Nach einem etwa 18-monatigen Gesetzgebungsprozess ist am 29. Mai 2009 das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) in Kraft getreten. Seit der Einführung des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) im Jahre 1985 stellt dies die größte Reform des deutschen Bilanzrechts dar. Nicht zuletzt durch die Finanzmarktkrise, welche auch den Zeitplan des BilMoG um ein Jahr verschob, sind die Veränderungen nicht mehr ganz so weitreichend wie diese noch im Referentenentwurf angedacht waren. Gleichwohl blieb kaum ein Paragraph des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuches (HGB) verschont. Auch die inhaltlichen Auswirkungen der Änderungen sind gravierend. Nicht nur das sich die Auslegung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ändert, sondern auch mit der Möglichkeit zur Aufstellung einer Einheitsbilanz, wird durch die Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, eine wichtige Erleichterung, besonders für kleine und mittelgroße Unternehmen, stark eingeschränkt.
Die Ziele, welche durch das BilMoG verfolgt werden sind sehr vielfältig. Eines dieser Ziele ist sicherlich das HGB zu entschlacken. Die Abschaffung unzeitgemäßer Wahlrechte soll zu realistischen Wertansätzen führen, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Abbild der Vermögens,- Finanz- und Ertragslage ermöglichen. Auch eine enorme Kostenentlastung für kleine und mittlere Unternehmen, welche sich aus Deregulierungsmaßnahmen ergeben soll, darf nicht außer Acht gelassen werden. Ein weiteres und sicherlich eines der wichtigsten Ziele ist es, den Unternehmen mit dem BilMoG eine vollwertige und gleichzeitig einfachere und kostengünstigere Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandard zu bieten. Dadurch soll eine Vergleichbarkeit deutscher Jahresabschlüsse mit den Abschlüssen ausländischer Unternehmen ermöglicht werden. Trotz, oder vielleicht gerade durch die Beibehaltung der HGB-Eckpfeiler soll es möglich sein auch langfristig neben den IFRS bestehen zu blei-ben.
Für die rund 99 % der Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des HGB erstellen wird die Bilanzierung durch BilMoG zwar nicht wesentlich einfacher, jedoch erhalten die externen Adressaten einen aussagefähigeren Jahresabschluss. Auch ist darauf zu achten, dass die Stärkung der Informationsfunktion der handelsrechtlichen Abschlüsse nicht zu Lasten des Gläubigerschutzes und des Vorsichtsprinzips geht .
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Allgemeine Änderungen durch das BilMoG
- 2.1 Deregulierungsmaßnahmen
- 2.1.1 Befreiung von der handelsrechtlichen Pflicht zur Buchführung, Aufstellung von Inventaren und Bilanzierung
- 2.1.2 Anpassung der Größenklassen
- 2.2 Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit
- 2.3 Ausweitung des Stetigkeitsgrundsatzes
- 2.4 Währungsumrechnung
- 2.5 Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft
- 2.5.1 Definition
- 2.5.2 Erweiteter Jahresabschluss
- 2.6 Verrechnungsverbot
- 2.7 Wirtschaftliche Zurechnung
- 3 Darstellung der Änderungen und Auswirkungen auf den Einzelabschluss
- 3.1 Anlagevermögen
- 3.1.1 Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände
- 3.1.2 Forschungs- und Entwicklungskosten
- 3.1.3 Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert
- 3.1.4 Außerplanmäßige Abschreibung
- 3.2 Umlaufvermögen
- 3.2.1 Herstellungskosten
- 3.2.2 Verbrauchsfolgeverfahren
- 3.2.3 Außerplanmäßige Abschreibung
- 3.3 Eigenkapital
- 3.3.1 Ausstehende Einlagen
- 3.3.2 Eigene Anteile
- 3.3.3 Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen
- 3.4 Rückstellungen
- 3.4.1 Pensionsrückstellungen
- 3.4.2 Aufwandsrückstellungen
- 3.4.3 Bewertung sonstiger Rückstellungen
- 3.5 Verbindlichkeiten
- 3.6 Latente Steuern
- 3.6.1 Bilanzorientiertes Konzept
- 3.6.2 Aktive und Passive latente Steuern
- 3.6.3 Bewertung latenter Steuern
- 3.6.4 Ausweis
- 3.6.5 Beispiel
- 3.7 Rechnungsabgrenzungsposten
- 3.8 Sonstige Änderungen
- 3.8.1 Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen
- 3.8.2 Sonderposten mit Rücklageanteil
- 3.8.3 Bildung von Bewertungseinheiten
- 3.8.4 Bewertung von Handelspapieren
- 3.9 Anhang
- 3.10 Lagebericht
- 4 Schlussbetrachtung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Diplomarbeit befasst sich mit den wesentlichen Änderungen im Einzelabschluss durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Ziel der Arbeit ist es, die wichtigsten Änderungen des BilMoG zu erläutern und deren Auswirkungen auf den Einzelabschluss zu analysieren.
- Deregulierung im Handelsrecht
- Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit
- Ausweitung des Stetigkeitsgrundsatzes
- Änderungen im Anlage- und Umlaufvermögen
- Neuregelungen zur Bewertung von Rückstellungen und latenten Steuern
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Einleitung
Die Einleitung führt in das Thema der Diplomarbeit ein und erläutert die Relevanz des BilMoG für die Rechnungslegung.
- Kapitel 2: Allgemeine Änderungen durch das BilMoG
Dieses Kapitel behandelt die allgemeinen Änderungen des BilMoG, darunter Deregulierungsmaßnahmen, die Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit und die Ausweitung des Stetigkeitsgrundsatzes.
- Kapitel 3: Darstellung der Änderungen und Auswirkungen auf den Einzelabschluss
Dieses Kapitel analysiert die Auswirkungen des BilMoG auf den Einzelabschluss, insbesondere im Hinblick auf das Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Rückstellungen und latente Steuern.
Schlüsselwörter
Die Diplomarbeit beschäftigt sich mit den zentralen Themen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und dessen Auswirkungen auf den Einzelabschluss von Unternehmen. Wichtige Schlüsselwörter sind: BilMoG, Handelsrecht, Rechnungslegung, Einzelabschluss, Deregulierung, Maßgeblichkeit, Stetigkeit, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Rückstellungen, latente Steuern.
- Quote paper
- Sebastian Krißgau (Author), 2011, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Wesentliche Änderungen im Einzelabschluss, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/166643