Die folgende Arbeit befasst sich mit dem Risikomanagement im Bankensektor. Ein professionelles Risikomanagement gewinnt in Zeiten zunehmender Verflechtung und Volatilität der Märkte immer mehr an Bedeutung. Der Verzicht auf Risiken ist nicht sinnvoll, ein gezieltes Eingehen von Risiken ist Vorraussetzung dafür, eine angemessene Performance überhaupt zu ermöglichen. Eine erfolgreiche Risikomessung, Risikosteuerung und Risikokontrolle wird zum wichtigen Wettbewerbsinstrument für die Positionierung der Banken am Markt. Die Brisanz dieses Themas wird verstärkt durch die immer enger werdende Verflechtung zwischen bankinterner und aufsichtlicher externer Risikoüberwachung, hier sind z.B. Basel II und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zu nennen. Konzepte wie der Value at Risk (VaR), der zuerst nur in der Theorie entwickelt wurde, ist heute Bestandteil der betrieblichen Praxis. Die Vorschriften der Bankenaufsicht, für Deutschland bildet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Kernstück, und die Bankgesetze sollen gewährleisten, dass Banken ihre Risiken ausreichend begrenzen und für eingegangene Risiken eine adäquate Eigenmittelunterlegung stellen.
In der folgenden Arbeit wird zu Beginn im Kapitel 2 der Begriff Risiko und Risikomanagement definiert und der Bezug zum Thema gebildet. Dabei wird der allgemeine Prozess des Risikomanagements erläutert.
Im Kapitel 3 gibt die Arbeit eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen, die entscheidend für das Risikomanagement sind. In den letzten Jahren sind neue Regulierungen erlassen worden, wie zum Beispiel Basel II, die seit dem 01.Jan. 2007 zu befolgen sind und die MaRisk, die am 20. Dez. 2005 veröffentlicht wurden. Unter Punkt 3.2 werden die drei Säulen von Basel II aufgezeigt und vorgestellt.
Die Handhabung von Ratings im Rahmen von Basel II gewinnen zunehmend an Bedeutung und werden in der vorliegenden Arbeit im Kapitel 4 kurz erläutert. Es werden die aktuellen Ratingcodes der bekanntesten Rating-Agenturen aufgezeigt und das externe und interne Rating beschrieben.
Im Kapitel 5, dem Hauptteil, befasst sich die Arbeit mit dem Risikomanagementprozess am Beispiel des Kreditrisikomanagements. Es werden Möglichkeiten der Messung dargestellt und anschließend Verfahren zur Steuerung beschrieben. Im Folgenden wird auf die Ergebniskontrolle eingegangen.
Den Abschluss bildet eine Zusammenfassung der Arbeit und ein kurzes Fazit.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Aktueller Bezug
1.2 Aufbau der Arbeit
2 Grundlegendes
2.1 Begriff „Risiko“
2.2 Begriff „Risikomanagement“
2.3 Skizzierung des Risikomanagement-Prozesses
3 Rechtliche Rahmenbedingungen
3.1 Historie der Bankenregulierung
3.2 Basel II
3.2.1 Säule 1: Mindestkapitalanforderungen
3.2.2 Säule 2: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
3.2.3 Säule 3: Erweiterte Offenlegung
3.3 Mindestanforderungen an das Risikomanagement
4 Rating
4.1 Begriff „Rating“
4.2 Externes Rating
4.3 Internes Rating
5 Regulatorische Konzepte für das Risikomanagement
5.1 Unterteilung relevanter Risikokategorien
5.2 Value at Risk
5.2.1 Varianz-Kovarianz-Ansatz
5.2.2 Historische Simulation
5.2.3 Monte-Carlo-Simulationsverfahren
5.3 Kreditrisikomanagement
5.3.1 Kreditrisikoanalyse
5.3.1.1 CreditMetrics
5.3.1.2 CreditRisk+
5.3.1.3 CreditPortfolioView
5.3.2 Kreditrisikosteuerung
5.3.2.1 Risikovermeidung
5.3.2.2 Risikoverminderung
5.3.2.3 Risikodiversifikation
5.3.2.4 Risikotransfer/-überwälzung
5.3.2.5 Risikovorsorge
5.3.3 Kreditrisikokontrolle
6 Schlussbetrachtung
6.1 Zusammenfassung
6.2 Fazit
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 : Die 3 Säulen von Basel II
