„Erziehung durch Freiheitsentzug muss die große Ausnahme sein“
( Ministerin a. D. Gitta Trauernicht, Hann.Allg.Ztg. v. 29.01.2003)
Das Zitat von Frau Trauernicht spiegelt die Meinung vieler Pädagogen, allerdings gibt es auch Stimmen, die sich explizit für eine geschlossene Unterbringung auch schon bei minimalen Auffälligkeiten aussprechen. Es ist, wie bei den meisten Themen es gibt Pro und Contra Stimmen. In dieser Arbeit will ich allerdings nicht für oder gegen eine geschlossene Unterbringung plädieren, sondern der Fragestellung nachgehen, ob sich bei den „Insassen“ eine Art „Knastmentalität“ entwickelt und, ob das in allen Einrichtungen so ist.
Zuerst werde ich hierbei auf die offensichtliche Anwendung von Zwang, hierbei explizit auf die verschiedenen Arten, die in der Erziehung zum Einsatz kommen können. Ich werde versuchen die Frage zu beantworten, ob Kinder und Jugendliche in geschlossenen Heimen eine „Insassen- und Knast- Mentalität“ entwickeln, die zur Ablehnung der Betreuer als „Einschließer“ führt und alle Energie auf den Ausbruch konzentriert? Weiterhin ziehe ich eine Parallele zu der Institution Gefängnis, wobei ich mich überwiegend auf die Autoren Foucault und Goffman beziehe und versuche das Thema des Seminars in dieser Arbeit mit einzubeziehen. Die geschlossene Unterbringung ist nie aus den Medien und dem wissenschaftlichen Diskurs verschwunden, sobald es Verbrechen oder Auffälligkeiten bei Jugendlichen gab, kam die Diskussion wieder auf. Somit ist das Thema sehr aktuell. Am Ende dieser Arbeit werde ich meine eigene Meinung wiedergeben und versuchen zu erläutern, welche Faktoren dazu beitragen, dass sich eine Art „Knastmentalität“ entwickelt. Hierbei ist das Thema der geschlossenen Unterbringung immer im Fokus und wird auch so behandelt.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Rechtliche Rahmenbedingungen für eine geschlossene Unterbringung
- Zwang in der Heimerziehung
- Zwangsmomente und Zwangselemente
- Hilfe im Zwangskontext
- Erziehung unter der Bedingung von Unfreiheit mit dem Vergleich zu der totalitären Institution Gefängnis
- Geschlossene Unterbringung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht, ob bei Kindern und Jugendlichen in geschlossenen Heimen eine „Knastmentalität“ entsteht. Sie analysiert die Anwendung von Zwang in der Heimerziehung und geht der Frage nach, ob die geschlossene Unterbringung zur Ablehnung der Betreuer als „Einschließer" führt und den Fokus auf den Ausbruch lenkt. Zudem zieht die Arbeit Parallelen zur Institution Gefängnis, beruft sich dabei auf die Arbeiten von Foucault und Goffman und bezieht das Thema des Seminars mit ein.
- Analyse der Anwendung von Zwang in der Heimerziehung
- Untersuchung der Entwicklung einer „Knastmentalität“ bei Kindern und Jugendlichen in geschlossenen Heimen
- Beurteilung der Auswirkungen der geschlossenen Unterbringung auf die Beziehung zwischen Betreuern und Jugendlichen
- Vergleich zwischen geschlossener Unterbringung und Gefängnisinstitution
- Bewertung der aktuellen Diskussion um geschlossene Unterbringung im Kontext von Verbrechen und Auffälligkeiten bei Jugendlichen
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Das Zitat von Ministerin a. D. Gitta Trauernicht „Erziehung durch Freiheitsentzug muss die große Ausnahme sein“ bildet den Ausgangspunkt der Arbeit. Die Einleitung beleuchtet die kontroverse Debatte um die geschlossene Unterbringung und die unterschiedlichen Meinungen zu deren Einsatz. Die Arbeit selbst nimmt keine Position pro oder contra geschlossene Unterbringung ein, sondern konzentriert sich auf die Analyse der potenziellen Entwicklung einer „Knastmentalität“ bei den „Insassen“.
Rechtliche Rahmenbedingungen für eine geschlossene Unterbringung
Dieses Kapitel stellt die rechtlichen Grundlagen der geschlossenen Unterbringung in Deutschland vor. Es zeigt, dass eine „Einsperren“ oder Wegschließen von Kindern zwar verboten ist, es aber Ausnahmen und Gesetze gibt, die in bestimmten Fällen greifen, um Kinder und Jugendliche vor sich selbst und vor anderen zu schützen. Die Arbeit bezieht sich dabei auf das Sozialgesetzbuch (SBG) VIII, insbesondere auf die Paragraphen 27-35, die die Heimerziehung und die Unterbringung regeln.
Zwang in der Heimerziehung
Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Anwendung von Zwang in der Heimerziehung. Es werden verschiedene Arten von Zwangsmomenten und Zwangselementen beleuchtet und die Frage nach der Hilfe im Zwangskontext diskutiert. Das Kapitel vergleicht die Erziehung unter der Bedingung von Unfreiheit mit der totalitären Institution Gefängnis und bezieht dabei Erkenntnisse von Foucault und Goffman ein.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themenfelder geschlossene Unterbringung, Zwang in der Erziehung, „Knastmentalität“, Insassen- und Knast-Mentalität, Heimerziehung, Freiheitsentzug, Gefängnis, Foucault, Goffman, Jugendhilfe, Sozialgesetzbuch VIII, Bürgerliches Gesetzbuch, Jugendgerichtsgesetz.
- Quote paper
- Marcel Pikies (Author), 2010, Geschlossene Unterbringung. Zu "Insassen- und Knast-Mentalität", Ablehnung der Betreuer und Ausbruchswunsch bei jungendlichen Inhaftierten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/158834