Nach der Hessenwahl 2008 konnte man in der Presse- und Medienöffentlichkeit besichtigen, wie Dagmar Metzger, Abgeordnete der SPD-Fraktion im hessischen Landtag, partei- und fraktionsintern unter Druck geriet, weil sie sich weigerte, ihre Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti gemeinsam mit den Stimmen der Fraktion der Partei DIE LINKE zu wählen. Sie glaubte, es mit ihrem Gewissen als gebürtige West-Berlinerin nicht vereinbaren zu können, mit einer SED-Nachfolgepartei zu koalieren. Aber obwohl der Vorwurf an die SPD, das Wahlversprechen der Nicht-Zusammenarbeit mit DIE LINKE brechen zu wollen, medial am präsentesten war und damit Legitimation erhielt, berief sich Dagmar Metzger stets auf ihre individuelle Gewissensdisposition. Gleichzeitig wurde die
Politikerin in den Leitmedien als vorbildliche Volksvertreterin gefeiert, deren Beispiel in allen Parlamenten Schule machen sollte, um die Abgeordnetenfreiheit wieder herzustellen.Wird der deutsche Abgeordnete also von seiner Partei und Fraktion unangemessen in seiner Tätigkeit beeinflusst? Gibt es überhaupt reale Beschneidungen des Handlungsspielraums? Die Fragestellung soll zudem dem Phänomen nachzuspüren, auf dessen Grundlage die Sichtweisen Nahrung finden, dass a) Mandatsträger und ihre Tätigkeit nicht dem Bild entsprechen, welches wir uns vermeintlich gemäß der Verfassung von ihnen zu machen hätten, und b)Abgeordnete in Deutschland nur Anhängsel der Parteien wären, die regelmäßig ihre verfassungsgemäßen Kompetenzen überschreitender Vereinigungen sind. Am Anfang wird hierbei die kulturhistorische Darstellung der Entstehung einer Repräsentationskonzeption ausfallen, die nach wie vor die Wahrnehmung in Medien und Öffentlichkeit in Bezug auf deutsche Abgeordneten bestimmt: Die klassischliberale Repräsentationstheorie. Einer Skizze der bundesrepublikanischen Verfassungsgeschichte schließt sich die Beschreibung des Berufbildes Abgeordneter in formeller und informeller Hinsicht an. Dazu wurden persönliche Gespräche mit fünf norddeutschen Abgeordneten des Bundestages geführt, die jeweils einer der Fraktionen im Parlament angehören. Anschließend erfolgt eine Kritik an der Kritik von konservativ-liberaler Seite an der Parteiendemokratie BRD. Mit den Schlussfolgerungen zur Fragestellung werden die
betrachteten Aspekte gewichtet.
Inhalt
Einleitung
1.Abgeordnete in Vormärz und Paulskirchen-Verfassung
a) Der Abgeordnete als Vertreter der klassisch-liberalen Bürgergesellschaft im Vormärz
b) Parlamentarische Großorganisation Paulskirche: Notwendigkeit der Fraktionsbildung
c) Folgen des Widerspruchs von parlamentarischer Praxis und klassisch-liberaler Theorie
2. Konzeption von Abgeordneten und Fraktion im Grundgesetz durch den Parlamentarischen Rat
a) Die Weimarer Reichsverfassung: Negativbeispiel des Parlamentarismus für das Grundgesetz
b) Leitbild des Parlamentarischen Rates für den Parlamentarismus im Grundgesetzes
3) Berufsbild(er) Abgeordnete/r: Vielfalt der Aufgaben und Funktionen in Partei und Fraktion
a) Die formelle und informelle Position der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
b) Wahlkreisk ö nig, Parteisoldat oder Parlamentsstar? Selbstverortung norddeutscher Bundestagsabgeordneter
(1) Selbstverständnis der Volksvertreter
(2) Verhältnis des einzelnen Abgeordneten zur Partei
(3) Stellung des einzelnen Abgeordneten in der Fraktion
4) Kritik an Geschlossenheit von Fraktion und Partei: Analyse einer Fehlinterpretation
a) Ursprünge und Beispiele klassisch-liberalen Kritik an der Parteiendemokratie
b) Das Missverständnis der klassisch-liberalen Repräsentationstheorie in Bezug auf die
Verfassungsrealität in der Bundesrepublik Deutschland
Schlussfolgerungen
Literatur
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