermittlung eines Überblicks über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens (vgl. § 238 Abs. 1 Satz 2 HGB)
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Begriffsabgrenzungen
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Begriffsabgrenzungen
Beispiele:
- Bartilgung eines in einer früheren Periode aufgenommenen Kredits
- Kauf von Materialien gegen Barzahlung
- Wareneinkauf auf Ziel
- Barkauf von Produktionsfaktoren, die erst in späteren Perioden verbraucht werden
- Barkauf und Verbrauch von Produktionsfaktoren in derselben Periode
- Verbrauch von Produktionsfaktoren, die in früheren Perioden bezahlt wurden
- Zuwendung an eine gemeinnützige Einrichtung
- Materialverbrauch für die Produktion
- kalkulatorische Zinsen auf das Eigenkapital
- von der bilanziellen (pagatorischen) Abschreibung abweichende kalkulatorische Abschreibung
Begriffsabgrenzungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Begriffsabgrenzungen
Beispiele:
- Aufnahme eines Darlehens
- Verkauf von Erzeugnissen oder Waren gegen Barzahlung
- Warenverkauf auf Ziel
- Einlage von Eigenkapital
- Verkauf produzierter Erzeugnisse
- Erbringung betrieblicher Leistungen, die erst in den folgenden Berichtsperioden veräußert werden (Produktion auf Lager)
- Erträge aus nicht betriebszweckbezogenen Veräußerungen
- Verkauf von betrieblichen Erzeugnissen
– Forschungskosten für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände
– Bewertung betrieblicher Leistungen mit anderen als den handelsrechtlichen Wertansätzen
Buchführungsorganisation
- Grundbuch (Journal)
- chronologische Erfassung der Geschäftsvorfälle
- Hauptbuch
- systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle auf Bestandskonten (Vermögen und Kapital) und Erfolgskonten (Aufwand und Ertrag)
- Nebenbuchführungen
- differenzierte Erfassung der Geschäftsvorfälle auf personen- oder gegenstandsbezogenen Konten
- Anlagenbuchführung
- Kontokorrentbuchführung, z.B. Kunden- und Lieferantenbuchführung
- Lagerbuchführung (Materialbuchführung)
- Lohn- und Gehaltsbuchführung
- Kassenbuchführung
[...]
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