„Die deutsche Schule weiß viel, nur von Kindern weiß sie wenig.“
Dieses Zitat unbekannter Herkunft spiegelt nach Veröffentlichung der PISA-Ergebnisse vielleicht die Meinung vieler über das deutsche Schulsystem wieder. Wir selektieren zu früh und haben seit dem Ende des zweiten Weltkriegs unsere Schulen und ihr Organisationssystem nicht wesentlich zum Besseren verändert. Solche und ähnliche Aussagen bekommt man von Eltern, Lehrern, aber auch von Schulexperten zu hören.
Doch hat das deutsche Bildungssystem wirklich nur Nachteile und schlechte Seiten? Oder kann man ihm bei genauerem Hinsehen doch auch etwas Positives abgewinnen?
„Die englische Schulbildung ist die beste der Welt - falls man sie überlebt.“
So äußerte sich Peter Ustinov über das englische Schulwesen. Die meisten Nicht-Engländer sind wahrscheinlich der Meinung, dass Bildung in England stark vom Verdienst der Eltern abhängig ist und die meisten Kinder und Jugendlichen eine Privatschule besuchen. Außerdem fallen einem im Zusammenhang mit England und Schule sofort die Schuluniformen ein, die die Schüler der meisten Schulen während der Unterrichtszeit tragen.
Ist das englische Schulsystem besser oder schlechter als das deutsche? Oder haben beide ihre Vor- und Nachteile?
Dieser Frage soll in der vorliegenden Arbeit nachgegangen werden. Dafür wird zunächst eine detaillierte Beschreibung der beiden Bildungssysteme angefertigt. Diese Beschreibung enthält sowohl einen Überblick über die Geschichte der beiden Systeme, als auch eine Darstellung des gegenwärtigen Aufbaus. Des Weiteren werden die Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern und Eltern und allgemeingültige Details des Schullebens skizziert. Anschließend werden die Ergebnisse der beiden Länder in PISA 2009 und TIMSS 2007 kurz miteinander verglichen und die Stärken und Schwächen der Bildungssysteme aufgezeigt. Am Ende soll in einem Fazit geklärt werden, ob eines der beiden Systeme als besser oder schlechter bezeichnet werden kann oder ob sowohl das deutsche, als auch das englische Schulsystem seine Berechtigung haben.
Zudem soll in dieser Arbeit nur der Pflichtschulbereich und die weiterführenden Schulen beleuchtet werden. Der Elementarbereich, die universitäre und berufliche Ausbildung werden größtenteils außer Acht gelassen.
Inhalt
Einleitung
I. Vergleich der Schulsysteme
A. Das deutsche Schulsystem
1. Geschichte und Reformen
2. Allgemeine Daten zur Bundesrepublik Deutschland
3. Rechtliche Rahmenbedingungen des deutschen Schulsystems
3.1 Das Grundgesetz
3.2 Die Schulaufsicht und Schuladministration
3.3 Grenzen des Staates
3.4 Die Kultusministerkonferenz (KMK)
4. Schulträgerschaft und Schulfinanzierung
5. Struktur des deutschen Bildungssystems
5.1 Pflichtschulen
5.1.1 Grundschule
5.1.2 Hauptschule
5.2 Weiterführende Schulen
5.2.1 Realschule
5.2.2 Gymnasium
5.2.3 Gesamtschule
5.3 Ganztagsschulen
5.4 Übergänge im deutschen Schulsystem
5.4.1 Übergänge von der Grundschule in den Sekundarbereich I
5.4.2 Von der Hauptschule zum Abitur
5.4.3 Übertrittsmöglichkeiten von der Realschule
6. Schüler
6.1 Allgemeines
6.2 Schülerzahlen an öffentlichen und privaten Schulen
6.3 Dropout-Quote
6.4 Geschlechterverhältnisse und -differenzen
7. Lehrer
7.1 Ausbildung
7.2 Gehalt
7.3 Unterrichts- und Arbeitszeit
7.4 Prestige
8. Eltern
8.1 Rechte und Pflichten
8.2 Elternbeiräte
8.3 Gründe für das geringe Elternengagement
9. Unterricht
9.1 Schulkalender
9.2 Schulalltag
B. Das englische Schulsystem
1. Geschichte und Reformen
2. Allgemeine Daten zu England
3. Rechtliche Rahmenbedingungen des englischen Schulsystems
3.1 Staatliche Überwachung
3.2 Schuladministration
3.3 Schul- und Unterrichtspflicht
4. Schulfinanzierung
5. Struktur des englischen Bildungssystems
5.1 Pflichtschulen
5.1.1 Primary Schools
5.1.2 Secondary Schools
5.1.2.1 Comprehensive Schools
5.1.2.2 Grammar Schools
5.1.2.3 Secondary Technical Schools und Secondary Modern Schools
5.2 Weiterführende Schulen
5.3 Private Schulen
5.4 Übergänge im englischen Schulsystem
5.5 Abschlüsse
6. Schüler
6.1 Allgemeines
6.2 Dropout-Quote
6.3 Geschlechterverhältnisse und Differenzen
7. Lehrer
7.1 Ausbildung
7.2 Gehalt
7.3 Unterrichts- und Arbeitszeit
7.4 Prestige
8. Eltern
8.1 Wahl der Schule
8.2 Governing bodies
9. Unterricht
9.1 Schulkalender
9.2 Schulalltag
9.3 Schuluniform
II. PISA 2009 und TIMSS 2007: Ein kurzer Vergleich der Ergebnisse Deutschlands und Englands
A. PISA
1. Lesekompetenz
2. Mathematik
3. Naturwissenschaften
B. TIMSS
1. Mathematische Kompetenzen
2. Naturwissenschaftliche Kompetenzen
III. Stärken und Schwächen der beiden Systeme
A. Evaluation
B. Frühe vs. späte Selektion
C. Lehrerausbildung
D. Integration von Schülern mit Migrationshintergrund
1. Deutschland
2. England
Fazit
Literaturverzeichnis
Einleitung
„Die deutsche Schule weiß viel, nur von Kindern weiß sie wenig.“
Dieses Zitat unbekannter Herkunft spiegelt nach Veröffentlichung der PISA-Ergebnisse vielleicht die Meinung vieler über das deutsche Schulsystem wieder. Wir selektieren zu früh und haben seit dem Ende des zweiten Weltkriegs unsere Schulen und ihr Organisationssystem nicht wesentlich zum Besseren verändert. Solche und ähnliche Aussagen bekommt man von Eltern, Lehrern, aber auch von Schulexperten zu hören.
Doch hat das deutsche Bildungssystem wirklich nur Nachteile und schlechte Seiten? Oder kann man ihm bei genauerem Hinsehen doch auch etwas Positives abgewinnen?
„Die englische Schulbildung ist die beste der Welt - falls man sie überlebt.“
So äußerte sich Peter Ustinov über das englische Schulwesen. Die meisten Nicht-Engländer sind wahrscheinlich der Meinung, dass Bildung in England stark vom Verdienst der Eltern abhängig ist und die meisten Kinder und Jugendlichen eine Privatschule besuchen. Außerdem fallen einem im Zusammenhang mit England und Schule sofort die Schuluniformen ein, die die Schüler der meisten Schulen während der Unterrichtszeit tragen.
