Problemdarstellung
Der Flächentarifvertrag steht überall in der Diskussion. Insbesondere von Arbeitgeberseite wird teilweise stark kritisiert. Einige bezeichnen ihn zusammen mit der hohe Regulierungsdichte des deutschen Arbeitsrechts als Ursache der Massenarbeitslosigkeit und sehen in ihm ein "drittbelastendes Tarifkartell"(1). Seine mangelnde Akzeptanz läßt sich auch an dem häufigen Abschluß von Betriebsvereinbarungen unterhalb des Tarifniveaus erkennen(2). Ebenso zeugt der Mitgliederschwund in Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften von der geringer werdenden Attraktivität der Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Sozialpartner(3).
Jüngst forderten die deutschen Arbeitgeber eine Reform des
Flächentarifvertrags und eine "Verbetrieblichung der Tarifpolitik(4).
Andererseits meinen Gewerkschaftsvertreter, der Tarifvertrag sei schon heute nicht mehr in der Lage, seine ordnungs- und wettbewerbspolitische Funktion zu erfüllen(5).
Die zunehmende Dezentralisation von Unternehmensteilen und die
Interessendifferenzierung innerhalb der Belegschaft hat unbestreitbar zu der Frage geführt, ob der Flächentarifvertrag noch eine zeitgemäße Form der Lohngestaltung ist(6). Auch die hohe Arbeitslosigkeit und der Druck eines globalen Wettbewerbs lassen an andere Regulierungsmöglichkeiten denken(7).
Um so häufiger werden Forderungen nach einer weitergehenden Flexibilisierung und Deregulierung des Tarifvertrags an den Gesetzgeber herangetragen. Dabei bezeichnet Flexibilisierung die Anpassung der Arbeitsbedingungen an individuelle oder betriebliche Besonderheiten, während der Begriff Deregulierung für den Abbau rechtlicher Arbeitsvertragsgrenzen steht(8).
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1 Ehmann ZRP 1996, 314; Deregulierungskommission S. 133;
vgl. Kronberger Kreis S. 21 (Nr. 16).
2 Ehmann ZRP 1996, 314 (315); Adomeit NJW 1994, 837 (838),
Reuter RdA 1994, 152 (154); Buchner FS Kissel S. 97 (108);
bekannt der Fall Viessmann ArbG Marburg v. 7.8.1996 DB 1996, 1925ff..
3 Däubler in: Bispinck S. 64 (67); vgl. Wirth AuA 1997, 109 (112).
4 Frankfurter Rundschau v. 18.11.1997 S. 5.
5 IG-Bau-Vorsitzender Wiesehügel; Der Spiegel v. 13.10.1997 (Nr. 43), S. 114.
6 Löwisch JZ 1996, 812 (812/813); vgl. Zöllner ZfA 1988, 265 (273/274);
Heinze NZA 1997, 1; Bahnmüller/Bispinck in: Bispinck S. 137 (142).
7 Wirmer in Hromadka, S. 139 (149); vgl. Däubler in: Bispinck S. 64 (71); Ehmann ZRP 1996, 314.
8 Junker ZfA 1996, 383 (404); Zöllner ZfA 1988, 265 (268);
Henssler ZfA 1994, 487 (488).
Inhaltsverzeichnis
- 2. Teil: Konzernrechtlicher Unternehmensbegriff
- A. Bestimmung des Unternehmensbegriffes
- I. Ansätze zur Bestimmung des Unternehmensbegriffs
- II. Bestimmung des teleologischen Unternehmensbegriffes
- III. Unternehmenseigenschaft als Haftungsvoraussetzung
- B. Öffentlich-rechtliche Körperschaft als Unternehmen
- I. öffentliche Körperschaft als herrschendes Unternehmen
- II. Die Körperschaft als abhängiges Unternehmen
- C. Auswirkungen auf andere Unternehmensträger
- I. BGB-Gesellschaft und Stimmrechtskonsortien
- II. Holdinggesellschaft
- III. Idealvereine
- IV. Stiftungen
- V. Genossenschaften
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit untersucht die Zulässigkeit gesetzlicher Öffnungsklauseln im Konzernrecht, insbesondere im Hinblick auf den Unternehmensbegriff. Die Arbeit analysiert verschiedene Rechtsformen und deren Einordnung als Unternehmen im Konzernverbund.
