Bereits 1997 wurde die Frage nach der Rundfunkgebührenpflicht für Internet PCs gestellt. Die Problematik hat ihren Ursprung im Phänomen der Konvergenz der Medien, welche die Folge der zunehmenden Digitalisierung von Kommunikation und Medien ist und zu einer Vereinigung von Telekommunikation, den elektronischen Medien und der Informationstechnologie führt. Einerseits verschmelzen Endgeräte wie das Telefon, der Fernseher und der Computer, andererseits bieten früher getrennte Plattformen nun ähnliche Dienste an. Für den Rundfunk bedeutet dies, dass er nun nicht mehr auf die konventionelle Übertragung beschränkt ist, sondern mittlerweile auch über das Internet empfangen werden kann. Hier sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit Internetauftritten vertreten, auf denen programmbegleitende Informationen, Abrufangebote und sogenannte Live-Streams des auch herkömmlich ausgestrahlten Rundfunks angeboten werden. Daraus ergibt sich die eingangs gestellte Frage nach der Gebührenpflicht für Geräte, die diese Angebote empfangen können, wobei hier grundsätzlich der Internet PC (neben z.B. UMTS-Handys) im Vordergrund stehen soll.
Aus den oben vorgestellten Normen der Rundfunkstaatsverträge ergibt sich folgendes Prüfungsprogramm: Zuerst ist das Auslaufen des Moratoriums am 31.12.2006 zu untersuchen (I.). Über das Internet müsste Rundfunk verbreitet werden (II.). Ein Internet PC müsste ein Rundfunkempfangsgerät sein. (III.), das von einem Rundfunkteilnehmer
zum Empfang bereitgehalten wird (IV.). Allerdings können bestimmte
Ausnahmetatbestände einschlägig sein (V.). Schließlich ist die Frage
nach der Verfassungsmäßigkeit der diskutierten Regelungen zu stellen (VI.).
Inhaltsverzeichnis
A. Rundfunkgebühren in Zeiten der Konvergenz der Medien
I. Erörterungsgegenstand
II. Überblick über die Rechtslage
III. Kreis der Betroffenen
IV. Fallbeispiele
B. Gebührenpflicht für internetfähige Computer de lege lata .
I. Das Moratorium
II. Rundfunk im Internet
1. Live-Streams und Mediatheken
2. Merkmale des Rundfunkbegriffs
a) Bestimmung für die Allgemeinheit
b) Aspekte der Darbietung
c) Rundfunkspezifische Verbreitung
d) Zeitversetzung
3. Beitrag zur Grundversorgung
III. Der Internet PC als Rundfunkempfangsgerät
1. Vorgabe durch § 5 III RGebStV
2. Internetzugang
a) Bestehen eines Zugangs
b) Bandbreite des Zugangs
3. Ausstattung des Internet PCs
a) Soundkarte und Lautsprecher
b) Leistungsfähigkeit des PCs
4. Internet PC als Fernsehgerät
IV. Das Bereithalten zum Empfang
1. Bisherige Rechtslage
2. Das Bereithalten zum Empfang bei multifunktionalen Geräten
a) Bereithalten zum Empfang bejahende Ansichten .
b) Bereithalten zum Empfang verneinende Ansichten
c) Schutzbehauptungen und die Möglichkeit, kein Rundfunkteil- nehmer zu sein
d) Statistiken zur tatsächlichen Nutzung von Live-Streams
3. Ergebnis
a) Nicht-privater Bereich
b) Privater Bereich
V. Ausnahmetatbestände
VI. Verfassungsrechtliche Bedenken
1. Rundfunkgebühren für Internet PCs als unzulässige Besitzabgabe .
2. „Neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ als unbestimmter Rechtsbe- griff
3. Informationsfreiheit
a) Geeignetheit
b) Erforderlichkeit
c) Angemessenheit
4. Gleichbehandlungsgrundsatz
a) Den Verstoß bejahende Ansichten
b) Den Verstoß verneinende Ansichten
c) Ergebnis
VII. Gesamtergebnis
C. Rundfunkgebühren de lege ferenda
I. Haushaltsabgabe
II. Pro-Kopf-Abgabe
III. Steuermodell
IV. Ergebnis
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