Ist das englische Schulsystem besser oder schlechter als das deutsche? Oder haben beide ihre Vor- und Nachteile?
Dieser Frage soll in der vorliegenden Arbeit nachgegangen werden. Dafür wird zunächst eine detaillierte Beschreibung der beiden Bildungssysteme angefertigt. Diese Beschreibung enthält sowohl einen Überblick über die Geschichte der beiden Systeme, als auch eine Darstellung des gegenwärtigen Aufbaus. Des Weiteren werden die Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern und Eltern und allgemeingültige Details des Schullebens skizziert. Anschließend werden die Ergebnisse der beiden Länder in PISA 2009 und TIMSS 2007 kurz miteinander verglichen und die Stärken und Schwächen der Bildungssysteme aufgezeigt. Am Ende soll in einem Fazit geklärt werden, ob eines der beiden Systeme als besser oder schlechter bezeichnet werden kann oder ob sowohl das deutsche, als auch das englische Schulsystem seine Berechtigung haben.
Da in Deutschland die Kulturhoheit bei den einzelnen Bundesländern liegt und die Schulsysteme sich in manchen Aspekten stark unterscheiden, wird in manchen Fällen ein Beispiel aus einem Bundesland, meist Bayern, angeführt und zum Vergleich hergezogen. Was England betrifft, soll so weit wie möglich auf das englische Schulsystem eingegangen werden. Bietet sich diese Möglichkeit bei einigen Daten nicht, wird auf die Daten des Vereinigten Königreichs zurückgegriffen.
Zudem soll in dieser Arbeit nur der Pflichtschulbereich und die weiterführenden Schulen beleuchtet werden. Der Elementarbereich, die universitäre und berufliche Ausbildung werden größtenteils außer Acht gelassen.
I. Vergleich der Schulsysteme
A. Das deutsche Schulsystem
1. Geschichte und Reformen
Das deutsche Bildungssystem hat seinen Ursprung bereits im 9. Jahrhundert. Damals entstanden die sogenannten Klosterschulen. Ihnen folgten im 12. Jahrhundert die Dom- und Stiftschulen. Sie gelten als die Vorläufer der späteren Gymnasien. Zu dieser Zeit verfügten fast ausschließlich Geistliche über Fähigkeiten im Lesen und Schreiben.
Durch die veränderten Lebensbedingungen im Mittelalter war es nun auch für Händler und anderen Teile der Bevölkerung unerlässlich, Lesen und Schreiben zu können. Deswegen entstanden zu jener Zeit private und kommunale Schulen, in denen diese elementaren Techniken erlernt werden konnten. Aus diesen Schreib- und Rechenschulen, die vom 13. bis zum 18. Jahrhundert sehr beliebt waren, entwickelten sich die Volksschulen (vgl. Döbert 2010: 175).
Ab dem Ende des 18. Jahrhunderts begann die Schicht des Bürgertums stark zu wachsen und es stieg der Bedarf an Schulen, die sich den gesellschaftlichen Veränderungen anpassten. Die Realschule war eine Einrichtung für Schüler, die sich über die Volksschule hinaus bilden, aber keine akademische Laufbahn einschlagen wollten oder konnten (vgl. Keck 2009: 160).
So entstand im 19. Jahrhundert ein dreigliedriges Schulsystem, das sich den Interessen der Drei-Klassen-Gesellschaft in Deutschland anpasste. Träger von Schulen ist seit Ende des 18. Jahrhunderts vorwiegend der Staat in Gestalt der Länder. Kurz vor Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden erste selbstständige Unterrichtsministerien. Diese waren für die äußeren Schulangelegenheiten wie die Einrichtung und Unterhaltung von Schulen zuständig. Die Aufsicht über die inneren Schulangelegenheiten, also die Inhalte des Unterrichts und die Lehrer, hatte die Kirche inne (vgl. Döbert 2010: 175)
Eine einheitliche Regelung für das Schulsystem gab es auch in der Weimarer Republik (1918-1933) noch nicht. Eine verbindliche Regelung war allerdings die vom Reichsgrundgesetz 1920 eingeführte vierjährige Grundschule, die aufgrund eines Verbots von privaten Vorschulen von allen Schülern der unteren Jahrgänge besucht werden sollte. Die strikte Klassentrennung wurde in der Grundschule also aufgehoben (vgl. Herrlitz 2009: 121). Die Mittelschule umfasste in der Weimarer Republik neun Jahrgangsstufen, die in Unter-, Mittel- und Oberstufe unterteilt waren (vgl. Herrlitz 2009: 128). Außerdem wurde 1918 durch die Weimarer Reichsverfassung der Schulbesuch verpflichtend. Bis zu diesem Zeitpunkt herrschte lediglich eine Unterrichtspflicht, was bedeutet, dass Kinder auch im häuslichen Umfeld unterrichtet werden konnten (vgl. Döbert 2010: 176).
In der Zeit des Dritten Reichs wurde die Kulturhoheit der Staaten aufgeboben und die Schulverwaltung in Gestalt des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung zentralisiert. Nach dem Reichsschulpflichtgesetz sollte eine „lückenlose Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend vom 6. bis zum 18. Lebensjahr“ (Herrlitz 2009: 148) sichergestellt werden. Der Unterricht fand in Volks-, Mittel- und Oberschulen statt. Daneben wurde 1941 die Hauptschule als neue Volksschuloberstufe eingerichtet, denn es sollte jeder Schüler mit „besonderer Begabung“ zum Besuch einer „gehobenen Schule“ verpflichtet werden. Bis hierhin können die politischen Entscheidungen, die das Schulwesen betreffen, als harmlos bezeichnet werden. Doch gab es neben den bereits vorgestellten Schulen auch Einrichtungen wie die „Nationalpolitischen Erziehungsanstalten“ und die „Adolf-Hitler-Schulen“, die als nationalpolitische Ausleseschulen angesehen wurden. Hier sollten zukünftige Führungskräfte herangezogen werden.
Rückblickend kann man feststellen, dass das NS-Regime zu keiner Zeit über ein durchdachtes Konzept verfügte, das als Grundlage für die längerfristig geplante Neugestaltung des Schulwesens hätte dienen können (vgl. Herrlitz 2009: 148).
Nach dem 2. Weltkrieg wurde Deutschland bekanntlich in vier Besatzungszonen geteilt und es entstanden unterschiedliche Bildungssysteme. Zunächst ging es hauptsächlich um den Wiederaufbau der Schulen, die Einstellung von politisch unbelasteten Lehrern und die Re-education des Volkes. Das dreigliedrige Schulsystem blieb weiterhin erhalten (vgl. Ipfling 2007: 61). In der Kritik standen die Eliteschulen, befürwortet wurden gleiche Bildungschancen für alle und kostenfreier Unterricht. Deswegen sprach sich der Kontrollrat für ein integriertes, stufenartiges Bildungswesen aus, das mit dem amerikanischen Schulsystem zu vergleichen ist (vgl. Herrlitz 2009: 148).