Abbildung 2: Übersicht MaRisk
Abbildung 3: Übersicht der Ratingcodes
Abbildung 4: Der Rating-Prozess
Abbildung 5: Gesamtbankrisiko in der Übersicht
Abbildung 6: Einjährige Migrationsmatrix
Abbildung 7: Berechnung des Credit-Value at Risk mit CreditMetrics
Abbildung 8: Berechnung des Credit-Value at Risk mit CreditRisk+
Abbildung 9: Berechnung des Credit-Value at Risk mit CreditPortfolioView
Abbildung 10: Struktur eines Asset Backed Security - Geschäfts
1 Einleitung
1.1 Aktueller Bezug
Die folgende Arbeit befasst sich mit dem Risikomanagement im Bankensektor. Ein professionelles Risikomanagement gewinnt in Zeiten zunehmender Verflechtung und Volatilität der Märkte immer mehr an Bedeutung. Der Verzicht auf Risiken ist nicht sinnvoll, ein gezieltes Eingehen von Risiken ist Vorraussetzung dafür, eine angemessene Performance überhaupt zu ermöglichen. Eine erfolgreiche Risikomessung, Risikosteuerung und Risikokontrolle wird zum wichtigen Wettbewerbsinstrument für die Positionierung der Banken am Markt. Die Brisanz dieses Themas wird verstärkt durch die immer enger werdende Verflechtung zwischen bankinterner und aufsichtlicher externer Risikoüberwachung, hier sind z.B. Basel II und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zu nennen. Konzepte wie der Value at Risk (VaR), der zuerst nur in der Theorie entwickelt wurde, ist heute Bestandteil der betrieblichen Praxis. Die Vorschriften der Bankenaufsicht, für Deutschland bildet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Kernstück, und die Bankgesetze sollen gewährleisten, dass Banken ihre Risiken ausreichend begrenzen und für eingegangene Risiken eine adäquate Eigenmittelunterlegung stellen.
Das Risikomanagement wird ständig weiterentwickelt, so wurden bspw. qualitative und eher intuitive Verfahren zur Risikomessung durch objektive nachvollziehbare Verfahren ersetzt. Risiken wurden dadurch nachvollziehbarer und objektiver, unabhängig von subjektiven Risikoeinschätzungen. Da das Kreditrisiko i.d.R. die volumenmäßig bedeutendste Risikoposition einer Bank ist, wird sich die folgende Arbeit explizit mit dem Kreditrisikomanagement beschäftigen. Der Leser soll eine Übersicht über die o.g. Möglichkeiten der Messung, Steuerung und Kontrolle im Kreditbereich bekommen.
1.2 Aufbau der Arbeit
In der folgenden Arbeit wird zu Beginn im Kapitel 2 der Begriff Risiko und Risikomanagement definiert und der Bezug zum Thema gebildet. Dabei wird der allgemeine Prozess des Risikomanagements erläutert.
Im Kapitel 3 gibt die Arbeit eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen, die entscheidend für das Risikomanagement sind. In den letzten Jahren sind neue Regulierungen erlassen worden, wie zum Beispiel Basel II, die seit dem 01.Jan. 2007 zu befolgen sind und die MaRisk, die am 20. Dez. 2005 veröffentlicht wurden. Unter Punkt 3.2 werden die drei Säulen von Basel II aufgezeigt und vorgestellt.
Die Handhabung von Ratings im Rahmen von Basel II gewinnen zunehmend an Bedeutung und werden in der vorliegenden Arbeit im Kapitel 4 kurz erläutert. Es werden die aktuellen Ratingcodes der bekanntesten Rating-Agenturen aufgezeigt und das externe und interne Rating beschrieben.
Im Kapitel 5, dem Hauptteil, befasst sich die Arbeit mit dem Risikomanagementprozess am Beispiel des Kreditrisikomanagements. Es werden Möglichkeiten der Messung dargestellt und anschließend Verfahren zur Steuerung beschrieben. Im Folgenden wird auf die Ergebniskontrolle eingegangen. Auf die Erläuterung der übrigen Risikoarten wurde in dieser Arbeit verzichtet.
Den Abschluss der Arbeit bildet das Kapitel 5 mit einer Zusammenfassung der Arbeit und einem kurzen Fazit.
