Auf der Suche nach Determinanten der erfolgreichen beruflichen Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt wurden Teilnehmer einer Integrationsmaßnahme für psychisch beeinträchtigte Menschen bei der REHAaktiv darr GmbH sowohl qualitativ als auch quantitativ untersucht. Es handelt sich um eine prospektive Längsschnitt- bzw. Kohortenstudie.
Der umfangreichere Quantitative Teil der Arbeit beinhaltet die Auswertung erhobener demographischer, psychodiagnostischer und persönlicher (Freizeit, finanzielle Situation) Daten von n=206 Maßnahmeteilnehmern bezüglich der Zielvariablen erfolgreiche berufliche Integration direkt nach der Maßnahme, nach einem halben Jahr sowie nach einem Jahr und Abbruch der Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen sowie Anzahl krankheitsbedingter Fehlzeiten während der Maßnahmedauer.
Als Prädiktoren der erfolgreichen beruflichen Integration konnten ein hohes Intelligenzniveau, ein guter Schulabschluss, das Vorhandensein eines Partners, ein mittleres bis hohes Engagement, gute Kontrollstrategien innerhalb der Stressbewältigung sowie ein höheres Einkommen zu Maßnahmebeginn gefunden werden.
Die Einnahme von Medikamenten, ein höheres Alter, eine vorhandene Berufsunfähigkeit sowie eine subjektiv höhere Einschätzung der psychosomatischen Beschwerden wurden als Prädiktoren des Maßnahmeabbruchs aus gesundheitlichen Gründen identifiziert. Die Anzahl krankheitsbedingter Fehlzeiten wurde durch die beiden Prädiktoren psychosomatische Beschwerden sowie das Fehlen der Diagnose Schizophrenie, vorher gesagt.
Im zweiten Teil der Arbeit erfolgte die Auswertung der qualitativen Interviews von jeweils sechs erfolgreich integrierten und sechs nicht integrierten Maßnahmeteilnehmern. Als Ergebnis konnten die generellen Bedeutungsschwerpunkte Empfundene Unterstützung durch die Mitarbeiter, fehlende berufliche Orientierung sowie die große Bedeutung der Praktika und der Seminargruppe herausgestellt werden. Individuelle Unterschiede in Bezug auf den Integrationserfolg zeigten sich bezüglich der Bedeutung der Arbeit, der Fähigkeit zur Stressbewältigung, der Selbsteinschätzung und der Einstellung zur Maßnahme.
Inhaltsverzeichnis
DANKSAGUNG
ERKLÄRUNG
INHALTSVERZEICHNIS
ZUSAMMENFASSUNG
ABSTRACT
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG
1.1 ZUNAHME PSYCHISCHER ERKRANKUNGEN
1.2 ZUNEHMENDE ISOLIERUNG PSYCHISCH KRANKER?
1.3 BERUFLICHE REHABILITATION
1.4 GESETZLICHE GRUNDLANGEN DER BERUFLICHEN REHABILITATION
1.4.1 SGB IX Teilhabe behinderter Menschen
1.4.2 SGB III Arbeitsförderungsrecht
1.4.3 SGB II „ Hartz IV-Gesetze “
1.4.4 SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung
1.4.5 SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung
1.4.6 Rehabilitationsträger der Teilhabe am Arbeitsleben
1.4.7 Zusammenfassung der gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der REHAaktiv darr GmbH
1.5 „ERST PLATZIEREN - DANN QUALIFIZIEREN“?
1.6 DIE ICF IN DER BERUFLICHEN REHABILITATION
1.7 DIE REHAAKTIV DARR GMBH
1.7.1 Firmengeschichte
1.7.2 Das Integrationsseminar für Rehabilitanden mit psychischen Beeinträchtigungen in Berlin
2 THEORETISCHE GRUNDLAGEN
2.1 URSACHEN PSYCHISCHER ERKRANKUNGEN IM KONTEXT DER ARBEIT
2.1.1 Arbeit macht krank
2.1.2 Arbeitslosigkeit macht krank
2.1.3 Grafische Darstellung der Ursachen psychischer Erkrankungen der Maßnahmeteilnehmer
2.2 MODELLE ZUR PRÄDIKTION ERFOLGREICHEN HANDELNS IN BERUF UND PRIVATLEBEN
2.3 ABLEITUNG VON SEMINARINHALTEN
2.4 PRÄDIKTOREN DER BERUFLICHEN INTEGRATION AUS DER ANGEWANDTEN FORSCHUNG
2.4.1 Prädiktoren der Beruflichen Integration psychisch Beeinträchtigter
2.4.2 Ableitung einer Prädiktoren- Übersicht
2.4.3 Interaktionsmodell
2.5 PRÄDIKTOREN DES ABBRUCHES EINER MAßNAHME
3 FRAGESTELLUNGEN UND HYPOTHESEN
3.1 FRAGESTELLUNGEN ZUR ERFOLGREICHEN BERUFLICHEN REHABILITATION
3.2 FRAGESTELLUNGEN ZUM ABBRUCH DER MAßNAHME AUS GESUNDHEITLICHEN GRÜNDEN
3.3 FRAGESTELLUNGEN ZUR PROGNOSE DER ANZAHL KRANKHEITSBEDINGTER FEHLZEITEN
4 METHODIK
4.1 ÜBERLEGUNGEN ZUM OPTIMALEN STICHPROBENUMFANG
4.2 STUDIENDESIGN
4.3 OPERATIONALISIERUNG
4.3.1 Teilnehmerprofil
4.3.2 Das psychodiagnostische Screening
4.4 QUALITATIVE INTERVIEWS
4.5 VERFAHREN DER DATENANALYSE
5 ERGEBNISSE
5.1 STICHPROBENBESCHREIBUNG
5.1.1 Vollständigkeit der Datensätze
5.1.2 Deskriptive Statistik der Testvariablen
5.2 FOLLOW UP
5.3 PRÄDIKTOREN BERUFLICHER INTEGRATION PSYCHISCH KRANKER
5.3.1 Nominales Datenniveau - Kreuztabellen und Chi-Quadrattest
5.3.2 Ordinales Datenniveau - U-Test nach Mann & Whitney
5.3.3 Metrisches Datenniveau - T-Test
5.3.4 Binäre logistische Regression
5.3.5 Binäre logistische Regression - Integration nach ½ Jahr
5.3.6 Binäre logistische Regression - Integration nach einem Jahr
5.3.7 Diskriminanzanalyse
5.3.8 Zusammenfassung, Interpretation und Diskussion der Ergebnisse
5.3.9 Angepasste Prädiktoren- Übersicht
5.4 PRÄDIKTOREN FÜR DEN ABBRUCH DER MAßNAHME AUS GESUNDHEITLICHEN GRÜNDEN
5.4.1 Nominales Datenniveau - Kreuztabellen und Chi-Quadrattest
5.4.2 Metrisches Datenniveau - T-Test
5.4.3 Binäre logistische Regression
5.4.4 Diskriminanzanalyse
5.4.5 Zusammenfassung, Interpretation und Diskussion der Ergebnisse
5.5 PRÄDIKTOREN DER FLUCHT IN KRANKHEIT PSYCHISCH KRANKER
5.5.1 Metrisches Datenniveau der Einflussfaktoren - Spearman-Korrelationen
5.5.2 Nominales Datenniveau der Einflussfaktoren - U-Test für zwei unabhängige Stichproben
5.5.3 Multiple lineare Regressionsanalyse
5.5.4 Zusammenfassung, Interpretation und Diskussion der Ergebnisse
5.5.5 Anpassung an Modell- Übersicht
5.6 FAKTORENANALYSE
5.7 PRÄ-POST-TEST-ANALYSE
5.7.1 Unterschiede bezüglich der Entwicklung von Integrierten und Nicht-Integrierten
5.7.2 Interpretation und Diskussion der Ergebnisse
5.8 AUSWERTUNG DER QUALITATIVEN INTERVIEWS
5.8.1 Codierleitfaden
5.8.1.1 Kategorien der einzelnen Fragestellungen
5.8.1.2 Sonstige, nicht direkt erfragte Kategorien
5.8.1.3 Bewertung des Gesamtinterviews:
5.8.2 Codierung des Materials
5.8.2.1 Kategorien der einzelnen Fragestellungen
5.8.2.2 Sonstige, nicht direkt erfragte Kategorien
5.8.2.3 Bewertung des Gesamtinterviews:
5.8.3 Inter-Rater-Reliabilität
5.8.4 Zusammenfassung der Ergebnisse der Qualitativen Interviews
5.8.5 Vertiefende Fallschilderung Herr W.
5.8.6 Diskussion und Schlussfolgerungen der Ergebnisse der Qualitativen Interviews
6 DISKUSSION
6.1 REPRÄSENTATIVITÄT DER STICHPROBE
6.2 DURCHFÜHRUNG UND AUSWERTUNG IN EINER HAND?
6.3 SEMINARINHALTE FOLGEN KEINEM EINHEITLICHEN THEORETISCHEN MODELL
6.4 OPERATIONALISIERUNG
6.5 LANGZEITEFFEKTE DER MAßNAHME - KAUSALITÄT?
7 ABBILDUNGSVERZEICHNIS
8 TABELLENVERZEICHNIS
9 LITERATURVERZEICHNIS
ANHANG
Danksagung
Als erstes möchte ich allen Teilnehmern unserer Integrationsmaßnahme danken, die mich auf unterschiedlichste Weise an ihrem Leben teilhaben ließen, die mir durch Dankbarkeit aber auch ehrliche Kritik die Möglichkeiten und Grenzen meiner Arbeit vor Augen geführt haben und mir durch ihr Vertrauen das Gefühl gegeben haben, tatsächlich etwas bewirken zu können.
