Bevor man die urheberrechtlichen Probleme betrachten kann, muss man sich etwas mit
der technischen Seite und dem Funktionieren von Napster auseinandersetzen. Napster
ermöglicht in einem "peer-to-peer-file-sharing" genannten Verfahren den Austausch von
Musikdateien im MP3-Format. Dies ist die Kurzbezeichnung des Kompressionsformats
MPEG Layer 3. Es wurde vom Fraunhofer Institut für integrierte Schaltungen in Erlangen5
entwickelt. Mittels MP3 ist es möglich die Audio-Dateien einer Musik-CD auf 1/12 der
ursprünglichen Größe zu verkleinern.
Damit ein System wie Napster funktionieren kann, ist es notwendig, dass sich auf den
Festplatten der User Musiktitel im MP3-Format befinden. Der Nutzer kopiert eine CD auf
seine Festplatte und kann sie dann ohne viel Aufwand in eine MP3-Datei umwandeln. Dazu
ist nur ein spezielles Programm der sogenannte CD-Ripper notwendig. Vorneweg möchte ich erwähnen, dass das Unternehmen Napster, Inc. durch eine
Anordnung eines Gerichtes verpflichtet wurde die Musiktauschbörse zu schließen. Die im
folgenden beschriebenen Vorgänge können also momentan nicht durchgeführt werden.
Die Musiktauschbörse wurde im Jahre 1998 von dem Studenten Shawn Fanning gegründet.
Zur Namensgebung zog Fanning seinen Nicknamen (Spitzname) heran, den er in diversen
Chatrooms verwendete. 30 Millionen User sollen zur Blütezeit von Napster registriert gewesen
sein. Mit ein Grund dafür ist sicher auch die einfache Handhabung. Bei Napster handelt es sich um ein kostenloses Programm, das man in der jeweils aktuellen Version von
der Homepage herunterladen kann. Nach der Installation muss man sich registrieren. Dafür
benötigt man nur einen Benutzernamen und ein Passwort. Anschließend kann man angeben
welche Verzeichnisse auf der Festplatte man für die anderen User freigeben wollte.
Bei jedem Hochfahren des Programms wird nun diese Information an den von Napster
betrieben zentralen Server gemeldet. Napster kann man am besten mit einer riesigen
Datenbank vergleichen, in der die ganzen User gespeichert sind. Somit ist für jeden der
das Programm ebenfalls gestartet hat, ersichtlich wer online ist, und welche Musiktitel derjenige
auf seiner Festplatte gespeichert hat.
Das Programm zeichnet sich auch durch eine komfortable Suchfunktion aus. Wenn man
sich für einen bestimmten Interpreten oder ein bestimmtes Lied interessiert, kann man in
der Suchmaske die entsprechenden Daten eingeben. [...]
5 www.iis.fhg.de/amm/techinf/layer3/index.html.
Inhaltsverzeichnis
- VORWORT
- ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
- I TECHNOLOGIE UND FUNKTIONSWEISE VON NAPSTER
- 1.1. Das MP3-Format
- 1.2. Napster
- 2 | DAS GERICHTSVERFAHREN GEGEN NAPSTER
- 2.1. Chronologie der Ereignisse
- 3 | NAPSTER EINE TAUSCHBÖRSE?
- 4 I DIE URHEBERRECHTLICHEN ASPEKTE VON NAPSTER IM LICHTE DES ÖSTERREICHISCHEN UrhG.
- 4.1. Der Werkbegriff nach § 1 UrhG
- 4.1.1. Eigentümliche, geistige Schöpfung
- 4.1.2. Werke der Tonkunst
- 4.2. Die Stellung des Urhebers
- 4.3. Die Verwertungsrechte
- 4.1. Der Werkbegriff nach § 1 UrhG
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Diplomarbeit befasst sich mit den rechtlichen, insbesondere urheberrechtlichen Aspekten des Falles Napster. Sie analysiert die Technologie und Funktionsweise von Napster sowie das Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen. Der Fokus liegt auf der Frage, ob Napster eine Tauschbörse im Sinne des Urheberrechts ist und welche urheberrechtlichen Aspekte im Kontext des Falles Napster relevant sind.
- Technologie und Funktionsweise von Napster
- Gerichtsverfahren gegen Napster
- Urheberrechtliche Aspekte von Napster
- Der Werkbegriff nach § 1 UrhG
- Verwertungsrechte im Zusammenhang mit Napster
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die Technologie und Funktionsweise von Napster, mit einem Schwerpunkt auf dem MP3-Format. Das zweite Kapitel schildert die Chronologie des Gerichtsverfahrens gegen Napster. Das dritte Kapitel untersucht die Frage, ob Napster als Tauschbörse im Sinne des Urheberrechts betrachtet werden kann. Das vierte Kapitel befasst sich mit den urheberrechtlichen Aspekten von Napster im Kontext des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG), einschließlich des Werkbegriffs, der Stellung des Urhebers und der Verwertungsrechte.
Schlüsselwörter
Napster, Urheberrecht, MP3-Format, Tauschbörse, Gerichtsverfahren, Werkbegriff, Verwertungsrechte, § 1 UrhG.
- Quote paper
- Paul Zeitlhofer (Author), 2002, Rechtliche, insbesondere urheberrechtliche Aspekte des Fall Napster, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/17161