In der Verordnung eines Staates, wie z.B. dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, wird vorgeschrieben welche Organe die Aufgaben des Staates ausführen und wie die einzelnen Aufgaben verteilt werden. Die Verfassungsorgane des Bundes in Deutschland heißen: Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht. Die Aufgaben und Rechte der fünf Organe der Europäischen Union sind in den Verträgen genau festgelegt. Hierbei haben die Organe der EU nicht nur die legislative „gesetzgebende Gewalt“ oder die exekutive „ausführende Gewalt“, da sie sich ,außer vom Gerichtshof abgesehen, nicht überwiegend einem Gewaltbereich zuordnen lassen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Organe der Europäischen Union
1.2. Zusammensetzung der Europäischen Union
1.3. Offizielle Beitrittsgesuche
2. Das Europäische Parlament (EP)
2.1. Die Fraktionen des Europäischen Parlaments
2.2. Rechte und Aufgaben des Europäischen Parlaments
3. Der Europäische Rat (ER)
3.1. Aufgaben des Rat
4. Europäische Kommission (EK)
4.1. Die Aufgaben der Europäischen Kommission
5. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
5.1. Verfahrensablauf vor dem EuGH
6. Der Europäische Rechnungshof (EuRH)
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung:
In der Verordnung eines Staates, wie z.B. dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, wird vorgeschrieben welche Organe die Aufgaben des Staates ausführen und wie die einzelnen Aufgaben verteilt werden.
Die Verfassungsorgane des Bundes in Deutschland heißen: Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht.
Die Aufgaben und Rechte der fünf Organe der Europäischen Union sind in den Verträgen genau festgelegt. Hierbei haben die Organe der EU nicht nur die legislative „gesetzgebende Gewalt“ oder die exekutive „ausführende Gewalt“, da sie sich ,außer vom Gerichtshof abgesehen, nicht überwiegend einem Gewaltbereich zuordnen lassen .[1]
1.1. Organe der Europäischen Union
- dem Europäischen Parlament EP (Abgeordnetenhaus/Volksvertretung)
- der Europäische Rat (auch Ministerrat) ER
- der Europäischen Kommission EK
- dem Europäischen Gerichtshof EuGH
- dem Europäischen Rechnungshof EuRH (Ist durch den Vertrag von Maastricht zum Organ der EG anerkannt worden)
1.2. Zusammensetzung der Europäischen Union
Die Europäische Union besteht aus 15 Mitgliedern[2]
- B Belgien
- DK Dänemark
- D Deutschland
- GR Griechenland
- E Spanien
- F Frankreich
- IRL Irland
- I Italien
- L Luxemburg
- NL Niederlande
- A Österreich
- P Portugal
- FIN Finnland
- S Schweden
- UK Großbritannien und Nordirland (United Kingdom)
1.3. Offizielle Beitrittsgesuche
- Bulgarien, Estland* , Lettland, Litauen, Malta (Antrag von der Regierung 1996 suspendiert), Polen*, Rumänien, Schweiz (ruht, da die Bevölkerung dagegen ist), Slowakei, Slowenien*, Tschechische Republik*, Türkei, Ungarn*, Zypern*[3]
(*seit die Beitrittsverhandlung 31.03.98 begonnen hat)
Im Folgenden möchte ich nun auf die einzelnen Organe der EU genauer eingehen und deren Aufgaben erläutern.
2. Das Europäische Parlament (EP):
Das Europäische Parlament ist das parlamentarische Organ der Europäischen Gemeinschaft. Es ist das einzige Organ der EU, dessen Mitglieder direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten für ein Mandat gewählt werden. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre direkt gewählt (zuletzt 1999) und ist die Größte demokratisch gewählte Institution. Jeder Bürger der EU hat seit 1994 das aktive und passive Wahlrecht. Das Parlament besteht zur Zeit aus neun übernationalen Fraktionen (Parteien/Zusammenschlüssen) und bildet 21 Ausschüsse. Für Plenumsitzungen sind jährlich 12 Wochen in Straßburg, dem Sitz des Europäischen Parlament,, vorgesehen. Die Ausschüsse und Fraktionen tagen dagegen in Brüssel. Die Sitzungen des Europäischen Parlamentes sind öffentlich. Debatten und Entschließungen werden in elf Sprachen veröffentlicht.
