Seit es staatliche Gemeinwesen gibt, werden Güter und Dienstleistungen öffentlich erstellt. Jedoch erfolgte erst im 19. Jahrhundert im Rahmen der Industrialisierung ein bedeutender Ausbau öffentlicher Betriebe und Unternehmen. Seitdem waren öffentliche Betriebe und Unternehmen in den verschiedensten Bereichen tätig. Heute gehören beispielsweise Banken und Versicherungen ebenso zu öffentlichen Betrieben und Unternehmen wie Verkehrsbetriebe, Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe (Strom-, Wasser- und Gasversorgung, Müllabfuhr und Entwässerung) und Wohnungsbaugesellschaften.
Öffentliche Unternehmen sind ein wichtiger Teil der Eigenwirtschaft der öffentlichen Hand. Zu Zeiten des Merkantilismus (eingeführt vom Finanzminister Ludwig XIV., Colbert) bestand der Zweck von öffentlichen Unternehmen vor allem in der Erzielung von Gewinn, da die wachsenden Aufgaben des Staates, bedingt durch den Ausbau des Behördenapparats und die ständige Unterhaltung eines Heeres, einen großen Finanzbedarf verursachten. Heute ist vielmehr das öffentliche Interesse an Qualität und Kontinuität einer bestimmten Tätigkeit maßgeblich. Dies zeigt sich in den verschiedenen Aktivitätsbereichen, die sich in überregionale öffentliche Unternehmen wie beispielsweise die Deutsche Bahn oder die Deutsche Post AG, aber auch in regionale und kommunale öffentliche Unternehmen wie bspw. die Müllabfuhr einteilen lassen. Öffentliche Unternehmen agieren meist auf verschiedenen Bereichen der Daseinsvorsorge, trotzdem gibt es weiterhin öffentliche Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.
Die praktische Bedeutung öffentlicher Unternehmen ist erheblich. Trotzdem stehen öffentliche Unternehmen – wie der öffentliche Sektor insgesamt – in der Kritik. Im öffentlichen Meinungsbild gelten öffentliche Unternehmen meist als unwirtschaftlich, inflexibel und kundenunfreundlich. Es finden sich sogar Forderungen nach der generellen Übertragung öffentlicher Aufgaben auf private Unternehmen und damit nach einer Auflösung öffentlicher Unternehmen. Weiterhin werden sie auch durch die desolate Haushaltssituation ihrer Träger in Frage gestellt. Es ist also diskussionswürdig, ob öffentliche Unternehmen überhaupt noch „zeitgemäß“ sind.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 1. Zum Begriff „Öffentliches Unternehmen“
- 2. Erscheinungsformen Öffentlicher Unternehmen
- 2.1. Öffentlich-rechtliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
- 2.2. Öffentlich-rechtliche Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
- 2.3. Öffentliche Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform
- 3. Zulässigkeit Öffentlicher Unternehmen
- 3.1. Gesetzesrechtliche Grenzen
- 3.1.1. Haushaltsrecht
- 3.1.2. Kommunalrecht
- 3.1.3. Wettbewerbsrecht
- 3.2. Verfassungsrechtliche Grenzen
- 3.3. Gemeinschaftsrechtliche Grenzen
- 4. Aufgaben Öffentlicher Unternehmen
- 5. Das Beispiel der Deutschen Bahn AG
- Fazit und Zukunftstendenzen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit öffentlichen Unternehmen, ihrem Begriff, ihren Erscheinungsformen, ihrer Zulässigkeit und ihren Aufgaben. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über dieses komplexe Thema zu geben und die aktuelle Relevanz öffentlicher Unternehmen zu diskutieren.
- Begriffsbestimmung des „öffentlichen Unternehmens“ und Abgrenzung zu ähnlichen Konzepten
- Vielfalt der Erscheinungsformen öffentlicher Unternehmen (rechtsformale und organisatorische Aspekte)
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Grenzen für die Existenz und Tätigkeit öffentlicher Unternehmen (Gesetzgebung, Verfassung, EU-Recht)
- Aufgaben und Funktionen öffentlicher Unternehmen im Kontext der Daseinsvorsorge
- Analyse eines konkreten Beispiels (Deutsche Bahn AG)
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der öffentlichen Unternehmen ein und betont deren historische Entwicklung und aktuelle Bedeutung im Kontext der Daseinsvorsorge. Sie verweist auf die kritische Diskussion um Wirtschaftlichkeit und Effizienz öffentlicher Unternehmen und leitet zur begrifflichen Klärung über.
1. Zum Begriff „öffentliches Unternehmen“: Dieses Kapitel analysiert den Begriff „öffentliches Unternehmen“, der in der Rechtsprechung zwar häufig, aber nicht gesetzlich definiert ist. Es werden verschiedene Definitionen aus dem EU-Recht und der deutschen Rechtsprechung vorgestellt und verglichen. Die Kapitel beleuchtet die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von öffentlichen Unternehmen zu öffentlichen Einrichtungen und anderen Wirtschaftsunternehmen. Wesentliche Merkmale öffentlicher Unternehmen werden herausgearbeitet, darunter die wirtschaftliche Tätigkeit, die Befriedigung materieller Bedürfnisse und die organisatorische Verselbständigung. Die Bedeutung der Rechtsform und der Rechtspersönlichkeit wird diskutiert.
