Das Zeitalter der Neuen Medien ist nicht mehr nur angebrochen, sondern hat sich bereits fest in der heutigen Gesellschaft integriert. Längst sind die Tage des bloßen Kommunikationsaustausches ohne elektronische Medien in den Hintergrund gerückt. Informationen, Meinungen, Grüße, Tipps und Tricks lassen sich nunmehr schnell via Internet erreichen und auch auf deren Erwiderungen bedarf es nur wenige Sekunden.
Doch diese Möglichkeit öffnet auch Tür und Tor für Rechtverletzungen jedweder Art. Egal ob eine böse Anschuldigung gegen den unbeliebten Kollegen, mal schnell ein Foto von einer Website kopiert, um damit den eigenen Beitrag zu verschönern oder auch einfach nur, sich über einen zerstrittenen Freund in einem Weblog auslassen, all diese scheinbar banalen Dinge sind schnell getippt und können aber komplexe, langwierige Streitigkeiten nach sich ziehen.
Tritt ein solches Szenario ein, stellt sich allerdings dann die Frage, an wen wende ich mich, wer haftet für meinen Imageschaden überhaupt? “Sweety35”, der anonym fiese Anschuldigen über mich verbreitet hat und verdeckt bleibt? Die Hausfrau, die mit ihrem offiziellen Namen nichts ahnend ein schickes Foto von einer Mahlzeit kopiert und ihrem eigenen Rezept beigefügt hat? Oder etwa doch der Betreiber des Portals, auf welchem ich meinen Imageschaden entdeckt habe?
All diese angesprochenen Problemstellungen werden in der nun folgenden Seminararbeit mit dem Thema "Die Haftung des Portalbetreibers für Blogeinträge" erörtert.
- Quote paper
- Anja Wohlrab (Author), 2010, Die Haftung des Portalbetreibers für Blogeinträge, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/166120
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.