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Was soll die Bezugnahmeklausel bewirken? Zum einen soll die Verweisungsklausel dem tarifgebundenen Arbeitgeber ermöglichen, eine Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen zu schaffen, und zum anderen eine Gleichbehandlung der nicht organisierten Arbeitnehmer mit den Gewerkschaftsmitgliedern bewirken.
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Die Verweisung auf Tarifverträge ist in der Praxis kaum noch wegzudenken und in vielen Arbeitsverträgen wiederzufinden. So ist der Trend, in Arbeitsverträgen auf Tarifverträge zu verweisen, bereits vor 17 Jahren von Preis erkannt worden. „Sie gehören zum Kernbestand jeder arbeitsvertraglichen Regelung.“ Die Auslegung dieses Kernbestandes ist strittig und „für die Vertragsgestaltung … eine Herausforderung.
Zahllose Probleme des Verhältnisses von Kollektiv- und Individualarbeitsrecht, zur Auslegung entsprechender Klauseln, zum Rangverhältnis und zur Inhaltskontrolle stellen sich, so dass bei der Verwendung von Verweisungsklauseln genau zu bedenken ist, welche Art den gewünschten Zweck erreicht.“
Das am 01.01.2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat zu zahlreichen Prozessen geführt. So mussten sich die Gerichte damit befassen, wie die Bezugnahmeklausel auszulegen und die Inhaltskontrolle vorzunehmen ist.
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Eine weitere Schwierigkeit der Bezugnahme auf Tarifverträge wirft der Tarifwechsel auf. Die Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Tarifstruktur zu ändern. So können sie Betriebsteile ausgliedern, Verschmelzungen von Unternehmen vornehmen und den Arbeitgeberverband wechseln.
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Im Schwerpunkt wird aber der Frage nachgegangen, ob Tarifverträge mithilfe der Bezugnahmeklausel durch die AGB-Kontrolle gerichtlich geprüft werden können und der Vertragsfreiheit zuwiderlaufen. Einleitend wird deshalb erläutert, welche Arten der Bezugnahmeklausel existieren und was die Rechtsprechung bezüglich der Verweisung auf Tarifverträge angekündigt hat und was umgesetzt wurde. Überleitend zur gerichtlichen Prüfbarkeit werden die Auswirkungen des § 613a BGB dargestellt. Anschließend wird unter Einbeziehung der Literatur und der Rechtsprechung geprüft, ob Tarifverträge einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden können. Abschließend wird dargestellt, welche Anforderungen die Bezugnahmeklausel heutzutage erfüllen muss, wie diese aussehen kann und wie eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge zu bewerten ist.
Inhaltsverzeichnis
- A. Bezugnahmeklausel
- I. Einführung
- II. Historie
- B. Auswirkung des § 613a BGB
- C. Prüfbarkeit von Tarifverträgen
- I. Richtigkeitsgewähr von Tarifverträgen
- II. Bezugnahmeobjekt
- III. AGB-Kontrolle
- 1. Verwendung von AGB im Arbeitsrecht
- 2. Bezugnahmeklausel als allgemeine Geschäftsbedingung
- 3. Einbeziehungskontrolle
- 4. Überraschende Klausel
- 5. Auslegung der Bezugnahmeklausel nach § 305c II BGB
- 6. Inhaltskontrolle
- a) Anwendungsbereich
- b) Klauselverbote nach §§ 308, 309 BGB
- c) Angemessenheit gemäß der Generalklausel
- d) Mittelbare Tarifzensur
- 7. Rechtsfolgen nach § 306 BGB
- 8. Zwischenfazit
- IV. Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebote (Art. 3 GG und AGG)
- D. Vertragsgestaltung
- E. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifverträge. Ziel ist es, die Probleme zu beleuchten, die durch eine solche Bezugnahme entstehen können, und die Rechtslage dazu zu klären. Die Arbeit untersucht die verschiedenen Arten von Bezugnahmeklauseln, deren historische Entwicklung und die rechtlichen Auswirkungen, insbesondere im Hinblick auf § 613a BGB und die AGB-Kontrolle.
- Arten der Bezugnahmeklausel (statisch, dynamisch)
- Rechtsfolgen der Bezugnahme auf Tarifverträge
- Prüfung der Tarifverträge auf Gültigkeit und Anwendbarkeit
- AGB-Kontrolle im Kontext der Bezugnahmeklausel
- Verhältnis von Vertragsfreiheit und Bezugnahmeklausel
Zusammenfassung der Kapitel
A. Bezugnahmeklausel: Dieses Kapitel führt in das Thema der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifverträge ein. Es werden die unterschiedlichen Arten von Bezugnahmeklauseln, insbesondere der Unterschied zwischen Bezugnahme- und Verweisungsklauseln, erläutert. Der Fokus liegt auf der Verbreitung dieser Klauseln in der Praxis und den damit verbundenen Herausforderungen für die Vertragsgestaltung. Die Bedeutung der Bezugnahmeklausel für die Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen und die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern wird hervorgehoben. Die Ausführungen betonen die Spannung zwischen der Vertragsfreiheit und den durch die Bezugnahme entstehenden Rechtsfragen.
B. Auswirkung des § 613a BGB: Dieses Kapitel untersucht die Auswirkungen des § 613a BGB auf die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge. Es analysiert, wie diese gesetzliche Regelung die Rechtslage beeinflusst und welche Konsequenzen sich daraus für die Vertragsparteien ergeben. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Interpretation und Anwendung des § 613a BGB im Kontext von Tarifverträgen und den damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten.