In der Sowjetischen Besatzungszone wurde eine achtjährige Einheitsschule eingeführt, die später durch die Polytechnische Oberschule ersetzt wurde. Das gesamte Bildungswesen war marxistisch-lenistisch ausgerichtet (vgl.- www.fr-online.de: Schule in der Sowjetischen Besatzungszone).
Die Hoheitsgewalt lag zunächst bei den Alliierten, ging in Westdeutschland dann aber auf die einzelnen Bundesländer über (vgl. Dühlmeier 2009: 163).
Der am 31. August 1990 geschlossene Einigungsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland enthält grundlegende Bestimmungen, die eine gemeinsame und vergleichbare Grundstruktur des deutschen Schulwesens schaffen sollen (vgl. Europäische Kommission 2009/10: 24). Es mussten fast 6000 Polytechnische Oberschulen geschlossen und in Schulen des gegliederten Systems wie es in der BRD vorhanden war, umgebaut werden. Nicht alle neuen Bundesländer passten sich der vorherrschenden Schulpolitik an. So blieb Brandenburg beispielsweise bei einer Grundschulzeit von sechs Jahren, während alle anderen Länder eine vierjährige Grundschule übernahmen. Die Entstehung unterschiedlicher Schulsysteme ließ die Frage aufkommen, ob es so zu einem dramatischen Ost-West-Gefälle kommen könne. Die nationale Ergänzung zur internationalen Schulstudie PISA bestätigt diese Annahme nicht.
Der „PISA-Schock“ bewirkte jedoch ein Umdenken in Deutschland. Die Studien PISA, TIMSS und IGLU lassen die deutschen Schüler nicht in positivem Glanz erstrahlen. Im internationalen Vergleich zeigte sich der Modernitätsrückstand des deutschen Bildungssystems. Die Ergebnisse setzten einige Reformbewegungen in Gang. So verbreitet sich das Konzept der Ganztagsschule in Deutschland immer mehr und das Augenmerk wird verstärkt auf den Output gelegt. Daneben wurden länderübergreifende Bildungsstandards formuliert, um einen besseren Vergleich der einzelnen Bundesländer zu gewährleisten (vgl. Herrlitz 2009:242ff). Außerdem sollen möglichst alle Kinder, auch solche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, mit sechs Jahren eingeschult und in einer gemeinsamen Grundschule unterrichtet werden (vgl. van Ackeren 2009: 65).
2. Allgemeine Daten zur Bundesrepublik Deutschland
Der Ausländeranteil in Deutschland betrug am 31.12.2008 8,8% (vgl. www.statisik-portal.de: Gebiet und Bevölkerung). Im Jahre 2005 gehörten 31% der deutschen Bevölkerung der römisch-katholischen und 30,8% der evangelischen Kirche an. Der Großteil von 32,5% war konfessionslos und 3,9% muslimisch. 1,8% waren Angehörige anderer Religionen (vgl. www.fowid.de: Religionszugehörigkeit 2005). Nach Altersgruppen aufgeteilt waren im Jahre 2009 18,8% unter 20, 24,3% zwischen 20 und 40, 31% zwischen 40 und 60, 20,8% zwischen 60 und 80 und 5,1% 80 Jahre und älter (vgl. www.destatis.de: Bevölkerung nach Altersgruppen).
Im Jahr 2010 gab es in den Deutschland 3.244.470 Arbeitslose. Das entspricht einem Anteil von etwa 4% der Gesamtbevölkerung (vgl. www.de.statista.com: Arbeitslosenzahlen).
Außerdem wurden 2009 ca. 6 Millionen Straftaten registriert (vgl. www.de.statista.com: Straftaten).
Die deutsche Infrastruktur kann im internationalen Vergleich als überdurchschnittlich gut bezeichnet werden. Sowohl was das Verkehrswesen (Straßennetz, Schienennetz, Flughäfen, Heliports, Wasserwege, Anzahl der Handelsschiffe und Häfen), als auch das Kommunikationswesen (Telefonsystem, Anzahl der Festnetzanschlüsse und Handys, Radio- und Fernsehstationen, Internethosts und -nutzer) betrifft, befindet sich die Bundesrepublik durchgehend unter den ersten 25 Ländern der Weltrangliste (vgl. www.lexas.net: Infrastruktur Deutschland).
3. Rechtliche Rahmenbedingungen des deutschen Schulsystems
3.1 Das Grundgesetz
Laut Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates (vgl. www.dejure.org: Grundgesetz). Der Staat hat also das Recht und somit auch die Verpflichtung zur Verwaltung von Schulen. Wer aber ist der Staat? Die Antwort auf diese Frage gibt der Artikel 30 des Grundgesetztes. Hier wird geregelt, dass die einzelnen Bundesländer die Ausübung dieser Pflichten übernehmen (vgl. www.dejure.org: Grundgesetzt Art. 7). Die Länder haben also die Hoheit über Verwaltung, Rechtsprechung und Finanzen der Schulen inne. In Deutschland herrscht somit der sog. Kulturföderalismus (vgl. Kulow 2009: 192). Zu den weiteren Aufgaben der einzelnen Staaten gehören auch die Bestimmung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, die Ordnung der Schulverfassung, die Regelung der Rechtsstellung der Lehrkräfte, die Normierung der Bildungs- und Lernziele durch Curricula und Lehrpläne und die Zulassung von Schulbüchern und anderen Unterrichtsmaterialien (vgl. Döbert 2010: 181).
3.2 Die Schulaufsicht und Schuladministration
Im Rahmen der Schulaufsicht soll das Schulsystem kontrolliert und die jeweilige Schulpolitik umgesetzt werden. Sie ist also die Rechtsaufsicht des Staates (vgl.Kulow 2009: 192). Die Spitze der Schulaufsicht bildet das jeweilige Schul- bzw. Kultusministerium, von dem die wesentlichen Vorgaben ausgehen. Handelt es sich hierbei um wesentliche Vorgaben, wie z.B. grundrechtsrelevante Bereiche, müssen diese von der Legislative, also vom Landtag, erlassen werden. Gegenstände der Verordnungen des Kultusministeriums sind unter anderem die Fächerverteilung, der Umfang des Unterrichtsangebots und die Erstellung der Lehrpläne. Die Schulaufsicht umfasst die Fachaufsicht über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schulen, die Rechtsaufsicht und die Dienstaufsicht über die Lehrerschaft.
In Deutschland dominierte bis vor kurzem die Input-Steuerung. Das Bildungswesen wurde über Eingabefunktionen wie Finanzmittel, Einsatz von Sachmitteln, Ausbildung des Personals und Rechts- und Verwaltungsvorschriften gesteuert. Man war der Meinung, dass sich mit Hilfe dieser Mittel das gewünschte Ergebnis, also der Output, von selbst einstelle. Nun geht man zum outputorientierten Modell über, was zur Folge hat, dass die Einzelschulen über größere Handlungsspielräume verfügen und mehr und besser evaluiert werden können (vgl. Döbert 2010: 182ff).