Mein Dank gehört weiter allen meinen Kollegen und Vorgesetzten der REHAaktiv darr GmbH, die mit mir über mögliche Einflussfaktoren diskutiert und ihre wichtige jahrelange Berufserfahrung mit mir geteilt haben.
Ich möchte Herrn Toralf Darr danken, der mir das Vertrauen geschenkt und die Möglichkeiten gegeben hat „einfach loszulegen“, ohne je an meinen Fähigkeiten zu zweifeln und der meine Erkenntnisse von statistischen Zusammenhängen in ungeahnte praktische Bedeutsamkeiten umwandeln konnte.
Mein großer Dank gehört Herrn Prof. Ernst von Kardorff, der mein Interesse für dieses Thema vom ersten Moment an geteilt hat und der mir die qualitative Forschung nicht nur vermittelt sondern tatsächlich ans Herz gelegt hat. Anregungen von ihm, die zunächst „mehr Arbeit“ bedeuteten, entwickelten sich in der späteren Umsetzung häufig zu den interessantesten Inhaltsschwerpunkten.
Mein Dank gilt Herrn Prof. Kieselbach, der mich trotz seiner vielseitigen Verpflichtungen unkompliziert und unbürokratisch unterstützt hat.
Gedankt sei außerdem Frau Dipl.-Psych. Anja Groer für die Codierung des Interviewmaterials und Herrn Dipl.-Psych. Sebastian Bernert für seine statistischen Kritiken und Hinweise. Mein größter Dank gilt jedoch meiner Familie, meinen Eltern Elke und Felix Gericke und vor allem meinem Lebenspartner Wolfgang Rau, der mich durch seine unendliche Wertschätzung unterstützt hat und mir die nötigen zeitlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt hat, der mit mir diskutiert hat und seinen klaren Menschenverstand an den Stellen einbrachte, wo man ihn sonst womöglich vergessen hätte. Und nicht zuletzt danke ich unserem Kind Ben, der mich in rekordverdächtiger Geschwindigkeit auf den Boden der Tatsachen zurück holt und mir zeigt, dass ein überstandener Magen-Darm-Infekt mehr wert ist als das eleganteste Theorien- Gebilde.
Erklärung
Hiermit erkläre ich diese Dissertation selbständig verfasst zu haben und alle benutzten Hilfsmittel und Hilfen in der Dissertation angegeben zu haben.
Berlin, den Christine Gericke
Zusammenfassung
Auf der Suche nach Determinanten der erfolgreichen beruflichen Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt wurden Teilnehmer einer Integrationsmaßnahme für psychisch beeinträchtigte Menschen bei der REHAaktiv darr GmbH sowohl qualitativ als auch quantitativ untersucht. Es handelt sich um eine prospektive Längsschnitt- bzw. Kohortenstudie.
Der umfangreichere Quantitative Teil der Arbeit beinhaltet die Auswertung erhobener demographischer, psychodiagnostischer und persönlicher (Freizeit, finanzielle Situation) Daten von n=206 Maßnahmeteilnehmern bezüglich der Zielvariablen erfolgreiche berufliche Integration direkt nach der Maßnahme, nach einem halben Jahr sowie nach einem Jahr und Abbruch der Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen sowie Anzahl krankheitsbedingter Fehlzeiten während der Maßnahmedauer.
Als Prädiktoren der erfolgreichen beruflichen Integration konnten ein hohes Intelligenzniveau, ein guter Schulabschluss, das Vorhandensein eines Partners, ein mittleres bis hohes Engagement, gute Kontrollstrategien innerhalb der Stressbewältigung sowie ein höheres Einkommen zu Maßnahmebeginn gefunden werden.
Die Einnahme von Medikamenten, ein höheres Alter, eine vorhandene Berufsunfähigkeit sowie eine subjektiv höhere Einschätzung der psychosomatischen Beschwerden wurden als Prädiktoren des Maßnahmeabbruchs aus gesundheitlichen Gründen identifiziert. Die Anzahl krankheitsbedingter Fehlzeiten wurde durch die beiden Prädiktoren psychosomatische Beschwerden sowie das Fehlen der Diagnose Schizophrenie, vorher gesagt.
Im zweiten Teil der Arbeit erfolgte die Auswertung der qualitativen Interviews von jeweils sechs erfolgreich integrierten und sechs nicht integrierten Maßnahmeteilnehmern. Als Ergebnis konnten die generellen Bedeutungsschwerpunkte Empfundene Unterstützung durch die Mitarbeiter, fehlende berufliche Orientierung sowie die große Bedeutung der Praktika und der Seminargruppe herausgestellt werden. Individuelle Unterschiede in Bezug auf den Integrationserfolg zeigten sich bezüglich der Bedeutung der Arbeit, der Fähigkeit zur Stressbewältigung, der Selbsteinschätzung und der Einstellung zur Maßnahme.
Schlagworte: Berufliche Rehabilitation; Prädiktoren; Qualitative Interviews; psychisch Beeinträchtigte, Integrations-Maßnahme, Rückkehr zur Arbeit
Abstract
Searching for determinants for the successful integration into the general job market, participants in a rehabilitation program for the mental handicapped carried out by REHAaktiv darr GmbH were studied qualitatively und quantitatively. This was a prospective longitudinal or cohort study.
The more extensive, quantitative part of the study consists of an analysis of the demographic, psychodiagnostic and personal (leisure time, financial situation) data ascertained from n=206 participants with regard to the variable objectives of the successful integration immediately after completion of the scheme, after six months and one year as well as after dropping out of the scheme for health reasons as well as the number of days absent for health reasons during the scheme.
Predictors of a successful integration are high intelligence, high school graduation, the presence of a partner, a mid to high level of commitment, good strategies of control as soon as a higher income in the beginning of the program.
Medication, advanced age, vocational disability and subjectively higher assessment of the psychosomatic troubles were identified as predictors for dropping out of the scheme for health reasons.
The number of absences due to illness was predicted by the predictors psychosomatic disorders as well as the absence of a diagnosis schizophrenia.
The second part of the study consisted of the assessment of the qualitative interviews with six participants who were successfully integrated and six who were not. The result that emerged emphasized the amount of support from the REHAaktiv personnel “felt” by the participants, a lack of career orientation on their part as well as the great importance of the practical training and the seminar group. Individual differences with respect to the success of the integration could be attributed to the importance of work, the ability to deal with stress and mental attitude to the scheme.
Keywords: vocational rehabilitation, Predictors; Qualitative Interviews; mental Disabled, rehabilitation program, return to work
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
1.1 Zunahme psychischer Erkrankungen
Bei weitgehend konstant gebliebenem bzw. sogar rückläufigem Krankenstandniveau konnte im Gesundheitsbericht der DAK aus dem Jahre 2005 ein starker Anstieg (Steigerungsrate von 69%) der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Erkrankungen festgestellt werden (DAK Gesundheitsreport 2005). Im Länderübergreifenden Gesundheitsbericht für Berlin und Brandenburg 2009 (Westermayer & Brand 2009) liegt die Häufigkeit von Diagnosen psychischer und Verhaltensstörungen im Jahr 2008 für Berlin und Brandenburg mit 5.6% an siebenter Stelle. Der Anteil an Arbeitsunfähigkeitstagen liegt dagegen bei 12.4% womit die psychischen Erkrankungen hinsichtlich der Krankschreibungsdauer an dritter Stelle liegen.
Nach Watzke (2006) stellen psychische Erkrankungen fünf der zehn weltweit häufigsten Ursachen dauerhafter Behinderungen dar, wobei Depressionen an erster Stelle rangieren. Abgesehen von den Depressionen werden Alkoholabhängigkeit, bipolar affektive Erkrankungen, Schizophrenien und Zwangsstörungen genannt. Psychisch Behinderte machen einen Anteil von etwas 22% an der Gesamtzahl dauerhaft behinderter Menschen aus (Murray 1996).
Es stellt sich ein gesellschaftliches sowie individuelles Problem dar, das in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen wird. Wie lässt sich die Zunahme insbesondere der psychischen Leiden bundesweit erklären? Handelt es sich um vermehrte Zahlen allein auf dem Papier aufgrund von Enttabuisierung und Bekenntnis zur psychischen Störung? Hat sich die Arbeitswelt verändert, bei vermehrtem Termin- und Erfolgsdruck, gepaart mit Existenzängsten, die letztlich die Arbeitskraft des Einzelnen negativ beeinträchtigen, den psychischen Druck erhöhen, dem sich immer weniger Arbeitnehmer gewachsen fühlen?
Was auch immer die Gründe dieser Veränderungen sein mögen, sicher ist, dass die psychische Gesundheit ganz allgemein als auch in Verbindung mit der Arbeit zukünftig als Thema vermehrt aufgegriffen und untersucht werden muss.
1.2 Zunehmende Isolierung psychisch Kranker?
Die berufliche (Re-) Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt für psychisch Kranke wird allgemein als äußerst schwierig betrachtet (Moos & Wolfersdorf 2003; Rüesch et. al. 2002), weshalb sich die Forschung in den letzten Jahren zunehmend mit diesem Thema auseinandersetzt.
