In dieser Arbeit geht es um die Frage, ob Euthanasie mit einem liberalen Staat vereinbar ist.
Der Staat hat die Aufgabe seine Bürger vor unnötigem Leid zu bewahren. Er muss einen Mittelweg finden, um nicht den Eindruck eines paternalistischen Staates zu erwecken. Auf die Euthanasie bezogen würde das bedeuten, dass der Staat einerseits seinen Bürgern ein Selbstbestimmungsrecht zukommen lassen soll, sie gleichzeitig aber auch vor Eingriffen Dritter schützen muss.
Dieses Thema verdient besondere Beachtung, da es jeden von uns betrifft oder betreffen wird; es aber trotz öffentlicher Debatten immer noch ein Tabu ist. Über den Tod spricht man nicht gerne. Wer sich aber mit Abtreibung beschäftigt, der stößt früher oder später auch auf das Thema Euthanasie/Sterbehilfe. Denn Leben und Tod gehen ineinander über. Es geht dort zumeist um die aktive Euthanasie, die in fast allen westlichen Industriestaaten –außer in den Niederlanden - illegal ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung ... 3
Hauptteil ... 5
2. Contra- und pro Argumente ... 5
2.1.: Historische Dimension ... 9
2.2.: Utilitarismus, eine Interessenabwägung? ... 10
3. Die Rolle des Staates in einer liberalen Gesellschaft ... 11
4.: Probleme bei der Zulassung ... 13
5.: Schluss ... 14
6. Zusammenfassung ... 15
Literaturverzeichnis ... 16
1. Einleitung
In dieser Arbeit geht es um die Frage, ob Euthanasie mit einem liberalen Staat vereinbar ist.
Im Mittelpunkt steht dabei vor allem die Differenzierung von pro- und contra Argumenten und wie diese mit Kriterien wie Autonomie und Freiheit in einem liberalen Staat vereinbar sind.
Dieses Thema verdient besondere Beachtung, da es jeden von uns betrifft oder betreffen wird; es aber trotz öffentlicher Debatten immer noch ein Tabu ist. Über den Tod spricht man nicht gerne. Wer sich aber mit Abtreibung beschäftigt, der stößt früher oder später auch auf das Thema Euthanasie/Sterbehilfe. Denn Leben und Tod gehen ineinander über. Es geht dort zumeist um die aktive Euthanasie, die in fast allen westlichen Industriestaaten –außer in den Niederlanden- illegal ist.
So wundert es nicht, dass die meisten Autoren, die sich mit dem Thema Abtreibung beschäftigen, sich auch dem Thema Euthanasie zuwenden.
Als Standardwerk zu diesem Thema dient unter anderem „Die Grenzen des Lebens“ von Ronald Dworkin. Er vertritt dort sehr stark den positiven Wert der Autonomie. Menschenwürde könne nur respektiert werden, wenn die individuelle Freiheit im Vordergrund stehe. Die Entscheidungen der Regierung hätten nicht das Recht, an die Stelle der Entscheidung des Individuums zu treten.
Ein weiterer Autor der sich für Sterbehilfe ausspricht ist Norbert Hoerster in seinem Werk „Sterbehilfe im säkularen Staat“. Er tritt dort sehr stark für die aktive Sterbehilfe ein und hält die gegenwärtige Gesetzgebung für zu liberal, da sie passive Sterbehilfe erlaube, aktive dagegen nicht. Passive Sterbehilfe berge für ihn größere Gefahren als die aktive, da sie seiner Meinung nach zu „schwammig“ in der Praxis ausgeführt werde. Er beruft sich unter anderem auch auf den Autoren Peter Singer.
Peter Singer vertritt in seinem Buch „Praktische Ethik“ eine stark utilitaristische Einstellung. Das größtmögliche Glück des Einzelnen steht bei ihm im Vordergrund. Für ihn zählt vor allem, ab wann ein Mensch eine Person ist. Er tritt ebenfalls wie Hoerster für eine aktive Euthanasie ein.