3.3 Grenzen des Staates
Dem Staat wird vom Grundgesetz zwar ein Gestaltungsspielraum gewährt, dieser ist aber nicht unbegrenzt. Denn „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht [...].“ (www.dejure.org: Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) Laut dem Bundesverfassungsgericht haben die Eltern trotzdem keinen alleinigen Erziehungsanspruch. Vielmehr sollen das elterliche und das schulische Erziehungsrecht sinnvoll zusammenarbeiten. So bleibt z.B. die Bestimmung über den schulischen Werdegang des Kindes Recht der Eltern.
Auch wenn es sich beim Schulverhältnis um ein so genanntes Sonderstatusrecht handelt, bei dem die Erfüllung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags im Vordergrund steht, dürfen die Grundrechte der Schüler nicht verletzt werden (vgl. Kulow 2010: 195). Das Gleichbehandlungsgebot fordert beispielsweise das Recht auf gleichen Zugang zu den Schulen (vgl. www.dejuris.org: Grundgesetz Art. 3).
3.4 Die Kultusministerkonferenz (KMK)
Der Kulturföderalismus bietet nicht nur unbestreitbar Vorteile. Durch ihn kommt es zu einer mangelnden Vergleichbarkeit von Zeugnissen und Abschlüssen, was zu ungleichen Bewerbungsvoraussetzungen um Arbeits- oder Hochschulplätze führt, Die Bewegungsfreiheit der Bürger ist also eingeschränkt.
Deswegen hat es sich die 1948 gegründete KMK zur Aufgabe gemacht, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. Ihr Anliegen ist es, gemeinsame Standards für alle Länder zu schaffen. Die KMK ist ein Element des kooperativen Föderalismus, der sich durch eine gute Zusammenarbeit der einzelnen Länder auszeichnet. Zurzeit ist eine Diskussion über ein zentrales Abitur im Gange, für das sich schon einige Bundesländer entschieden haben (vgl. Kulow 2009: 196).
4. Schulträgerschaft und Schulfinanzierung
In Deutschland wurden 2005 im Sekundarbereich etwa 8000 US-Dollar pro Schüler ausgeben. Das entspricht dem OECD-Durchschnitt (vgl. OECD 2008: 223). Doch wer kommt für diese Ausgaben auf? Der Besuch von öffentlichen Schulen ist in Deutschland bekanntlich unentgeltlich.
Insgesamt wurden in Deutschland 2005 142 Milliarden Euro für Bildung ausgegeben (vgl. van Ackeren 2009: 109). Diese Kosten werden zwischen dem Bund, den Ländern, den Kommunen und privaten Trägern aufgeteilt. Da die Kulturhoheit bei den Ländern liegt, sind sie auch für den Großteil der Finanzierung verantwortlich (vgl. Dreyer 2011). Zusammen mit den Gemeinden übernehmen sie etwa 90% der anfallenden Kosten. Die Gemeinden kommen für die Kosten des nicht-lehrenden Personals und die Sachkosten auf, während die Lehrenden von den Kultusministerien bezahlt werden. Zum Ausgleich erhalten die Kommunen für bestimme Leistungen, wie Schülertransport, Erstattungen von den Ländern. Außerdem bezuschussen die Länder den Schulbau und andere laufende Kosten. Insgesamt übernehmen die Bundesländer ca. 80% und die Gemeinden ca. 19% der Kosten (vgl. Europäische Kommission 2009/10: 70).
2005 gab Deutschland nur 2% des Bruttoinlandsprodukts für den Primar- und Sekundarbereich I aus. Der OECD-Durchschnitt liegt bei 2,5%. Verhältnismäßig am meisten wurde in Island in die Bildung investiert. Hier wurden 3,9% des Bruttoinlandsprodukts ausgegeben (vgl. OECD 2008: 258).
In Deutschland herrscht Lernmittelfreiheit. Das bedeutet, Schulbücher und andere Medien werden den Schülern unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Regelungen können sich aber je nach Bundesland unterscheiden (vgl. www.kmk.org: Lern- und Lehrmittel).
Auch private Schulen werden in Deutschland staatlich finanziert bzw. unterstützt (vgl. Döbert 2010: 184).
5. Struktur des deutschen Bildungssystems
5.1 Pflichtschulen
Wie bereits erwähnt, beträgt die Schulpflicht in Deutschland, die Berufsausbildung nicht mit einbezogen, neun Jahre, in einigen Ländern sogar 10 Jahre und beginnt meist mit dem sechsten Lebensjahr. Die Schulpflicht erfüllt, wer in dieser Zeit an fünf Tagen der Woche eine allgemeinbildende Schule besucht (vgl. Döbert 2010: 186f).
5.1.1 Grundschule
Die Schullaufbahn beginnt für alle Schüler mit der Grundschule. Diese umfasst in der Regel die Klassen 1 bis 4, in wenigen Bundesländern geht sie bis einschließlich Klasse 6. (vgl. Döbert 2010: 186).
Nach Schorch ist die Grundschule als „grundlegende Schule, als erste Schule im institutionalisierten Bildungssystem, als gemeinsame Schule für alle Kinder des Volkes und als kindgemäße Schule“ anzusehen (Schorch 2009: 230).
Die Grundschule hat, laut dem Lehrplan für Bayern, einen Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen. Dieser umfasst beispielsweise fächerübergreifende Bereiche wie Familien- und Sexualerziehung, Freizeiterziehung, Gesundheitserziehung, interkulturelle Erziehung, Umwelterziehung und Medienerziehung (vgl. www.isb.bayern.de: Lehrplan Grundschule).
In der Primarstufe soll grundlegende Bildung als Anfang von Allgemeinbildung vermittelt werden. In ca. 22 Schulstunden im ersten und zweiten Jahr und ca. 28 im dritten und vierten Jahr sollen die Schüler grundlegende Handlungstechniken und Fertigkeiten erlernen, die sie auf ihr weiteres Schulleben vorbereiten (vgl. Schorch: 2009: 231f). Der Fächerkanon enthält meist Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Kunst, Musik, Sport und immer öfter auch eine Fremdsprache (vgl. www.privatschulberatung.de: Grundschule). Die durchschnittliche Klassengröße lag im Jahr 2006 bei etwa 23 Schülern pro Klasse und es kamen 18,7 Schüler auf eine Lehrperson (vgl. OECD 2008: 461, 475)
5.1.2 Hauptschule
In vielen Bundesländern ist die Hauptschule keine eigenständige, sondern eine integrative Schule. So kann der Hauptschulabschluss in Brandenburg an Oberschulen, in Bremen und Sachsen-Anhalt an Sekundarschulen, in Mecklenburg-Vorpommern an Regionalen Schulen, im Saarland an Erweiterten Realschulen, in Sachsen in Mittelschulen und in Thüringen an Regelschulen erworben werden. In Schleswig-Holstein werden die Haupt- und Realschulen gerade in Regionalschulen und die Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen umgewandelt. Außerdem werden die Haupt, Real- und Regionalschulen in Rheinland-Pfalz zu Realschulen plus (vgl. Europäische Kommission 2009/10: 115). Trotz rückläufiger Schülerzahlen ist die Hauptschule in Bayern nach wie vor eine eigenständige Schule im dreigliedrigen Schulsystem. Hier ging im Schuljahr 2010/11 die Zahl der Hauptschüler um 4,5% zurück (vgl. www.br-online.de: Sorgenkind Hauptschule)
Die Hauptschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9, in manchen Bundesländern endet sie mit der zehnten Klasse. Sie ist als Pflichtschule zu bezeichnen, da alle Schüler, die nach der Primarstufe nicht die Realschule oder das Gymnasium besuchen, ihre Schulpflicht hier erfüllen müssen (vgl. Ipfling 2009: 236) Laut dem Lehrplan liegt der Schwerpunkt dieser Schulart auf dem Praxisbezug. Schließlich will die Hauptschule ihre Schüler im Idealfall auf eine Berufsausbildung im Handwerk, der Industrie oder ähnlichen Bereichen vorbereiten. In der Hauptschule wird eine grundlegende Allgemeinbildung vermittelt. Die Schüler sollen zu mündigen Bürgern erzogen werden und lernen, Verantwortung für sich und ihre Mitmenschen zu übernehmen (vgl. www.isb.bayern.de: Lehrplan Hauptschule).
