Die Entwicklung der Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderungen hat sich in den letzten Jahrhunderten zunehmend positiv entwickelt. Nicht zuletzt erkennbar durch den Aufbau vielfältiger und nationaler sowie internationaler Integrationsprojekte und Hilfsprogrammen. Dessen ungeachtet haben die behinderten Menschen bis heute Schwierigkeiten in die Gesellschaft integriert zu werden. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2003 fühlen sich lediglich sechs Prozent der 7,1 Millionen behinderten Menschen in Deutschland in ihrem gesellschaftlichen Umfeld gleichberechtigt behandelt. Dabei führt eine Vielzahl der Betroffenen die als ungerecht empfundenen Lebensverhältnisse nicht vorrangig auf ihre Behinderung zurück. Vielmehr die gängigen Vorurteile und Ängste der nichtbehinderten Menschen und die daraus resultierenden unzureichenden Chancen, vor allem auf dem ersten Arbeitsmarkt, spielen eine bedeutende Rolle. Körperlich und geistig Behinderte sowie seelisch erkrankte Menschen sind in den meisten Fällen auf die verschiedenen Hilfeleistungen von Familienmitgliedern, Ärzten, Pflegepersonal oder Sozialarbeitern angewiesen. Dennoch sind sie Menschen mit Gefühlen, Persönlichkeiten, Talenten und Fähigkeiten und dürfen nicht aus dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt werden.
Die vorliegende Arbeit bezieht sich auf die beruflichen Möglichkeiten für Menschen mit Handicaps am Beispiel der Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns, Schwerin. Dieser Untersuchung wird mittels Befragungen seelisch Erkrankter, Unternehmens- und Hotelsvertreter/Innen sowie Expertengesprächen nachgegangen. Um einen Einstieg in die Thematik zu finden, werden in Kapitel zwei die theoretischen Grundlagen, wie die Begriffsbestimmung des Wortes Handicap und die Definition, Ursachen, Arten und Folgen einer Behinderung erläutert.
Die Relevanz der Arbeit für die Persönlichkeit des Menschen und ein
geschichtlicher Rückblick der Behinderung in der Gesellschaft werden geschildert. [...]
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Begriffsbestimmung Handicap
2.2 Die Behinderung - Definition, Ursachen, Arten, Folgen
2.2.1 Definition
2.2.2 Ursachen
2.2.3 Arten
2.2.4 Die Auswirkungen einer Behinderung auf den Menschen
2.3 Behinderte in unserer Gesellschaft - ein geschichtlicher Rückblick
2.4 Die Relevanz der Arbeit für die Persönlichkeit des Menschen
2.5 Gesetzliche Grundlagen
2.5.1 SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
2.5.2 SGB XII - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
2.6 Die Landesbeauftragten der beruflichen Integration für Menschen mit Behinderungen
2.6.1 Integrationsprojekte
2.6.2 Integrationsamt
2.6.3 Integrationsfachdienst
2.6.4 Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
3. Das Stadtportrait der Landeshauptstadt Schwerin
3.1 Allgemeine Daten
3.2 Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderungen am Beispiel der Landeshauptstadt Schwerin
3.2.1 Die „Dreescher Werkstätten gemeinnützige GmbH“
3.2.2 Integrationsfirma „ZaGaPu gemeinnützige GmbH“
4. Die „Anker Sozialarbeit gemeinnützige GmbH“
4.1 Leitbild
4.2 Struktur und Organigramm
4.3 Das Angebot zur beruflichen Integration und Rehabilitation
4.3.1 Arbeit
4.3.2 Berufliche Reha
4.3.3 Tagesstrukturierung
5. Das Projekt „ZentrumArbeit“ der ANKER Sozialarbeit gGmbH in Kooperation mit dem Baltic College Schwerin
5.1 Methoden
5.1.1 Zusammenfassung der Interviews
5.1.1.1 Gruppe 1: Befragung der Klienten
5.1.1.2 Gruppe 2: Befragung der Unternehmen
5.1.1.3 Gruppe 3: Befragung der Hotels
5.2 Interpretation
5.3 Handlungsbedarf
6. Fazit
Anhangsverzeichnis
Anhang
Literaturverzeichnis
Internetverzeichnis
Gesprächspartnerverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Logo der ANKER Sozialarbeit gGmbH
Abbildung 2: Interesse der Unternehmen
Abbildung 3: Interesse der Hotels
Abbildung 4: Interesse der Befragten insgesamt
1. Einleitung
„ Menschen mit Handicaps sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. Es gilt nicht nur architektonische Barrieren niederzurei ß en, sondern auch menschli che, das hei ß t: Ä ngste, Vorurteile, Unsicherheit, Isolation. “
Angelika Gramkow, Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Schwerin
Die Entwicklung der Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderungen hat sich in den letzten Jahrhunderten zunehmend positiv entwickelt. Nicht zuletzt er- kennbar durch den Aufbau vielfältiger und nationaler sowie internationaler Integ- rationsprojekte und Hilfsprogrammen. Dessen ungeachtet haben die behinderten Menschen bis heute Schwierigkeiten in die Gesellschaft integriert zu werden. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2003 fühlen sich lediglich sechs Prozent der 7,1 Millionen behinderten Menschen in Deutschland in ihrem gesellschaftlichen Umfeld gleichberechtigt behandelt. Dabei führt eine Vielzahl der Betroffenen die als ungerecht empfundenen Lebensverhältnisse nicht vorran- gig auf ihre Behinderung zurück. Vielmehr die gängigen Vorurteile und Ängste der nichtbehinderten Menschen und die daraus resultierenden unzureichenden Chancen, vor allem auf dem ersten Arbeitsmarkt, spielen eine bedeutende Rolle. Körperlich und geistig Behinderte sowie seelisch erkrankte Menschen sind in den meisten Fällen auf die verschiedenen Hilfeleistungen von Familienmitgliedern, Ärzten, Pflegepersonal oder Sozialarbeitern angewiesen. Dennoch sind sie Men- schen mit Gefühlen, Persönlichkeiten, Talenten und Fähigkeiten und dürfen nicht aus dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt werden.