2 Grundlegendes
2.1 Begriff „Risiko“
In der Literatur wird der Begriff „Risiko“ nur umschrieben, es existiert keine einheitliche Definition. Das lateinische Wort „risco“ steht für das Umschiffen einer Klippe und das italienische Wort „risicare“ steht für etwas wagen. Kombiniert man beides, kommt man zu dem Schluss, dass man durch sein Verhalten selbst für einen Teil des Risikos verantwortlich ist.[1] Eine Definition von Risiko, die aktuell relativ häufig benutzt wird, stellt auf einen möglichen Schaden bzw. den potentiellen Verlust einer Vermögensposition ab. Mögliche Gewinne werden dabei nicht gegenübergestellt. Es muss zwischen Risiko und Ertrag unterschieden werden, sonst findet ein und derselbe Gewinn möglicherweise mehrfach Berücksichtigung, was zu einem unschlüssigen Ergebnis führen könnte.[2] Schulte teilt die Risikotheorie in zwei Grundrichtungen. Zum einen die ursachenbezogene Risikotheorie, die auf der Unsicherheit der Zukunft und auf unvollständige Informationen basiert. Hier kann es sich um objektiv messbare Wahrscheinlichkeiten oder um subjektive Schätzungen handeln. Zum anderen die wirkungsbezogene Risikotheorie, diese stellt die Risikowirkung in den Vordergrund und fasst Risiko als die Möglichkeit einer negativen Zielverfehlung auf. In der Regel besteht auch eine verbundene Chance auf eine positive Zielverfehlung. Ein Beispiel aus dem Kreditgeschäft. Erwartet eine Bank die Zahlung aller Zins- und Tilgungsforderungen, besteht das Risiko Ausfälle zu erleiden, aber dem steht keinerlei Chance gegenüber. Kein Kreditnehmer wird seine vertraglichen Verpflichtungen übererfüllen. Kalkuliert die Bank aber vorher im Zins Risikoprämien ein und setzt diese am Markt durch, besteht die Chance der vollständigen Vertragserfüllung und somit eine Vereinnahmung der Risikoprämien.[3]
Die entscheidungsorientierte und die zielorientierte Sichtweise sollten nicht unabhängig voneinander betrachtet werden, da eine zielorientierte Betrachtung eine entscheidungsorientierte voraussetzt. Risiko entsteht daher entscheidungsbezogen aus der Unsicherheit zukünftiger Ereignisse und schlägt sich zielbezogen in der negativen Abweichung von einem festgelegten Ziel nieder.
2.2 Begriff „Risikomanagement“
Das Risikomanagement gehört in den Kreditinstituten zu den wichtigsten Herausforderungen der Unternehmensleitung. Hier geht es um alle Maßnahmen eines Kreditinstitutes, die das Ziel haben, etwaige Gefahren einer Erfolgsminderung zu identifizieren, die Auswirkungen evidenter Risiken abzuschwächen oder den Eintritt von Risiken zu verhindern. Dafür stellt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk). Hier werden nach Everling die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK), das Betreiben von Handelsgeschäften (MaH) und die Ausgestaltung der internen Revision (MaIR) zusammengefasst.[4] Bestandteil des Risikomanagements sind die Risikoklassifizierungen, die gleichzeitig Kernkompetenz und Wettbewerbsfaktor einer zukunftsorientierten Bank sind. Die Verbesserung dieser Klassifizierungen ist nicht nur eine regulatorische Notwendigkeit, sondern liegt im eigenen Interesse des Kreditinstitutes.[5] Nach Schierenbeck bestehen die Kernaufgaben des Risikomanagements darin, die Risikotragfähigkeit zu erhalten und in der Risiko-Chancen-optimierten Allokation der Risikodeckungsmasse.[6] Das Risikomanagement umfasst alle Maßnahmen zur zielgerichteten und planmäßigen Analyse, Steuerung und Kontrolle der Risikoposition.[7] Somit bekommt das Risikomanagement die Aufgabe der umfassenden Untersuchung der Chancen und Gefahren der Unternehmenspolitik unter Beachtung der Risikopräferenz. In allen Unternehmensprozessen ist die Unternehmensstrategie und die Zielausrichtung zu implementieren. Die im Unternehmen befindlichen Einzelrisiken sind unter der Berücksichtigung der ganzheitlichen Überwachungs-, Planungs- und Steuerungssysteme zu betrachten.[8]
Ziel einer jeden Bank sollte es sein ein effizientes Risikomanagement zu implementieren, gerade in Zeiten einer weltweiten Finanzkrise. Im Wettbewerb der Banken ist es wichtig auch Risiken einzugehen, aber nur wer bewusst bekannte Risiken eingeht, kann erfolgreich Geschäfte betreiben.