In den meisten Hauptschulen kann der so genannte Mittlerer-Reife-Zug besucht werden. Hier absolvieren die Schüler freiwillig nach der 9. Jahrgangsstufe ein weiteres Schuljahr. Die Klassen werden bereits im siebten Jahrgang gebildet. Wie der Name bereits erwarten lässt, kann hier der Mittlere Schulabschluss erlangt werden.
Wer die neunte Jahrgangsstufe erfolgreich besucht hat, erhält den erfolgreichen Hauptschulabschluss. Durch eine gesonderte Prüfung können die Absolventen bei Bestehen den qualifizierenden Hauptschulabschluss erreichen. Ein Sonderfall ist der qualifizierende berufliche Bildungsabschluss. Dieser wird bei guten Leistungen in der Berufsausbildung verliehen. (vgl. isb.bayern.de: Lehrplan Hauptschule). Im Schuljahr 2008/09 absolvierte in Bayern 37.445 Schüler die Hauptschule erfolgreich, davon erhielten 22.901 den qualifizierenden Hauptschulabschluss (vgl. www.verwaltung.bayern.de: Schüler- und Absolventenprognose 2010).
5.2 Weiterführende Schulen
5.2.1 Realschule
Der Besuch der Realschule ist ab der fünften, bzw. in Ländern mit sechsstufiger Grundschule ab der der siebten Klasse möglich. Aufgabe dieser weiterführenden Schule ist die Vermittlung einer erweiterten Allgemeinbildung (vgl. Europäische Kommission 2009/10: 115).
Die Schüler sollen auf Ausbildungsberufe wie beispielsweise im kaufmännischen Bereich oder auch auf den Besuch einer weiterführenden Schule vorbereitet werden. Um dem breiten Fächer an Interessen und Neigungen gerecht zu werden, bietet die Realschule verschiedene Zweige und Wahlpflichtbereiche an (vgl. Fees 2009: 248f). Einer der Wahlpflichtbereiche muss meist ab der siebten Jahrgangsstufe gewählt werden. In Bayern wird zwischen vier Wahlpflichtfächergruppen unterschieden: dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich, dem wirtschaftlichen Bereich, dem Bereich mit dem Schwerpunkt auf die Fremdsprache Französisch und dem musisch-gestaltenden, hauswirtschaftlichen oder sozialen Bereich. Der Schwerpunkt des letztgenannten Bereichs hängt vom Angebot der einzelnen Schulen ab. Insgesamt besuchen die Schüler und Schülerinnen jedoch zu 80% den gleichen Unterricht. (vgl. www.realschule.bayern.de: Wahlpflichtfächergruppen).
Zum allgemeinen Fächerkanon der Realschule gehören Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, meist Englisch, Physik, Chemie, Biologie, Erdkunde, Geschichte, Politik, Musik, Kunst, Sport und Religionslehre (vgl. Europäische Kommission 2009/10: 115f).
Da die meisten Realschüler nach dem Abschluss der zehnten Jahrgangsstufe eine Ausbildung beginnen und die Realschule stark mit der Wirtschaft verbunden ist, absolvieren die Schüler während ihrer Schulzeit verschiedene Praktika in unterschiedlichen Arbeitsbereichen (vgl. Fees 2009: 249)
Mit dem erfolgreichen Abschließen der zehnten Klasse und der bestandenen Abschlussprüfung erhalten die Schüler den Mittleren Bildungsabschluss, der in den unterschiedlichen Bundesländern verschiedene Bezeichnungen erhalten hat. Dieser Abschluss ermöglicht den Zugang zu berufsqualifizierenden und studienqualifizierenden Bildungsgängen (vgl. Fees 2009: 249).
Im Schuljahr 2009/10 besuchten 236.340 Kinder und Jugendliche eine Realschule. 36.790 von ihnen beendeten ein Jahr zuvor die zehnten Klasse erfolgreich und erhielten den Realschulabschluss (vgl. www.verwaltung.bayer.de: Schüler und Absolventenprognose 2010).
Als eigenständige Schule kommt die Realschule nur in Bayern und Baden-Württemberg vor. In den übrigen Bundesländern ist sie, wie die Hauptschule, eine integrative Schule, wobei in der fünften und sechsten Jahrgangsstufe noch integrativ, in den folgenden Stufen eher differenziert unterrichtet wird (vgl. Fees 2009: 248).
5.2.2 Gymnasium
Mit 384.698 Schülern im Schuljahr 2009/10 entfiel in Bayern der größte Schüleranteil auf die Gymnasien (vgl. vgl. www.verwaltung.bayer.de: Schüler und Absolventenprognose 2010). Auch in ganz Deutschland besuchen die meisten Kinder und Jugendlichen nach der Grundschule ein Gymnasium (vgl. Haag 2009: 257).
Den Schülern soll hier eine vertiefte allgemeine Bildung vermittelt werden. Dies geschieht in den Klassen 5 bis 10 in den Fächern Deutsch, in mindestens zwei Fremdsprachen, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Erdkunde, Geschichte, Politik, Musik, Kunst, Sport und Religionslehre. In Bundesländern mit sechsjähriger Grundschuldauer beginnt das Gymnasium mit der siebten Jahrgangsstufe. Je nach Bundesland endet es nach der 12. bzw. 13. Klasse mit einer Abiturprüfung (vgl. Europäische Kommission 2009/10: 116).
Durch die Neuregelung der gymnasialen Oberstufe des so genannten G8 hat sich viel verändert. Auch in Bayern fällt das 13. Schuljahr nun komplett weg, die Oberstufe besteht jetzt aus den Klassen 11 und 12. Diese beiden Schuljahre werden in vier Semester aufgeteilt (vgl. www.by.juris.de: GSO §47).
Neu ist, dass eine Abiturprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik und in einer Fremdsprache verpflichtend ist. Insgesamt besteht das Abitur aus fünf Fächern. Außerdem belegen die Schüler ein wissenschaftspropädeutisches Seminar und ein Projektseminar. Durch diese Seminare sollen die Schüler wissenschaftliches Arbeiten lernen bzw. sich die Studien- oder Berufswahl erleichtern (vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Die Oberstufe des Gymnasiums in Bayern).