Die vorliegende Arbeit bezieht sich auf die beruflichen Möglichkeiten für Men- schen mit Handicaps am Beispiel der Landeshauptstadt Mecklenburg- Vorpommerns, Schwerin. Dieser Untersuchung wird mittels Befragungen seelisch Erkrankter, Unternehmens- und Hotelsvertreter/Innen sowie Expertengesprächen nachgegangen. Um einen Einstieg in die Thematik zu finden, werden in Kapitel zwei die theoretischen Grundlagen, wie die Begriffsbestimmung des Wortes Han- dicap und die Definition, Ursachen, Arten und Folgen einer Behinderung erläu- tert. Die Relevanz der Arbeit für die Persönlichkeit des Menschen und ein geschichtlicher Rückblick der Behinderung in der Gesellschaft werden geschil- dert.
Der gesetzliche Rahmen wird dargelegt, um ein Grundverständnis für die derzei- tige Situation der behinderten Menschen in der Bundesrepublik Deutschland zu erzeugen. Zudem erfolgt ab dem 3. Kapitel eine Übertragung des theoretischen Wissens in die Praxis erfolgt. Die Landeshauptstadt Schwerin wird vorgestellt. Neben allgemeinen Daten werden Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderun- gen aufgezeigt. Beispielhaft wird in Kapitel fünf das Projekt „Zentrum Arbeit“ der ANKER Sozialarbeit gemeinnützige GmbH Schwerin vorgestellt. Die im Zuge des Projektes geführten Interviews werden analysiert und die Ergebnisse an- schließend interpretiert. Ein vielseitiger Handlungsbedarf wird aufgezeigt, wobei bereits einige Implementierungshinweise für die Umsetzung in die Praxis gegeben werden. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung der Thematik in Kapitel sechs.
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Begriffsbestimmung Handicap
Um die Thematik dieser Thesis erfassen zu können, werden fortfolgend theoretische Grundlagen wiedergegeben.
Der im Zuge der Amerikanisierung in die deutsche Sprache übernommene Begriff Handicap (engl.) deutet generell auf einen Nachteil und/ oder eine Beeinträchti- gung hin. Die gängigste Form ist der Hinweis auf eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung des Menschen. Verwendung findet das Wort Handicap in der heutigen Gesellschaft immer häufiger, da in den letzten Jahrhunderten, irr- tümlich, oftmals auf Grund von inkorrekten Aussagen und Annahmen der nicht- behinderten Menschen, das Wort Behinderung einen negativ behafteten Charakter erhalten hat.
2.2 Die Behinderung - Definition, Ursachen, Arten, Folgen
In diesem Absatz wird in Anlehnung an die wissenschaftlichen Quellen der deutschsprachige Begriff Behinderung verwendet. Wiedergegeben werden in diesem Zusammenhang signifikante Erläuterungen des Begriffes Behinderung mit den Schwerpunkten: Definition, Ursachen, Arten und Folgen der Behinderung. Der Begriff wird weltweit auf sehr unterschiedliche Weise definiert. Nachfolgend wird ausschließlich die in der deutschen Gesetzgebung gefestigte Begriffserläuterung betrachtet, um den Rahmen dieser Arbeit einzuhalten.
2.2.1 Definition
Gemäß SGB IX Kapitel 1 §2 sind „ [ … ] Menschen [ … ] behindert, wenn ihre kör- perliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahr- scheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beein- trächtigt ist. Sie sind von einer Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. [ … ] “
Gemessen wird eine Behinderung anhand des Grades der Beeinträchtigung (GdB). Ein Mensch gilt als schwerbehindert, wenn ein Grad der Behinderung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorliegt. Gleichgestellt werden sollen den Schwerbe- hinderten die Menschen, bei denen ein Grad der Beeinträchtigung von unter 50, aber über 30 Prozentsätzen vorliegt, „[…] wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz […] nicht erlangen oder nicht behalten können […].“1 Gemessen wird der GdB durch das Versorgungs- amt, dem Rentenbescheid oder einer Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung. Die Bevollmächtigten haben sich dabei an „Versorgungsmedizinische Grundsät- ze“ zu halten.2
2.2.2 Ursachen
Eine Behinderung kann durch verschiedene Ursachen entstehen: durch eine be- reits vorhandene und somit angeborene Schädigung des Betroffenen, z.B. Mongo- lismus oder durch Drogenkonsum während der Schwangerschaft, durch eine schwere Beeinträchtigung während der Geburt des Betroffenen, z.B. Gehirnschä- digungen durch Sauerstoffmangel oder durch eine erhebliche körperliche oder geistige Schädigung im Laufe des Lebens. Beispielsweise erleiden Menschen, die einen schweren Verkehrsunfall erleben mussten, an einer zurückbleibenden Be- hinderung (Bsp. Gliedmaßenverlust oder auch Sprachverlust bedingt durch ein Trauma). Zudem kann eine psychisch belastende Lebensphase oder Situation den Menschen seelisch beeinträchtigen. Erwerbstätige, die auf der Arbeit gemobbt3 werden, überarbeitet oder überfordert sind können bspw. an einem Burn- Out- Syndrom oder auch an Depressionen erkranken.
