Die Konzeption der Hausarbeit „Montesquieu vs. Rousseau. Oder: Wie viel Volk darf herrschen?“ ist darauf angelegt, die beiden Staatskonzeptionen in Montesquieus „Geist der Gesetze“ (1748) und Rousseaus „Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundlagen des Staatsrechts“ (1762) unter den drei Oberbegriffen Naturzustand, Freiheitsauffassung sowie Staatsphilosophie und Demokratiebegriff vergleichend gegenüberzustellen. Den Abschluss dieser Arbeit bildet dabei eine zusammenfassende Darstellung beider Theorien, in der die angestrebte politische Beteiligung des Volkes analysiert und verglichen wird.
Inhaltsverzeichnis
- Vorbemerkungen
- Einleitung
- Historische Einordnung
- Der Mensch im vorstaatlichen Naturzustand
- Das Menschenbild bei Montesquieu
- Das Menschenbild bei Rousseau
- Freiheitsauffassung
- Politische Freiheit nach Montesquieu
- Bürgerliche Freiheit nach Rousseau
- Staatsphilosophie und Demokratiebegriff
- Montesquieus Freiheits- und Gewaltenverteilungslehre
- Gewaltenteilung und Gewaltenbalancierung
- Gemäßigte Demokratie
- Rousseaus Souveränitäts- und Vertragslehre
- Die Idee der Volkssouveränität
- Radikale Demokratie
- Montesquieus Freiheits- und Gewaltenverteilungslehre
- Wie viel Volk darf herrschen?
- Repräsentative vs. Identitäre Demokratie
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Hausarbeit „Montesquieu vs. Rousseau. Oder: Wie viel Volk darf herrschen?\" setzt sich zum Ziel, die Staatskonzeptionen von Montesquieu und Rousseau in Bezug auf Naturzustand, Freiheitsauffassung und Staatsphilosophie/Demokratiebegriff zu vergleichen und gegenüberzustellen. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung beider Theorien, die die angestrebte politische Beteiligung des Volkes beleuchtet.
- Vergleich der Menschenbilder von Montesquieu und Rousseau im Naturzustand
- Gegenüberstellung der Freiheitsauffassungen von Montesquieu und Rousseau
- Analyse der Staatsphilosophien und Demokratiekonzepte von Montesquieu und Rousseau
- Bewertung der politischen Beteiligung des Volkes in den Theorien von Montesquieu und Rousseau
- Herausarbeitung der Unterschiede zwischen Montesquieus gemäßigter Demokratie und Rousseaus radikaler Demokratie
Zusammenfassung der Kapitel
Die ersten Kapitel der Arbeit beschäftigen sich mit dem Menschenbild im Naturzustand. Montesquieu sieht den Menschen im Naturzustand als friedvolles und furchtsames Wesen, das durch Furcht vor anderen Menschen im Frieden lebt. Rousseau hingegen stellt den Menschen im Naturzustand als frei und unabhängig von Zwängen dar, jedoch werden durch äußere Einflüsse wie Klimawandel und steigende Bevölkerungszahlen Neid, Eifersucht und Egoismus gefördert, was den Menschen zu einem kompetitiven und selbstbezogenen Wesen macht.
Im Folgenden werden die unterschiedlichen Freiheitsauffassungen von Montesquieu und Rousseau beleuchtet. Montesquieu setzt sich für eine politische Freiheit ein, die durch die Gewaltenteilung sichergestellt wird, während Rousseau eine bürgerliche Freiheit favorisiert, die auf der Volkssouveränität basiert.
Die Kapitel über die Staatsphilosophie und Demokratiebegriff verdeutlichen die unterschiedlichen Ansätze von Montesquieu und Rousseau. Montesquieu plädiert für eine gemäßigte Demokratie, in der die Gewaltenteilung für Stabilität und Freiheit sorgt. Rousseau hingegen vertritt die Idee der radikalen Demokratie, in der das Volk die absolute Souveränität innehat.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Theorien von Montesquieu und Rousseau, wobei insbesondere die Konzepte von Naturzustand, Freiheitsauffassung, Staatsphilosophie und Demokratie im Fokus stehen. Die wichtigsten Schlüsselbegriffe sind Gewaltenteilung, Volkssouveränität, politische Freiheit, bürgerliche Freiheit, gemäßigte Demokratie und radikale Demokratie. Weiterhin werden die Themenbereiche Menschenbild, Gesellschaftsvertrag und politische Beteiligung des Volkes behandelt.
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- Anonym (Author), 2008, Montesquieu vs. Rousseau, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/159622