Nach dem erfolgreichen Abschließen der Abiturprüfungen wird die allgemeine Hochschulreife verliehen. Während der Schulzeit wird mit Bestehen der zehnten Klasse der Mittlere Bildungsabschluss erreicht (vgl. www.km.bayern.de: Das Gymnasium in Bayern)
5.2.3 Gesamtschule
In einer Gesamtschule werden Schüler mit unterschiedlichen Begabungen und Niveaustufen in derselben Schule unterrichtet. Dabei wird auf einer Aufgliederung in Hauptschule, Realschule und Gymnasium verzichtet. In den meisten Fällen sind Gesamtschulen als Ganztagsschulen angelegt und umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 10 (vgl. Bönsch 2009: 262).
In der sechsten Klasse wählen die Schüler zum bereits bestehenden Fächerkanon ein weiteres Fach aus den Bereichen Fremdsprache, Arbeitslehre oder Naturwissenschaft und setzen somit einen ersten individuellen Schwerpunkt. Ab der achten Klasse wird eine weitere dritte Fremdsprache angeboten (vgl. www.schulministerium.nrw.de: Die Gesamtschule).
Ab der siebten Klasse erfolgt der Unterricht in einigen Fächern differenzierter. Mathematik und die ersten Fremdsprache werden in so genannten Fachleistungskursen unterrichtet. Diese Kurse unterscheiden sich bezüglich des Anforderungsniveaus. In Hessen erfolgt die Einteilung in A-, B- und C-Kurse entsprechend der drei Bildungsgänge. In den Fächern Chemie und Physik erfolgt diese Differenzierung ab der neunten Klasse. Die Einteilung erfolgt in allen Fächern individuell (vgl. www.igs.bildung.hessen.de: Die Struktur der Integrierten Gesamtschule).
Neben der gerade beschriebenen integrativen gibt es außerdem die kooperative Gesamtschule. Hier sind die verschiedenen Schulzweige noch zu finden, arbeiten aber eng zusammen, so dass eine Kooperation und Integration von Schülern, Lehrern und des gesamten Schullebens entstehen kann (vgl. Bönsch 2009: 268).
Der Fächerkanon von Gesamtschulen entspricht dem der Haupt- und Realschule und des Gymnasiums. Zudem können hier alle Abschlüsse erworben werden, die die Sekundarstufe I anbietet. Manche Gesamtschulen verfügen außerdem über eine gymnasiale Oberstufe (vgl. www.schulministerium.nrw.de: Die Gesamtschule).
5.3 Ganztagsschulen
Die Anzahl von Ganztagsschulen ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Bund und Länder haben erhebliche finanzielle Mittel für den Ausbau von Schulen zu Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt. Die meisten Ganztagsschulen sind im Primar- und Sekundarbereich I zu finden.
Im Jahr 2008 kamen weitere 2.000 Schulen hinzu. Dies soll dazu führen, dass auch Kinder aus sozial schwächeren Familien gefördert werden können. Außerdem steigt der Bedarf an ganztäglicher Betreuung bedingt durch die zunehmende Berufstätigkeit von Müttern an (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2010: 73).
Zurzeit existieren drei Organisationsformen der Ganztagsschule: die offene, die teilweise gebundene und die voll gebundene Form. In Schulen der offenen Form steht es den Schülern frei, ob sie das ganztägige Angebot wahrnehmen möchten. Die teilweise gebundene Organisationsform ist dadurch gekennzeichnet, dass sich bestimmte Schüler über einen längeren Zeitraum verpflichten, die Ganztagsschule zu besuchen. Für alle Schüler obligatorisch ist das Nachmittagsangebot bei der voll gebundenen Form (vgl. Rekus 2009: 271).
Am meisten zugenommen hat die Zahl der offenen Ganztagsschulen. Vor allem Grundschulen, Realschulen und Gymnasien bieten diese Form an. Der Anteil von Ganztagsschulen ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. In Sachsen sind 95% aller Schulen Ganztagsschulen, in Bayern nur 24%. Diese Schulen werden in Sachsen von 69% und in Bayern von 5% der Schüler besucht (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2010: 74f). Betrachtet man diese Zahlen, ist es ungewiss, ob auch allen Schülern, für die diese Form der Schule entwickelt wurde, die erhoffte Hilfe zuteilwird.
Da sich Schüler von Ganztagsschulen bis zum späten Nachmittag bzw. frühen Abend in der Schule aufhalten, wird in der Mittagspause nach dem Vormittagsunterricht ein Mittagessen angeboten. Manche Schulen verteilen den Unterricht auf den Vormittag und Nachmittag, dazwischen finden betreute Aktivitäten oder Ruhephasen statt. In den meisten Fällen wird der Nachmittag aber nicht für Unterricht, sondern hauptsächlich für die Betreuung der Schüler genutzt. So können in dieser Zeit die Hausaufgaben unter Aufsicht und Mithilfe der Lehrenden angefertigt oder unterschiedliche Arbeitsgruppen besucht werden. Betreut werden die Schüler hier nicht nur durch die Lehrerschaft, sondern auch durch Sozialpädagogen und manchmal sogar durch Eltern (vgl. Rekus 2009: 271).
Um für ein solches Angebot geeignet zu sein, müssen Schulen besondere räumliche Voraussetzungen erfüllen. Es muss die Möglichkeit gegeben sein, ein warmes Mittagessen anbieten zu können und genügend Räume für die verschiedenen Schülergruppen und ihre Aktivitäten zur Verfügung stehen (vgl. Rekus 2009: 272). Diese Voraussetzungen versuchen Bund und Länder mit dem Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung, in dessen Rahmen 4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt wurden, zu schaffen (vgl. Europäische Kommission 2009/10: 128).
5.4 Übergänge im deutschen Schulsystem
5.4.1 Übergang von der Grundschule in den Sekundarbereich I
Am Ende der Grundschulzeit stellt sich in allen Familie die Frage, welche Schule für das Kind die beste ist. Je nach Bundesland kann nach der Grundschule eine Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, ein Gymnasium oder damit vergleichbare Schulen besucht werden. Auch die Kriterien für die Aufnahme an einer weiterführenden Schule unterscheiden sich von Land zu Land.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In Bayern wird im Mai des vierten Grundschuljahrs ein Übertrittszeugnis mit einer Schulempfehlung ausgestellt, Für den Übertritt an die Hauptschule bedarf es keiner weiteren Verfahren, der Übertritt an die Realschule oder das Gymnasium ist von der Eignung der Schüler abhängig. In einem Übertrittszeugnis werden die so genannten Jahresfortgangsnoten in allen Fächern festgehalten und eine Durchschnittsnote aus den Fächern Mathematik, Deutsch und Heimat- und Sachunterricht errechnet. Ergänzend hinzu kommt eine Bewertung des Lern- und Arbeitsverhaltens sowie des Sozialverhaltens.