- Definition des Unternehmensbegriffs im Konzernrecht
- Anwendbarkeit des Konzernrechts auf öffentlich-rechtliche Körperschaften
- Auswirkungen auf verschiedene Rechtsformen (z.B. BGB-Gesellschaften, Stiftungen, Genossenschaften)
- Haftungsfragen im Kontext des faktischen GmbH-Konzerns
- Analyse relevanter Rechtsprechung und Literatur
Zusammenfassung der Kapitel
2. Teil: Konzernrechtlicher Unternehmensbegriff: Dieser Teil befasst sich umfassend mit der Definition des Unternehmensbegriffs im Konzernrecht. Er untersucht verschiedene Ansätze zur Bestimmung dieses Begriffs, vergleicht funktionelle und institutionelle Aspekte und analysiert den teleologischen Unternehmensbegriff im Detail. Besonderes Augenmerk liegt auf der Unterscheidung zwischen herrschenden und abhängigen Unternehmen und den damit verbundenen Haftungsfragen. Die Arbeit untersucht kritisch die Rechtsprechung zu faktischen GmbH-Konzernen und bewertet die unterschiedlichen Meinungen in der Literatur. Der Teil schließt mit einer eigenen Stellungnahme und einem Ergebnis, das die verschiedenen Aspekte zusammenfasst.
A. Bestimmung des Unternehmensbegriffes: Dieser Abschnitt liefert eine detaillierte Analyse des Unternehmensbegriffs, untersucht verschiedene Definitionen und ihre Reichweite. Er beleuchtet die Problematik eines zu weiten oder zu engen Unternehmensbegriffs und versucht, beide Ansätze zu vereinen. Die Analyse berücksichtigt sowohl statische Merkmale als auch die Gefährdungslage bei unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen. Die Unterscheidung zwischen herrschenden und abhängigen Unternehmen bildet einen zentralen Aspekt dieser Analyse.
B. Öffentlich-rechtliche Körperschaft als Unternehmen: In diesem Abschnitt wird die Frage untersucht, ob öffentlich-rechtliche Körperschaften als Unternehmen im Sinne des Konzernrechts gelten können. Die Arbeit analysiert die Anwendbarkeit des Konzernrechts auf solche Körperschaften, berücksichtigt dabei wichtige Rechtsprechungsentscheidungen wie das VEBA-Urteil und das VW-Urteil, und diskutiert die spezifische Stellung des öffentlichen Rechts. Der Abschnitt beleuchtet die Problematik von Konzernkonflikten bei unterschiedlichen Beteiligungsformen und stellt die verschiedenen Meinungen in der Literatur gegenüber.
C. Auswirkungen auf andere Unternehmensträger: Dieser Abschnitt erweitert die Analyse auf weitere Unternehmensträger wie BGB-Gesellschaften, Holdinggesellschaften, Idealvereine, Stiftungen und Genossenschaften. Er untersucht die konzernrechtliche Einordnung dieser Rechtsformen und analysiert die spezifischen Auswirkungen der Konzernrechtsbestimmungen auf deren Rechtsstruktur und Haftung. Die Arbeit diskutiert unterschiedliche Beteiligungsmodelle und deren konzernrechtliche Relevanz, sowie die Zulässigkeit erwerbswirtschaftlicher Tätigkeiten bei Vereinen und Stiftungen.
Schlüsselwörter
Konzernrecht, Unternehmensbegriff, Öffnungsklauseln, Haftung, öffentlich-rechtliche Körperschaft, GmbH, AG, BGB-Gesellschaft, Holdinggesellschaft, Stiftung, Genossenschaft, Rechtsprechung, Literatur.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Seminararbeit: Konzernrechtlicher Unternehmensbegriff
Was ist der Gegenstand der Seminararbeit?
