Im Jahr 2000 definierte der damalige Bundesfinanzminister Hans Eichel den Begriff UMTS neu. Für ihn stellte UMTS eine „unvermutete Mehreinnahme zur Tilgung von Staatsschulden“ dar. Kein Wunder, denn die Versteigerung der begehrten UMTS- Lizenzen im Jahr 2000 brachte dem Bundesfinanzminister Erlöse in Höhe von 50,5 Mrd. EUR. Beeindruckt von dieser Summe, erwartete man ähnlich hohe Erlöse bei der Mobilfunkauktion im Jahr 2010.
Desto größer war die Enttäuschung, da die 800 MHz- Mobilfunkauktion dem Bundeshaushalt im Ergebnis nur knapp 3,6 Mrd. EUR einbrachte.
Zur Versteigerung standen Frequenzen im Frequenzspektrum von 791 bis 821 MHz und 832 bis 862 MHz, insgesamt sechs Blöcke à 2 x 5 MHz. Mit Hilfe dieser Frequenzen soll die Breitbandstrategie der Bundesregierung realisiert werden. Diese sieht vor, dass bis zum Jahr 2014 75 % der Haushalte die Möglichkeit haben Internetanschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zu nutzen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer Funktion als Regulierer übernimmt zahlreiche Auf-gaben im Zusammenhang mit einer Frequenzversteigerung. Bis jedoch eine freigewordene Frequenz für einen anderen Zweck erneut verwendet werden kann, muss in den Fällen einer Frequenzknappheit (Nachfrageüberschuss) ein zweistufiger Prozess durchlaufen werden. In einem ersten Schritt wird nach § 61 TKG ein Vergabeverfahren eingeleitet mit dem Ergebnis abstrakt ersteigerter Frequenzblöcke. Der BNetzA obliegt die Aufgabe der konkreten Fre-quenzzuteilung nach § 55 TKG. Durch ihr Handeln verschafft sie Unternehmen den Zutritt zu dem Markt für Telekommunikation.
Ziel dieser Hausarbeit soll es sein, einen Einblick über das Handeln der BNetzA zu erlangen. Dabei wird zunächst das Verfahren einer Frequenzversteigerung mit anschließender Fre-quenzzuteilung untersucht. In einem nächsten Schritt werden die gewonnen Erkenntnisse an-hand der 800 MHz- Mobilfunkauktion nachvollzogen. In der abschließenden Betrachtung wird ein Ausblick über die Situation nach der Frequenzzuteilung und den Einsatz von LTE- Technik zur Realisierung der Breitbandstrategie gegeben.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Theoretischer Teil
I. Regulierungsziele des § 52 I in Verbindung mit § 2 II TKG im Hinblick auf
europarechtliche Grundlagen
II. Frequenzbereichszuweisungsplan und Frequenznutzungsplan
III. Versteigerungsverfahren nach § 61 TKG
1. Die Frequenz - ein knappes Gut
2. Ziele
3. Voraussetzungen
4. Durchführung
5. Rechtsschutz
IV. Frequenzzuteilung nach § 55 TKG
V. Rechtsschutz gegen die Frequenzzuteilung
C. Praktischer Teil: 800-MHz- Mobilfunkauktion
I. Vorherige Verwendung und Besonderheit des Frequenzbereichs
II. Versteigerungsverfahren
1. Zulassung zum Versteigerungsverfahren
2. Festlegungen und Regeln des Vergabeverfahrens
3. Versteigerungsbedingungen der BNetzA (Versteigerungsregeln)
4. Versteigerungsverlauf und -ergebnis
5. Frequenzzuteilung
6. Klage von O2 gegen die Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen
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