2.3 Skizzierung des Risikomanagement-Prozesses
Der Prozess des Risikomanagements setzt sich aus 3 Phasen zusammen; die Risikoanalyse, die Risikosteuerung und die Risikokontrolle. Am Anfang steht eine tief greifende Analyse der Risiken und ihrer Verbundwirkungen. Auf die Analyse aufbauend, kann dann die Risikosteuerung durch Kontrolle im Rahmen eines Soll-/Ist-Vergleichs erfolgen.[9] Zunächst müssen die Risiken identifiziert und bewertet werden. Die Identifikation setzt eine zweckmäßige Definition und Abgrenzung des Risikos in der Unternehmenskommunikation voraus. Die Identifikation beinhaltet auch die Messung des Risikoausmaßes. Erst wenn die Höhe des Risikos bekannt ist, kann eine Bewertung erfolgen. Ist das Risiko bekannt und hat eine Bewertung stattgefunden, kann entschieden werden, ob risikopolitische Maßnahmen zu ergreifen sind oder ob das festgestellte Risiko tolerierbar ist.[10] Bei der Abgrenzung und Definition der Risiken, die Gegenstand des Risiko-Controllings sind, wurden von der Bankenaufsicht Risikokategorien herausgebildet. Um die Risikokategorien systematisch entsprechend einer Risikomatrix zu aggregieren, spielt die Fähigkeit der Messverfahren eine entscheidende Rolle, da die verwendeten Messverfahren einen erheblichen Einfluss auf die Quantifizierung der Risikopotentiale haben.[11]
Müssen risikopolitische Maßnahmen getroffen werden, bzw. besteht Handlungsbedarf, stehen mehrere Möglichkeiten zur Beeinflussung der Ist-Risikoposition zur Verfügung. Man unterscheidet zwischen der aktiven Risikosteuerung; die Risikovermeidung, die Risikoverminderung, die Risikoüberwälzung, die Risikodiversifikation und der passiven Risikosteuerung; die Risikoübernahme. Bei der Risikoverminderung werden bestimmte risikobehaftete Geschäfte nicht vollzogen, z.B. Festlegung von Länderlimiten. Die Risikoverminderung konzentriert sich auf die ursachenorientierte Verringerung der Eintrittswahrscheinlichkeiten und auf die wirkungsorientierte Begrenzung des Schadensausmaßes, z.B. die Stellung von Sicherheiten. Bei der Risikoüberwälzung werden Risiken auf Dritte übertragen, z.B. durch Devisentermingeschäfte. Die Risikodiversifikation besagt eine bewusste Ausnutzung der Risikostreuung, d.h. Chancen in Teilbereichen sollten Risiken in anderen Bereichen ausgleichen, z.B. Korrelationen von Aktienkursverläufen. Bei der Risikoübernahme werden bestimmte Risikopotenziale unter Beachtung der entsprechenden Risikotragfähigkeit eingegangen. Diese Tragfähigkeit kann das Resultat aus der Risikovorsorge früherer Perioden oder aus bestehenden Geschäftstätigkeiten, z.B. kalkulierten Risikoprämien, sein.[12] Des Weiteren sind für die Risikosteuerung einheitliche Konzepte zur Festlegung von Risikolimiten in den Unternehmensbereichen erforderlich. Diese müssen im Verhältnis zum Gesamtbankrisikolimit stehen. Kriterien für die Allokation von Eigenmitteln sind von den Kreditinstituten zu entwickeln. Die Bank hat darauf zu achten, dass Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sich decken (Anforderungen des Kongruenzprinzips). So ist sichergestellt, dass derjenige, der Risiken übernimmt bzw. zu übernehmen hat, für Verluste gerade stehen muss, aber auch die Gewinne zugewiesen bekommt.[13]
Die Risikokontrolle ist der letzte Schritt im Risikomanagementprozess. Hier werden die risikopolitischen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit kontrolliert und auf Basis einer Soll-Ist-Analye kritisch hinterfragt.[14] Unterschiede können gebildet werden zwischen der Kontrolle der verschiedenen Steuerungsmaßnahmen und Analysemethoden und ihrer organisatorischen Umsetzung. Die Banken haben darauf zu achten, dass ihre Verfahren zur Risikomessung und Risikobeurteilung immer auf dem neusten Stand sind. Waren quantifizierbare Risiken bisher nicht erkannt oder sind sie durch neue tech. Möglichkeiten sinnvoll, dann müssen sie in das bestehende Risikomanagement integriert werden.[15]
Das Risikomanagement stellt eine große Herausforderung an die Geschäftsleitung dar. Nur wenn der Prozess stetig optimiert wird, kann eine Bank langfristig wachsen. Eine Reihe neuer rechtlicher Rahmenbedingungen sollen die Banken animieren ihr Risikomanagement weiter zu verfeinern. Einige werden im nächsten Punkt erläutert.