2. Erscheinungsformen Öffentlicher Unternehmen: Kapitel 2 beschreibt die verschiedenen Erscheinungsformen öffentlicher Unternehmen. Es unterscheidet zwischen öffentlich-rechtlichen Unternehmen mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit sowie öffentlichen Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform. Die jeweiligen Besonderheiten und Unterschiede werden beleuchtet und anhand von Beispielen verdeutlicht.
3. Zulässigkeit Öffentlicher Unternehmen: Kapitel 3 befasst sich mit den rechtlichen Grenzen für die Gründung und Tätigkeit öffentlicher Unternehmen. Es werden sowohl gesetzesrechtliche (Haushaltsrecht, Kommunalrecht, Wettbewerbsrecht) als auch verfassungsrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Aspekte behandelt. Die Kapitel verdeutlicht die Spannungsfelder zwischen der Notwendigkeit öffentlicher Leistungen und den Anforderungen an Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit.
4. Aufgaben Öffentlicher Unternehmen: In Kapitel 4 werden die Aufgaben und Funktionen öffentlicher Unternehmen im Detail erläutert. Der Schwerpunkt liegt auf der Daseinsvorsorge, aber auch andere Tätigkeitsfelder werden berücksichtigt. Es wird die Bedeutung öffentlicher Unternehmen für die Gesellschaft und die Wirtschaft diskutiert.
5. Das Beispiel der Deutschen Bahn AG: Dieses Kapitel analysiert die Deutsche Bahn AG als ein Beispiel für ein großes, überregionales öffentliches Unternehmen. Es wird untersucht, inwiefern die im vorherigen Kapiteln dargestellten Punkte auf die Deutsche Bahn AG zutreffen und welche Besonderheiten sie aufweist.
Schlüsselwörter
Öffentliches Unternehmen, Öffentlich-rechtliches Unternehmen, Privatrechtliche Rechtsform, Daseinsvorsorge, Wirtschaftlichkeit, Rechtliche Grenzen, Haushaltsrecht, Kommunalrecht, Wettbewerbsrecht, Verfassungsrecht, EU-Recht, Deutsche Bahn AG.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Seminararbeit: Öffentliche Unternehmen
Was ist der Gegenstand dieser Seminararbeit?
Die Seminararbeit bietet einen umfassenden Überblick über öffentliche Unternehmen. Sie behandelt deren Begriff, Erscheinungsformen, Zulässigkeit und Aufgaben und diskutiert deren aktuelle Relevanz.
Welche Themen werden in der Seminararbeit behandelt?
Die Arbeit deckt folgende Themen ab: Begriffsbestimmung und Abgrenzung des „öffentlichen Unternehmens“, Vielfalt der Erscheinungsformen (rechtsformale und organisatorische Aspekte), rechtliche Rahmenbedingungen und Grenzen (Gesetzgebung, Verfassung, EU-Recht), Aufgaben und Funktionen im Kontext der Daseinsvorsorge, und eine Analyse der Deutschen Bahn AG als Fallbeispiel.
Wie ist die Seminararbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, fünf Hauptkapitel und ein Fazit. Die Kapitel befassen sich mit dem Begriff „öffentliches Unternehmen“, den Erscheinungsformen öffentlicher Unternehmen (öffentlich-rechtlich mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit, privatrechtlich), der Zulässigkeit (gesetzliche, verfassungsrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Grenzen), den Aufgaben öffentlicher Unternehmen und einer Fallstudie zur Deutschen Bahn AG.
Welche Arten von öffentlichen Unternehmen werden unterschieden?
Die Arbeit unterscheidet zwischen öffentlich-rechtlichen Unternehmen mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit sowie öffentlichen Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform. Die jeweiligen Besonderheiten und Unterschiede werden detailliert erläutert.
Welche rechtlichen Grenzen gibt es für öffentliche Unternehmen?
Die rechtlichen Grenzen werden sowohl auf gesetzesrechtlicher Ebene (Haushaltsrecht, Kommunalrecht, Wettbewerbsrecht) als auch auf verfassungsrechtlicher und gemeinschaftsrechtlicher Ebene behandelt. Die Arbeit beleuchtet die Spannungsfelder zwischen der Notwendigkeit öffentlicher Leistungen und den Anforderungen an Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit.
Welche Rolle spielt die Daseinsvorsorge?
Die Daseinsvorsorge stellt einen zentralen Aspekt der Aufgaben und Funktionen öffentlicher Unternehmen dar. Die Bedeutung öffentlicher Unternehmen für Gesellschaft und Wirtschaft in diesem Kontext wird ausführlich diskutiert.
Warum wird die Deutsche Bahn AG als Beispiel herangezogen?
Die Deutsche Bahn AG dient als Fallbeispiel für ein großes, überregionales öffentliches Unternehmen. Anhand dieses Beispiels werden die im vorherigen Kapiteln dargestellten Punkte veranschaulicht und spezifische Besonderheiten beleuchtet.
Welche Schlüsselbegriffe sind relevant?
Wichtige Schlüsselbegriffe sind: Öffentliches Unternehmen, Öffentlich-rechtliches Unternehmen, Privatrechtliche Rechtsform, Daseinsvorsorge, Wirtschaftlichkeit, Rechtliche Grenzen, Haushaltsrecht, Kommunalrecht, Wettbewerbsrecht, Verfassungsrecht, EU-Recht, Deutsche Bahn AG.
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- Sarah Dorst (Author), 2008, Öffentliche Unternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/161612