2.2.3 Arten
Um die Bedürfnisse eines behinderten Menschen in Bezug auf die berufliche Tätigkeit nachvollziehen zu können, ist es bedeutend die verschiedenen Krankheitsbilder darzustellen.
Bedingt durch eine oder mehrere Ursachen können körperliche, geistige oder auch seelische Beeinträchtigungen entstehen. Körperbehinderungen sind das gängigste Bild, welches die Mehrzahl der Bevölkerung bei dem Begriff Behinderung vor dem geistigen Auge hat. Grund dafür ist, dass diese Art der Behinderung sichtbar ist. Körperliche Behinderungen sind Behinderungen, die durch Schäden am Stütz- und Bewegungsapparat, an Skelett, Muskeln, Sehnen, Bänder oder auch an den Organen bedingt sind.4 Beispiele für eine körperliche Behinderung sind: spasti- sche Lähmungen auf Grund von Störungen des Nervensystems, allgemeine moto- rische Einschränkungen durch Fehlbildungen der Wirbelsäule oder auch Schäden der Nerven des Rückenmarks, Kleinwüchsigkeit, Fehlbildungen und Fehlstellun- gen der Gelenke auf Grund von Schädigungen am Skelett oder auch Gliedmaßen- verluste (Fehlen von Armen und Beinen).
Eine geistige Behinderung hingegen bezieht sich, gemäß des Bundessozialhilfege- setzes, auf die Menschen, „ [ … ] deren messbare Intelligenz unterhalb eines be- stimmten Grenzwertes liegt und die in ihren Fähigkeiten, Anforderungen des täglichen Lebens zu bewältigen, deutlich eingeschränkt sind. 5 Geistige Behinde- rungen werden bestimmt von kognitiv- intellektuellen Entwicklungsstörungen, dazu gehören bspw. Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten oder auch ein schwaches Abstraktionsvermögen bei dem Betroffenen. Zusammenfassend kann man sagen, dass die intellektuellen Fähigkeiten bei den Betroffenen, im Vergleich zu einem gleichaltrigen nichtbehinderten Menschen, deutlich unterdurchschnitt- lich sind. Ursache dafür sind in den meisten Fällen bereits angeborene Erkrankun- gen (durch Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft oder auch Erbkrankheit) oder Störungen, die während der Geburt auftreten, wie z.B. Gehirn- schädigungen durch einen Sauerstoffmangel.
Gegenüber den bereits erläuterten Symptomen einer körperlichen und geistigen Behinderung, ist das Krankheitsbild einer seelischen (psychischen) Erkrankung weitaus umfangreicher.
Seelische Störungen, die eine Behinderung zur Folge haben können, sind körper- lich nicht begründbare Psychosen, seelische Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns, von Anfallsleiden oder von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen, Suchtkrankheiten, Neurosen und Persön- lichkeitsstörungen.6 Folgende psychische Erkrankungen sind bei den Betroffenen einer psychischen Störung nachweisbar: Depressionen, Angststörungen, Schizo- phrenie, Essstörungen, Burn - Out (z.Dt. „ausgebrannt sein“) oder auch das Bor- derline- Syndrom (Persönlichkeitsstörung). Depressionen machen den Hauptteil der sogenannten affektiven Störungen, d.h. Störungen des Gemützustandes, aus. Depressionen gehören zu den am häufigsten verzeichneten psychischen Krankhei- ten, welche trotz des medizinischen Fortschrittes im Bereich der psychischen Er- krankungen, nur etwa zur Hälfte der Fälle diagnostiziert wird.7
Die folgenden ausgewählten Symptome sind charakteristisch für eine Depression: allgemein reduzierendes Lebensgefühl (Vitalstörung); hartnäckige, oft grundlose, durch äußere Faktoren kaum beeinflussbare depressive Verstimmtheit aller Schweregrade mit Reduktion oder Verlust der affektiven Schwingungsfähigkeit; tiefe Trauer; Hemmung allen seelischen Geschehens oder unproduktive Betrieb- samkeit; Interesselosigkeit und Freudlosigkeit (Anhedonie); Antriebsstörung; ra sche Ermüdbarkeit; Konzentrationsstörung; Schlafstörungen; Wut;
Zukunftsängste; Verlust des sexuellen Verlangens (Libido-Verlust); Appetitlosig- keit; körperliche Symptome wie Schwitzen, Kopfschmerzen, Schwindel.8 Diese Symptome können in ihrem Schweregrad erheblich variieren. In besonders schwe- ren Fällen findet sich ein psychotisches, wahnhaftes (synthymes) Erleben. Ver- schuldungswahn, Verarmungswahn oder auch der Hypochondrische Wahn (die Überzeugung unheilbar krank zu sein) sind dabei mögliche Beobachtungen de- pressiv Erkrankter.
