Seit einigen Jahren gerät der Bereich kommunaler Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zunehmend in das Visier der Europäischen Kommission als europäischer Wettbewerbshüterin. Die Kommission kontrolliert in diesem Zusammenhang die ordnungsgemäße Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, aber auch die Erteilung von Konzessionen. Zwischen Januar 2000 und Juni 2008 hat die Kommission ca. 180 Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten der EU eingeleitet, weil sie ihrer Auffassung nach bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gegen das EG-Vergaberegime verstoßen haben oder europäisches Sekundärrecht nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt haben. Fast die Hälfte der Verfahren gegen Deutschland betrifft Aufträge in der Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie der Müllentsorgung.
Eine Pflicht zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im Falle interkommunaler Zusammenarbeit wird von der Kommission bislang grundsätzlich weit ausgelegt. Eine Korrektur dieser weiten Ansicht hat in jüngerer Zeit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stattgefunden.
Der folgende Beitrag befasst sich mit Vergaberechtsfragen bei interkommunalen Kooperationen mit besonderem Blick auf die Situation in Baden-Württemberg. Hierbei sind zunächst verschiedene Formen der Kooperation zwischen öffentlichen Stellen zu unterscheiden.
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- Dr. Gerald G. Sander (Author), 2011, Spielräume interkommunaler Zusammenarbeit im Hinblick auf das EU-Vergaberecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/170933
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