Ein weiteres Werk, welches zu diesem Thema eine große Rolle spielt, stammt von Robert Spaemann und lautet „Grenzen. Zur ethischen Dimension des Handelns“. Robert Spaemann lehnt, im Gegensatz zu den bereits erwähnten Autoren, jede Art der Sterbehilfe ab. Er verweist zu diesem Zweck z.B. auf die Erfahrungen im Dritten Reich. Spaemann tritt für ein offizielles strafrechtliches Verbot ein.
Ich habe die Gegenüberstellung von pro- und contra Argumenten in den Mittelpunkt meiner Arbeit gestellt, da man anhand dieser Abwägung, bzw. durch diese Argumente weitere Probleme ableiten kann.
Dies wären z.B. Probleme bei der realen Umsetzung in der Praxis oder wie Euthanasie mit einer liberalen Gesellschaft zu vereinbaren ist. Vor allem in welcher Weise staatliche und private Institutionen sich zum Thema Euthanasie zu verhalten haben, soll in dieser Arbeit eine wichtige Position einnehmen.
Um an das Thema heranzugehen, wird im ersten Teil der Schwerpunkt auf die Unterscheidung von pro- und contra Argumenten gelegt, sowie auf eine genauere Betrachtung von der historischen Dimension, wie auch der utilitaristischen. Im zweiten Teil wird ein besonderes Augenmerk auf die Rolle des Staates in einer liberalen Gesellschaft gelegt, wo ich die voherige Diskussion um pro- und contra Argumente auf die Prinzipien eines liberalen Staates angewendet habe. Im dritten Teil werden Probleme bei einer möglichen Zulassung von aktiver Euthanasie analysiert, wobei die Situation in den Niederlanden als Anhaltspunkt dient.
Ich werde keine genaue Aussage treffen können, ob aktive Euthanasie legalisiert werden sollte, doch kann man anhand der pro- und contra Differenzierung eine Entscheidung in der Tendenz gegen eine Legalisierung treffen oder zumindest nur unter großen Vorsichtsmaßnahmen.
Als Materialgrundlage habe ich sowohl die bereits beschriebene gängige Literatur zu diesem Thema verwendet, als auch weitere Werke, wie „Leben und sterben lassen in der liberalen Gesellschaft“ von Max Charlesworth. Er geht vor allem auf den vorherrschenden Pluralismus in einer liberalen Gesellschaft ein und einen daraus entstehenden Konsens. Sowie der Aufsatz von Alfred Simon „Sterbehilfe“. Darin spricht er sich für eine liberale Sterbehilfepraxis aus, die durch die Regierung gesetzlich geregelt sein soll. Um die contra Position zu verdeutlichen war mir auch das Werk von Andreas Kuhlmann „Politik des Lebens-Politik des Sterbens“ sehr hilfreich. Er spricht sich unter anderem für ein stärkeres Eingreifen des Staates aus. Der Aufsatz von Monika Bobbert „Sterbehilfe als medizinisch assistierte Tötung auf Verlangen. Argumente gegen eine rechtliche Zulassung“ schließt sich der Meinung von Andreas Kuhlmann an. Um die historische Dimension zu beleuchten hab ich vor allem den Aufsatz von Philippa Foot „Euthanasie“ zur Hilfe genommen.
Hauptteil
1. Contra- und pro Argumente
Über das Thema Euthanasie oder Sterbehilfe[1] wurden und werden immer noch heftige Diskussionen geführt. Diverse Autoren vertreten verschiedene Meinungen zu diesem Thema. Damit spiegeln sie den Pluralismus der Gesellschaft wider. Doch verschiedene Ansichten verhindern es, einen Konsens zu finden.
In der deutschen Gesetzgebung und auch in der, der meisten anderen westlichen Industrieländer, ist aktive Sterbehilfe vom rechtlichen Standpunkt aus verboten, passive Sterbehilfe dagegen jedoch erlaubt.[2]
In einer liberalen Gesellschaft werden die Werte Autonomie und Freiheit als höchstes Gut angesehen. Es muss also eine starke Trennung zwischen der Sphäre der persönlichen Moral und der Rechtsordnung existieren.