3 Rechtliche Rahmenbedingungen
3.1 Historie der Bankenregulierung
Deutschland befand sich 1931 in einer schweren Bankenkrise. Diese Krise war der Auslöser dafür, die Bankentätigkeit gesetzlich zu regeln. Das Kreditwesengesetz (KWG) wurde im Jahr 1934 erlassen und in der Folgezeit wiederholt abgeändert. Anfang der 1960er Jahre wurde das KWG grundlegend revidiert und es wurden die KWG-Novellen ins Leben gerufen, die tiefergehende Eingriffe in das geltende Aufsichtsrecht in eigenen Änderungsgesetzen kodifizieren.[16] Kaum ein Wirtschaftszweig ist stärker umfassenden Regulierungsvorschriften unterworfen als die Bankenbranche. Banken unterliegen Regulierungen quasi von der „Geburt“ bis in den „Tod“. Die Regulierungen sind wichtig, da sich Kreditinstitute über eine Vielzahl von Fremdkapitalgebern finanzieren, diese sind aber meistens finanziell unerfahren und legen nur kleine Beträge an. Daher ist es ihnen unmöglich die Banken zu überwachen und sich vor Bereicherung der Banken zu ihren Lasten zu schützen.[17] Durch das KWG bleiben die geschäftspolitischen Entscheidungen bei der Geschäftsleitung der Banken, denn durch die Bankenaufsicht erfolgt kein direkter Eingriff in die einzelnen Geschäfte. Das Handeln der Banken wird durch quantitative und qualitative Rahmenbestimmungen und die Offenlegungspflicht der Bücher gegenüber den Aufsichtsbehörden eingeschränkt. Im Jahr 1974 brach das Bankhaus Herstatt zusammen. Daraufhin bildete das Bundesministerium der Finanzen die Studienkommission Grundsatzfragen der Kreditwirtschaft. Das Ergebnis dieses Gremiums war, dass eine veränderte Risikosituation der Banken, die sich durch eine Ausdehnung der Geschäfte über die Landesgrenzen hinaus ergaben, im KWG anzupassen waren. Ziel war es, dass sowohl Banken als auch Bankengruppen über ein Eigenkapital verfügten, dass ihrem Risiko angemessen war.[18] Der Zusammenbruch von Herstatt hatte auch weltweite Konsequenzen. Durch ihn und Probleme der amerikanischen FRANKLIN BANK wurde auf ersuchen der G-10 Staaten der Baseler Ausschuss, mit Sitz in Basel, gegründet. Ziele des Ausschusses waren eine Verbesserung der Kooperation zwischen den Bankenaufsichtsbehörden zum einen und zum anderen sollten Lücken und Fehlentwicklungen in der Überwachung des internationalen Finanzsystems frühzeitig erkannt werden.[19]
Mit der Zeit wurden immer neue Vorgaben und Regulierungen erlassen. Diese stellen einen sehr wichtigen Punkt in der Bankenlandschaft dar, denn die zunehmenden internationalen bzw. weltweiten Geschäftsverbindungen benötigen eine globale Einigung und Überwachung.
