Die folgende Facharbeit beschäftigt sich mit dem Begriff der Subsidiarität. Der Grundgedanke der Subsidiarität in Europa lautet: „Das Subsidiaritätsprinzip in Europa hat die Aufgabe, als Ordnungsprinzip die Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und den Ländern bzw. Regionen zu gewährleisten. Somit ist die Subsidiarität ein Garant für ein bürgernahes Europa.“ Ich versuche diesen Grundgedanken während meiner Facharbeit kurz und bündig zu erklären.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Subsidiarität
2.1 Definition und Herkunft
2.2 Ziele des Subsidiaritätsprinzips
2.3 Die positive und die negative Seite des Subsidiaritätsprinzips
2.4 Anwendungsbereiche der Subsidiarität
3. Subsidiaritätsprinzip in den europäischen Verträgen
3.1 Verträge und Verpflichtungen
3.2 Reichweite des Subsidiaritätsprinzips
3.3 Neuerungen durch den Vertrag von Amsterdam
4. Literaturen und Quellen
1. Einleitung
Die folgende Facharbeit beschäftigt sich mit dem Begriff der Subsidiarität. Der Grundgedanke der Subsidiarität in Europa lautet: „ Das Subsidiaritätsprinzip in Europa hat die Aufgabe, als Ordnungsprinzip die Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und den Ländern bzw. Regionen zu gewährleisten. Somit ist die Subsidiarität ein Garant für ein bürgernahes Europa.“[1] Ich versuche diesen Grundgedanken während meiner Facharbeit kurz und bündig zu erklären.
2. Subsidiarität
2.1 Definition und Herkunft
Das Wort Subsidiarität stammt von dem lateinischen Wort „subsidium“, es bedeutet sinngemäß „zurücktreten“ oder „nachrangig sein“[2] aber auch Hilfe oder Reserve. Die Subsidiarität ist ein, aus der katholischen Soziallehre entstammendes gesellschaftsethisches Prinzip, dass auf die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung abzielt. Nur dort, wo die Möglichkeiten eines Einzelnen bzw. einer kleinen Gruppe, wie eine Familie oder Gemeinde, nicht ausreicht, seine Funktionen wahrzunehmen, sollen staatliche Institutionen subsidiär eingreifen und helfen. Dabei steht die Hilfe zur Selbsthilfe an erster Stelle. Die erste konkrete Ausprägung erfuhr die Subsidiarität bzw. das Subsidiaritätsprinzip in der päpstlichen Sozialenzyklika „Quadragesimo Anno“ vom 15. Mai 1931. Die Formulierung lautet:
„ Wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt die ganze Gesellschaftsordnung. Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen und aufsaugen." [3] Papst Pius XI[4]
Subsidiarität bedeutet also, dass die Eigenverantwortung vor dem staatlichen Handeln gestellt wird. Danach sollen öffentliche Aufgaben zuerst von untergeordneten, lokalen Gliedern wie z.B. Stadt, Gemeinde oder Kommune geregelt werden, während die übergeordneten Glieder zurücktreten. Erst wenn eine bestimmte Aufgabe von einem untergeordneten Glied nicht gelöst werden kann, wird die Aufgabe an ein übergeordnetes Glied weitergegeben.
Der Subsidiaritätsgedanke ist eine wichtige Grundlage der Europäischen Union, um die Organe der EU in ihrer europäischen Gesetzgebung zu beschränken. „ Im Rahmen der Gemeinschaft angewandt bedeutet das Subsidiaritätsprinzip, dass die Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten behalten, die sie selbst am wirksamsten wahrnehmen können, und der Gemeinschaft die Befugnisse zukommen, die die Mitgliedstaaten nicht in befriedigender Weise ausüben können.“[5]
2.2 Ziele des Subsidiaritätsprinzip
Das Subsidiaritätsprinzip verfolgt zwei gegenläufige Ziele. Einerseits erlaubt es der Gemeinschaft, tätig zu werden und zu helfen, wenn einmal ein Problem durch die eigenen Maßnahmen der Mitgliedstaaten nicht ausreichend gelöst werden kann. Andererseits soll dadurch die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten in den Bereichen gewahrt werden, die durch ein gemeinschaftliches Vorgehen nicht besser geregelt werden können. Infolge der Einführung dieses Prinzips in die Europäische Union sollen Beschlüsse innerhalb der Gemeinschaft möglichst bürgernah getroffen werden.
2.3 Die positive und die negative Seite des Subsidiaritätsprinzips
Das Prinzip hat eine negative Seite, die man als "Funktionssperre" bezeichnen könnte, und auf der anderen Seite eine positive Seite, die als "Hilfe" bezeichnet werden kann. Die Funktionssperre, die negative Seite des Subsidiaritätsprinzips bedeutet, dass ein übergeordnetes Glied sich nicht einfach einer Aufgabe annehmen darf, welche ebenso gut von einem unterordneten Glied erledigt werden könnte. Diese sogenannte Funktionssperre dient also dem Schutz der Autonomie des Individuums, welches die untergeordneten Glieder in der gesellschaftlichen Schichtung einnehmen. Eine Aufgabe wird zuerst immer der tiefst möglichen Instanz zugewiesen. Tritt aber der Fall ein, dass die betreffende Instanz nicht in der Lage ist, egal aus welchen Gründen, die Aufgabe zu bewältigen, dann soll eine höhere Instanz helfend einschreiten, dies ist die positive Seite des Subsidiaritätsprinzip, allerdings am besten, ohne die Aufgabe gleich selber zu lösen.
2.4 Anwendungsbereiche der Subsidiarität
Die Subsidiarität lässt sich in verschiedene Anwendungsbereiche aufzuzählen. Da es eine Vielzahl von Anwendungsbereichen gibt zähle ich nur einen Teil auf, um einen kurzen Eindruck von den vielen verschiedenen Bereichen, in denen das Subsidiaritätsprinzip zum Einsatz kommt, zu verschaffen.
- Zwischen einer überstaatlichen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten (Maastrichter Vertrag)
- Zwischen dem Bundesstaat und seinen Gliedstaaten bzw. - im dezentralisierten Einheitsstaat - zwischen dem Staat und seinen Untereinheiten (Föderalismus- und Regionalismustheorie)
- Zwischen nichtstaatlichen Gemeinschaften wie Familie, Vereine, Genossenschaften, Religionsgemeinschaften usw. und Staat (Schwerpunkt der katholischen Soziallehre)[6]
[...]
[1] http://www.europa-reden.de/info/subsid.htm (Stand: 26.09.2010)
[2] http://www.hanisauland.de/lexikon/s/subsidiaritaet.html (Stand: 26.09.2010)
[3] Quadragesimo Anno, 15. Mai 1931 von Papst Pius XI. (Original in Italienisch)
[4] Pius XI. (* 31. Mai 1857 in Desio (Lombardei); † 10. Februar 1939 in Rom) war Papst von 1922 bis 1939. Pius XI. widmete sich nach Leo XIII. der Soziallehre und prägte diesen Begriff. In der Enzyklika Quadragesimo anno widmete er sich der Notwendigkeit des „gerechten Lohns“.
[5] http://www.europarl.europa.eu/factsheets/1_2_2_de.htm (Stand: 28.09.2010)
[6] http://socio.ch/demo/t_wbrucks.htm (Stand: 29.09.2010)
- Quote paper
- Tim Berger (Author), 2010, Subsidiarität, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/170048
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