Bildung ist ein Menschenrecht. Sie ist fest im Gesetz der Bundesrepublik verankert und steht somit jedermann zu. So auch Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen. Schon Art.3 des Grundgesetzes formuliert: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Um auch ‚besonderen’ Schülern Bildung anzubieten, entwickelten sich im deutschen Bildungssystem ‚besondere’ Schulen in der Annahme, diese könnten ‚besonders’ spezifische und effektive Bildungsangebote anbieten. Nun soll jedoch nicht die Frage nach dem Bildungsort im Fokus stehen, sondern die Frage wie behinderten Schülerinnen und Schülern adäquate Angebote unterbreitet werden können.
LEYENDECKER erkannte die Komplexität dieser äußerst heterogenen Schülergruppe als Problemfall und erklärte, dass dieser nur mit Komplexitätskompensation auf Lehrerseite begegnet werden kann, da eine Komplexitätsreduktion auf Schülerseite nicht möglich sei. Teamarbeit ist die logische Folgerung, so wie sie auch in den Empfehlungen der KMK zum Förderschwerpunkt motorische Entwicklung von 1998 verlangt wird. Nicht nur die Förderung solle ganzheitlich und interdisziplinär erfolgen, sondern auch der diagnostische Prozess. Zudem formuliert die KMK das Wesen bzw. das Aufgabenfeld des Lehrers an den jeweiligen Förderschulen. Im selben Atemzug werden die Fortschreibung von Förderplänen und die Zusammenarbeit/Kooperation mit anderen Berufsgruppen gefordert.
Gliederung.
Einleitung
1. Kooperation
2. Interdisziplinarität vs. Interprofessionalität
3. Ganzheitlichkeit
4. Zusammenarbeit im Team
4.1.Merkmale des Teams
4.2.Chancen und Probleme transdisziplinärer Zusammenarbeit (nach HEDDERICH)
4.3.Bedingungen für gelingende Zusammenarbeit
4.4.Gefahren der interdisziplinären Zusammenarbeit
5. Konklusion
Literatur
Einleitung
Bildung ist ein Menschenrecht. Sie ist fest im Gesetz der Bundesrepublik verankert und steht somit jedermann zu. So auch Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen. Schon Art.3 des Grundgesetzes formuliert: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Um auch ‚besonderen’ Schülern Bildung anzubieten, entwickelten sich im deutschen Bildungssystem ‚besondere’ Schulen in der Annahme, diese könnten ‚besonders’ spezifische und effektive Bildungsangebote anbieten. Nun soll jedoch nicht die Frage nach dem Bildungsort im Fokus stehen, sondern die Frage wie behinderten Schülerinnen und Schülern adäquate Angebote unterbreitet werden können.
LEYENDECKER erkannte die Komplexität dieser äußerst heterogenen Schülergruppe als Problemfall und erklärte, dass dieser nur mit Komplexitätskompensation auf Lehrerseite begegnet werden kann, da eine Komplexitätsreduktion auf Schülerseite nicht möglich sei. Teamarbeit ist die logische Folgerung, so wie sie auch in den Empfehlungen der KMK zum Förderschwerpunkt motorische Entwicklung von 1998 verlangt wird. Nicht nur die Förderung solle ganzheitlich und interdisziplinär erfolgen, sondern auch der diagnostische Prozess. Zudem formuliert die KMK das Wesen bzw. das Aufgabenfeld des Lehrers an den jeweiligen Förderschulen. Im selben Atemzug werden die Fortschreibung von Förderplänen und die Zusammenarbeit/Kooperation mit anderen Berufsgruppen gefordert.
1. Kooperation
Unter Kooperation ist die koordinierte Zusammenarbeit in einem Team zu verstehen. Die Grundlage für Kooperation ist eine gelingende Kommunikation unter den Kooperierenden. Obgleich Kooperation vielseitig, vielschichtig und komplex ist, ist der Begriff ein Positivum, allerdings wird er häufig mit Mehrarbeit gleichgesetzt.
2. Interdisziplinarität vs. Interprofessionalität
Interdisziplinarität und Interprofessionalität sind zwei Seiten einer Medaille. Während Intersdisziplinarität die Kooperation in der wissenschaftlichen Disziplin meint, erklärt Interprofessionalität die Kooperation in der praktischen Arbeit, bspw. zwischen Förderschullehrer und Ergotherapeut.
GOLL entwirft das Konzept der Transdisziplinarität in dem selbige als ausgereifte, anzustrebene Form anzusehen sei:
1) Multidisziplinarität
…unterschreibt er mit „nebeneinander planen und nebeneinander handeln.“
Die Akteure bedingen nicht einander, sind weitest gehend autonom und unabhängig in ihrem Planen und Handeln. Absprachen mit anderen an der Förderung Beteiligten findet nicht statt (nach dem Motto: die linke Hand weiß nicht, was die rechte Hand macht.)
2) Interdisziplinarität
… unterschreibt er mit „miteinander planen und nebeneinander handeln.“
Die Akteure haben durch gemeinsame Planung Einsicht in die Tätigkeit des jeweils anderen. Sie handeln wiederum autonom und unabhängig.
3) Transdisziplinarität
… unterschreibt er mit „miteinander planen und miteinander handeln.“
Planung und Durchführung der Förderung erfolgt in einem Team. Die Akteure sind so miteinander verzahnt, dass sie einander bedingen und aufeinander abgestimmt und angewiesen sind. Sie haben Kenntnisse und Einblicke in die jeweils anderen Tätigkeitsfelder.
[...]
- Arbeit zitieren
- Vincent Große (Autor:in), 2010, Kooperation als Prämisse ganzheitlichen Handelns, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/169503
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