3.2 Basel II
Durch ihre Möglichkeit zur passiven Geldschöpfung haben Kreditinstitute einen erheblichen Einfluss auf die Geldversorgung einer Volkswirtschaft und somit auf die Preisstabilität. Regulierungen sind daher notwendig, denn ohne regulierende Eingriffe wären eben genannte Größen Schwankungen ausgesetzt und sie könnten sich auf die wirtschaftliche Stabilität und auf das gesamtwirtschaftliche Wachstum negativ auswirken.[20] Für eine bessere Steuerung hat der Baseler Ausschuss am 15. Nov. 2005 die „Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und der Eigenkapitalforderung“ (Basel II) veröffentlicht.[21] Die Entwicklungen an den Finanzmärkten und im Risikomanagement der Banken setzen voraus, dass die Kapitalanforderungen an Kreditinstitute stärker als bisher vom ökonomischen Risiko abhängig sind. Das bildet das Kernstück der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung. Die neuen Regulierungen geben einen Rahmen vor, indem die Banken unter Vorbehalt der aufsichtlichen Überprüfung, ein Verfahren wählen können, das ihrem Risikoprofil am besten entspricht. Für die Bestimmung der Eigenkapitalquote der Bank sehen die Regelungen einfache und fortgeschrittene Ansätze zur Messung des Kredit- und operationellen Risikos vor. Kreditinstitute mit einer strengeren und präziseren Risikomessung werden in der neuen Regelung belohnt.[22]
Basel II baut auf 3 Säulen auf.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Die 3 Säulen von Basel II[23]
Durch die Regulierungen von Basel II will der Baseler Ausschuss die Qualität der Bankenaufsicht weltweit verbessern und durch das international einheitliche Aufsichtsregelwerk und –netzwerk Mindeststandards setzen. Die Standards besitzen keinen rechtsverbindlichen Charakter, es wird von einer Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht in den Ländern ausgegangen. In Deutschland sind die Richtlinien im KWG verankert und in Ergänzung dazu in der Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten (Solvabilitätsverordnung-SolvV).[24] In Kraft getreten ist Basel II Ende 2006. Die Mindesteigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken und Marktpreisrisiken wurde ergänzt um das operationelle Risiko, das künftig explizit mit Kapital zu unterlegen ist. Neben den flexiblen quantitativen Vorgaben zur Messung des Risikos, der Risikodefinition und den Mindeststandards zur Eigenkapitalunterlegung von Risiken (Säule I), kommen qualitative Vorgaben dazu, die aufsichtsrechtliche Überwachungen von Risikolage und Mindesteigenkapitalunterlegung festlegen (Säule II). Dazu beinhaltet Basel II eine Veröffentlichungspflicht für bestimmte Informationen mit dem Ziel, eine gewisse Marktdisziplin durch die sich dadurch einstellende Markttransparenz zu schaffen.[25] Überwacht wird die Durchsetzung in Deutschland durch die am 01.05.2002 gegründete BaFin, dabei erhält sie von der Deutschen Bundesbank und Wirtschaftsprüfgesellschaften Unterstützung.[26]
3.2.1 Säule 1: Mindestkapitalanforderungen
Die erste Säule besteht aus den Mindestkapitalanforderungen, die vorallem im Bereich des Kreditrisikos weiterentwickelt werden sollen. In der Vergangenheit bestehende Kritiken sollen ausgemerzt werden. So waren in der Vergangenheit (Basel I) nur zwei Risikokategorien explizit mit Eigenmitteln unterlegt, die Marktrisiken und die Kreditrisiken, das operationelle Risiko hingegen wurde z.B. komplett ausgeklammert. Des Weiteren bestand für Kreditinstitute die Möglichkeit, über so genannte regulatorische Arbitrageprozesse, die geltenden Regelungen zu unterlaufen. Regulatorische Arbitrage ist der Prozess, bei dem ein Kreditinstitut die benötigten regulatorischen Eigenmittel für einen Satz bilanzwirksamer Positionen relativ zu dem durch interne Risikomodelle gemessenem benötigten ökonomischen Eigenkapital reduziert.