Bedenkt man die rasanten Veränderungen in der Arbeitswelt in den letzten Jahrzehnten mit einem schnelleren Verfall erworbenen Wissens, zunehmender Emotionsarbeit als neue Anforderung, kontinuierlicher Rationalisierung von Arbeitsplätzen insbesondere in der Industrie, einer zunehmenden Aufhebung der Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit, einer höheren Flexibilisierung der Arbeitszeiten und häufigen Arbeitsplatzwechsel aufgrund von Projektarbeiten, die zeitlich befristet sind (Mohr et.al. 2005), so erscheint die zunehmende Ausgrenzung psychisch beeinträchtigter Menschen aus der Arbeitswelt als Konsequenz unvermeidbar. Gleichzeitig berichtet Kardorff (1999) von einer „postmodernen“ Differenzierung von Lebenswelten und Lebensstilen, die einerseits zu individueller Unsicherheit, Orientierungsproblemen, ungeklärten sozialen Zugehörigkeiten und unklaren Grenzen führe, andererseits aber Chancen für und wachsende Toleranz gegenüber abweichenden Minderheiten er]öffne, und gesellschaftliche Nischen zur Selbstorganisation und Lebensbewältigung mit psychischer Krankheit schaffe allerdings unter finanziell stark eingeschränkten Möglichkeiten. Marwaha und Johnson (2004) fanden bei einer Analyse der Beschäftigungsraten in Europa, dass lediglich zwischen 10 und 20% der chronisch psychisch Kranken einer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen. Watzke (2006) berichtet für die Bundesrepublik Deutschland von einer Erwerbstätigkeit psychisch erkrankter Menschen von gerade einmal 50% inklusive der Beschäftigung als Hausfrau bzw. einer aktuellen Ausbildung.
Diese Zahlen stimmen insbesondere im Hinblick auf die Bedeutsamkeit der Arbeit als sinnstiftendes Element im Leben von psychisch erkrankten Menschen sehr pessimistisch. So berichten Kunze & Pohl (2002) von der Arbeit als wesentlichem Faktor für die psychische Gesundheit, da die Funktion des persönlichen Erfolgserlebens durch die gelungene Bewältigung von äußeren Anforderung und die Erfüllung der Erwartungen anderer damit verbunden sei. Außerdem beinhalte Arbeit die Möglichkeit, sich in normalen sozialen Rollen zu engagieren und somit der chronischen Krankenrolle entgegenzuwirken. Bei einer sinnvollen Tätigkeit wie die Arbeit, handle es sich außerdem um ein leicht identifizierbares Kriterium für Genesung, womit auch ein Gefühl für sozialen Status und Identität verbunden sei, sowie eine Möglichkeit dem Alltag Struktur zu geben und soziale Kontakte und Unterstützung zu erhalten. Nicht zuletzt sei die finanzielle Entlohnung der Tätigkeit zu nennen.
Die beschriebenen Entwicklungen verbunden mit einer enormen ökonomischen Belastung der Sozialleistungsträger verdeutlichen den steigenden Bedarf an Einrichtungen, die sich mit der beruflichen Rehabilitation von psychisch kranken Menschen beschäftigen. Ebenso notwendig erscheinen Wirkungsnachweise von angebotenen Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation.
1.3 Berufliche Rehabilitation
In Abgrenzung von der Medizinischen Rehabilitation beschreibt Watzke (2006) die Berufliche Rehabilitation als die Subsummierung aller systematischen und organisierten Bemühungen um eine Integration und Förderung Kranker und Behinderter in Beruf, Ausbildung oder Beschäftigung. Adressaten von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation sind grundsätzlich behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen im erwerbsfähigen Alter. Der Bedarf für eine berufliche Rehabilitation kann bereits im Anschluss an eine einmalige Akutbehandlung bestehen.
Die berufliche Rehabilitation für psychisch Kranke umfasst nach Watzke (2006) einen weiten Bereich einzelner Tätigkeitsfelder, die in Abhängigkeit zueinander stehen und einer Versorgungskette entlang des Überganges der psychischen Erkrankungen aus einer akuten in eine postakute, stabilere Phase folgen. Dabei trete die Integration in Arbeit bzw. Beschäftigung als Ziel arbeitsrehabilitativer Maßnahmen am Ende der Versorgungskette in den Fokus der rehabilitativen Bemühungen.
1.4 Gesetzliche Grundlangen der beruflichen Rehabilitation
Die Gesetzlichen Grundlagen der beruflichen Rehabilitation erscheinen zunächst sehr komplex und für den Laien unübersichtlich. Aus diesem Grunde hat sich die Autorin darauf beschränkt, die gesetzlichen Grundpfeiler der eigenen Arbeit vorzustellen ohne detailliert auf alle Voraussetzungen und Eventualitäten einzugehen. Entstanden ist eine Übersicht der Gesetzlichen Grundlagen der REHAaktiv darr GmbH (siehe Kapitel 1.4.7 Abbildung 1: Übersicht über gesetzliche Grundlagen), deren Zentrum das SGB IX (Teilhabe behinderter Menschen) darstellt um das herum sich die jeweils möglichen zur Anwendung kommenden Gesetzesbücher ansiedeln. Auf diese Weise wird die Grundstruktur der gesetzlichen Verankerung verdeutlicht, ohne jedoch einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu können. Beim Lesen der folgenden Kapitel bietet es sich gegebenenfalls zur Orientierung an, einen Blick auf die beschriebene Übersicht zu werfen.
1.4.1 SGB IX Teilhabe behinderter Menschen
Im Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX), Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen wurden Bestandteile und bestehende Gesetze der Sozialgesetzgebung zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland zu einem grundlegenden Werk zusammengefasst (Tenambergen 2008).
Das SGB IX ist Grundlage aller Rechtsvorschriften für die berufliche Rehabilitation und Wiedereingliederung schwerbehinderter Menschen. Je nach unterschiedlichen Lebensphasen eines Menschen mit Behinderung, der jeweiligen Ursache der Behinderung sowie der Einstufung nach einem Grad der Behinderung (GdB) kommen unterschiedliche Kostenträger für die berufliche Rehabilitation auf und werden wiederum entsprechende weitere Gesetzbücher herangezogen.
Bei dem Begriff der Teilhabe handelt es sich um eine, durch das SGB IX geschaffene Bezeichnung, die den im Schwerbehindertengesetz verwendeten Begriff der Eingliederung abgelöst hat. Nach § 1 SGB IX erhalten Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen nach dem SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Vorschriften. Ziel ist es, ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden. Die Förderung der Selbstbestimmung durch die zu erbringenden Leistungen soll dazu beitragen, dass die betroffenen Menschen nicht als Adressat oder Objekt öffentlicher Versorgung und Fürsorge verstanden werden. Nach der politischen Zielsetzung des Gesetzes sollen vielmehr Autonomie und Selbstbestimmung als Alternative zur Fremdbestimmung dazu beitragen, dass behinderte Menschen aktiv ihre Teilhabe mitgestalten können (http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-614/_lkm-863/i.html).
Das SGB IX gliedert sich in zwei Teile. Teil 1 beinhaltet die Selbstbestimmung und Teilhabe Behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen. Als Ausnahme werden Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen, denen Leistungen nach dem SGB IX Teil 1 zustehen, für die Dauer ihrer beruflichen Ausbildung (inklusive Berufsvorbereitung) einem Menschen mit einer Schwerbehinderung gleichgestellt und erhalten damit den Zugang zu einem erweiterten Leistungsspektrum (Tenambergen 2008).
Die Voraussetzung dafür dass der Teil 1 greift ist eine Krankheitsphase von mehr als 6 Monaten oder eine anderweitige Beeinträchtigung.
Teil 2 beinhaltet das Schwerbehindertenrecht, das dann zum Tragen kommt wenn ein Grad der Behinderung von 50 und mehr vorliegt beziehungsweise ein Grad der Behinderung von 30 und entsprechende Zusatzvoraussetzungen.
1.4.2 SGB III Arbeitsförderungsrecht
Das Sozialgesetzbuch III (SGB III) regelt das deutsche Arbeitsförderungsrecht. Es ist Nachfolger des Arbeitsförderungsgesetzes, das bis zum 31.12.1997 das Arbeitsförderungsrecht regelte. Das SGB III umfasst sämtliche Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung. Es ist damit die Grundlage für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsagenturen. Das Sozialgesetzbuch III enthält zudem Regelungen zur Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen werden dabei in die drei großen Bereiche Leistungen an Arbeitnehmer, Leistungen an Arbeitgeber sowie Leistungen an Träger unterteilt (http://bundesrecht.juris.de).
Das Arbeitsförderungsgesetz ist die Grundlage für Menschen, die aus einer beruflichen Tätigkeit ausgeschieden und arbeitslos sind. Instrumente der beruflichen Integration des SGB III werden von der Agentur für Arbeit gesteuert und zur Umsetzung ausgeschrieben bzw. vergeben (Tenambergen 2008). Im Zuge einer solchen Ausschreibung ist die Agentur für Arbeit ein Kostenträger für eine, bei der REHAaktiv darr GmbH durchgeführte, Maßnahme der beruflichen Integration.
1.4.3 SGB II „Hartz IV-Gesetze“
Das SGB II ist in Kraft seit 1. Januar 2005 und bildet den wesentlichen Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das im allgemeinen Sprachgebrauch als "Hartz IV-Gesetz" bezeichnet wird. Es regelt die Förderung (einschließlich finanzieller Förderung) von erwerbsfähigen Personen über 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehöriger, soweit diese über kein (ausreichendes) Arbeitseinkommen verfügen. Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt werden die bisherigen Leistungen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) zusammengeführt. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (§ 16 SGB II) sollen den Hilfebedürftigen „aktivieren“, um wieder eine Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt zu erlangen. (Sozialbericht 2009).
Kostenträger sind die Arbeitsgemeinschaften nach SGB II und die optierenden Kommunen, die allerdings in Fragen der beruflichen Rehabilitation und Teilhabe eng mit der Agentur für Arbeit zusammen arbeiten. Die Leistungen der beruflichen Eingliederung werden in enger Anlehnung an das SGB III ausgewählt (Tenambergen 2008).
1.4.4 SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung
Das Sechste Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) vom 18. Dezember 1989 trat im Wesentlichen am 1. Januar 1992 in Kraft. Es trat dabei an die Stelle der rentenversicherungsrechtlichen Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO), des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) und des Reichsknappschaftsgesetzes (RKG). Es ist grundlegend für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland. Gemäß § 9 Abs. 2 SGB VI können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Nach § 10 Abs. 1 SGB VI haben Versicherte die persönlichen Voraussetzungen erfüllt
1. wenn deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und
2. bei denen voraussichtlich
a) bei erheblicher Gefährdung der Erwerbsfähigkeit eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben abgewendet werden kann,
b) bei geminderter Erwerbsfähigkeit diese durch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann oder
c) bei teilweiser Erwerbsminderung ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung der Erwerbsfähigkeit der Arbeitsplatz durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten werden kann (http://bundesrecht.juris.de).