C. Prüfbarkeit von Tarifverträgen: Dieses Kapitel befasst sich mit der Frage der Prüfbarkeit von Tarifverträgen, die in Arbeitsverträge durch Bezugnahmeklauseln einbezogen werden. Es untersucht die Richtigkeitsgewähr von Tarifverträgen, die Rolle des Bezugnahmeobjekts und die Anwendung der AGB-Kontrolle. Der Abschnitt zur AGB-Kontrolle analysiert die Einbeziehungskontrolle, die Problematik überraschender Klauseln und die Auslegung der Bezugnahmeklausel nach § 305c II BGB. Die Inhaltskontrolle wird detailliert beleuchtet, einschließlich des Anwendungsbereichs, der Klauselverbote nach §§ 308, 309 BGB, der Angemessenheitsprüfung und der mittelbaren Tarifzensur. Schließlich werden die Rechtsfolgen eines Verstoßes nach § 306 BGB besprochen, sowie ein Zwischenfazit zum Thema Prüfbarkeit gezogen.
D. Vertragsgestaltung: Dieses Kapitel behandelt die praktische Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifverträge. Es bietet Hinweise und Empfehlungen für die Gestaltung von Arbeitsverträgen, um rechtliche Risiken zu minimieren und eine klare und eindeutige Regelung zu gewährleisten. Die Ausführungen berücksichtigen die Ergebnisse der vorangegangenen Kapitel und bieten praxisorientierte Lösungen für die Gestaltung von Bezugnahmeklauseln.
Schlüsselwörter
Bezugnahmeklausel, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, § 613a BGB, AGB-Kontrolle, Vertragsfreiheit, Gleichbehandlung, Inhaltskontrolle, Rechtsfolgen, Vertragsgestaltung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit befasst sich umfassend mit der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf Tarifverträge. Sie untersucht die damit verbundenen Probleme und klärt die Rechtslage.
Welche Aspekte der Bezugnahme auf Tarifverträge werden behandelt?
Die Arbeit behandelt verschiedene Arten von Bezugnahmeklauseln (statisch, dynamisch), deren historische Entwicklung, rechtliche Auswirkungen (insbesondere im Hinblick auf § 613a BGB und die AGB-Kontrolle), die Prüfung der Tarifverträge auf Gültigkeit und Anwendbarkeit, das Verhältnis von Vertragsfreiheit und Bezugnahmeklausel sowie die praktische Vertragsgestaltung.
Welche Rolle spielt § 613a BGB?
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen von § 613a BGB auf die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge und dessen Konsequenzen für die Vertragsparteien. Der Fokus liegt auf der Interpretation und Anwendung im Kontext von Tarifverträgen und Rechtsstreitigkeiten.
Wie wird die Prüfbarkeit von Tarifverträgen behandelt?
Die Prüfbarkeit von in Arbeitsverträge einbezogenen Tarifverträgen wird detailliert untersucht. Dies beinhaltet die Richtigkeitsgewähr von Tarifverträgen, die Rolle des Bezugnahmeobjekts, die AGB-Kontrolle (Einbeziehungskontrolle, überraschende Klauseln, Auslegung nach § 305c II BGB, Inhaltskontrolle mit Anwendungsbereich, Klauselverbote nach §§ 308, 309 BGB, Angemessenheitsprüfung, mittelbare Tarifzensur), und die Rechtsfolgen nach § 306 BGB.
Wie wird die Vertragsgestaltung im Kontext der Bezugnahme auf Tarifverträge behandelt?
Die Arbeit bietet Hinweise und Empfehlungen für die praktische Vertragsgestaltung, um rechtliche Risiken zu minimieren und klare Regelungen zu gewährleisten. Sie berücksichtigt die Ergebnisse der vorangegangenen Kapitel und liefert praxisorientierte Lösungen für die Gestaltung von Bezugnahmeklauseln.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Bezugnahmeklausel, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, § 613a BGB, AGB-Kontrolle, Vertragsfreiheit, Gleichbehandlung, Inhaltskontrolle, Rechtsfolgen, Vertragsgestaltung.
Welche Arten von Bezugnahmeklauseln werden unterschieden?
Die Arbeit unterscheidet verschiedene Arten von Bezugnahmeklauseln, insbesondere den Unterschied zwischen Bezugnahme- und Verweisungsklauseln. Der Fokus liegt auf der Verbreitung dieser Klauseln in der Praxis und den damit verbundenen Herausforderungen für die Vertragsgestaltung.
Wie wird das Verhältnis von Vertragsfreiheit und Bezugnahmeklausel behandelt?
Die Arbeit betont die Spannung zwischen der Vertragsfreiheit und den durch die Bezugnahme entstehenden Rechtsfragen und analysiert dieses Spannungsverhältnis im Detail.
Gibt es eine Zusammenfassung der einzelnen Kapitel?
Ja, die Arbeit enthält eine Zusammenfassung der Kapitel A (Bezugnahmeklausel), B (Auswirkung des § 613a BGB), C (Prüfbarkeit von Tarifverträgen) und D (Vertragsgestaltung), die die wichtigsten Punkte und Ergebnisse jedes Kapitels hervorhebt.
- Quote paper
- Hendrik Meyer (Author), 2011, Die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/168003