Die sogenannte „akute Krise“ und „Suizidalität“ gehören ebenfalls zu den schwerwiegenden depressiven Erkrankungen. Unter einer „akuten Krise“ versteht man den depressiven Zusammenbruch. Der Begriff Suizidalität steht für den Sui- zidversuch. In diesen Lebenskrisen ist es von besonderer Relevanz den Betroffe- nen zu begleiten, zu führen und zu schützen. Eine weitere psychische Erkrankung ist die Angststörung. Ängste gehören als Teil der menschlichen Gefühle zum Le- ben und treten in den unterschiedlichsten Zusammenhängen und Situationen auf. Ängste weisen generell auf eine drohende Gefahr hin und besitzen somit eine wichtige Schutzfunktion. Als extreme Art der Angst und somit Teil einer psychi- schen Behinderung ist die Phobie. Es existiert eine Unzahl an Phobien.9
Zu den Beispielen einer Phobie gehört die Angst vor Krankheiten, die Flugangst, die Höhenangst, die Spinnenangst, die Platzangst, die Angst vor dem Sprechen oder auch die soziale Phobie. Die soziale Phobie ist eine Angststörung, die sich durch das Auftreten starker Ängste bis hin zur Panik in sozialen Situationen äu- ßert (z.B. Aufhalten inmitten großer Menschenmengen, Einkaufen in großen Kaufhäusern, das Autofahren oder auch das Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel. Je nach Art der Phobie können verschiedene Symptome auftreten.10 Zu diesen gehören ängstlich- angespannte Zustände, andauernde Besorgnisse alltäglichen Situationen gegenüber, Schreckhaftigkeit, Übelkeit, Schwitzen, trockener Mund, Tinnitus oder auch Schlafstörungen. Typische Symptome eines gesteigerten Angstzustandes, einer so genannten Panikattacke, sind: wiederholte Panikattacken mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten (in regelmäßigen Abständen auftretend), starke Beklemmungsgefühle oder auch intensive vegetative Begleitreaktionen, wie Herzrasen, Atemnot bis hin zu Ohnmachtsgefühlen.11
Eine weitere psychische Erkrankung ist die Schizophrenie. Bei dieser seelischen Beeinträchtigung handelt es sich laut Herrn Dr. med. Stefan Hoppe vom Deutschen Mediziner Netz um eine schwere psychische Störung, „ [ … ] bei der es zu charakteristischen Störungen im Bereich des Denkens und der Sprache, der Affektivität und der Selbst- und Fremdwahrnehmung kommt. Die Wahrnehmung der eigenen Person, der Umwelt und anderer Menschen kann völlig unrealistisch verändert, verzerrt, “ verrückt ” erscheinen. “
Vorherrschende Symptome dieser seelischen Erkrankung sind optische und olfak- torische12 Halluzinationen und Wahnvorstellungen (imperative Stimmen, dialogi- sierende Stimmen, Gedankenlautwerden), Störungen des Denkens (Zerfahrenheit, Vorbeireden, Schizophasie u. w.) und der Affektivität (Ambivalenz), Störungen des Antriebes (Abulie) und der Psychomotorik, lang anhaltende Depressionen, Ich- Störungen (in Form von Autismus, Depersonilation, Gedankeneingebung etc.) sowie weitere persönlichkeitsstörende Erscheinungen (innerlich als auch äu- ßerlich).13 Eine weitere, weltweit häufig auftretende, psychische Störung ist die sogenannte Essstörung. Im Wesentlichen verteilen sich die Essstörungen auf die Krankheitsbilder Magersucht (Anorexia Nervosa) und Bulimie (Bulimia Nervo- sa), die Brechsucht. Hilde Bruch (1973) beschrieb die Störung des eigenen Kör- perbildes, die Wahrnehmungsstörungen nach innen und außen sowie im Gefühlsbereich und das tiefe Gefühl eigener Unzulänglichkeit als vorherrschende Symptome dieser seelischen Erkrankungen. Das Burn- Out- Syndrom (engl.: ”to burn out”: ausbrennen) wird ebenfalls zu den Erscheinungen einer psychischen Störung gezählt, obwohl es bis dato keine anerkannte psychische Erkrankung ist. Unter dem Burn- Out- Syndrom versteht man, einen schleichenden Prozess schwerwiegender und anhaltender psycho-physischer Erschöpfung, begleitet von einer Vielzahl vegetativer und psychosomatischer Beschwerden.14 Dieses Er- schöpfungs- Syndrom ist bislang wissenschaftlich nur unzureichend untersucht, sodass die Betroffenen und behandelnden Ärzte keine medizinischen oder empi- risch gesicherten, vorweisbaren Fakten erbringen können. Bislang anerkannte Symptome sind emotionale (Hang zur Intoleranz, Ungeduld, Reizbarkeit, Frustra- tion, Gefühl der inneren Leere etc.), soziale (Vermeiden sozialer Kontakte, Ehe- und Familienprobleme, Fehlzeiten am Arbeitsplatz etc.), intellektuelle (Konzent- rationsschwächen, Unproduktivität, Tagträume etc.) sowie körperliche (Müdig- keit, Erschöpfung, Magen- Darm- Beschwerden, Verspannungen etc.) Beeinträchtigungen.15
Durch die Erläuterungen der Krankheitsbilder verschiedener Behinderungsarten wird deutlich, dass eine Vielzahl an Erkrankungen existiert, die den Menschen körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigen.
