„The establishment of the Court is […] a gift of hope to future generations, and a giant step forward in the march towards universal human rights and the rule of law. It is an achievement which, only a few years ago, nobody would have thought possible”.
Mit dieser Aussage brachte der damalige Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN), Kofi Annan, die Erwartungen an und Hoffnungen in den neu zu gründenden ständigen Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zum Ausdruck. Der internationale Menschenrechtsschutz erfolgte bis dato in erster Linie durch den Beitritt zu völkerrechtlichen Verträgen: „Das traditionelle Völkerrecht kennt keine zentrale Rechtsdurchsetzungsinstanz und überlässt die Durchsetzung internationaler Rechtsnormen den Staaten“. Die Erfahrungen des 20. Jahrhunderts, mit einer großen Zahl von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gravierenden Menschenrechtsverletzungen, führten dazu, dass ein Großteil der internationalen Staatengemeinschaft 1998 in Rom die Errichtung einer globalen Rechtsprechungsinstitution mit Sitz in Den Haag beschloss, um Makro-Straftaten verfolgen zu können. Vorrangig war das Ziel, dass von nun an nicht mehr von Straffreiheit bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit ausgegangen werden kann. Mehrheitlich herrschte die Ansicht, dass sich dauerhafter Frieden in einer globalisierten Gesellschaft nur dann verwirklichen lässt, wenn schwere Rechtsverletzungen multilateral anerkannter Rechtsgüter nicht straflos blieben.
Staaten, Nichtregierungsorganisationen und die weltweite Öffentlichkeit äußerten sehr hohe Erwartungen und Hoffnungen an den neuen Gerichtshof und seine weitreichende Verantwortlichkeit für internationale Makro-Verbrechen, welche in unmittelbarem Zusammenhang zu Menschrechtsverletzungen stehen. Betont wurde vor allem die Bedeutung für Gerechtigkeit, den Weltfrieden und das transformative Potential, welches sich für die Mitgliedstaaten ergibt. Auch wenn bis heute das Römische Statut zum IStGH durch die Mehrheit der Staaten ratifiziert worden ist, so ist nicht die Mehrheit der Weltbevölkerung vertreten und somit kann nicht von einer vollständigen Unterstützung durch die internationale Staatengemeinschaft gesprochen werden.
Die hohen Erwartungen und Hoffnungen, die sich von vielen Seiten aufgetan haben, sollen in dieser Arbeit beleuchtet und ca. acht Jahre nach der Einrichtung des IStGH einer ersten Überprüfung unterzogen werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Mit großen Schritten und viel Hoffnung zu einer gerechteren Welt?
2. Entstehung und theoretischer Anspruch des Internationalen Strafgerichtshof: Das Ende der Straflosigkeit bei schweren Menschenrechtsverletzungen?
a. Von Nürnberg nach Rom: Die Entstehung des IStGH als Ende einer Suche nach internationaler Strafgerichtsbarkeit?
b. Der Anlauf zur Institutionalisierung eines effektiven Internationalen Strafgerichtshofes: Das Römische Statut und Möglichkeiten für den Menschenrechtsschutz
3. Von hostility zu positive engagement: Wandel oder Kontinuität der US-amerikanischen Einstellung zum IStGH von Clinton bis Obama?
4. Grenzen des internationalen Jurisdiktionsanspruchs: Prälimitierende Problemfelder einer globalen Strafgerichtsbarkeit?
5. Der IStGH und Frieden: Friedensstiftenden Wirkung zwischen Theorie und Praxis
6. Anspruch trifft auf Wirklichkeit: Der IStGH und seine ersten Fälle – Uganda und Sudan
7. Fazit
8. Literaturverzeichnis
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