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Das Ermächtigungsgesetz vom 23. (24.) März 1933

Die Rolle des Ermächtigungsgesetzes in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts

Titel: Das Ermächtigungsgesetz vom 23. (24.) März 1933

Seminararbeit , 2010 , 14 Seiten , Note: 1,3

Autor:in: Roxana Romahn (Autor:in)

Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Hitler umging mit diesem Gesetz die Legislative und beförderte den Reichstag mit dessen Zustimmung fast gänzlich ins politische Aus. Lediglich sieben Gesetze, von denen zwei die Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes betrafen, sind danach vom Reichstag beschlossen worden.
Und auch wenn während der Zeit des „dritten Reichs“ keinerlei Diskurs über die Rechtskräftigkeit oder Legalität des „Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich“ (Ermächtigungsgesetz) vom 23. März 1933 aufgekommen war oder hätte aufkommen können, so entbrannte bereits kurz nach Kriegsende eine lebhafte Diskussion darüber.
Politiker und Historiker argumentiert heftigst miteinander, wobei die Motive für eine Anerkennung der Rechtskräftigkeit oder deren Ablehnung nicht immer offen ersichtlich waren. Einig war man indes nur darüber, dass das Ermächtigungsgesetz die nationalsozialistische Machtergreifung juristisch hatte untermauern sollen, um dem folgenden Regime eine Legitimation zu verleihen.
Die Debatte jedoch war offensichtlich so von öffentlichem Interesse, dass sich das Bundesverfassungsgericht, das erst am 9. September 1951 die Arbeit aufgenommen hatte, bereits 1953 das erste Mal mit der Problematik auseinandersetzen musste. Doch dies blieb nicht das einzige Urteil, das sich mit dem Ermächtigungsgesetz befasste.
In der folgenden Arbeit soll betrachtet werden, welche Stellung das Ermächtigungsgesetz in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts einnahm und wozu es herangezogen wurde.
Exemplarisch wurden für diese Untersuchung die Urteile aus den Jahren 1953, 1957 und 1958 herangezogen, die in verschiedenen Weisen Bezug auf das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ nahmen. Hierzu werden vorab jeweils der Inhalt der Verfassungsbeschwerde und deren mögliche Hintergründe beleuchtet. Danach wird gesondert die Stellung des Ermächtigungsgesetzes in diesen Urteilen abgehandelt, um zum Schluss ein fundiertes Fazit über die oben genannte These ziehen zu können.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einführung

II. Das Ermächtigungsgesetz als Teil der Urteilsbegründung des Rechtsspruchs vom 24. April 1953

1. Inhalt, Beschlüsse und Entscheidungsformel der Verfassungsbeschwerde

2. Das Ermächtigungsgesetz in III. der Urteilsbegründung

III. Die Legalität des Ermächtigungsgesetzes nach dem Urteil vom 26. März 1957

1. Inhalt und Hintergrund der Verfassungsbeschwerde

2. Die Entscheidung vom 26. März 1957

IV. Schlussbetrachtung und Notstandgesetzgebung der Bundesrepublik

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die juristische Rolle und die Wirkung des Ermächtigungsgesetzes vom 23. März 1933 in ausgewählten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts in den 1950er Jahren, um zu analysieren, wie das Gericht die Legalität nationalsozialistischer Rechtsakte bewertete.

  • Analyse des Ermächtigungsgesetzes im Kontext der Urteile des Bundesverfassungsgerichts
  • Untersuchung der Urteile von 1953 und 1957 zur Kontinuität von Rechtsnormen
  • Reflexion der juristischen Debatte über Legalität versus Legitimität
  • Vergleich mit der Notstandsgesetzgebung der Bundesrepublik

Auszug aus dem Buch

Die Legalität des Ermächtigungsgesetzes nach dem Urteil vom 26. März 1957

Außerdem stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das Ermächtigungsgesetz nach den Bestimmungen der Weimarer Verfassung zwar ungültig sei, aber „als eine Stufe der revolutionären Begründung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft angesehen werden“ müsse. Weiterhin wird ausgeführt, dass es sich also um eine neue Kompetenzordnung gehandelt habe, welche nicht mit den Maßstäben der Vorherigen gemessen werden dürfe. Geht man also von einer Legalität nach den Normen der nationalsozialistischen Herrschaft aus, wäre das Ermächtigungsgesetz durchaus rechtsgetreu gewesen und das im September 1933 ratifizierte Konkordat würde sich auf dieses Gesetz stützen und ebenso Geltung erfahren haben.