In einigen Fällen treten Mehrfachbehinderungen bei dem Betroffenen auf. In diesem Fall wird diese Person durch zwei Behinderungsarten beeinträchtigt (z.B. eine geistige Schädigung ruft körperliche Beeinträchtigungen hervor).
2.2.4 Die Auswirkungen einer Behinderung auf den Menschen
Eine Behinderung jeglicher Art und Ursache wirkt sich für die beeinträchtigten Menschen in vielerlei Hinsicht aus. In der Regel sind Verrichtungen des alltägli- chen Lebens, wie die Kommunikation, die Nahrungsaufnahme, die körperliche Reinigung oder auch die Fortbewegung gar nicht oder nur stark eingeschränkt möglich. Körperliche, geistige und seelische Beeinträchtigungen haben insbeson- dere negative Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. So sind die Möglichkeiten in ihren privaten sowie beruflichen Leben beschränkt.
Die Arbeitsaufnahme- und Verrichtung sowie Aktivitäten der Freizeit sind nur bedingt wahrnehmbar. Aufgrund ihrer Disparität, d.h. ihrer Andersartigkeit, erle- ben behinderte Menschen häufig Diskriminierung und Unterdrückung, was zur Folge hat, dass ihre soziale Integration weiterhin erheblich negativ beeinflusst. Despektierliche, d.h. respektlose, beleidigende, Reaktionen der Umwelt führen bei den Behinderten zu Disharmonie, Aggressionen und einem verminderten Selbst- wertgefühl gegenüber den Nichtbehinderten. In vielen Fällen hat dies eine soziale Isolation als Folge. Aus diesem Grund sind Menschen mit Behinderungen häufig ihr Leben lang auf die Unterstützung anderer Menschen angewiesen, was sie in ihrer Unabhängigkeit und in ihrem Selbstwertgefühl absichtslos einschränkt. Ihre Andersartigkeit und die Erkenntnis darüber, alltägliche Verrichtungen nicht in gleichem Maße wie nichtbehinderte Menschen ausführen zu können, entfachen bei den Betroffenen oft schwere Depressionen. Das Akzeptieren der eigenen Be- hinderung ist ein schwerfälliger und fortwährender Prozess.16
2.3 Behinderte in unserer Gesellschaft - ein geschichtlicher Rückblick
Die Einstellungen gegenüber Menschen mit Behinderungen und deren allgemei- nen Situation werden grundlegend geprägt von den jeweiligen Normen des Zeit- geistes.17 In den letzten Jahrhunderten wandelte sich diese Haltung gegenüber beeinträchtigten Menschen von Gleichgültigkeit über Ausmerzung bis hin zur Förderung zu einem selbstbestimmten, integrierten Menschen. Oftmals eng ver- bunden mit der Ausprägung der Religion und politischen Systemen. Menschen mit Behinderungen wurden zu Beginn des Mittelalters bis in das 18. Jahrhundert in der Gesellschaft weitestgehend als „normale“ Menschen betrachtet. Je nach Familienstand und finanzieller Lage überließ man sie sich selbst, indem sie auf der Straße bettelten oder sie wurden von der eigenen Familie versorgt.18 Bestimmt nach deren Fähigkeiten wurden sie in die Arbeitswelt integriert. Zum Beispiel in der Landwirtschaft oder im produzierenden Gewerbe. Somit trugen sie bereits zu dieser Zeit zu dem eigenen und familiären Unterhalt bei. Im 19. Jahrhundert än- derte sich diese Situation der Personen, die geistig oder körperlich beschränkt waren, grundlegend. Grund dafür: das eintretende Zeitalter der Industrialisie- rung.19 Erstmals wurden das Tempo und bestimmte Produktionsnormen vorgege- ben. Dies erforderte Disziplin und angepasste Fähigkeiten. Die, in ihren Fähigkeiten beschränkten, Menschen konnten diesen Anforderungen nicht länger Stand halten. Gesunde Männer und Frauen aber auch Kinder wurden den Behin- derten vorgezogen. Die Isolation der behinderten Menschen aus der Arbeitswelt nahm demzufolge erstmals bewusst zu. Zudem stieg die Anzahl der körperlich gestörten Menschen, bedingt durch „ [ … ] die körperliche Schwerstarbeit, durch Misshandlungen von Arbeitgebern, durch Arbeitsunfälle, schlechte Arbeitsbedin- gungen [ … ]. “ 20 Als Ergebnis dieser Umstände wurden Behinderte zunehmend als „soziales Problem“ betrachtet.21 Im 20.Jahrhundert, zur Zeit des Zweiten Welt- krieges (1939-1945), fand die soziale Isolation von Behinderten unter dem Leit- gedanken „Kampf gegen den Schmutz“ ihren Höhepunkt.
