Anders als in der gewinnorientierten Wirtschaft, ist im Sozialwesen häufig nicht die Einkommensproduktion zentrales Element, sondern eine Idee von Hilfe, Unterstützung, Gerechtigkeit oder Chancengleichheit. Um einer solchen Idee Gestaltungsspielraum zu verschaffen, hat sich in der Gesellschaft eine Reihe von Rechtsformen herausgebildet, die steuerlich begünstigt werden, wenn sie die Auflagen und Kriterien der Gemeinnützigkeit erfüllen. Damit reagiert das Gemeinwesen auf seinen Bedarf an unterstützenden Strukturen und ermöglicht diesen häufig erst die Existenz, durch Entlastung, oder sogar direkte Förderung.
Die in Deutschland bekannteste Rechtsform zur Organisation ehrenamtlichen Engagements ist der eingetragene Verein. In den letzten Jahrzehnten hat sich der dritte Sektor, die Wohlfahrtsverbände und Nonprofit-Unternehmen, jedoch weit ausgedehnt. Als Erbringer nahezu aller sozialstaatlichen Leistungen, ist er darüber hinaus in seiner Gesamtheit zu einem der größten Arbeitgeber der Republik avanciert. Die Sozialwirtschaft wird getragen von Dienstleistungsunternehmen, die zwar nach wie vor gemeinnützige Ziele verfolgen, aber mit Umsatz und Personalmasse durchaus mit gewinnorientierten Unternehmen konkurrieren können. Für solche Organisationen ist der Verein keine adäquate Rechtsform mehr. Stattdessen erlaubt das deutsche Steuerrecht auch Kapitalgesellschaften, den Status der Gemeinnützigkeit zu erreichen, die häufig wesentlich besser zur Führung wirtschaftsnaher Unternehmen geeignet sind. Während dabei die gemeinnützige Aktiengesellschaft eher selten vertreten ist, tritt die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung immer häufiger in Erscheinung.
Die vorliegende Arbeit versucht diesem Tatbestand Rechnung zu tragen, indem sie ein möglichst genaues Bild der Rechtsform „gem. GmbH“ zeichnet und ihre Vor- und Nachteile gegenüber dem eingetragenen Verein formuliert und abwägt. Andere Rechtsformen, wie die bereits erwähnte gemeinnützige AG, oder auch die Genossenschaft, werden aufgrund ihrer Unterrepräsentanz nicht berücksichtigt. Lediglich auf die Eigenschaften von Stiftungen wird kurz Bezug genommen, da diese häufig als Gesellschafter von gemeinnützigen GmbHs in Erscheinung treten.
Inhalt
1. Einleitung
2. Der Verein
2.1 Rechtliche Einordnung des Vereins
2.2 Organisationaler Aufbau
2.2.1 Die Satzung
2.2.2 Die Mitgliederversammlung
2.2.3 Der Vorstand
2.2.4 Weitere Organe
2.3 Gemeinnützigkeit und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
3. Die gemeinnützige GmbH
3.1 Rechtliche Grundlagen
3.2 Organisationaler Aufbau
3.2.1 Der Gesellschaftsvertrag
3.2.2 Die Gesellschafterversammlung
3.2.3 Die Geschäftsführung
3.2.4 Aufsichtsrat und Beirat
3.3 Haftung
3.4 Buchführungspflichten
3.5 Besteuerung
3.6 Sonderformen der GmbH
3.6.1 Die Ein-Mann-Gesellschaft
3.6.2 Die Unternehmergesellschaft
4. Stiftungen
5. Verein oder GmbH – die Wahl der Rechtsform für Zweckbetriebe
5.1 Modell 1: der Verein mit ehrenamtlichem Vorstand
5.2 Modell 2: der Verein mit hauptamtlichem Vorstand
5.3 Modell 3: der Verein mit angeschlossener GmbH
6. Praxisbeispiele für gemeinnützige GmbHs
6.1 Die Integrationsprojekte des Caritasverbandes Gelsenkirchen
6.1.1 TAF Team für alle Fälle gGmbH
6.1.2 Caritas Nachbarschaftsladen gGmbH – „carekauf“
6.1.3 Haftungsfragen
6.1.4 Soziale Verantwortung und der Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung
6.2 Gegenbeispiel: Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH
6.3 Schlussfolgerungen und weitergehende Fragen
7. Fazit
8. Literatur
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