In dieser praxisnahen Forschungsarbeit wird der Frage nachgegegangen, inweit 'das' Begriffsverständnis der Jurisprudenz von sog "Wahrscheinlichkeit" bzw "Wahrscheinlichkeiten" idR ein seriöses ist.
Damit schließt diese Forschungsarbeit zT eine Lücke, die bis dato in dieser Dimension kaum je wirklich (in nuce) durchdacht wurde.
Es tun sich (wissenschaftliche) Abgründe auf, was insbesondere das sog Beweismaß einer (vermeintlich) "an Sicherheit grenzenden [sic!] Wahrscheinlichkeit" anbetrifft, was ua qua dBGH- und öOGH-Judikaten thematiert wird.
Neben einem rechtsvergleichenden Blick hierzu wird ua auf die Problematik der Gewinnung quantitativer Wahrscheinlichkeitsaussagen in Zivil- wie (Kriminal-)Strafprozessen in Ö und Dtl eingegangen.
Darüberhinaus wird der scheinwissenschaftliche Ansatz von sog "Graden von Sicherheit" (!) bzw "Graden von Gewissheit" (!)problematisiert.
Zahlreiche (Fehl-)Behauptungen insbesondere von österreichischen (zB F. BYDLINSKI; WELSER; RECHBERGER; HEINRICH; BUMBERGER; HARRER), deutschen sowie ua auch britischen Autoren werden kritisch und (seriös-)wissenschaftlich offengelegt.
Insbesondere werden de facto unkritische und unwisssenschaftliche Behauptungen iZm Forschungseinrichtungen der ÖAW (Österr. Akademie der Wissenschaften; Stichwort: zB Worte ua K. OLIPHANTs zur sog "probability bordering on a certainty" [sic!]) wissenschaftlich und kritisch hinterfragt und pseudo-wissenschaftliche Fehler offengelegt und (sachlich) problematisiert.
Insgesamt wirft diese Arbeit auch die Frage auf, ob (und inwieweit) sich in der sog Jurisprudenz wissenschaftlich saubere, seriös-wissenschaftliche Aussagen (ua bei Höchstgerichten?) Platz machen dürfen oder aber, ob - mitunter - schein-wissenschaftlichen gutachterlichen Aussagen weiterhin (umfassend) praktischer (wie wissenschaftlicher) Raum zu widmen ist.
Mit Blick auf Reformgedanken betreffend etwa das österreichische Schadenersatzrecht könnte diese Frage vermehrt Bedeutung erlangen.
Bisherige Arbeiten deuten eher auf das (teils: peinliche, da unwissenschaftliche) Gegenteil.
Fernerhin wird ua auf Fragen der so genannten "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" in diversen (Kriminal-)Strafprozessen (zT im Rahmen auch medial thematisierter Causen) zT (implicite) verwiesen.
Überdies: mit Blick ua auf das ö Kriminalstrafrecht werden ua pseudo-wissenschaftliche Aussagen - nicht zuletzt ua von KIENAPFEL/HÖPFEL, FUCHS, TIPOLD, SEILER und unwissenschaftliche OGH-Judikatur - offengelegt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Einführung (ua iZm Worten K. OLIPHANTs und WELSERs)
1.2 Gang der Untersuchung
2 Zur so genannten „Wahrscheinlichkeit“
2.1.1 Der Begriff „Wahrscheinlichkeit“ - Abgrenzungen
2.1.2 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den Wirtschaftswissenschaften
2.1.3 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in der Umgangssprache
2.1.4 Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ in den/der Rechtswissenschaft/en
3 Zur so genannten „Sicherheit“
3.1.1 Das Wort „Sicherheit“ in der Umgangssprache
3.1.2 Das Wort „Sicherheit“ in der Wissenschaft/den Wissenschaften
3.1.3 Zur so genannten „Quasi-Kausalität“ – (Fehl-)Behauptungen
3.1.4 Sachkritischer Kommentar zu FUCHS und KIENAPFEL/HÖPFEL.
3.1.5 Die FUCHSsche „media sententia“ und Fragen hiezu
4 Zur „Wahrscheinlichkeit“ in „der“ Prozesspraxis
4.1 „Heisenberg’sche Unschärfe-Relation“ der Sprache?
4.2 „An Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ - öRSpr
4.2.1 Die „aSgW“, ua bei FOREGGER/FABRIZY und SEILER.
4.2.2 „aSgW“: BUMBERGER, FASCHING, KODEK, RECHBERGER?
4.3 „An Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ der dRSpr
4.3.1 Die „aSgW“ iZm dem sog Morbus Sudeck
4.3.2 Die Causa KACHELMANN und die sog „aSgW“
4.3.3 Die Causa BENAISSA und die sog „aSgW“
4.4 Zur „beyond a reasonable doubt“- Common Law-RSpr
4.4.1 (Klare?) Grenzen des (noch) „reasonable doubt“?
4.4.2 Fehlbehauptungen K. OLIPHANTs betreffs „Comparative Analysis“
4.4.3 Implikationen für die (Prozess-)Praxis
4.5 Zusammenfassung und skeptisch-ambivalenter Ausblick
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