Mit Erlass des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (Oktober 1939), wurde unter Reichskanzler Adolf Hitler das Ziel verfolgt Menschen mit Behinderungen, in Form von systematischer Ermordung, aus den deutschen Ge- bieten auszumerzen. 100.000 körperlich und geistig behinderte Menschen verlo- ren in dafür vorgesehene Einrichtungen, in sogenannten Vernichtungsanstalten, von 1940-1941 ihr Leben. Bereits im Jahr 1930 veröffentlichte die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) ein Werbeplakat,22 auf dem man im Vordergrund einen sitzenden, offensichtlich behinderten Mann er- kennen kann. Hinter ihm steht ein jüngerer Mann. Der Kleidung nach zu beurtei- len der Pfleger des Behinderten. Die bildliche Aussage wird durch den Satz "60.000 RM kostet dieser Erbkranke die Volksgemeinschaft auf Lebenszeit" und den Hinweis "Volksgenosse das ist auch Dein Geld" verdeutlicht. Diese Schrift- züge forderten den Drang zur Ausmerzung behinderter Menschen. Der Tod jener Menschengruppe bedeutete eine Einsparung für jeden gesunden Volksgenossen.23 Nach 1945 und dem Ende des Zweiten Weltkrieges kehrte eine grundlegende Wende ein. Die nationalsozialistischen „Mörder“ wurden verurteilt und erstmals in der deutschen Geschichte wurden Gesetze verabschiedet, die die Förderung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben von behinderten Menschen regelten, wie die „Schulpflicht für behinderte Kinder“. Zahlreiche Verbände, wie der „Verband deutscher Hilfsschulen“, Elternvereine (z.B. „Verband spastisch gelähmter Kin- der“) u. v. m. wurden gegründet. In den 1950er und den frühen 60ern fand allmäh- lich ein Gesinnungswechsel statt.24 Vor allem durch die Arbeit der neu gegründeten Organisation „Lebenshilfe“ bekamen die Behinderten zunehmend Beachtung indem erste, auf die Behinderung abgestimmte Freizeitangebote, ge- schaffen wurden. Eines der erfolgreichsten Projekte für Menschen mit Behinde- rungen dieser Zeit sind die „Paralympischen Spiele“ (Paralympics).25 Dies sind die Olympischen Spiele für Sportler mit einer körperlichen Behinderung. Diese Veranstaltung verzeichnet bis heute großes Interesse. Zudem wurde die „Aktion Sorgenkind“ (heute: „Aktion Mensch“) gegründet. Deren Ziel ist es insbesondere finanzielle Unterstützungen zu erhalten, um Einrichtungen jeglicher Art für beein- trächtigte Personen errichten und erhalten zu können.26
Weiterhin wurden die gesetzlichen Grundlagen im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) um die „Regelungen für behinderte Menschen in der Arbeitswelt“ erwei- tert. Im Jahr 1974 wurde das Schwerbeschädigtengesetz durch das Schwerbehin- dertengesetz (SchwbG) ersetzt. Damit öffnete sich der Arbeitsmarkt erstmals gesetzlich für Personen, die körperlich, geistig oder seelisch beschränkt waren. Deutsche Autoren und Pädagogen widmeten sich dem Thema der Integration von behinderten Menschen, sodass erste Lehrstühle in den Bereichen der Behinderten- pädagogik geschaffen wurden. Die Behinderung war nun ein offenes Thema, dem sich zunehmend Menschen jeder Berufung öffneten um dieser Personengruppe auf verschiedenste Art und Weise zu einem besseren Leben zu verhelfen. Das Jahr 1970 wird von Sozialpädagogen demzufolge als „Dekade27 der Rehabilitation“ bezeichnet.28 In den 90ern wird der Gedanke der Integration von behinderten Menschen zunehmend, trotz der Teilung Deutschlands in die Deutsche Demokra- tische Republik (DDR) und die Bundesrepublik Deutschlands (BRD), verfolgt. Mittlerweile entstehen verstärkt in fast allen Lebensbereichen erste Versuche der Integration behinderter Menschen in die „normale“ Gesellschaft. Bis heute wur- den Gesetzte und Rechtsvorschriften unaufhörlich erweitert und zunehmend „be- hindertenfreundlich“ gestaltet. Bedeutendste Vorschrift ist in diesem Zusammenhang die, am 15.November 1994 veröffentlichte, Regelung gemäß Grundgesetz (GG) Art.3 Abs.3 (2) „ Niemand darf wegen seiner Behinderung be- nachteiligt werden […]“. Als Folge dessen entstehen weitere unterstützende Leis- tungen und Leistungsträger, z.B. die am 1. Januar 1995 in Kraft tretende Pflegeversicherung. Menschen mit einer Behinderung haben nun gesetzlich An- spruch auf staatlich finanzierte häusliche oder stationäre Pflege. Arbeitnehmer müssen dafür 1,2 Prozent ihres Bruttolohnes in die Sozialversicherung einzahlen. Erstmals in der Geschichte der deutschen Gesetzgebung wird am 19.Juni 2001 ein Gesetzesbuch veröffentlich welches die gesamten Regelungen sämtlicher Teilsys- teme des Lebens bezüglich der behinderten Menschen Deutschlands in einem Buch zusammenfasst - das Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabi- litation und Teilhabe behinderter Menschen.