Um in die fünfte Klasse der Realschule übertreten zu können, darf die Durch-schnittsnote aus Mathematik, Deutsch und Heimat- und Sachunterricht nicht schlechter als 2,66 sein. Für einen Übertritt in die fünfte Klasse eines Gymnasiums muss eine Durchschnittsnote von 2,33 oder besser erreicht werden.
Schüler, die die erforderten Noten nicht erreichen, haben die Möglichkeit an einem dreitägigen Probeunterricht in der angestrebten Schulform teilzunehmen. Hier müssen sie mündliche und schriftliche Leistungen in Deutsch und Mathematik erbringen, die sich auf den Lerninhalt der vierten Klasse beziehen. Um den Probeunterricht zu bestehen, muss in einem Prüfungsfach mindestens die Note 3 und im anderen mindestens die Note 4 erreicht werden. Auch bei einem Nichtbestehen ist der Übertritt an die weiterführende Schule auf Wunsch der Eltern möglich, sofern in beiden Fächern mindestens die Note 4 erreicht wurde (vgl. www.kmk.org: Übergang von der Grundschule in Schulen des Sekundarbereichs I).
5.4.2 Von der Hauptschule zum Abitur
Trotz ihres schlechten Rufs bietet die Hauptschule zahlreiche Übergangs-möglichkeiten. In Bayern können Schüler nach der fünften Klasse einer Hauptschule in die fünfte Klasse einer Realschule oder eines Gymnasiums wechseln. Dafür wird in den Fächern Deutsch und Mathematik ein Notendurchschnitt von 2,0 bzw. 2,5 benötigt. Wird dieser Durchschnitt nicht erreicht, kann durch die Lehrerkonferenz der bisherigen Schulen in Härtefällen trotzdem die Eignung zum Übertritt bescheinigen.
Ein Übertritt von der fünften Klasse einer Hauptschule in die sechste Klasse eines Gymnasiums ist nur nach einer bestandenen Aufnahmeprüfung möglich. Um nach der fünften Hauptschulklasse in eine sechste Klasse der Realschule aufgenommen zu werden, muss im Jahreszeugnis der Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens 2,0 betragen. Ist dies nicht der Fall, muss ebenfalls eine Aufnahmeprüfung bestanden werden (vgl. www.km.bayern.de: So geht die Schulkarriere weiter).
Desweitern können Schüler, wie bereits erwähnt, innerhalb der Hauptschule den Mittlere-Reife-Zug besuchen.
Meistens beginnen Schüler mit Hauptschulabschluss bzw. qualifizierenden Hauptschluss nach der neunten Klasse eine Berufsausbildung mit begleitendem Besuch einer Berufsschule (vgl. www.schulberatung.bayern.de: Das System).
Außerdem ist der Besuch einer Wirtschaftsschule möglich. Hier kann ebenfalls der Mittlere Schulabschluss erreicht werden, der die oft als perspektivlos bezeichneten Hauptschüler bis zur fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife führen kann (vgl. www.schulberatung.bayern.de: Das System).
5.4.3 Übertrittsmöglichkeiten von der Realschule
Mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 in den Fächern Deutsch und Mathematik im Jahreszeugnis ist die Möglichkeit gegeben, nach Bestehen der fünften Klasse der Realschule in die fünfte Klasse eines Gymnasiums zu wechseln. Durch die Lehrerkonferenz kann auch hier eine Härtefallregelung getroffen werden.
Außerdem ist ein Übertritt von der fünften bzw. sechsten Klasse der Realschule in die sechste Klasse des Gymnasiums möglich. Hierfür werden eine Vorrückungs-erlaubnis und ein Notendurchschnitt von mindestens 2,0 in den Fächern Englisch, Deutsch und Mathematik benötigt. Wird der Durchschnitt nicht erreicht, kann durch eine bestandene Aufnahmeprüfung und eine erfolgreiche Probezeit der Besuch des Gymnasiums ermöglicht werden.
Ebenfalls kann nach der siebten oder auch nach höheren Klassen die nächste Jahrgangsstufe des Gymnasiums besucht werden. Voraussetzung ist eine erfolgreich absolviert Aufnahmeprüfung (vgl. www.km.bayern.de: So geht die Schulkarriere weiter).
6. Schüler
6.1 Allgemeines
Im Schuljahr 2009/2010 gab es in Deutschland 8.905.800 schulpflichtige Kinder und Jugendliche an allgemeinbildenden Schulen (vgl. www.statistik-portal.de: Bildung). Gemessen an der Bevölkerung von etwa 81.802.257 stellen sie einen Anteil von ca. 9% dar. Ca. 33% der Schüler besuchen die Primarstufe, ca. 51% die Sekundarstufe I und ca. 12% die Sekundarstufe II. Die restlichen 4% entfallen auf Sonderschulen und den Vorschulbereich (vgl. www.kmk.org: Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen 2000 bis 2009).
In Deutschland sind alle Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr schulpflichtig. Die Schulpflicht dauert in den meisten Bundesländern neun Vollzeitschuljahre. Für Jugendliche, die nach der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht keine weiterführende Schule besuchen, besteht Berufsschulpflicht. Deren Dauer ist je nach Ausbildungsberuf unterschiedlich, beträgt meist aber drei Jahre (vgl. euroai.org: Deutschland)
6.2 Schülerzahlen an öffentlichen und privaten Schulen
In Deutschland überwiegt die Zahl der öffentlichen gegenüber der der privaten Schulen. 2006 besuchten 96,7% aller Schüler im Primarbereich öffentliche Schulen. Im Sekundarbereich I waren es 92,1% und im Sekundarbereich II 91,4% (vgl. OECD 2009: 376).
Im Schuljahr 2008/09 besuchten insgesamt 700.000 Schüler, also 7,7%, allgemeinbildende Schulen in privater Trägerschaft. Die Zahlen steigen immer weiter an. Es ist zu vermuten, dass die erste PISA-Studie ein Anlass für die wachsenden Schülerzahlen war, die von 2001 bis 2008 um 2,1% anstiegen. Im gleichen Zeitraum von 1992 bis 1998 war ein nur zweieinhalbmal niedrigeres Wachstum zu verzeichnen (vgl. Weiß 2011: 21).
6.3 Dropout-Quote
Der Erfolg in der Schule bestimmt das Leben nachhaltig. Ein fehlender Schulabschluss erschwert es immens. Im Jahr 2008 verließen 64.800 Schüler die Schule ohne Hauptschulabschluss. Das entspricht etwa 5% aller Schüler dieses Jahrgangs (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2010: 314). Im Jahr 2006 waren es mit ca. 76.000 Schülern noch 8% der Bevölkerung zwischen 15 und 17 Jahren. Die Hälfte der Abgänger ohne Hauptschulabschluss waren Sonderschüler (vgl. Hennemann 2010).