Trotzdem behielten sich die Bundesverfassungsrichter vor, dass nicht alle auf „ihrer (der neuen Kompetenzordnung) Grundlage erlassenen Gesetze und Verordnungen als gültiges Recht anerkannt werden können. Dafür kommt es auf ihren Inhalt an. Sie können dann nicht als gültiges Recht anerkannt werden, wenn sie gegen das Wesen und den möglichen Inhalt des Rechts verstoßen.“

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einführung: Das Kapitel führt in die historische Bedeutung des Ermächtigungsgesetzes ein und skizziert die Fragestellung, wie das Bundesverfassungsgericht in der Nachkriegszeit mit dieser nationalsozialistischen Rechtsgrundlage umging.

II. Das Ermächtigungsgesetz als Teil der Urteilsbegründung des Rechtsspruchs vom 24. April 1953: Es wird analysiert, wie das Gericht im Jahr 1953 das Ermächtigungsgesetz heranzog, um die Gültigkeit von Reichsgesetzen und die Frage einer angeblichen Enteignung zu bewerten.

III. Die Legalität des Ermächtigungsgesetzes nach dem Urteil vom 26. März 1957: Dieses Kapitel behandelt das Urteil zum Reichskonkordat und die komplexe Abwägung des Gerichts zwischen der Ungültigkeit nationalsozialistischer Rechtsnormen und deren praktischer Fortgeltung.

IV. Schlussbetrachtung und Notstandgesetzgebung der Bundesrepublik: Die Arbeit fasst zusammen, wie das Ermächtigungsgesetz die deutsche Rechtsgeschichte prägte und wie die spätere Notstandsgesetzgebung der Bundesrepublik versuchte, aus den Erfahrungen der Vergangenheit zu lernen.

Schlüsselwörter

Ermächtigungsgesetz, Bundesverfassungsgericht, Nationalsozialismus, Rechtskontinuität, Weimarer Verfassung, Reichskonkordat, Legalität, Notstandsgesetzgebung, Machtergreifung, Verfassungsbeschwerde, Rechtsprechung, Grundgesetz, Normenkontrolle, Reichstag, Staatsgewalt

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die juristische Einordnung und die Bedeutung des Ermächtigungsgesetzes vom 23. März 1933 in der frühen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder sind die historische Machtergreifung, die juristische Auseinandersetzung mit nationalsozialistischen Gesetzen in der Nachkriegszeit sowie die Notstandsgesetzgebung.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist aufzuzeigen, wie das Bundesverfassungsgericht die Legalität des Ermächtigungsgesetzes bewertete und wozu es in Urteilen aus den Jahren 1953 und 1957 herangezogen wurde.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine historisch-juristische Analyse, die auf der Auswertung von Urteilstexten des Bundesverfassungsgerichts sowie einschlägiger rechts- und geschichtswissenschaftlicher Literatur basiert.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Urteile von 1953 (Enteignungsfrage) und 1957 (Reichskonkordat) und diskutiert die "salomonische" Entscheidung des Gerichts bezüglich der Gültigkeit nationalsozialistischer Gesetze.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich primär durch Begriffe wie Ermächtigungsgesetz, Rechtskontinuität, Bundesverfassungsgericht und juristische Legitimation charakterisieren.

Wie bewertet das Gericht die Legalität des Ermächtigungsgesetzes im Konkordatsurteil von 1957?

Das Gericht stufte das Gesetz nach den Maßstäben der Weimarer Verfassung zwar als ungültig ein, erkannte es jedoch als "Stufe der revolutionären Begründung" der NS-Gewaltherrschaft an und ließ es für bestimmte Rechtsakte als geltendes Recht zu.

Warum war das Reichskonkordat nach dem Krieg ein juristischer Streitpunkt?

Da das Reichskonkordat unter dem Ermächtigungsgesetz zustande kam, stritten das Land Niedersachsen und die Bundesregierung darüber, ob dieses Konkordat weiterhin bindendes Recht darstelle.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Das Ermächtigungsgesetz vom 23. (24.) März 1933
Untertitel
Die Rolle des Ermächtigungsgesetzes in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts
Hochschule
Universität Mannheim  (Historisches Institut)
Veranstaltung
Das Ermächtigungsgesetz vom 23. (24.) März 1933
Note
1,3
Autor
Roxana Romahn (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2010
Seiten
14
Katalognummer
V170507
ISBN (eBook)
9783640893713
ISBN (Buch)
9783640893775
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hitler Ermächtigungsgesetz Bundesverfassungsgericht 23. März 1933 Notstandsgesetzgebung Verfassungsbeschwerde 3. Reich Machtergreifung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Roxana Romahn (Autor:in), 2010, Das Ermächtigungsgesetz vom 23. (24.) März 1933, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/170507
Blick ins Buch
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Leseprobe aus  14  Seiten
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