Bis zum heutigen Tag sind etliche Gesetzgeber, Sozialpädagogen, Ärzte, Wissen- schaftler, soziale Träger, Betroffene etc. täglich damit beschäftigt den behinderten Mitmenschen ein „normales“ Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Lebens bereiche wie Freizeit, Wohnen oder Arbeiten sollen für die beeinträchtigten Men- schen ebenso zugänglich sein wie für die nichtbehinderten Menschen. Trotz im- menser Bemühungen dieser Parteien, wird es auch zukünftig Menschen geben, die ihre geschädigten Mitmenschen diskriminieren und sie auf unmenschliche Art und Weise aus den sozialen Teilbereichen ausschließen. Eine Behinderung wird selbst im fortgeschrittenen 21. Jahrhundert, von zu vielen als eine Abnormalität betrach- tet. „ Normal ist wer dem Ideal so nahe wie möglich kommt “ 29 so der Titel eines deutschen themengleichen Werkes und gängige Devise zahlreicher deutscher Mit- bürger. Schwierigkeiten existieren für die gehandicapten Menschen bisher insbe- sondere bei der Erschließung der Arbeitswelt. Arbeitgeber unterschätzen die beschränkten Menschen in ihrer Arbeitsleistung und verwähren ihnen bedeutende Chancen. Oftmals aus Angst davor durch die erwarteten, qualitativ mittelmäßigen Ergebnisse dem „harten Wettkampf“ auf dem Markt nicht standhalten zu kön- nen.30 Mängel in der Herstellung oder bei der Bearbeitung von firmeneigener Wa- re, die auf dem allgemeinen Markt angeboten und verkauft werden sollen, können sich Unternehmen der heutigen Wirtschaft nicht erlauben. Dabei können etliche Unternehmensvertreter nicht einschätzen was sie dem behinderten Menschen als Folge der Arbeitsstellenverweigerung „nehmen“ und wie sie die Persönlichkeit dieses Menschen schädigen.
2.4 Die Relevanz der Arbeit für die Persönlichkeit des Men schen
„ Arbeitslose werden andere Menschen [ … ] “ . 31
Prof. Dr. med. Volker Faust, Facharzt für Neurologie
Die Relevanz der Arbeit für die Persönlichkeit des Menschen hat sich im Laufe der Evolution des Menschen allmählich verändert, für den Geist des Menschen allerdings kaum.32 Arbeit bedeutet neben der finanziellen und somit materiellen Absicherung vor allem Selbstverwirklichung, gesteigertes Selbstwertgefühl, Unabhängigkeit sowie erhöhte soziale Anerkennung. Dies gilt für den nichtbehinderten sowie behinderten Menschen.
Gerade in der heutigen Leistungsgesellschaft und Zeit der Konsum- Ideologie nimmt die Bedeutung der beruflichen Stellung enorm zu und ist somit bestim- mender Indikator für die Vollkommenheit eines Individuums.33 Der Einzelne als auch die Gesellschaft bewerten sich und andere Menschen ihres gesamten Umfel- des in hohem Grade über die Erwerbstätigkeit und den damit verbundenen er- brachten Leistungen. Durch das Ausüben einer beruflichen Tätigkeit wird der Mensch ein vollwertiges Mitglied in seinem sozialen Umfeld. Entscheidend für eine angesehene Position in der Arbeitswelt sind dabei bereits der schulische Werdegang sowie die Ergebnisse der Ausbildung. Zertifikate und Qualifikationen während dieser ersten Lebensjahre ermöglichen je nach Kompetenz den Eintritt in den Arbeitsmarkt.34 Dabei kann jedes Individuum seinen entsprechenden Werde- gang nach individuellen Vorstellung und Wünschen einschlagen. Je schlechter die eigenen Leistungen, umso geringer die Chance auf den Beruf der Vorstellung. Persönliche Bedürfnisse können dann nur unzureichend befriedigt werden. Je bes- ser die Qualifikationen, umso höher die Chance auf dem Arbeitsmarkt den Beruf ausüben zu können, der seinen Neigungen entspricht. Offensichtlich werden die positiven Auswirkungen auf die Psyche des Menschen, wenn man die Negativfol- gen der Erwerbslosigkeit betrachtet. Emotionale Labilität, Gefühle der Wertlosig- keit und des Überflüssigseins und des Neides, Einschränkung der Handlungsfähigkeit, Abbruch sozialer Beziehungen, Suchterkrankungen, Vereinsamung, […] Mord oder der Suizid 35 sind häufige Folgen. Die Erwerbslosen verändern ihre Persönlichkeit grundlegend. Auch behinderte Menschen und somit „gehandicapte“ Personen leiden in doppeltem Maß unter der Erwerbslosigkeit. Als Folge ihrer Beeinträchtigung und der daraus resultierenden Arbeitslosigkeit erleben sie in den meisten Fällen die gesellschaftliche Isolation. Um den negativen Folgen einer langjährigen und zukünftigen Erwerbslosigkeit und der Isolation gehandicapter Menschen entgegenzuwirken, wurden in der deutschen Gesetzgebung diesbezüglich rechtliche Grundlagen geschaffen.