Die Vermeidung einer Erwerbsunfähigkeit und die Nutzung noch vorhandener beruflicher Ressourcen stehen im Vordergrund der Bemühungen der Deutschen Rentenversicherung, die erst vor wenigen Jahren als ein Rentenversicherungsträger aus den Landesversicherungsanstalten und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) hervorgegangen ist (Tenambergen 2008).
Die Deutsche Rentenversicherung Bund gehört zu den größten Kostenträgern der Maßnahmen zur beruflichen Integration psychisch beeinträchtigter Menschen in der REHAaktiv darr GmbH.
1.4.5 SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung
Das Sozialgesetzbuch VII (auch: SGB VII, Sozialgesetzbuch Siebtes Buch) ist die Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland. Es enthält Regelungen zur Verhütung und zur finanziellen Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation von Versicherten und zur Organisation der Unfallversicherungsträger. Nach Abs. 1 Nr. 1 SGB VII kann der Unfallversicherungsträger Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich der Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme erbringen. Erstes Ziel ist es, den bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten. Wenn dies nicht möglich ist, wird nach einem anderen geeigneten Arbeitsplatz im bisherigen Betrieb gesucht. Hierbei wird darauf geachtet, dass der neue Arbeitsplatz möglichst gleichwertig ist und nicht zu einem wirtschaftlichen oder sozialen Abstieg führt. Wenn die Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber nicht in Betracht kommt, versucht der Rehabilitationsberater in der gesetzlichen Unfallversicherung in einem anderen Betrieb eine neue Arbeitsstelle für den Unfallverletzten zu finden (http://www.integrationsaemter.de).
1.4.6 Rehabilitationsträger der Teilhabe am Arbeitsleben
Als Rehabilitationsträger zur Umsetzung einer Teilhabe am Arbeitsleben werden in §6 SGB IX neben der Agentur für Arbeit die gesetzliche Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften), die Rentenversicherungsträger, die Kriegsopferhilfe, die öffentliche Jugendhilfe und die Sozialhilfe benannt. Bei der Aufzählung der Rehabilitationsträger fehlen an dieser Stelle die Arbeitsgemeinschaften nach SGB II und optierende Kommungen / Kreise (Tenambergen 2008).
In die Regelungen zur Zusammenarbeit und Sicherstellung einer möglichst nahtlosen Rehabilitation behinderter Menschen bis hin zum konkreten Arbeitsplatz sind auch die Integrationsämter mit ihren auf die Gruppe der schwerbehinderten Menschen bezogenen Leistungen zur Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben eingebunden (vgl. z.B. § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 3, § 13 Abs. 5 und § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB IX).
1.4.7 Zusammenfassung der gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der REHAaktiv darr GmbH
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die von der REHAaktiv darr GmbH betreuten Maßnahmeteilnehmer durch unterschiedliche Leistungsträger gefördert werden, die wiederum aufgrund der für sie jeweils geltenden Gesetze tätig werden. Da es sich hierbei um Behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen handelt, gilt das SGB IX im Allgemeinen, wird jedoch durch die besonderen Vorschriften der einzelnen Leistungsträger konkretisiert. Demnach kommen für die berufliche Rehabilitation hauptsächlich die vorhergehend beschriebenen Gesetze SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung), SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung), SGB III (Arbeitsförderung) und SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) in Betracht (siehe Abbildung 1, orange markiert). Die Leistungsträger werden bei Vorliegen der im Gesetz näher definierten Voraussetzungen tätig. Die orange Markierung des Integrationsamts soll verdeutlichen, dass eine Zusammenarbeit von Integrationsämtern und der REHAaktiv darr GmbH erwünscht ist und bei Seminarteilnehmern mit den entsprechenden Voraussetzungen im Einzelfall auch immer wieder praktiziert wird.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Übersicht über gesetzliche Grundlagen
1.5 „ Erst platzieren - dann qualifizieren “ ?
Integrationsamt
Die Diskussion um das aus den USA stammende so genannte „Supported Employment“ im Vergleich zur immer noch in Deutschland vorherrschenden Praxis des vorgeschalteten Qualifizierens und des erst anschließenden Platzierens gewinnt insbesondere im Hinblick auf die Effektivität und die verbundenen ökonomischen Kosten der verschiedenen Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation an Bedeutung. Reker & Eikelmann (2004) erklären die gängige Vorgehensweise des „Train and place“ mit der eventuell fälschlichen Annahme, dass eine Reintegration in das Arbeitsleben nur dann Erfolg versprechend sei, wenn die Betroffenen vorher alle dafür notwendigen Kompetenzen erworben und unter den besonderen Bedingungen einer Rehabilitationseinrichtung ausreichend trainiert hätten. Gleichzeitig beschreiben sie die demotivierende Wirkung solch langer Trainingsphasen und die Notwendigkeit bei der Suche nach einem Arbeitsplatz unterstützt zu werden bzw. längerfristig am Arbeitsplatz betreut zu werden, wobei der systematische Kontakt zum Arbeitgeber aufrecht erhalten werden sollte.
Hoffmann (1999) beschreibt die Komponenten des „Supported employment“ folgendermaßen:
1. kompetitive Arbeit, d.h. die Rehabilitanden arbeiten mindestens 20 Stunden pro Woche unter Wettbewerbsbedingungen als Vollzeit- oder Teilzeitarbeitskraft
2. sie erhalten dafür mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn
3. der Arbeitsort ist in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes, in welchem die Mehrheit der Arbeitnehmer nicht behindert ist
4. das Arbeitsverhältnis ist zeitlich unbefristet und
5. die Rehabilitanden werden an ihrem Arbeitsplatz langfristig durch einen „job coach“ begleitet.
Eine Untersuchung von Bond (1995) fand in diesem Zusammenhang, dass das sofortige Plazieren die besseren Wiedereingliederungsergebnisse zur Folge hatte, unter anderem weil die Rehabilitanden stärker motiviert worden seien. Ein vorgeschaltetes Arbeitstraining, das nicht entlohnt wurde, reduzierte dagegen die Erwartungen der Rehabilitanden. Es wird vermutet, dass die extrinsische Motivation bezogen auf den finanziellen Vorteil eine untergeordnete Rolle spielt im Vergleich zur Hebung des Selbstwertgefühls aufgrund der Gleichbehandlung.
Inwieweit diese Ergebnisse auf europäische bzw. deutsche Verhältnisse übertragen werden können, bleibt aufgrund der sehr unterschiedlichen Sozialleistungssysteme ungewiss. Ein Projekt, das auf der Grundlage des "supported employment" in der Schweiz und somit an europäische Verhältnisse adaptiert durchgeführt wurde, ist das Berner Job-Coach Projekt. In einer "virtuellen, dezentralen geschützten Werkstatt" die als eine Art Personalvermittlung fungiert, werden Psychisch Kranke Menschen nach eingehender Stärken-Schwächen-Analyse einer passenden Stelle in der freien Wirtschaft zugewiesen. Ein Job-Coach betreut die Arbeitnehmer vor Ort, sorgt für eine bessere Verständigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Kollegen, hält Kontakt zu den Ärzten und interveniert bei Krisensituationen. Den Einsatzfirmen entstehen während der ersten 6 Monate keine Lohnkosten und bei anschließendem Übernahme-Vertrag werden Sozialversicherungskosten übernommen. Im Ergebnis zeigte sich eine höhere und längerfristige Integrationsrate der Teilnehmer des Berner Job-Coach Projekt als bei einer Kontrollgruppe (Hoffmann & Jäckel, 2008). Die deutlich geringere Arbeitslosenquote in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland macht jedoch eine ähnlich hohe Integrationsrate als Ergebnis eines entsprechenden Projekts in Deutschland unwahrscheinlich.
Die ersten drei durch Hoffmann beschriebenen Komponenten des Supported Employment liegen auch der Arbeit in der REHAaktiv darr GmbH zu Grunde. Es wird ebenfalls zeitnah ein an das Stärken-Schwächen-Profil des Teilnehmers angepasster Arbeitsplatz in Form eines Praktikums auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt akquiriert mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von zumeist 40 Stunden. Dieser Praktikumsplatz ist jedoch zeitlich begrenzt. Dies bietet den Vorteil, dass eine Anpassung der individuellen Berufsorientierung erfolgen kann und der Teilnehmer nicht von Anfang an auf einen Arbeitsplatz und eine berufliche Branche festgelegt wird. Andererseits können in wenigen Wochen natürlich nicht die gleichen betriebsspezifischen Kenntnisse erworben werden wie in einem halben Jahr. Bei einem günstigen Verhältnis vom Nutzen des Arbeitgebers und des Teilnehmers besteht jedoch auch innerhalb der beruflichen Integrationsmaßnahme in der REHAaktiv darr GmbH die Möglichkeit Praktika zu verlängern, insbesondere wenn eine langfristige Perspektive zu erahnen ist. Die Aufgaben des "Job-Coach" werden zumindest teilweise durch die Mitarbeiter der REHAaktiv darr GmbH übernommen, indem sie die Teilnehmer regelmäßig in den verschiedenen Praktika besuchen, Gespräche mit den Arbeitgebern führen und bei Schwierigkeiten im Sinne einer Krisenintervention eingreifen können. Parallel besteht ständig die Möglichkeit des telefonischen Kontakts. Ein Kontakt zu Ärzten besteht allerdings nur in Ausnahmefällen, wenn die Teilnehmer dies ausdrücklich wünschen. Auch nach Beendigung der Maßnahme stehen die Mitarbeiter der REHAaktiv darr GmbH für den Zeitraum von zumindest 6 Monaten den Teilnehmern als Ansprechpartner zur Verfügung. Eine regelmäßige Kontaktaufnahme ist jedoch eher die Ausnahme. Zu begrüßen ist der Grundsatz eines über die Zeit konstanten Ansprechpartners, der zugleich Vertrauensperson ist und im Sinne eines "Job- Coach" den Kontakt zum Arbeitgeber hält. Dieser Grundsatz ist in der REHAaktiv darr GmbH aus organisatorischen Gründen leider nicht immer gegeben.