„Das Recht befaßt sich nicht mit Angelegenheiten der persönlichen Moral und >der Durchsetzung moralischer Auffassungen<“ (Charlesworth, Max 1997: S.7).
Die meisten Menschen wollen den Zeitpunkt und die Art ihres Todes, wie auch ihr Leben selber bestimmen.
Euthanasie stammt aus dem griechischen und heißt übersetzt „schöner Tod“. Gegen Sterbehilfe sprechen eine Vielzahl von Argumenten, sowohl von der rechtlichen, wie auch von der moralischen Position aus. Wenn ein Mensch noch bei vollem Bewußtsein ist und durch Beihilfe Selbstmord begeht, handelt er nach dem Gesetz legal. Wenn er aber keinen direkten Selbstmord begeht, sondern z.B. auf Wunsch durch Gift getötet wird, ist dies vor dem Gesetz illegal. Damit kann er also sein Recht auf Autonomie nicht ausüben.
Gegner der Euthanasie meinen, dass es dabei bleiben müsse, da die Gefahren, die sich durch eine liberale aktive Sterbehilfepraxis ergeben, würden in ihrer Summe größer seien, als die positiven Aspekte.
Der erste Einwand ist häufig ein möglicher Missbrauch in der Praxis. Es könnten Menschen gegen ihren Willen getötet werden oder zumindest ohne ihre ausdrückliche Zustimmung, z.B. im bewußtlosen Zustand. Für solche Situationen wurde das Patiententestament[3] eingeführt, das jedoch auch nicht frei von Missbrauchsgefahren ist: Es kann gefälscht werden, unter Druck von außen unterzeichnet worden sein oder die Einstellung des Patienten hat sich geändert, ohne das dieser es noch mitteilen kann. (Dresser, Rebecca 1999).
Auch gibt es die Möglichkeit einer plötzlichen Besserung des Zustandes oder, dass sich der Patient aufgrund lückenhafter Informationen für den Tod entscheidet. Die Gefahr der Mitleidstötung durch vermeintlichen Druck von außen stellt ebenfalls ein großes Problem dar.
„...- insbesondere deswegen, weil eine Tötung irreversibel ist und das grundlegendste aller moralischen Güter betrifft.“ (Bobbert, Monika 2003: S.316).
Wie im Zitat bereits erwähnt ist der vermutlich schwerwiegendste Einwand der, dass der Tod nicht rückgängig zu machen ist. Eventuell später auftretende Irrtümer sind nicht auszuschließen: Ein Mensch kann aus dem Koma wieder erwachen, oder es werden neue Heilungsmethoden entwickelt, z.B. wie es bei Krebs oft der Fall ist. Damit in Verbindung steht auch der intrinsische Wert des Menschen,[4] der die Unverletzlichkeit des Lebens mit einschließt. Das menschliche Leben gilt als ein Gut und muss geschützt werden. Diese beiden Werte lassen sich jedoch nicht ohne den religiösen Hintergrund betrachten, der für viele Menschen immer noch eine wesentliche Rolle spielt. Das menschliche Leben wird in der Religion als Eigentum Gottes angesehen. Sie lehnen daher häufig jede Art von Selbstmord ab.
„..., bis sein Leben ein natürliches Ende findet – womit sie ein Ende meinen, das nicht durch menschliche Entscheidung herbeigeführt wird -, da sie der Meinung sind, daß die Beendigung eines menschlichen Lebens dessen inhärenten, kosmischen Wert negiere.“ (Dworkin, Ronald 1997: S.269).
[…]
[1] Ich werde beide Begriffe gleichwertig behandeln,da ich die wissenschaftliche Definition verwende und nicht die historisch belastete.
[2] Def. Aktive Sterbehilfe: Gezielte Herbeiführung des Todes durch Handeln. Def. Passive Sterbehilfe: Herbeiführung des Todes durch Behandlungsverzicht.
[3] rechtliches Schriftstück, worin man im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit festhalten kann, inwieweit Behandlungsmaßnahmen vorgenommen werden sollen. Auch als Schutzmaßmahme gegenüber Dritten.
[4] Def. intrinsischer Wert: Der selbstverständlicheWert des Menschen aus sich heraus.
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