Die Seminararbeit untersucht die Zulässigkeit gesetzlicher Öffnungsklauseln im Konzernrecht, insbesondere im Hinblick auf den Unternehmensbegriff. Sie analysiert verschiedene Rechtsformen und deren Einordnung als Unternehmen im Konzernverbund, inklusive Haftungsfragen im Kontext des faktischen GmbH-Konzerns. Die Arbeit stützt sich auf relevante Rechtsprechung und Literatur.
Welche Themenschwerpunkte werden behandelt?
Die Arbeit befasst sich mit der Definition des Unternehmensbegriffs im Konzernrecht, der Anwendbarkeit des Konzernrechts auf öffentlich-rechtliche Körperschaften, den Auswirkungen auf verschiedene Rechtsformen (z.B. BGB-Gesellschaften, Stiftungen, Genossenschaften) und der Analyse relevanter Rechtsprechung und Literatur.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in einen zweiten Teil, der sich mit dem konzernrechtlichen Unternehmensbegriff auseinandersetzt. Dieser Teil ist weiter unterteilt in Abschnitte zur Bestimmung des Unternehmensbegriffs, öffentlich-rechtlichen Körperschaften als Unternehmen und den Auswirkungen auf andere Unternehmensträger (BGB-Gesellschaften, Holdinggesellschaften, Idealvereine, Stiftungen, Genossenschaften).
Was wird im zweiten Teil ("Konzernrechtlicher Unternehmensbegriff") behandelt?
Dieser Teil bietet eine umfassende Definition des Unternehmensbegriffs im Konzernrecht, untersucht verschiedene Ansätze (funktionell, institutionell, teleologisch), vergleicht herrschende und abhängige Unternehmen und analysiert die damit verbundenen Haftungsfragen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Rechtsprechung zu faktischen GmbH-Konzernen.
Wie wird der Unternehmensbegriff im Detail untersucht (Abschnitt A)?
Abschnitt A liefert eine detaillierte Analyse des Unternehmensbegriffs, untersucht verschiedene Definitionen und deren Reichweite, beleuchtet die Problematik eines zu weiten oder zu engen Unternehmensbegriffs und berücksichtigt statische Merkmale sowie die Gefährdungslage bei unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen.
Wie behandelt die Arbeit öffentlich-rechtliche Körperschaften (Abschnitt B)?
Abschnitt B untersucht, ob öffentlich-rechtliche Körperschaften als Unternehmen im Sinne des Konzernrechts gelten. Die Arbeit analysiert die Anwendbarkeit des Konzernrechts auf solche Körperschaften, berücksichtigt Rechtsprechungsentscheidungen (VEBA-Urteil, VW-Urteil) und diskutiert die spezifische Stellung des öffentlichen Rechts.
Welche anderen Unternehmensträger werden betrachtet (Abschnitt C)?
Abschnitt C erweitert die Analyse auf BGB-Gesellschaften, Holdinggesellschaften, Idealvereine, Stiftungen und Genossenschaften. Er untersucht deren konzernrechtliche Einordnung und die Auswirkungen der Konzernrechtsbestimmungen auf deren Rechtsstruktur und Haftung. Die Arbeit diskutiert verschiedene Beteiligungsmodelle und die Zulässigkeit erwerbswirtschaftlicher Tätigkeiten bei Vereinen und Stiftungen.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für die Arbeit?
Die relevanten Schlüsselwörter sind: Konzernrecht, Unternehmensbegriff, Öffnungsklauseln, Haftung, öffentlich-rechtliche Körperschaft, GmbH, AG, BGB-Gesellschaft, Holdinggesellschaft, Stiftung, Genossenschaft, Rechtsprechung, Literatur.
- Arbeit zitieren
- Stefan Henke (Autor:in), 1998, Die Zulässigkeit von gesetzlichen Öffnungsklauseln, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1613