Abschließend lässt sich bemerken, dass das Konzept des "Supported employment" grundsätzlich zu begrüßen ist und in seiner Anwendung den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes angepasst werden sollte.
Seit Juni 2009 tritt die Arbeitsagentur als Leistungsträger für Unterstützte Beschäftigung nach § 38a SGB IX auf und bietet mit der individuellen betrieblichen Qualifizierung für Behinderte mit besonderem Unterstützungsbedarf nach § 38a Absatz 2 SGB IX gemeinsam mit dem Integrationsamt eine Maßnahme an, die weitgehend den Grundlagen des Supported Employment entspricht. Als Zielgruppe werden lernbehinderte, geistig behinderte aber auch psychisch behinderte oder verhaltensauffällige Menschen benannt (http://www.arbeitsagentur.de/nn_165988/zentraler-Content/Ausschreibungen/REZ-BB- SAT/Unterstuetzte-Beschaeftigung/Uebersicht.html, abgerufen am 15.Mai 2009).
1.6 Die ICF in der beruflichen Rehabilitation
Die im Mai 2001 durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedete Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) stellt ein Instrument auf der Grundlage des "bio-psycho-sozialen Modells" dar, das die Arbeit in der Rehabilitation mit seiner Dimension der „funktionalen Gesundheit“ grundlegend reformieren sollte. Aufgrund der vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und unterschiedlichen Entwicklungen soll an dieser Stelle nur eine kurze Zusammenfassung der Inhalte und Ziele gegeben werden insbesondere im Hinblick auf die berufliche Rehabilitation. Außerdem werden konkrete Anwendungsbereiche in der praktischen Arbeit der REHAaktiv darr GmbH beleuchtet und die damit verbundenen Schwierigkeiten geschildert.
Mit der ICF wird ein Klassifikationssystem zur Verfügung gestellt, das länder- und fachübergreifend in einheitlicher Sprache zur Beschreibung der funktionalen Gesundheit, deren Beeinträchtigung und der relevanten Kontextfaktoren einer Person angewendet werden kann. Die theoretischen Annahmen, die dieser Klassifikation zugrunde liegen, orientieren sich an einem biopsychosozialen Modellverständnis von Gesundheit und Beeinträchtigung, das in den Rehabilitationswissenschaften allgemein akzeptiert wird (Grundmann 2005). Auf den Dimensionen Körperfunktion, Körperstrukturen, Aktivitäten und Partizipation (Teilhabe) sowie Umweltfaktoren wird die funktionale Gesundheit einer Person beschrieben und kodiert. Hierdurch wird es möglich interdisziplinär durch gemeinsame Begrifflichkeiten für eine bessere Verständigung zu sorgen. Die Folgen für die Teilhabe werden transparent und nachvollziehbar und die in der beruflichen Rehabilitation bedeutsame tatsächliche Leistungsfähigkeit einer Person für das Erwerbsleben wird deutlich besser abgebildet als dies durch eine reine Symptombeschreibung möglich wäre.
Denkbare Anwendungsbereiche liegen in der Rehabilitations-Indikation, der RehabilitationsDiagnostik, der Verlaufskontrolle, der Maßnahme-Evaluation sowie der sozialmedizinischen Beurteilung und Begutachtung.
Die ganzheitliche und ausführliche Betrachtung einer Person auf den erwähnten Dimensionen setzt jedoch ein sehr zeitaufwendiges Kodierungsprozedere voraus, welches unter praktischen Bedingungen kaum zu leisten ist. So werden Bemühungen angestrengt, diesem Aufwand durch praktikablere Verkürzungen wie dem "Mini-ICF-Rating für psychische Störungen (Mini-ICF-P)" (Linden & Baron 2007) entgegenzuwirken.
Aktuelle Anstrengungen der Verbreitung der ICF beziehen sich hauptsächlich auf die medizinische Rehabilitation und führten beispielsweise zu der Entwicklung von "Gemeinsamen Empfehlungen" zur Begutachtung durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR 2004) im Jahre 2004 nach § 14 SGB IX, die die Gesichtspunkte der ICF einbeziehen.
Insbesondere die Kodierung der Dimensionen Körperfunktionen und Körperstrukturen setzt ein medizinisches Grundwissen voraus, wie es vermutlich nur in der medizinischen Rehabilitation abrufbar wäre. Daher verwundert es kaum, dass eine praktische Nutzung der ICF in der beruflichen Rehabilitation bisher eher selten ist. Gleichzeitig besteht das Potenzial der ICF eben gerade darin, einen fließenden Übergang von der medizinischen zur beruflichen Rehabilitation und eine bessere Kommunikation der beteiligten therapeutischen Fachleute zu ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist eine Schulung aller Beteiligten im Umgang mit der ICF.
Es drängt sich die Frage auf, ob eine vollständige Kodierung einer Person tatsächlich in jedem Fall realisierbar und notwendig ist, oder ob nicht zunächst gemeinsame fachübergreifende Zielkategorien vereinbart werden sollten gemäß dem biopsychosozialen Modell. So beschreiben Gmünder u. a. (2006) die verbindliche Festlegung langfristiger Teilhabeziele zusammen mit dem Patienten nach ICF-basierten Zielkategorien, was in der Beruflichen Integration beispielsweise eine Umschulung sein könnte. Daraus ergibt sich die Möglichkeit eines systematischen und - soweit sinnvoll - standardisierten Rehabilitationsprozesses und verschiedenster Ergebnisanalysen (medizinischer Outcome, Kosten- und Ertragsanalysen, Patientenzufriedenheit). In diesen auf die Teilhabe bezogenen Zielkategorien muss präzise festgelegt sein, welche Kriterien bezüglich der anderen ICF-Komponenten (Körperfunktionen und -strukturen, Aktivitäten, Umweltfaktoren und Personbezogene Faktoren) bis zum Abschluss der aktuellen Rehabilitationsphase erfüllt sein müssen.
Innerhalb des Projekts "Netzwerk individuelle Rehabilitationsplanung" (Ernst et. al. 2007) wurde der Versuch unternommen in der Kieler RPK-Einrichtung die ICF in das Rehabilitationsmanagement einzuführen. Hierfür wurde ein Core-Set entwickelt, welches einen Auszug der Items der ICF beinhaltete, die vermutlich für die medizinische und berufliche Rehabilitation von Menschen mit psychischen Erkrankungen relevant sind. Der sich hieraus ergebende Rehabilitationsbedarf und die hypothetischen Wechselwirkungen der einzelnen Dimensionen stellten die Grundlage für die Erstellung eines ICF-basierten Rehabilitationsplans dar. In regelmäßigen Abständen erfolgte dann die Überprüfung und gegebenenfalls Modifikation des Rehabilitationsplanes und der entsprechenden Hypothesen. Erschwerend für die Entwicklung der Core-Sets erwies sich das Fehlen von Erhebungsinstrumenten für die Kategorien sowie die fehlende Trennschärfe zwischen einzelnen Konzepten der ICF. Als Fazit wurde berichtet, dass es sich um eine sehr zeitaufwändige Arbeit handelte, die jedoch zu einer präziseren Kommunikation zwischen den Teammitgliedern, zu einer nachvollziehbaren und transparenten Rehabilitationsplanung und zu einem für alle Beteiligten verbindlichen "Meta-Modell" von Rehabilitationsprozessen geführt habe. Die Umsetzung war jedoch nur aufgrund zusätzlicher finanzieller Mittel und personeller Neueinstellungen möglich.
Für ein multidisziplinäres Team, wie es in einer RPK-Einrichtung anzutreffen ist, bietet sich die Anwendung der Philosophie der ICF geradezu an. Auch wenn noch weitere Erfahrungen gesammelt werden müssen bis die derzeit sehr aufwändige Erstellung des individuellen Rehabedarfs und der entsprechenden Rehabilitationsplanung effektiver verlaufen kann. In der beruflichen Praxis der REHAaktiv darr GmbH fehlt ein solcher multidisziplinärer Ansatz bisher weitgehend und obwohl die Mitarbeiter bemüht sind den Kontakt zu den Therapeuten der Seminarteilnehmer aufrecht zu erhalten, wird es auch zukünftig nicht die Möglichkeit geben eine Fallbesprechung im fachübergreifenden Team mit allen behandelnden Ärzten und Therapeuten durchzuführen. Die Maßnahmeteilnehmer sind durchgehend zumindest von offizieller Seite "gesund" und arbeitsfähig für täglich acht Stunden. Eine zur beruflichen Rehabilitation parallele medizinische Betreuung ist daher nicht vorgesehen. Um das biopsychosoziale Modell trotz dieser Einschränkungen auch in die Arbeit der REHAaktiv darr GmbH einfließen zu lassen, müsste die Beschreibung der Körperstrukturen und -funktionen sich auf allgemein verständlichem Niveau bewegen und gegebenenfalls im Fall der Körperstrukturen durch die vorliegende Diagnose des Gutachtens ersetzt werden. Vorstellbar wäre eine auf den ICF-Dimensionen basierende Erstellung eines individuellen Ausgangs- Profils und der anschließenden Formulierung von Zielvereinbarungen gemeinsam mit dem Seminarteilnehmer. Eine Aushändigung sowohl des Ausgangs-Profils als auch der Zielvereinbarungen an den Seminarteilnehmer könnte die Möglichkeit bieten zumindest indirekt in Kommunikation mit den sonstigen Therapeuten des Teilnehmers zu treten, indem dieser bei ausreichendem Vorhandensein eines Vertrauensverhältnisses die vereinbarten Zielvereinbarungen mit dem jeweiligen Therapeuten besprechen und gegebenenfalls modifizieren kann.