Die Sitze im Europäischen Parlament werden nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten verteilt (Stand 1997).[4]
- Deutschland => 99 Sitze
- Frankreich => 87 Sitze
- Groß Britannien und Italien => Je 87 Sitze
- Spanien => 64 Sitze
- Niederlande => 31 Sitze
- Belgien=> 25 Sitze
- Griechenland => 25 Sitze
- Portugal => 25 Sitze
- Schweden => 22 Sitze
- Österreich => 21 Sitze
- Dänemark => 16 Sitze
- Finnland und Irland => Je 15 Sitze
- Luxemburg => 6 Sitze
2.1. Die Fraktionen des Europäischen Parlaments
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
„Fraktionen des EP“ aus Internet Seite http://europa.eu.int/, Europäisches Parlament
2.2. Rechte und Aufgaben des Europäischen Parlaments
„ Die heutigen Befugnisse des EP lassen sich einteilen in :“[5]
- Kontrollrechte
- Haushaltsrechte
- Legislativrechte
- Beratungsrechte
Die größte Aufgabe des Europäischen Parlamentes liegt einmal im Kontrollrecht gegenüber der Kommission. Die Kontrolle wird durchgeführt, in dem Rat und Kommission verpflichtet sind, schriftliche oder mündliche Anfragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Das Europäische Parlament kann auch einen Untersuchungsausschuss einsetzen, um Missachtungen gegen das Gemeinschaftsrecht aufzuklären. Sieht das EP seine eigenen Befugnisse durch Entscheidungen des Ministerrates mißachtet, kann es dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof klagen (Entscheidung des Gerichtshofes von Mai 1990)[6].
Das EP hat als Aufgabe auch die Pflicht für die Aufstellung, Beratung und Verabschiedung des Haushaltes. Es plant die genauen Ausgaben, die sich nicht aus Verbindlichkeiten heraus ergeben, die durch die Verträge der EU vorgeschrieben sind. „Sie machen zwar weniger als die Hälfte der Gesamtausgaben, sind aber für die Weiterentwicklung der Gemeinschaft wichtig: Sozial-Regionalpolitik, Forschung, Umwelt, usw.“[7] Das Parlament kann hierbei die Abgaben erhöhen oder umverteilen. Das EP hat das Recht den Haushaltplan abzulehnen, da es auch seine Aufgabe ist, den Haushaltsplan endgültig zu verabschieden.
[...]
[1] vgl. Europa 2000 (Schritte zur EU) , Hrsg. Presse und Informationsamt der Bundesregierung, 1. Auflage 1992 OMNIA Verlag, Köln, Seite 65.
[2] vgl. Michael Piazolo, Die Europäische Union (Ein Überblick), Akademischer Verlag München 1997, Seite 11.
[3] vgl. Internet: http://europa.eu.int/
[4] vgl. Michael Piazolo, Die Europäische Union (Ein Überblick),
Akademischer Verlag München 1997, Seite 32.
[5] siehe Europa 2000 (Schritte zur EU) , Hrsg. Presse und Informationsamt der
Bundesregierung, 1. Auflage 1992 OMNIA Verlag, Köln, Seite 68.
[6] vgl. Europa 2000 (Schritte zur EU) , Hrsg. Presse und Informationsamt der Bundesregierung,
1. Auflage 1992 OMNIA Verlag, Köln, Seite 69.
[7] siehe Europa 2000 (Schritte zur EU) , Hrsg. Presse und Informationsamt der Bundesregierung, 1. Auflage 1992 OMNIA Verlag, Köln, Seite 69 f.
- Arbeit zitieren
- Tanja Berlin (Autor:in), 2002, Die Organe der EU und ihre Aufgaben, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/15885
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