Im Vergleich der Dropout-Quote der Bundesländer lässt sich ein Ost-West-Gefälle feststellen. 2008 verzeichneten Baden-Württemberg und Bayern mit 5,5% bzw. 6,3% die niedrigste Abbrecherrate. In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern lag sie bei 10,8% bzw. 9,9% (vgl. www.sueddeutsche.de 2009)
6.4 Geschlechterverhältnisse und -differenzen
In Deutschland sind Jungen an Hauptschulen und Sonderschulen deutlich häufiger vertreten als Mädchen. An Gymnasien ist der Mädchenanteil höher. An Real- und Gesamtschulen sind Jungen und Mädchen etwa gleich verteilt. Die Einschulung von Jungen wird häufiger zurückgestellt, während Mädchen öfter früher in die Schule kommen. (vgl. Kampshoff: 2007: 35).
Auch bei den Schulabschlüssen sind deutliche Differenzen zu erkennen. So erwerben Mädchen deutlich öfter einen Mittleren Schulabschluss und die Allgemeine Hochschulreife. In allen deutschen Bundesländern erreichen mehr Mädchen als Jungen das Abitur. In Bayern sind das 18,2 aller männlichen und 23,2% aller weiblichen Schüler (vgl. Kampshoff 2007: 36).
„Zwischen Mädchen und Jungen sind die Unterschiede in der Lesefähigkeit nach wie vor groß. Der Abstand entspricht hier in Deutschland mit 40 PISA-Punkten (dem Lernfortschritt eines Schuljahres) ziemlich genau dem OECD-Durchschnitt.“ (www.oecd.org: PISA 2009 - Ergebnisse Deutschland) Dagegen erbringen Jungen deutlich höhere Leistungen in Mathematik als ihre weiblichen Klassenkameraden (vgl. OECD 2007: 369).
Unter den Schulabgängern sind häufiger Jungen als Mädchen zu finden. Nach Kampshoff verließen 2006 10,5% der Jungen und 6,3% der Mädchen die Schule ohne einen Hauptschulabschluss. Den Hauptschulabschluss erreichten 33,6% der Jungen und 25,5% der Mädchen. Mit 55,5% gegenüber 49,1% und 32,3% und 24,4% erreichten 2006 auch mehr Mädchen einen Mittleren Bildungsabschluss bzw. die Allgemeine Hochschulreife (vgl. Kampshoff 2007: 36)
7. Lehrer
7.1 Ausbildung
Die Ausbildung von Lehrkräften ist sowohl in den einzelnen Bundesländern, als auch von Schulart zu Schulart unterschiedlich. Um ein Studium beginnen zu können, muss die allgemeine Hochschulreife erreicht worden sein. Im Studium müssen fachwissenschaftliche, fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Bereiche abgedeckt und verschiedene Praktika absolviert werden. Im Zuge des Bologna-Prozesses wurden sämtliche Lehramtsstudiengänge auf Bachelorstudiengängen umgestellt (vgl. Europäische Kommission 2009/10: 227ff). Die Regelstudienzeit beträgt je nach Schulart zwischen sieben und neun Semester (vgl. www.uni-erlangen.de: Informationsblätter zu Lehramt Grundschule, Hauptschule, Realschule und Gymnasium). Das Studium kann an Universitäten, Technischen Hochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kunst- und Musikhochschulen aufgenommen werden.
An das Studium schließt das Referendariat, also die praktische Ausbildung an. Diese dauert 2 Jahre und findet an schulpraktischen Seminaren und Ausbildungsschulen statt (vgl. Europäische Kommission 2009/10: 230).
Steht man bereits im Berufsleben, werden zahlreiche Fortbildungen angeboten. In Deutschland sind Lehrer und Lehrerinnen zur Fortbildung verpflichtet (vgl. Schmid 2005: 1)
7.2 Gehalt
Lehrendes Personal wird in Deutschland vom jeweiligen Bundesland bezahlt. Verglichen mit dem OECD-Durchschnitt ist das Lehrergehalt in der Bundesrepublik sehr hoch. Mit knapp über 50.000 US-Dollar pro Jahr nach 15 Jahren Berufserfahrung lagen deutsche Lehrer 2006 in der Gehaltsliste nach Luxemburg, und der Schweiz auf Platz drei (vgl. OECD 2008: 477).
Ein Berufseinsteiger verdient pro Jahr im Primar- und Sekundarbereich I knapp über 40.000 US-Dollar, Sekundarbereich sogar ca. 45.000 US-Dollar. Auch das ist Platz drei unter den OECD-Ländern (vgl. OECD 2008: 481). Das Höchstgehalt lag 2006 bei ca. 52.000 US-Dollar (vgl. OECD 2008: 491).
7.3 Unterrichts- und Arbeitszeit
Im Primar- und im Sekundarbereich I und II haben Lehrkräfte jeweils 193 Unterrichtstage pro Schuljahr. Im Primarbereich sind dies 810, im Sekundarbereich I 758 und im Sekundarbereich II 714 Netto-Unterrichtzeitstunden. Es ist vertraglich bzw. gesetzlich festgelegt, dass eine Lehrkraft, egal in welchem Bereich sie tätig ist, eine Gesamtarbeitszeit von 1765 Stunden im Schuljahr erbringen muss (vgl. OECD 2008: 506).
Unterrichtszeit bezeichnet hier die Zeit, die die Lehrer mit dem Unterrichten einer Klasse oder Gruppe verbringen. Die Arbeitszeit bezieht zusätzlich die Unterrichtsvorbereitung, Beratung von Schülern, Korrekturen, Elternabende etc. mit ein (vgl. OECD 2008: 504).
7.4 Prestige
Im Allgemeinen könnte man den Eindruck bekommen, Lehrer genießen in unserer Gesellschaft kein hohes Ansehen. Auch die Lehrer selbst sind teilweise dieser Meinung. Die Berufs-Prestige Skala des Allensbacher Instituts für Demoskopie aus dem Jahr 2005 beweist das Gegenteil. Hier erreichten die Lehrer mit 31% Zustimmung Platz 6 von insgesamt 22 Berufen. Bemerkenswert ist allerdings, dass das Ansehen von Grundschullehrkräften das von Studienräten seit 1966 fast durchgehend übersteigt (vgl. Rothland 2007)
8. Eltern
In den PISA-Studien werden Eltern nicht erwähnt. Hier zählt nur die soziale Herkunft. Obwohl Eltern relativ wenig in der Schule anzutreffen sind, haben sie aus dem Hintergrund doch großen Einfluss auf ihre Kinder und somit auch auf deren Schulleistungen. Allerdings gibt es auch Veranstaltungen des Schullebens, bei denen man die Eltern zu Hauf antrifft. Da wären Schulanfänge, Sommerfeste, Weihnachtsfeiern, Schülerkonzerte, Schülerverabschiedungen und vieles mehr. Beginnt Brenner das Kapitel zu Eltern in der Schule also zu Recht mit der Überschrift Kaffee und Kuchen (vgl. Brenner 2009: 158f)?
Der Kontakt zwischen Schule, Lehrern und Eltern beschränkt sich meist auf das Schriftliche. Eltern erhalten Elternbriefen mit Informationen oder schriftliche Mitteilungen, wenn die Lehrer mit dem Verhalten ihrer Kinder nicht zufrieden sind (vgl. Brenner 2009: 161)
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- Arbeit zitieren
- Ramona Basel (Autor:in), 2011, Lernen und Lehren in Deutschland und England, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/171319
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