Auf diese Weise würde zwar der Komplexität der ICF nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen werden können, aber die Philosophie des biopsychosozialen Modells inklusive der fachübergreifenden Kommunikationsverständigung könnte in greifbare Nähe gerückt werden.
1.7 Die REHAaktiv darr GmbH
1.7.1 Firmengeschichte
Die Darr & Partner GbR wurde im Jahre 1994 ursprünglich als Thüringer Bildungsunternehmen in Jena gegründet. Zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Seminardurchführung ausschließlich für die Zielgruppe schwerbehinderter Arbeitsloser. Im Jahre 1995 nannte sich die Darr & Partner GbR um in REHAaktiv Zentrum für berufliche Integration.
1996 wurde REHAaktiv Zentrum für berufliche Integration als Partner von den Rentenversicherungsträgern in der beruflichen Rehabilitation anerkannt und es wurde mit der Entwicklung und Umsetzung beruflicher Rehabilitationskonzepte begonnen. Somit entwickelte sich der ursprüngliche Bildungsträger zu einem ambulanten Rehabilitationsdienstleister. Aufgrund der großen Nachfrage nach Angeboten für den Personenkreis von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen entstanden 1998 weitere Rehabilitationszentren in Leipzig und Dresden. Gleichzeitig entwickelte sich REHAaktiv Zentrum für berufliche Integration zusätzlich zum Rehabilitationsanbieter für gesetzliche Unfallversicherungsträger. Es erfolgte der Aufbau eines Einzelfallorientierten Systems (IEM
- Integratives Einzelfallmanagement) der beruflichen Rehabilitation im Unfallmanagement.
Im Jahre 1998 erhielt REHAaktiv Zentrum für berufliche Integration vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Auftrag für die Durchführung des Modellprojekts „Integrationsfachdienst“ im Bundesland Thüringen.
Im Jahre 1999 wurde das Rehabilitationszentrum Berlin für die Zielgruppe der Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen aufgebaut. Gleichzeitig erfolgte die Entwicklung eines beruflichen Rehabilitationsmanagements.
Im Jahre 2000 erweiterte sich das Angebot von REHAaktiv Zentrum für berufliche Integration auf ein medizinisch-berufliches Management für Verunfallte mit dem Ziel einer Vernetzten Rehabilitation. Im darauf folgenden Jahr 2001 wurde ein Qualitätssicherungssystem für das Unternehmen entwickelt deren Zertifizierung im Jahr 2002 erfolgte. Im gleichen Jahr fand eine Umfirmierung in die REHAaktiv darr GmbH Gesellschaft für medizinische und berufliche Rehabilitation inklusive des Rehabilitationsdienstes für private Versicherungsgesellschaften statt.
1.7.2 Das Integrationsseminar für Rehabilitanden mit psychischen Beeinträchtigungen in Berlin
Zielgruppe des Integrationsseminars sind Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die vom Sozialleistungsträger (Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung Bund, selten Berufsgenossenschaft) aufgrund einer psychischen Erkrankung einen Rehabilitationsstatus zugewiesen bekommen haben und auf der Suche nach einer beruflichen Perspektive sind. Nach einem vorangegangenen Informationsgespräch, indem Ziele und Inhalte des RehaVorbereitungstrainings erläutert werden und bei augenscheinlicher Motivation des Informationssuchenden entscheidet der entsprechende Sozialleistungsträger darüber, ob eine Kostenübernahme für diese Maßnahme erfolgt.
Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase und der individuellen Statusermittlung erfolgt eine Aufbauphase in der Informationen zu arbeitsmarktspezifischen Erfordernissen und ein Training der schriftlichen Selbstpräsentation durchgeführt werden.
Die psychodiagnostische Testung erlaubt es, für jeden Teilnehmer ein individuelles Leistungs- und Persönlichkeitsprofil zu erstellen, um anschließend Schlussfolgerungen über mögliche berufliche Perspektiven und individuelle Förderinhalte ableiten zu können. Oberstes Ziel des Integrationsseminars ist die Vermittlung der Seminarteilnehmer in ein sozialrechtliches Arbeitsverhältnis. Zwischenziele auf diesem Wege sind Stärkung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit, insbesondere Aufbau und Erweiterung vorhandener arbeitsrelevanter Fähigkeiten, Erlernung neuer arbeitsrelevanter Fähigkeiten, Aufbau sozialer Kompetenzen, Stärkung des Selbstbewusstseins und gesundheitliche Stabilisierung.
Das Integrationsseminar hat eine zeitliche Dauer von 10 Monaten. In dieser Zeit wechseln sich Theorie- und Praxisphasen ständig ab, wobei die Praxisphasen in Form von Praktika in unterschiedlichen Unternehmen im Seminarverlauf an Gewichtung gewinnen während die Theoriephasen zeitlich abnehmen.
Neben der Vermittlung von EDV-Kenntnissen finden in den Theoriephasen Seminare zur Stressbewältigung, Bewerbungstraining, Projektarbeiten, Selbstsicherheitstraining, soziales Kompetenztraining und die Vermittlung der Kompetenzen zum effektiven Suchen nach geeigneten Praktikumsplätzen mittels unterschiedlicher Medien statt. Für eine vertiefende Betrachtung der Seminarkonzeption sei auf das Kapitel 2.3 verwiesen.
Je nach subjektiven Voraussetzungen und Bedürfnissen erhält jeder Seminarteilnehmer einen individuellen Seminarplan mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Inhalten. Während der Praktikumsphasen werden regelmäßige Reflexionstage durchgeführt, an denen sich die Seminarteilnehmer über ihre Erfahrungen während der Praktika austauschen können, Anregungen erhalten und mögliche Probleme diskutieren.
Jeder Teilnehmer wird außerdem regelmäßig im Praktikum von einem Mitarbeiter der REHAaktiv darr GmbH besucht, um eventuelle Probleme vor Ort klären zu können bzw. mögliche Perspektiven zeitnah auszuloten.
2 Theoretische Grundlagen
2.1 Ursachen psychischer Erkrankungen im Kontext der Arbeit
In dem anschließenden Kapitel erfolgt überblicksartig eine Aufstellung der Erklärungsmodelle psychischer Erkrankungen, die im Zusammenhang mit Arbeit stehen. Hierbei wird unterschieden zwischen Modellen, die Aspekte der Arbeit als stressauslösend und somit gesundheitsgefährdend beschreiben und solchen, die die Arbeitslosigkeit und deren Auswirkungen auf die Gesundheit thematisieren. Beide Gruppen von Erklärungsmodellen begründen sich zumindest teilweise auf allgemeine Stress-Modelle wie das Transaktionale Stressmodell von Lazarus und Launier (1981) oder das Salutogenesekonzept nach Antonovsky (1979). Sie könnten daher als spezifische, weil arbeitsbezogene, Stressmodelle bezeichnet werden.
Um eine adäquate Betreuung der Teilnehmer unserer Integrationsmaßnahme sicher zu stellen, ist es von Bedeutung zunächst die Hauptursachen der psychischen Erkrankungen zu erkennen. Neben den beiden Ursachen-Komplexen Arbeit bzw. Arbeitslosigkeit kommen die Prädisposition für eine psychische Erkrankung sowie die teilweise traumatischen Erfahrung im privaten Bereich (Unfall, Kindheitserlebnisse u.a.) als Krankheitsursachen in Frage. Ganz im Sinne des Diathese-Stress-Modells erfolgt im Anschluss eine grafische Darstellung der Ursachen der zumeist psychischen Erkrankungen unserer Seminarteilnehmer mit ersten Hinweisen auf entsprechende sinnvolle Interventionsschwerpunkte.
2.1.1 Arbeit macht krank
Die Work-Life-Balance-Forschung befasst sich seit den 70-er Jahren mit möglichen negativen Auswirkungen auf die körperliche und psychische Gesundheit durch arbeitende Tätigkeiten und dem fehlenden Ausgleich durch Familie und Freizeit (z.B. Ostner 1978). Zusammenfassend können innerhalb der arbeitspsychologischen Stressforschung fünf häufig zitierte Erklärungs-Modelle unterschieden werden:
Das Anforderungs-Kontroll-Modell (Karasek & Theorell 1990) setzt die Kontrolle über die Arbeitsaufgaben mit den psychischen Anforderungen einer Arbeitsstelle ins Verhältnis. So wird eine hoch ausgeprägte Kontrolle über die eigenen Arbeitsaufgaben als günstige Arbeitsbedingung angesehen, durch die trotz ansonsten hoher psychischer Anforderungen eine aktive und motivierende Arbeitsgrundlage geschaffen werden kann. Im Gegenzug führen selbst geringe psychische Anforderungen an eine Arbeitstätigkeit bei gleichzeitig niedriger Kontrollmöglichkeit über eigene Arbeitsabläufe zu einer passiven Arbeitsweise, die psychische und physische Beschwerden verursachen kann.
Das Modell der beruflichen Gratifikationskrisen (Siegrist, 1996) basiert auf der Annahme, dass das Erleben fortgesetzter psychomentaler und sozioemotionaler Beanspruchung am Arbeitslatz ein Ergebnis der Diskrepanz zwischen hoher beruflicher Verausgabung (effort) und niedrigen Belohnungschancen (reward) ist. Die berufliche Verausgabung wird dabei als Produkt aus der objektiven Arbeitsanforderung und der individuellen Leistungsbereitschaft gesehen. Die Kombination von hohen Arbeitsanforderungen mit hoher Leistungsbereitschaft bei gleichzeitig begrenzter Gratifikation kann als Stressor bewertet werden, der vermittelt über die Aktivierung der Stressachsen die Entstehung von Krankheiten fördern kann.