2.5 Gesetzliche Grundlagen
„ Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. [ … ] “ 36
Mit diesem Benachteiligungsverbot von behinderten Menschen hat das Grundgesetzbuch im Jahr 1994 einen Meilenstein in der Entwicklung der Behindertenpolitik gesetzt. Seitdem müssen sich neue Regelungen im Bereich der Behindertengesetzgebung am Grundgesetz messen lassen.37
Im Vordergrund der aktuellen Gesetzbücher, welche Regelungen bezüglich der Teilhabe behinderter Menschen beinhalten, steht nun nicht länger der „altmodi- sche Gedanke von staatlicher Fürsorge“ sondern die „Vorstellung vom selbstbe- stimmten Menschen mit individuellen Rechten“, so Regina Schmidt- Zadel.38 Der behinderte Mensch soll von nun an in allen Lebensbereichen des Alltags, in Be- zug auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Rehabilitation39, recht- lich unterstützt werden.
Als gesetzliche Grundlagen gelten in diesem Zusammenhang vorwiegend die Sozialgesetzbücher (SGB) Neuntes Buch. (IX) sowie das Zwölfte Buch. (XII).
2.5.1 SGB IX-Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Fortfolgend werden Auszüge aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen wiedergegeben. Geglie- dert in zwei Teile beinhaltet es die „Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe be- hinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben“ (Teil 1) und das Schwerbehindertengesetz (SchwbhG), welches als Teil 2 des SGB IX hervorgeht. Gleichermaßen werden Auszüge aus dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (XII) dargelegt. Der erste Teil des SGB IX beinhaltet §1 - Selbstbestimmung und Teil- habe am Leben in der Gesellschaft. Dieser Auszug spiegelt den Willen des Ge- setzgebers wider Menschen mit Behinderungen nicht auszugrenzen.
SGB IX Abs.1 §1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
„ Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Ge- sellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwir- ken. [ … ] “
Die beeinträchtigten Personen werden auf ihren Weg in die Arbeitswelt in vieler- lei Hinsicht unterstützt, wie §33 des SGB IX aufzeigt. Fortfolgend werden auf Grund des Umfanges lediglich Auszüge dieses Paragraphen wiedergegeben. Das SGB IX Abs.1 §33 beinhaltet z.B. die Regelungen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, welcher besagt, dass „ die erforderlichen Leistungen erbracht werden, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, her- zustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. “ 40
[...]
1 Quelle: SGB IX §2 Abs.3.
2 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2008).
3 Mobbing (engl.) bedrängen, angreifen
4 Quelle: Fuchs (2010).
5 Quelle: Kommunalverband Sachsen (2010).
6 Quelle: Hahn, Dr.med. (2004).
7 Quelle: ANKER Sozialarbeit gemeinnützige GmbH (2010), S.2.
8 Quelle: ANKER Sozialarbeit gemeinnützige GmbH (2010). S.2.
9 Quelle: ANKER Sozialarbeit gemeinnützige GmbH (2010). S.2.
10 Vgl. ANKER Sozialarbeit gemeinnützige GmbH (2010), S.3.
11 Quelle: ANKER Sozialarbeit gemeinnützige GmbH (2010), S.3.
12 Olfaktorisch (lat. olfacere): riechen.
13 Vgl. ANKER Sozialarbeit Gemeinnützige GmbH (2010), S.3.
14 Quelle: ANKER Sozialarbeit Gemeinnützige GmbH (2010), S.3.
15 Quelle: Berndt (o.J.)
16 Quelle: Mönch-Kalina (2007).
17 Quelle: Güttinger (1998).
18 s. Anhang 1, S. VIII.
19 Vgl. Güttinger (1998), S.1
20 Vgl. Güttinger (1998), S.1
21 Vgl. Güttinger (1998), S.1
22 s. Anhang 2, S. IX.
23 Quelle: Deutsches Historisches Museum (2010). Berlin.
24 Barsch (2010)
25 Barsch (2010)
26 Barsch (2010)
27 Dekade (grch.) Jahrzehnt
28 Quelle: Brück (2010), o.S.
29 Fleischen (2001), S.6.
30 Duberatz (2009), S. 26
31 Quelle: Faust, Prof. Dr. med. (o.J.), o.S.
32 Vgl. Regierung der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgien (2010).
33 Vgl. Faust, Prof. Dr. med. (o.J), o.S.
34 Vgl. Faust, Prof. Dr. med. (o.J), o.S.
35 Quelle: Weltfokus (2009).
36 Vgl. Grundgesetz (GG) Art.3 Satz 3.
37 Quelle: Stadler/ Gredig(2005), S.10.
38 Quelle: Stadler/ Gredig (2005), S.10.
39 Rehabilitation (lat. rehabilitatio): wiederherstellen.
40 Vgl. SGB IX Abs.1 §33.
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