[27] Die Einhaltung der Mindestkapitalanforderung wird nach wie vor anhand des Kapitalkoeffizienten gemessen, dieser muss mindestens 8% betragen. Eine wesentliche Neuerung der Eigenmittelanforderungen für Banken besteht darin, dass mehrere Verfahren alternativ verwendet werden können. Zukünftig besteht das Wahlrecht Kreditrisiken nach der Standardmethode oder nach den auf internen Ratingurteilen basierenden Ansätzen (IRB-Ansätze) zu bestimmen und mit Eigenmitteln zu unterlegen.[28] Der Einsatz fortschrittlicher Risikomessmethoden soll durch Basel II gefördert werden, daher verringert sich die geforderte Kapitalunterlegung mit dem Risikosensitivitätsgrad des gewählten Ansatzes. Der einfache Standardansatz erfordert die höchste, der umfassende Standardsatz die zweithöchste, der IRB-Basisansatz die dritthöchste und der fortgeschrittene IRB-Ansatz die niedrigste Unterlegung. Das ist bewusst so geregelt, weil durch die niedrige Eigenmittelunterlegung und dem daraus folgenden Nutzenanstieg ein Anreiz für Banken geschaffen werden soll. Einen der vier genannten Ansätze müssen Kreditinstitute grundsätzlich zur Ermittlung der erforderlichen Eigenmittelunterlegung je Kreditnehmer nutzen.[29] Im Standardsatz wurde ein zusätzliches Risikogewicht für sehr risikoreiche Geschäfte eingeführt, d.h. die Risikogewichtungsklassen sind 20%, 50%, 100% und 150%. Die Bestimmung des Risikogehalts einer Forderung basiert auf der Einschätzung des Schuldners durch eine externe Ratingagentur. Ist kein externes Rating vorhanden, erhält der Kredit ein standardmäßiges Risikogewicht von 100%.[30]
Ein kurzes Beispiel um die Auswirkungen für Banken aufzuzeigen. Die Risikogewichtung 20% wird verwendet bei einem externen Rating (z.B. Standard & Poor´s) von AAA bis AA-, 50% bei A+ bis A-, 100% bei BBB+ bis BB- und 150% bei schlechter BB-. Für Unternehmen die nicht beurteilt sind, werden 100% angesetzt.
[...]
[1] Vgl. Strohmeier, G., Ganzheitliches Risikomanagement in Industriebetrieben, 2007, S. 29
[2] Vgl. Wolke, T., Risikomanagement, 2007, S. 1
[3] Vgl. Schulte, M., Wertorientierte Banksteuerung II, 2004, S. 14
[4] Vgl. Everling, O., Bankrisikomanagement, 2008, S. 1
[5] Vgl. Becker, A., Handbuch MaRisk, 2006, S. 8
[6] Vgl. Schierenbeck, H., Risk Controlling in der Praxis, 2006, S. 17
[7] Vgl. Schulte, M., Wertorientierte Banksteuerung II, 2004, S. 17
[8] Vgl.Schmitz, T., Risikomanagement, 2006, S. 16
[9] Vgl. Schulte, M., Wertorientierte Banksteuerung II, 2004, S. 17
[10] Vgl. Oehler, A., Finanzwirtschaftliches Risikomanagement, 2002, S. 20
[11] Vgl. Schierenbeck, H., Ertragsorientiertes Bankmanagement, 2008, S. 12
[12] Vgl. Schulte, M., Wertorientierte Banksteuerung II, 2004, S. 21
[13] Vgl. Schierenbeck, H., Ertragsorientiertes Bankmanagement, 2008, S. 13
[14] Vgl. Oehler, A., Finanzwirtschaftliches Risikomanagement, 2002, S. 21
[15] Vgl. Schulte, M., Wertorientierte Banksteuerung II, 2004, S. 22
[16] Vgl. Schierenbeck, H., Ertragsorientiertes Bankmanagement, 2003, S. 132
[17] Vgl. Hartmann-Wendels, T., Bankbetriebslehre, 2007, S. 353f
[18] Vgl. Reichling, P., Praxishandbuch Risikomanagement und Rating, 2007, S. 16
[19] Vgl. Schierenbeck, H. Ertragsorientiertes Bankmanagement, 2003, S. 129
[20] Vgl. Hartmann-Wendels, T., Bankbetriebslehre, 2007, S. 357
[21] Vgl. Schierenbeck, H., Risk Controlling in der Praxis, 2006, S. 117
[22] Vgl. Fischer, P., Das Auftragsrisiko im Griff, 2007, S. 216
[23] http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel.php , Stand 14.04.2009
[24] Vgl. Reichling, P., Praxishandbuch Risikomanagement und Rating, 2007, S. 17
[25] Vgl. Büschgen, H.E., Handbuch Rating, 2007, S. 70
[26] Vgl. Schierenbeck, H., Ertragsorientiertes Bankmanagement, 2003, S. 134f
[27] Vgl. Schierenbeck, H., Ertragsorientiertes Bankmanagement, 2003, S. 143
[28] Vgl Hofmann, B., Kreditrisikomanagement im Spannungsfeld, 2006, S. 35
[29] Vgl. Deloitte, Basel II, 2005, S. 27f
[30] Vgl. Tietmeyer, H., Basel II, 2003, S. 4
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