Hochschild (2002) fand in ihrer Studie eines Groß-Unternehmens in den USA die Entwicklung einer Unternehmenskultur, die entsprechend des Modells der beruflichen Gratifikationskrisen ein Belohnungskonzept der Beschäftigten in Form von Anerkennung und Wertschätzung am Arbeitsplatz umsetzt. Dies führt nach Hochschild zu einer Verschiebung des Lebensmittelpunkts in Richtung Arbeitsplatz, an dem man sich wohl fühlt, während die Zeit mit der Familie zum Stress-Faktor wird. Allerdings greift diese Unternehmenskultur vornehmlich auf die höher qualifizierte Belegschaft.
AVEM
Entwickelt aus dem Salutogenesegedanken (Antonovsky 1979) und der gesundheits- und arbeitspsychologischen Ressourcenforschung entwickelte Schaarschmidt (2006) den Ansatz des Arbeitsbezogenen Verhaltens- und Erlebensmusters in Form eines diagnostischen Fragebogens. Ziel war die Extrahierung wesentlicher Einstellungen und Befindlichkeiten in Bezug auf Arbeit und Beruf. Faktoranalytisch entstanden die Dimensionen:
- Subjektive Bedeutsamkeit der Arbeit
- Beruflicher Ehrgeiz
- Verausgabungsbereitschaft
- Perfektionsstreben
- Distanzierungsfähigkeit
- Resignationstendenz bei Misserfolgen
- Offensive Problembewältigung
- Innere Ruhe und Ausgeglichenheit
- Erfolgserleben im Beruf
- Lebenszufriedenheit
- Erleben sozialer Unterstützung
die ihrerseits in vier Mustern arbeitsbezogenen Verhaltens und Erlebens für jeden Getesteten als prozentuale Übereinstimmung des individuellen Profils abgebildet werden:
- Muster G: wird als Ausdruck von Gesundheit und als Hinweis auf ein gesundheitsförderliches Verhältnis gegenüber der Arbeit interpretiert. Es beinhaltet hohe Werte im beruflichen Ehrgeiz, mittlere bis leicht erhöhte Werte in der subjektiven Bedeutsamkeit der Arbeit, der Verausgabungsbereitschaft und dem Perfektionsstreben bei erhaltener Distanzierungsfähigkeit und niedriger Resignationstendenz und stark ausgeprägter offensiver Problembewältigung und innerer Ruhe und Ausgeglichenheit.
- Muster S bezieht sich auf ein Schonverhalten gegenüber der Arbeit mit geringer Ausprägung in der Bedeutsamkeit der Arbeit, dem beruflichen Ehrgeiz sowie der Verausgabungsbereitschaft und dem Perfektionsstreben. Die Distanzierungsfähigkeit ist dabei am stärksten ausgeprägt. Gleichzeitig herrscht ein positives Lebensgefühl vor, das vermutlich außerhalb der Arbeit begründet liegt.
- Risikomuster A (abgeleitet aus dem vieldiskutierten Typ-A-Verhaltenskonzept nach Friedmann & Rosenmann 1974) ist durch ein überhöhtes Engagement sowie eine stark ausgeprägten Bedeutsamkeit der Arbeit gekennzeichnet. Es liegen Verausgabungsbereitschaft und Perfektionsstreben vor bei niedriger Distanzierungsfähigkeit und verminderter Widerstandsfähigkeit, worunter letztlich die Lebenszufriedenheit leidet was einer "Gratifikationskrise" mit großem Arbeitseinsatz und ausbleibendem Erleben von Anerkennung gemäß Siegrist entspricht.
- Risikomuster B (abgeleitet vom Burnout-Syndrom) setzt sich aus hoher Resignationstendenz, geringer Ausprägungen in der offensiven Problembewältigung, ausbleibendem Erfolgserleben im Beruf und genereller Lebensunzufriedenheit zusammen. Im Unterschied zum Muster S geht das verminderte Engagement nicht mit erhöhter, sondern mit eingeschränkter Distanzierungsfähigkeit einher.
2.1.2 Arbeitslosigkeit macht krank
Das Modell der manifesten und latenten Funktionen der Erwerbsarbeit (Jahoda 1986) unterscheidet fünf latente Funktionen (im Gegensatz zu den manifesten Funktionen Produktion von Gütern und Dienstleistungen sowie Einkommenssicherung) der Erwerbsarbeit, deren gleichzeitige Erfüllung in der modernen gesellschaftlichen Struktur nur durch Arbeit gewährleistet wird und deren Fehlen zu negativen seelischen Effekten führt. Diese latenten Funktionen sind im Einzelnen die Tagesstrukturierung, soziale Kontakte, übergeordnete Ziele, die Schaffung von Identität sowie der Zwang zu Aktivität. Während gewisse Freizeitaktivitäten einen Teil dieser Funktionen wie z.B. soziale Kontakte und übergeordnete Ziele in Vereins- oder Kirchenarbeit beispielsweise als Ausübung eines Ehrenamts ebenfalls erfüllen können, leistet nach Jahoda allein die Arbeit einen gleichzeitigen Zugang zu allen Funktionen. Wie Moser (2007) berichtet konnten sich die Annahmen von Jahoda in zahlreichen Studien bestätigen mit dem Zusatz der Bedeutung des finanziellen Aspekts der Arbeit, der im Modell nur eingeschränkte Erwähnung findet, jedoch im nachfolgenden Vitamin-Modell als weiterer Umgebungsfaktor benannt wird.
Das Vitamin-Modell (Warr 1987) ist ebenso wie das von Jahoda beschriebene Modell ein Deprivationsmodell in dem neun Umgebungsfaktoren benannt werden, die die psychische Gesundheit im wesentlichen mitbestimmen und im Falle der Arbeitslosigkeit nur teilweise durch Freizeitaktivitäten abgedeckt werden können. Dies sind die Faktoren Möglichkeit der Kontrolle, Nutzung eigener Fähigkeiten, Zielsetzung, interpersonale Kontakte, Abwechslung, Transparenz der Umwelt, Verfügbarkeit von Geld, körperliche Sicherheit sowie die Möglichkeit eine wertvolle soziale Position zu erzielen. Zusätzlich wird postuliert, dass analog zum Einfluss biologischer Vitamine bestimmte Faktoren in ihrer Ausprägung ab einem bestimmten Schwellenwert das individuelle Wohlbefinden nicht mehr nennenswert bessern beziehungsweise bei sehr hohen Dosen auch schädlich wirken können (z.B. Möglichkeit der Kontrolle oder interpersonale Kontakte).
Die Handlungsrestriktionstheorie (Freyer & Payne 1986) fokussiert den proaktiv handelnden Menschen der danach strebt, sich selbst zu behaupten, Pläne zu machen und auszuführen und intrinsisch motiviert ist. Erwerbslosigkeit führt entgegen dieses Strebens zu reduzierten Handlungsspielräumen, finanziellen Restriktionen und insgesamt zu einer Frustrierung. Im Gegensatz zu Jahodas Modell postuliert Freyer jedoch die Möglichkeit des Individuums über einige Bereiche des Lebens Kontrolle auszuüben und anschließend weniger anfällig für Belastungen zu sein, während Jahoda strukturelle Bedingungen betont.
Die Inkongruenzhypothese (Paul & Moser 2006) sieht die Ursache für Stress und daraus resultierenden psychischen und körperlichen Erkrankungen in der Inkongruenz zwischen dem Wunsch nach Arbeit und dem Status der aktuellen Arbeitslosigkeit bei betroffenen Arbeitslosen. Diese Inkongruenz wird moderiert durch die Wichtigkeit der Arbeit des Individuums. Paul & Moser (2006) konnten ihre Hypothesen innerhalb einer Meta-Analyse weitgehend bestätigen.
In diesem Sinne scheint die Arbeitslosigkeit, insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit, der beste Nährboden für Stressreaktionen zu sein. Ähnlich beschreibt Kieselbach (1999) die Arbeitslosigkeit als Erfahrung für die Betroffenen, die einen psychosozialen Stressor darstellt, der durch seine Unkontrollierbarkeit eine eigenständige psychosoziale Belastung bewirkt. Mit verursacht werden diese Belastungen durch zumeist defensive Bewältigungsstrategien der Arbeitslosen sowie Schuldzuweisungen an die eigene Person (Selbstverachtung), die auf Fehlverhalten als Grund für die Erwerbslosigkeit fokussieren.
Ein Einfluss von Arbeitslosigkeit auf das psychische Wohlbefinden ist allein aus der Tatsache heraus anzunehmen, dass Wiederbeschäftigung allgemein - trotz der anfänglich neuen beruflichen Anforderungen in der ungewohnten Arbeitsumgebung - zu teilweise drastischen psychosozialen Belastungsverringerungen in den Dimensionen depressive Beschwerden, negative Alltagsstimmungen, Ängstlichkeit, Ärger und Gefühle von Einsamkeit führt (Kieselbach, Scharf & Klink, 1997).
2.1.3 Grafische Darstellung der Ursachen psychischer Erkrankungen der Maßnahmeteilnehmer
Die folgende grafische Darstellung der Ursachen psychischer Erkrankungen im Kontext der Arbeit unterscheidet ganz im Sinne des Diathese-Stress-Modells die Stressfaktoren Arbeit, Arbeitslosigkeit und sonstige Ereignisse als Umweltfaktoren von der jeweiligen Prädisposition eines Betroffenen. Es wird verdeutlicht, dass es einen gemeinsamen Kern sowohl von Diagnosen als auch von entsprechenden Interventionsmöglichkeiten gibt. Es können jedoch Unterscheidungen getroffen werden bezüglich der Ursache einer psychischen Erkrankung. Beim Burnout-Syndrom beispielsweise ist die vorherige Arbeitssituation verbunden mit einer speziellen Persönlichkeitsstruktur ursächlich für die Erkrankung, was ganz spezifische Interventionen verlangt, beispielsweise die Stärkung der Distanzierungsfähigkeit. Die Diagnose der Depression reicht also für die Ausarbeitung eines individuellen Förderplans nicht aus. Aus welchen Ursachenkomplexen setzt sich die jeweilige Depression zusammen? Kann eine Hauptursache benannt werden, um entsprechende Interventions-Schwerpunkte zu setzen?
Die Abbildung 2 versteht sich als grobe Übersicht, um die Problematik des Zusammenhangs von Ursachen psychischer Erkrankung und möglichen Interventionen zu verdeutlichen und erhebt keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Ursachen Psychischer Erkrankungen im Fokus der Arbeit
Eine Intervention sollte folglich die positive Beeinflussung der genannten Faktoren beinhalten, um einerseits die psychische Stabilität zu steigern und damit gleichwohl die Wahrscheinlichkeit einer beruflichen Integration zu erhöhen.
2.2 Modelle zur Prädiktion erfolgreichen Handelns in Beruf und Privatleben
Die folgend dargestellten Modelle sind handlungs- bzw. zielplanungstheoretische Veranschaulichungen, die zur Vorhersage erfolgreichen beruflichen und privaten Handelns herangezogen werden können. Sie stellen somit eine Verallgemeinerung verschiedener Handlungsprozesse dar, welche hier, in Ermangelung spezifischer Modelle, auf den Spezialfall der Suche nach einer geeigneten beruflichen Orientierung angewendet werden. Bei der Auswahl der beschriebenen Modelle wurde auf die Fokussierung des handelnden Individuums geachtet, wodurch die Bedeutung individueller Handlungs- und Zielplanungsstrategien hervorgehoben wird. Dadurch gelingt die Übertragung der Modellinhalte auf verschiedene Interventionsmöglichkeiten und hat somit direkten praktischen Nutzen. Gleichzeitig können mögliche Prädiktoren herausgehoben werden, die aufgrund des beschriebenen Fokus vornehmlich in der Person des Betroffenen gefunden wurden.
In Ergänzung zu diesen direkt aus etablierten theoretischen Handlungsmodellen abgeleiteten Prädiktoren werden im Anschluss unter 3.3 empirisch belegte Prädiktionsvariablen dargestellt, die in theoretisch etablierten Modellen teilweise nicht aufgegriffen wurden, für eine Vorhersage jedoch bedeutsam sind.
Allgemeine handlungstheoretische Modelle
Die aktive Einflussnahme der Person auf ihre Umwelt gründet sich im Wesentlichen auf einige Basisfähigkeiten. Hierzu zählen die Fähigkeit zum symbolischen Denken, die Planungsfähigkeit, die Fähigkeit zum stellvertretenden Lernen sowie selbstregulatorische und selbstreflektive Fähigkeiten.
Nach der sozial-kognitiven Theorie Banduras (1997) werden Verhaltensänderungen unter anderem durch die Erwartung zukünftiger persönlicher Wirksamkeit vermittelt. Die Überzeugung, für bestimmte Anforderungssituationen über ausreichende Bewältigungsressourcen zu verfügen, wird als Selbstwirksamkeitserwartung oder Kompetenzerwartung bezeichnet. Selbstwirksamkeitserwartungen bilden ein dynamisches und differenziertes System selbstbezogener Kognitionen und lassen sich entweder eher als bereichsspezifische oder eher als generalisierte Selbstwirksamkeitserwartungen fassen, je nachdem wie breit die Anforderungssituation definiert ist. Zielsetzungstheorie (Locke & Latham 1990) Handlungen werden in dieser Theorie vor allem durch Zielanreize in Gang gesetzt und gesteuert. Es werden Merkmale formuliert, die ein Handlungsziel haben muss, um erfolgreich in die Tat umgesetzt zu werden. In zahlreichen empirischen Untersuchungen konnte belegt werden, dass
1) Herausfordernde, schwierige Ziele zu besseren Leistungen führen als leichte oder mittelschwere Ziele.
2) Dabei sollten die herausfordernden schwierigen Ziele spezifisch bzw. konkret und nach Möglichkeit nicht abstrakt ("Tun Sie Ihr Bestes") formuliert sein, um einen leistungssteigernden Effekt zu erzielen.
Nach Locke & Latham (1990) sind wesentliche Moderatoren zwischen Zielen und Leistung - neben Fähigkeiten und situativen Bedingungen - vor allem Zielbindung ("commitment"), Selbstwirksamkeitserwartung, Feedback und Aufgabenkomplexität. Komplexe Aufgaben erfordern elaborierte Pläne und Strategien zur Bearbeitung, so dass die Leistung sehr stark von der Qualität dieser Pläne und Strategien abhängt (Wood & Locke, 1990). Letztlich führt die Zielerreichung zur Zufriedenheit.
Insgesamt gesehen stimmten die zentralen Annahmen von Locke und Latham (1990) weitgehend mit Banduras kognitivem Selbstregulationsmodell überein.
Handlungsmodelle im Kontext der Arbeit
Abeles handlungspsychologisches Modell der beruflichen Laufbahnentwicklung (2002) besteht aus zwei Teilmodellen, wobei hier das Rahmenmodell der Lebensplanung in Beruf und Privatleben näher beleuchtet werden wird, während das Modell des doppelten Einflusses vom Geschlecht nur zur Vollständigkeit genannt werden soll.
Das Rahmenmodell der Lebensplanung in Beruf und Privatleben verfolgt einen interaktionistischen Ansatz, in dem Person und Umwelt in enger Wechselwirkung stehen und auf die berufliche Entwicklung einer Person Einfluss nehmen. Es stellt die aktive Rolle des Individuums in den Mittelpunkt und orientiert sich mit seiner Begrifflichkeit der Erwartungen insbesondere der Selbstwirksamkeitserwartung als Bindeglied zwischen prinzipiell möglichen und tatsächlich ausgeführten Handlungen am Modell der sozial-kognitiven Theorie von Bandura (Abele 2002). Es wird postuliert, dass Erwartungen und Ziele das Handeln beeinflussen, welches wiederum seinerseits die Handlungsergebnisse wie beruflichen Erfolg, Zufriedenheit, Wohlbefinden und Gesundheit bestimmt. Erwartungen und Ziele, Handeln und Handlungsergebnisse unterliegen außerdem Einflüssen von den Variablen der Person und der Umwelt. Durch Rückwirkungsschleifen von den Handlungsergebnissen zu den Personen- und Umweltfaktoren hypothetisiert das Modell zudem einen Einfluss der beruflichen Entwicklung, des Erfolgs und der Zufriedenheit auf die Person sowie auf die Umwelt.
In einer Längsschnittstudie zur Beruflichen Laufbahnentwicklung von Akademikerinnen und Akademikern (BELA-E) konnten einige Modellannahmen, wie der Einfluss von Personenvariablen (Absolventen mit hohen Fähigkeiten…) auf Erwartungen und Ziele (…haben hohe Selbstwirksamkeitserwartungen und Handlungsergebniserwartungen.) sowie der Einfluss von Umweltbedingungen (Absolventen von Fächern mit schlechten Arbeitsmarktchancen…) auf Erwartungen und Ziele (…haben niedrige Selbstwirksamkeitserwartungen.) bestätigt werden. Ebenso zeigt eine positive Korrelation zwischen beruflicher Selbstwirksamkeit und Bewerbungsaktivitäten, dass die Erwartungen und Ziele einer Person ihre Handlungen beeinflussen (Abele 2004).
Das Funktionsmodell der Eigeninitiative (Frese et. al. 2002) postuliert im Sinne des reziproken Determinismus eine gegenseitige Beeinflussung der Faktoren Selbstregulation, Orientierungen und Assertives Verhalten durch die Eigeninitiative.
Dabei zählen zu den leistungsthematischen, langfristigen und handlungswirksamen Orientierungen die Kontrollerwartung, die Selbstwirksamkeit, die Veränderungsbereitschaft, die Verantwortungsbereitschaft sowie das Kontrollbewusstsein bei Entscheidungen. Das Assertive Verhalten meint die Fähigkeit Forderungen zu stellen und durchzusetzen und auch mit Fehlern adäquat umgehen zu können.
Die Selbstregulation entspricht der Fähigkeit, sich selbst Ziele zu setzen und diese über sich verändernde Umstände hinweg und trotz zwischenzeitlicher Misserfolge weiter zu verfolgen. Angelehnt an bereits bestehende miteinander verwandte Trainingskonzepte versuchten Frese et. al. (2002) innerhalb eines Pilotversuchs durch positive Beeinflussung der geschilderten Bereiche, die Eigeninitiative von Arbeitslosen zu erhöhen, die wiederum als Erfolgsindikator für das Finden einer neuen Arbeitsstelle angesehen wird.
2.3 Ableitung von Seminarinhalten
Auch wenn die Seminarinhalte ursprünglich nicht aus einer Modell-Betrachtung abgeleitet worden sind, so können doch zahlreiche Thematiken durch die aufgeführten Modelle zumindest untermauert werden:
Die Interaktion von Person um Umwelt bzw. von Personenmerkmalen wie Selbstkonzept, Selbstwirksamkeit sowie Qualifikation und den wechselnden Herausforderungen eines Praktikumsplatzes mit entsprechenden positiven und negativen Erfahrungen, ist Grundvoraussetzung für einen Entwicklungsprozess innerhalb der Maßnahme.
[...]
- Quote paper
- Christine Gericke (Author), 2010, Einflussfaktoren der beruflichen Integration psychisch beeinträchtigter Menschen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/164021
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.